Weitere Entscheidung unten: KG, 14.03.2006

Rechtsprechung
   KG, 14.03.2006 - 1 W 298, 340/04, 1 W 134/05, 1 W 298/04, 1 W 340/04   

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https://dejure.org/2006,5070
KG, 14.03.2006 - 1 W 298, 340/04, 1 W 134/05, 1 W 298/04, 1 W 340/04 (https://dejure.org/2006,5070)
KG, Entscheidung vom 14.03.2006 - 1 W 298, 340/04, 1 W 134/05, 1 W 298/04, 1 W 340/04 (https://dejure.org/2006,5070)
KG, Entscheidung vom 14. März 2006 - 1 W 298, 340/04, 1 W 134/05, 1 W 298/04, 1 W 340/04 (https://dejure.org/2006,5070)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer angeordneten Unterbringungsmaßnahme; Anfechtung vormundschaftsgerichtlicher Entscheidungen; Tod eines Verfahrensbeteiligten; Kostenentscheidung zu Lasten der Verwaltungsbehörde; Beteiligte eines Unterbringungsverfahrens

  • Judicialis

    FGG § 13a Abs. 1; ; FGG § ... 13a Abs. 1 S. 1; ; FGG § 13a Abs. 2 S. 1; ; FGG § 13a Abs. 2 S. 3; ; FGG § 20a Abs. 2; ; FGG § 22 Abs. 1; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 27 Abs. 2; ; FGG § 29 Abs. 4; ; FGG § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; ; FGG § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; ; PsychKG § 8 Abs. 1 S. 1; ; PsychKG § 1 Abs. 1 Nr. 2a; ; PsychKG § 1 Abs. 2; ; BGB § 1896 Abs. 1; ; BGB § 1896 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 1908d Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 546; ; KostO § 128b; ; KostO § 131 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außergerichtliche Kosten im Unterbringungsverfahren - Außergerichtliche Auslagen im Unterbringungsverfahren - Bestellung eines Betreuers trotz bestehender Vollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 182
  • FamRZ 2006, 1301 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 26.10.1995 - 20 W 468/95
    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 298/04
    b) Eine Kostenentscheidung zu Lasten der Verwaltungsbehörde gemäß § 13a Abs. 1 S. 1 FGG kam nicht in Betracht, weil das bisherige Verfahren nicht ergeben hat, dass für die Stellung des Unterbringungsantrags kein begründeter Anlass bestand, § 13a Abs. 2 S. 3 FGG, und sonstige Gründe, die eine Kostenerstattungsanordnung aus Billigkeitsgründen geboten erscheinen lassen könnten, nicht ersichtlich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 1. September 1992 - 1 W 4144/92, FamRZ 1993, 84 ff; Juris, Rdn. 11; OLG Frankfurt/Main, OLG-Report 1995, 264).
  • KG, 01.09.1992 - 1 W 4144/92

    Erledigung; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Einstweilige Anordnung; Unterbringung;

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 298/04
    b) Eine Kostenentscheidung zu Lasten der Verwaltungsbehörde gemäß § 13a Abs. 1 S. 1 FGG kam nicht in Betracht, weil das bisherige Verfahren nicht ergeben hat, dass für die Stellung des Unterbringungsantrags kein begründeter Anlass bestand, § 13a Abs. 2 S. 3 FGG, und sonstige Gründe, die eine Kostenerstattungsanordnung aus Billigkeitsgründen geboten erscheinen lassen könnten, nicht ersichtlich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 1. September 1992 - 1 W 4144/92, FamRZ 1993, 84 ff; Juris, Rdn. 11; OLG Frankfurt/Main, OLG-Report 1995, 264).
  • OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05

    Zur Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 298/04
    Die Bestellung eines Betreuers trotz bestehender Vollmacht ist möglich, wenn die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten dem Wohl des Betroffenen klar zuwiderläuft, so dass eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet wird (OLG Brandenburg, NJW 2005, 1587, 1588).
  • BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 29/01

    Beendigung des Unterbringungsverfahrens durch Tod des Betroffenen

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 298/04
    Die Unterbringungsverfahren - 1 W 298/04 und 1 W 340/04 sind beendet, weil mit dem Tod der Betroffenen, die allein die vormundschaftsgerichtlichen Entscheidungen angefochten hatte, kein Verfahrensbeteiligter mehr vorhanden und der Verfahrensgegenstand, der hier noch in der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Unterbringungsmaßnahmen bestand, nicht vererblich ist (BayObLG, FamRZ 2001, 1645, 1646).
  • KG, 14.03.2006 - 1 W 340/04

    Außergerichtliche Kosten im Unterbringungsverfahren - Außergerichtliche Auslagen

    Geschäftsnummer: 1 W 298/04 1 W 340/04 1 W 134/05.

