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KG, 27.11.2001 - 4 U 9438/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erbbaurechtsvertrag; Heimfallklausel; Übertragung des Erbbaurechts; Zwangsversteigerung; Zwangsverwaltung; Unangemessene Benachteiligung; Unzulässige Rechtsausübung
- Judicialis
AGBG § 9
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG § 9
Unwirksamkeit einer Heimfallklausel im Erbbaurechtsvertrag - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erbbaurecht - Unwirksamkeit einer Heimfallklausel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 13.10.2000 - 36 O 14/00
- KG, 27.11.2001 - 4 U 9438/00
Papierfundstellen
- NZM 2002, 967
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98
Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB
Auszug aus KG, 27.11.2001 - 4 U 9438/00
Sie ist hier zulässig, weil dispositives Gesetzesrecht zur Füllung der Lücke nicht zur Verfügung steht und die ersatzlose Streichung der unwirksamen Klausel keine angemessene den typischen Interessen des AG B-Verwenders und seines Vertragspartners Rechnung tragende Lösung bietet (vgl. BGH NJW 2000, 1110/1114). - BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 244/97
Teilunwirksamkeit einer formularmäigen Abwälzung der Sach- und …
Auszug aus KG, 27.11.2001 - 4 U 9438/00
c) Die Vereinbarung in § 15 Nr. 5 des Vertrages von 1993 ist unwirksam, soweit sie dem Erbbauberechtigen nur eine zweimonatige Frist zur Abwendung der Zwangsversteigerung einräumt Die Klausel ist damit aber auch insgesamt unwirksam; denn sie kann nach ihrem Wortlaut nicht sinnvoll in einen zulässigen und einen unzulässigen Regelungsteil getrennt werden (vgl. BGH NJW 1998, 2284, 2286 m. w. N.), etwa dahin, dass der Heimfallanspruch besteht, "wenn die Zwangsversteigerung angeordnet und nicht wieder aufgehoben wird". - BGH, 22.11.1991 - V ZR 187/90
Ermittlung des Wertes des Erbbaurechts
Auszug aus KG, 27.11.2001 - 4 U 9438/00
Durch das Festhalten an dem Heimfallanspruch würde der Beklagte einen erheblichen Schaden erleiden, auch wenn ihm eine angemessene - nicht abdingbare - Vergütung zu gewähren ist in Höhe von mindestens 2/3 des Wertes des Erbbaurechts (§ 32 Abs. 2 ErbbVO) (nicht nur des Wertes der baulichen Anlagen) im Zeitpunkt der Erfüllung des Heimfallanspruchs (BGH MDR 1992, 255).
- OLG Schleswig, 05.06.2014 - 2 U 2/14
Wohnungsnot auf Sylt - Rückruf eines Erbbaurechts aus sozialen Gründen
Dies betrifft dingliche ebenso wie schuldrechtliche Vereinbarungen und kann auch bei einem Erbbaurechtsvertrag der Fall sein, soweit dadurch die gesetzlichen Vorschriften des ErbbauRG modifiziert oder ergänzt werden (vgl. KGR Berlin 2002, S. 159 f.;… v. Oefele/Heinemann in: Münchener Kommentar zum BGB, a. a. O., § 2 ErbbauRG Rn. 5;… v. Oefele/Winkler, a. a. O., Rn. 4.21).