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   KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03, 1 W 182/03   

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KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03, 1 W 182/03 (https://dejure.org/2005,3851)
KG, Entscheidung vom 20.12.2005 - 1 W 170/03, 1 W 182/03 (https://dejure.org/2005,3851)
KG, Entscheidung vom 20. Dezember 2005 - 1 W 170/03, 1 W 182/03 (https://dejure.org/2005,3851)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit einer Vollmacht i.S.d. § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB mit der Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung, wenn die Vollmacht eine medizinisch indizierte Heilbehandlung mit Psychopharmaka ausschließt; Wirkungslosigkeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung durch ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer Vollmacht i.S.d. § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB mit der Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung, wenn die Vollmacht eine medizinisch indizierte Heilbehandlung mit Psychopharmaka ausschließt; Wirkungslosigkeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung durch ...

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Nichtausreichen einer Vollmacht bei eingeschränktem Umfang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1481 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Hamm, 18.08.1999 - 15 W 233/99
    Auszug aus KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03
    Allerdings hat die Verlegung des Betreuten von der geschlossenen auf die offene Station einer psychiatrischen Klinik in der Regel zur Folge, dass die erteilte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der geschlossenen Unterbringung wirkungslos wird (BayObLG, FamRZ 1995, 1296f.; Schwab, in: Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1906, Rdn. 92), so dass eine Sachentscheidung über den Fortbestand der vormundschaftsgerichtlichen Entscheidung nicht mehr erfolgen kann (OLG Hamm, NJW-RR 2000, 669, 670; BayObLG, Beschluss vom 11. März 2004, 3Z BR 3/04, JURIS, Rdn. 8).

    Wegen der ohnehin zeitnah anstehenden Entlassung der Betroffenen ging es vorliegend ersichtlich auch nicht darum, mit Hilfe der Aufrechterhaltung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung Druck auf sie auszuüben, um ihre Bereitschaft zu fördern, sich der ärztlichen Behandlung zu unterziehen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2000, 669, 671).

    Diese Beurteilung steht nicht im Gegensatz zu den Entscheidungen des OLG Hamm (NJW-RR 2000, 669) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluss vom 11. März 2004, 3Z BR 3/04).

  • BayObLG, 11.03.2004 - 3Z BR 3/04

    Wirkungsdauer einer Unterbringungsgenehmigung

    Auszug aus KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03
    Allerdings hat die Verlegung des Betreuten von der geschlossenen auf die offene Station einer psychiatrischen Klinik in der Regel zur Folge, dass die erteilte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der geschlossenen Unterbringung wirkungslos wird (BayObLG, FamRZ 1995, 1296f.; Schwab, in: Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1906, Rdn. 92), so dass eine Sachentscheidung über den Fortbestand der vormundschaftsgerichtlichen Entscheidung nicht mehr erfolgen kann (OLG Hamm, NJW-RR 2000, 669, 670; BayObLG, Beschluss vom 11. März 2004, 3Z BR 3/04, JURIS, Rdn. 8).

    Der vorliegende Fall zeigt, dass es Fälle gibt, in denen ein Bedürfnis besteht, einen Untergebrachten probeweise auf eine offene Station zu verlegen, um ihn bei ungünstigem Verlauf der Erprobung alsbald wieder unterzubringen (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 11. März 2004, 3Z BR 3/04, JURIS, Rdn. 9).

    Diese Beurteilung steht nicht im Gegensatz zu den Entscheidungen des OLG Hamm (NJW-RR 2000, 669) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluss vom 11. März 2004, 3Z BR 3/04).

  • KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05

    Betreuung: Notwendigkeit der Unterbringung eines an einer Psychose erkrankten

    Auszug aus KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03
    Die Würdigung der Gutachten eines Sachverständigen ist Sache des Tatrichters und vom Senat als Gericht der weiteren Beschwerde lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen, das heißt dahin, ob der Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung aufgeklärt worden ist und der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLGReport 2005, 621, 623).

    Zudem muss die Heilbehandlung hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten (Senat, OLG-Report 2005, 621, 623).

    Im Rahmen der auf Rechtsfehler beschränkten Prüfung durch das Gericht der weiteren Beschwerde (vgl. Senat, OLG-Report 2005, 621, 623) ergeben sich keine Bedenken dagegen, dass die Genehmigung der Unterbringung maßgeblich auf diesen Feststellungen beruhte.

  • BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 83/01

    Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen

    Auszug aus KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03
    Ein Betreuer darf nur für die Angelegenheiten bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist, d.h. in denen der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen (BayObLG, FamRZ 2001, 1244 f.).

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und ohne oder gegen seinen Willen, setzt weiter voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (Senat, Beschluss vom 26. April 2005 - 1 W 414/04, KGR Berlin 05, 709; BayObLG, FamRZ 2001, 1244f; 2001, 1245f.; jetzt: § 1896 Abs. 1a BGB).

  • KG, 23.05.2000 - 1 W 2749/00
    Auszug aus KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03
    Aufgrund der nur auf vier Wochen beschränkten Genehmigung der Unterbringung konnte die Betroffene auch keine Entscheidung in den von der Verfahrensordnung vorgegebenen Instanzen erreichen (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 W 2749/00, FGPrax 2000, 213f.).