    Die Unterbringungsverfahren 1 W 298/04 und 1 W 340/04 - sind beendet.

    Die sofortige Beschwerde im Verfahren 1 W 134/05 wird zurückgewiesen.

    Die Unterbringungsverfahren - 1 W 298/04 und 1 W 340/04 sind beendet, weil mit dem Tod der Betroffenen, die allein die vormundschaftsgerichtlichen Entscheidungen angefochten hatte, kein Verfahrensbeteiligter mehr vorhanden und der Verfahrensgegenstand, der hier noch in der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Unterbringungsmaßnahmen bestand, nicht vererblich ist (BayObLG, FamRZ 2001, 1645, 1646).

    Die außergerichtlichen Kosten der Betroffenen im Unterbringungsverfahren nach § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 FGG - 1 W 298/04 - waren nicht dem Land Berlin aufzuerlegen.

    Das im Verfahren 1 W 134/05 als sofortige weitere Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts vom 17. März 2005 auszulegende Rechtsmittel, §§ 20a Abs. 2, 27 Abs. 2 FGG ist zulässig, insbesondere beträgt die Beschwer mehr als 100, 00 EUR.

  • OLG Hamm, 19.12.2006 - 15 W 126/06

    Kostenentscheidung nach Erledigung einer Unterbringungsmaßnahme

    Wegen seines höchstpersönliche Charakters ist dieses Beschwerderecht weder vererblich noch kann es durch dritte Personen wahrgenommen werden (Senat, Beschl. v. 17.3.2006 - 15 W 461/05; BayObLG FamRZ 2001, 1645; KG FGPrax 2006, 182).

    In diesem Punkt ist das Verfahren nicht durch den Tod des Betroffenen beendet, da es sich nicht um höchstpersönliche Ansprüche handelt (vgl. KG FGPrax 2006, 182).

    Überwiegend wird eine entsprechende Anwendung des § 13a Abs. 2 S. 3 FGG auf diese Konstellation abgelehnt und § 13a Abs. 1 FGG als Grundlage für die Kostenentscheidung herangezogen (vgl. BayObLGZ 1993, 381; FamRZ 2003, 1777; KG, FGPrax 2006, 182; Keidel/Zimmermann, FG, 15. Aufl., § 13a Rn. 51l; Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RPflG, 10. Aufl., § 13a FGG, Rn. 22; Bumiller/Winkler, FG, 8. Aufl., § 13a Rn. 27; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 13a Rn. 45; Knittel, Betreuungsgesetz, § 13a FGG, Rn. 28).

  • KG, 14.03.2006 - 1 W 134/05

    Außergerichtliche Kosten im Unterbringungsverfahren - Außergerichtliche Auslagen

    Geschäftsnummer: 1 W 298/04 1 W 340/04 1 W 134/05.

    Die Unterbringungsverfahren 1 W 298/04 und 1 W 340/04 - sind beendet.

    Die Unterbringungsverfahren - 1 W 298/04 und 1 W 340/04 sind beendet, weil mit dem Tod der Betroffenen, die allein die vormundschaftsgerichtlichen Entscheidungen angefochten hatte, kein Verfahrensbeteiligter mehr vorhanden und der Verfahrensgegenstand, der hier noch in der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Unterbringungsmaßnahmen bestand, nicht vererblich ist (BayObLG, FamRZ 2001, 1645, 1646).

    Die außergerichtlichen Kosten der Betroffenen im Unterbringungsverfahren nach § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 FGG - 1 W 298/04 - waren nicht dem Land Berlin aufzuerlegen.

  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 15 Wx 316/08

    Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht

    Rechtlich zutreffend hat die Kammer zwar ausgeführt, dass eine Betreuung trotz bestehender wirksamer Vorsorgevollmacht dann eingerichtet werden muss, wenn der Bevollmächtigte zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen nicht geeignet ist (BayObLG FamRZ 1997, 1358), der Bevollmächtigte die Vollmacht zum Nachteil des Betroffenen missbraucht hat (BayObLG FamRZ 2003, 1219) oder die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten dessen Wohl klar zuwiderläuft (BayObLG FamRZ 1997, 1358; KG FGPrax 2006, 182).
  • KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04

    Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer

    Das steht in Übereinstimmung mit den Erkenntnissen des Senats im Verfahren 1 W 298/04, in dem es ebenfalls um die Tauglichkeit der hiesigen Beteiligten zu 3 und 4 ging.

