Weitere Entscheidung unten: KG, 22.02.2007

Rechtsprechung
   KG, 27.07.2007 - 8 W 43/07   

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https://dejure.org/2007,24811
KG, 27.07.2007 - 8 W 43/07 (https://dejure.org/2007,24811)
KG, Entscheidung vom 27.07.2007 - 8 W 43/07 (https://dejure.org/2007,24811)
KG, Entscheidung vom 27. Juli 2007 - 8 W 43/07 (https://dejure.org/2007,24811)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 164
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 27.09.2017 - 1 W 53/16

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses i.S. von § 93 ZPO

    Die von den Beklagten vertretene Auffassung, ein Anerkenntnis aufgrund eines im Laufe des Prozesses schlüssig oder substantiiert gewordenen Anspruchs sei sofort erklärt, wenn es jedenfalls in dem nächsten Schriftsatz oder sogar erst in der nächsten mündlichen Verhandlung nach Stellung des geänderten Klageantrages abgegeben werde (so KG, Beschluss vom 27.07.2007 - 8 W 43/07, BeckRS 2007, 19510; ebenso Zöller/Herget, a.a.O., § 93 Rn. 6 "Klageänderung"), überzeugt nicht.
  • OLG Hamm, 30.01.2019 - 20 W 3/19

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung

    An der vom Kammergericht Berlin (Beschluss vom 27.07.2007 - 8 W 43/07, MDR 2008, 164) früher vertretenen abweichenden Auffassung hat die nunmehr einheitliche obergerichtliche Rechtsprechung, welche auch im Anschluss an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.05.2006 (VI ZB 64/05, NJW 2006, 2490, dort Rn. 20 f.) ergangen ist, nicht festgehalten.
  • OLG Celle, 26.02.2009 - 6 U 141/08

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses

    cc) Der Ansicht (KG Beschl. v. 27. Juli 2007 - 8 W 43/07 - bei juris), der Beklagte könne stets nach Klagänderung in der folgenden Verhandlung noch sofort anerkennen, tritt der Senat entgegen.
  • LG Berlin, 22.09.2015 - 67 T 67/15

    Wohnraummiete: Voraussetzungen einer Modernisierungsankündigung;

    Ein sofortiges Anerkenntnis liegt nicht nur dann vor, wenn der Beklagte innerhalb der Frist zur Klageerwiderung den Anspruch vorbehaltlos anerkennt, sondern auch dann, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erst während des Prozesses eintreten und der Beklagte daraufhin im nächsten Schriftsatz (BGH, NJW-RR 2004, 999; OLG München, Beschluss vom 09.07.2010 - 20 W 1546/10, juris Rn. 5; BeckOK ZPO/Jaspersen/Wache, ZPO, 17. Edition, § 93 Rn. 94) oder - wenn schon zuvor Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt gewesen ist - vor Stellung bzw. Wiederholung eines Sachantrags (BGH, NJW-RR 2006, 773 (775); KG Berlin, Beschluss vom 27.07.2007 - 8 W 43/07 -, juris LS) vorbehaltlos anerkennt.
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Rechtsprechung
   KG, 22.02.2007 - 12 U 134/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6424
KG, 22.02.2007 - 12 U 134/06 (https://dejure.org/2007,6424)
KG, Entscheidung vom 22.02.2007 - 12 U 134/06 (https://dejure.org/2007,6424)
KG, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 12 U 134/06 (https://dejure.org/2007,6424)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens durch das Gericht; Ungeeignetheit des angebotenen Beweismittels für die Beweisfrage

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 139 Abs. 1; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2
    Ablehnung eines angebotenen Beweismittels im Zivilverfahren wegen Ungeeignetheit analog § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ablehnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 24 O 536/05
  • KG, 22.02.2007 - 12 U 134/06

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 357 (Ls.)
  • VersR 2008, 275
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 22.12.2003 - 12 U 1362/02

    Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens als kein Verfahrensfehler;

    Auszug aus KG, 22.02.2007 - 12 U 134/06
    Das Gericht kann die Einholung eines Sachverständigengutachtens in Anlehnung an § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ablehnen, wenn das angebotene Beweismittel für die Beweisfrage ungeeignet ist (OLG Koblenz, Urteil vom 22. Dezember 2003 - 12 U 1362/02 - NJOZ 2004, 814).
  • OLG Saarbrücken, 17.04.2014 - 4 U 406/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts abbiegenden Pkw mit einem parallel

    Die Ungeeignetheit eines Sachverständigenbeweises ist insbesondere dann gegeben, wenn Befundtatsachen fehlen, anhand derer der Sachverständige Feststellungen treffen könnte(KG KGR 2008, 123).
  • LG Berlin, 23.08.2012 - 44 O 262/11

    Kein Anspruch auf Reparatur in einer Vertragswerkstatt und Beilackierungskosten

    Selbst wenn ein Sachverständiger, wie von der Klägerin mit Schriftsatz vom 14. August 2012 vorgetragen, ermitteln könnte, welches der Fahrzeuge das andere zuerst berührt hatte, so lässt dies immer noch keine Rückschlüsse darauf zu, wo auf der Fahrbahn diese Annäherung erfolgte (vgl. KG, Beschluss vom 22.02.2007, 12 U 134/06).
  • KG, 27.04.2009 - 12 U 65/09

    Berufungsverfahren: Zurückweisung eines erstinstanzlich zurückgehaltenen

    Daher entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass das Gericht in einem derartigen Fall das Einholen eines Sachverständigengutachtens wegen Ungeeignetheit ablehnen kann (vgl. Beschlüsse vom 22. Januar 2007 - 12 U 207/05 - NZV 2007, 520 = VRS 113, 92 = KGR 2008, 9; vom 22. Februar 2007 - 12 U 134/06 - KGR 2008, 123; vom 13. Oktober 2008 - 12 U 211/07 - ).
  • KG, 13.10.2008 - 12 U 211/07

    Verkehrsunfall: Absehen von der Einholung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens

    10 Das Landgericht hat zu Recht davon abgesehen, ein Unfallrekonstruktionsgutachten einzuholen, da im Streitfall eine Aufklärung über die Richtigkeit der Unfalldarstellung der Beklagten (oder des Klägers) aus dem durch Fotos dokumentierten Schadensbild an den unfallbeteiligten Fahrzeugen nicht möglich ist; so hat das Landgericht auf S. 10 des angefochtenen Urteils zutreffend das Beweismittel als ungeeignet bezeichnet und betont, dass der Sachverständige aus dem Schadensbild hier nicht feststellen kann, welches der beteiligten Fahrzeuge - unzulässigerweise - in den Fahrstreifen des jeweils anderen gewechselt ist (vgl. zu Folgerungen von Fahrzeugschäden auf den Unfallhergang beim Fahrstreifenwechsel auch Senat, Beschluss vom 22. Januar 2007 - 12 U 207/05 - NZV 2007, 520 = VRS 113, 92 = KGR 2008, 9; Beschluss vom 22. Februar 2007 - 12 U 134/06 - KGR 2008, 123).
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