    Die Feststellung des Vorliegens dieser Voraussetzungen erfordert vorwiegend die Würdigung tatsächlicher Verhältnisse und kann im Verfahren der weiteren Beschwerde nur darauf überprüft werden, ob sie von irrigen rechtlichen Grundlagen ausgeht, gegen Denkgesetze oder gegen Verfahrensvorschriften verstößt oder ob Schlüsse gezogen werden, die mit feststehenden Beweisregeln oder mit der allgemeinen Lebenserfahrung unvereinbar sind oder ob solche Anforderungen an eine Überzeugungsbildung sonst überspannt oder vernachlässigt werden (Senat, FGPrax 2000, 213f.).

  • KG, 26.04.2005 - 1 W 414/04

    Betreuung: Erforderlichkeit der Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers

    Auszug aus KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und ohne oder gegen seinen Willen, setzt weiter voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (Senat, Beschluss vom 26. April 2005 - 1 W 414/04, KGR Berlin 05, 709; BayObLG, FamRZ 2001, 1244f; 2001, 1245f.; jetzt: § 1896 Abs. 1a BGB).
  • OLG Oldenburg, 23.07.2003 - 5 W 107/03
    Auszug aus KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03
    Zwar ist der allgemeine Aufgabenkreis Gesundheitssorge ohne Beschränkung auf den psychiatrischen bzw. nervenärztlichen Bereich bei Beachtung des Erforderlichkeitsgrundsatzes, § 1896 Abs. 2 S. 1 BGB, fehlerhaft, wenn nicht die tatsächlichen Feststellungen die weite Fassung des Aufgabenkreises rechtfertigen (Senat, Beschluss vom 1. November 2005 - 1 W 389 und 390/05; OLG Oldenburg, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 5 W 107/03 -, JURIS, Rdn. 3; BayObLG, BtPrax 2001, 37f.).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03
    Eine Unterbringungsmaßnahme ist ein solcher Eingriff (BVerfG, NJW 1998, 2432 ff; BVerfGE 104, 220 ff).
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03
    Unter Anwendung des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfG, NJW 1998, 1774, 1775) setzt die Heilbehandlung voraus, dass sich die Gefahr für den Betreuten nicht durch weniger einschneidende Maßnahmen abwenden lässt (BT-Drs. 11/4528, S. 147, re. Sp.).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03
    Eine Unterbringungsmaßnahme ist ein solcher Eingriff (BVerfG, NJW 1998, 2432 ff; BVerfGE 104, 220 ff).
  • BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 135/03

    Rechtswidrigkeitsfeststellung im Verfahren der weiteren Beschwerde in einer

  • BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00

    Bestellung und Entlassung eines Betreuers

  • BayObLG, 08.03.2001 - 3Z BR 62/01

    Beschwerde des Betroffenen als Wegfall des Einverständnisses zur Betreuung

  • BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94

    Erledigung in Hauptsache eines Genehmigungsverfahrens durch Beendigung der

  • OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07

    Voraussetzungen einer Unterbringung; Verhältnis öffentlich-rechtlicher zu

    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtschutzes gebietet es, in Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (BayObLGZ 2002, 304; OLGR München 2006, 184; OLGR München 2006, 191; KGR Berlin 2006, 359; KGR Berlin 2007, 306; KG BT-Prax 2007, 82).

    Verbietet ein Betroffener ausdrücklich die Verabreichung von Medikamenten in einer bestimmten Form oder untersagt er eine besondere Art der Behandlung, ist die Vertretungsmacht der Bevollmächtigten insofern eingeschränkt; die nur in eingeschränktem Umfang erteilte Vollmacht ist "als nicht gleichwertig mit den Handlungsbefugnissen eines Betreuers" anzusehen (vgl. KGR Berlin 2006, 359).

  • LG Rottweil, 26.06.2018 - 1 T 78/18

    Unterbringung eines Betreuten in einem psychiatrischen Krankenhaus: Zeitpunkt des

    Jedoch ist dies nur für einen kurzen Zeitraum möglich (KG Beschluss vom 20.12.2005, 1 W 170/03, 182/03 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 08.11.2007 - 3 W 1169/07
    Damit wäre die erteilte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung nicht wegen Wirkungslosigkeit klarstellend aufzuheben (so für den Fall der nicht nur kurzfristigen Verlegung auf eine offene Station KGR Berlin 2006, 359; OLG Hamm FGPrax 1999, 222 [OLG Hamm 18.08.1999 - 15 W 233/99]).
  • AG Landau/Pfalz, 31.05.2023 - 3 F 88/23

    Genehmigung zeitlich gestaffelter geschlossener Unterbringung

    Eine probeweise Beendigung durch ist nach der Rspr. in (vor allem zeitlich) engen Grenzen möglich (KG BeckRS 2005, 30366693; BayObLG BeckRS 2004, 03803; OLG Hamm NJW-RR 2000, 669).
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