    Hinzu kommt, dass der Senat in Bezug auf die Beteiligten zu 3 und 4 in dem bereits erwähnten weiteren Betreuungsverfahren entschieden hat, dass eine Vollmacht der Bestellung eines Betreuers nicht entgegen steht, wenn ein Bevollmächtigter den mit der Anordnung der Betreuung eventuell verbundenen Zwang gegen den - kranken - Betroffenen prinzipiell ablehnt, daher den Willen des Betroffenen unabhängig von seiner konkreten Hilfsbedürftigkeit in jedem Fall über die am Wohl des Betroffenen ausgerichteten Maßnahmen stellt und deswegen dann jegliche Zusammenarbeit mit Ärzten, Pflegepersonal, Behörden und Sachverständigen sabotiert (Senat, Beschluss vom14. März 2006 - 1 W 298, 340/04, 134/05; OLG-Report 2006, 611 = FGPrax 2006, 182).

  • KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05

    Unterbringungsverfahren: Vorsorgevollmacht zur geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung;

    Wie dem Senat aus mehreren anderen Verfahren bekannt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 W 298, 340/04, 134/05 - OLG-Report 2006, 611 = FGPrax 2006, 182; Beschluss vom 31. Oktober 2006 - 1 W 448, 449/04, zur Veröffentlichung vorgesehen), bezwecken die Herrn Tnnn erteilten Vollmachten regelmäßig die Vertretung der Betroffenen in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren.
  • OVG Niedersachsen, 06.12.2007 - 10 ME 241/07

    Anforderungen an Altersverifikationssysteme nach § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV

    Die Sicherstellung im Sinne dieser Bestimmung erfordert eine effektive Barriere zwischen dem pornografischen Inhalt und dem Minderjährigen, die er überwinden muss, um die pornografische Darstellung wahrnehmen zu können (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002 - BVerwG 6 C 13.01 -, BVerwGE 116, 5 [14 f.]; BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 1 StR 70/03 -, BGHSt 48, 278; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Februar 2004 - III-5 Ss 143/03 - 50/03 I -, MMR 2004, 409; Kammergericht, Beschluss vom 4. März 2005 - 5 W 31/05 -, KGR 2006, 228; vgl. auch Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 18. Oktober 2007 - I ZR 102/05 -).
  • LG Bochum, 19.01.2010 - 7 T 558/09

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers; Bestellung eines

    Die Bestellung eines Berufsbetreuers trotz bestehender Vorsorgevollmacht ist möglich, wenn die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten dem Wohl des Betroffenen klar zuwiderläuft, so dass eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet wird (KG, FGPrax 2006, 182 ff.).
  • KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09

    Betreuungsverfahren: Feststellung der Möglichkeit einer freien Willensäußerung

    Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass eine Vorsorgevollmacht der Bestellung eines Betreuers nicht entgegen steht, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, insbesondere weil zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch ihn eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründen (Senat, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 W 298, 340/04, 134/05 -, FGPrax 2006, 182; Beschluss vom 31. Oktober 2006 - 1 W 448 und 449/04 -, FGPrax 2007, 115).
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   KG, 14.03.2006 - 1 W 134/05, 1 W 298/04, 1 W 340/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17406
KG, 14.03.2006 - 1 W 134/05, 1 W 298/04, 1 W 340/04 (https://dejure.org/2006,17406)
KG, Entscheidung vom 14.03.2006 - 1 W 134/05, 1 W 298/04, 1 W 340/04 (https://dejure.org/2006,17406)
KG, Entscheidung vom 14. März 2006 - 1 W 134/05, 1 W 298/04, 1 W 340/04 (https://dejure.org/2006,17406)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer angeordneten Unterbringungsmaßnahme; Anfechtung vormundschaftsgerichtlicher Entscheidungen; Tod eines Verfahrensbeteiligten; Kostenentscheidung zu Lasten der Verwaltungsbehörde; Beteiligte eines Unterbringungsverfahrens

  • Judicialis

    FGG § 13a Abs. 1; ; FGG § ... 13a Abs. 1 S. 1; ; FGG § 13a Abs. 2 S. 1; ; FGG § 13a Abs. 2 S. 3; ; FGG § 20a Abs. 2; ; FGG § 22 Abs. 1; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 27 Abs. 2; ; FGG § 29 Abs. 4; ; FGG § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; ; FGG § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; ; PsychKG § 8 Abs. 1 S. 1; ; PsychKG § 1 Abs. 1 Nr. 2a; ; PsychKG § 1 Abs. 2; ; BGB § 1896 Abs. 1; ; BGB § 1896 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 1908d Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 546; ; KostO § 128b; ; KostO § 131 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Außergerichtliche Kosten im Unterbringungsverfahren - Außergerichtliche Auslagen im Unterbringungsverfahren - Bestellung eines Betreuers trotz bestehender Vollmacht

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuer kann trotz Vorsorgevollmacht bestellt werden

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Versterben des Betroffenen nach Einlegung eines Rechtsmittels, Kostenerstattung, Vorsorgevollmacht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 14.03.2006 - 1 W 298/04

    Freiheitsentziehende Unterbringung: Kostenentscheidung bei zivilrechtlicher

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 134/05
    Geschäftsnummer: 1 W 298/04 1 W 340/04 1 W 134/05.

    Die Unterbringungsverfahren 1 W 298/04 und 1 W 340/04 - sind beendet.

    Die Unterbringungsverfahren - 1 W 298/04 und 1 W 340/04 sind beendet, weil mit dem Tod der Betroffenen, die allein die vormundschaftsgerichtlichen Entscheidungen angefochten hatte, kein Verfahrensbeteiligter mehr vorhanden und der Verfahrensgegenstand, der hier noch in der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Unterbringungsmaßnahmen bestand, nicht vererblich ist (BayObLG, FamRZ 2001, 1645, 1646).

    Die außergerichtlichen Kosten der Betroffenen im Unterbringungsverfahren nach § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 FGG - 1 W 298/04 - waren nicht dem Land Berlin aufzuerlegen.

  • KG, 14.03.2006 - 1 W 340/04

    Außergerichtliche Kosten im Unterbringungsverfahren - Außergerichtliche Auslagen

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 134/05
    Geschäftsnummer: 1 W 298/04 1 W 340/04 1 W 134/05.

    Die Unterbringungsverfahren 1 W 298/04 und 1 W 340/04 - sind beendet.

    Die Unterbringungsverfahren - 1 W 298/04 und 1 W 340/04 sind beendet, weil mit dem Tod der Betroffenen, die allein die vormundschaftsgerichtlichen Entscheidungen angefochten hatte, kein Verfahrensbeteiligter mehr vorhanden und der Verfahrensgegenstand, der hier noch in der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Unterbringungsmaßnahmen bestand, nicht vererblich ist (BayObLG, FamRZ 2001, 1645, 1646).

    Die außergerichtlichen Auslagen der Betroffenen im Unterbringungsverfahren nach § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 FGG in Verbindung mit § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB - 1 W 340/04 - waren nicht der Staatskasse aufzuerlegen.

  • OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05

    Zur Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 134/05
    Die Bestellung eines Betreuers trotz bestehender Vollmacht ist möglich, wenn die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten dem Wohl des Betroffenen klar zuwiderläuft, so dass eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet wird (OLG Brandenburg, NJW 2005, 1587, 1588).
  • OLG Frankfurt, 26.10.1995 - 20 W 468/95
    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 134/05
    b) Eine Kostenentscheidung zu Lasten der Verwaltungsbehörde gemäß § 13a Abs. 1 S. 1 FGG kam nicht in Betracht, weil das bisherige Verfahren nicht ergeben hat, dass für die Stellung des Unterbringungsantrags kein begründeter Anlass bestand, § 13a Abs. 2 S. 3 FGG, und sonstige Gründe, die eine Kostenerstattungsanordnung aus Billigkeitsgründen geboten erscheinen lassen könnten, nicht ersichtlich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 1. September 1992 - 1 W 4144/92, FamRZ 1993, 84 ff; Juris, Rdn. 11; OLG Frankfurt/Main, OLG-Report 1995, 264).
  • KG, 01.09.1992 - 1 W 4144/92

    Erledigung; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Einstweilige Anordnung; Unterbringung;

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 134/05
    b) Eine Kostenentscheidung zu Lasten der Verwaltungsbehörde gemäß § 13a Abs. 1 S. 1 FGG kam nicht in Betracht, weil das bisherige Verfahren nicht ergeben hat, dass für die Stellung des Unterbringungsantrags kein begründeter Anlass bestand, § 13a Abs. 2 S. 3 FGG, und sonstige Gründe, die eine Kostenerstattungsanordnung aus Billigkeitsgründen geboten erscheinen lassen könnten, nicht ersichtlich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 1. September 1992 - 1 W 4144/92, FamRZ 1993, 84 ff; Juris, Rdn. 11; OLG Frankfurt/Main, OLG-Report 1995, 264).
  • BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 29/01

    Beendigung des Unterbringungsverfahrens durch Tod des Betroffenen

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 134/05
    Die Unterbringungsverfahren - 1 W 298/04 und 1 W 340/04 sind beendet, weil mit dem Tod der Betroffenen, die allein die vormundschaftsgerichtlichen Entscheidungen angefochten hatte, kein Verfahrensbeteiligter mehr vorhanden und der Verfahrensgegenstand, der hier noch in der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Unterbringungsmaßnahmen bestand, nicht vererblich ist (BayObLG, FamRZ 2001, 1645, 1646).
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