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   KG, 10.02.2006 - 9 U 55/05   

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https://dejure.org/2006,2925
KG, 10.02.2006 - 9 U 55/05 (https://dejure.org/2006,2925)
KG, Entscheidung vom 10.02.2006 - 9 U 55/05 (https://dejure.org/2006,2925)
KG, Entscheidung vom 10. Februar 2006 - 9 U 55/05 (https://dejure.org/2006,2925)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • aufrecht.de

    Keine Haftung von Meta-Suchmaschinen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung von Prüfungspflichten als Voraussetzung für die Begründung einer Störhaftung des Betreibers einer Meta-Suchmaschine; Passivlegitimation für den Unterlassungsanspruch; Verantwortlichkeit für den von einer Internet-Suchmaschine wiedergegebenen Inhalt; ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Meta-Suchmaschine "beleidigt" Fernsehmoderatorin - Der Betreiber kann Rechercheergebnisse nicht auf Rechtsverletzungen hin überprüfen

  • beck.de (Leitsatz)

    Störerhaftung von Meta-Suchmaschinen für persönlichkeitsrechtsverletzende Suchergebniseinträge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1481
  • MMR 2006, 393
  • ZUM 2006, 403
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus KG, 10.02.2006 - 9 U 55/05
    Danach kann als Störer grundsätzlich jeder auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, der - auch ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat - kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beiträgt (vgl. BGH NJW 2004, 3102/3105 - Internet-Versteigerung; GRUR 2002, 618/619 - Meißner Dekor; NJW 2001, 3265/3266 - ambiente.de).

    Im Fall der Verletzung von Immaterialgüterrechten, die - wie hier das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Antragstellerin - auch nach §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB Schutz genießen, sind die Grundsätze der Störerhaftung uneingeschränkt anwendbar (BGH, NJW 2004, 3102/3105 - Internet-Versteigerung).

    Die Störerhaftung der Antragsgegnerin setzt deshalb die Verletzung von Prüfungspflichten voraus (vgl. dazu auch BGH, NJW 2004, 3102/3105 - Internet-Versteigerung m. w. N.).

  • LG Berlin, 22.02.2005 - 27 O 45/05

    Haftung von Meta-Suchmaschinen

    Auszug aus KG, 10.02.2006 - 9 U 55/05
    Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 22. Februar 2005 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 27 O 45/05 - geändert:.

    das Urteil der Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin vom 22. Februar 2005 - 27 O 45/05 - zu ändern, die einstweilige Verfügung vom 20. Januar 2005 aufzuheben und den Antrag auf ihren Erlass zurückzuweisen.

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus KG, 10.02.2006 - 9 U 55/05
    Der Gesetzgeber hat die Verantwortlichkeit für den von einer Internet-Suchmaschine wiedergegebenen Inhalt im Rahmen der Novellierung des Teledienstesgesetzes in Anlehnung an die Richtlinie über den elektronischen Warenverkehr (vgl. Artikel 21 Abs. 2 der RiL 2000/31/EG - E-Commerce-RiL, ABlEG Nr. L 178 vom 17. Juli 2000) bewusst nicht geregelt (vgl. dazu auch BGH, WRP 2004, 899/901 - Schöner Wetten; Spindler, NJW 2002, 921/924).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus KG, 10.02.2006 - 9 U 55/05
    Danach kann als Störer grundsätzlich jeder auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, der - auch ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat - kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beiträgt (vgl. BGH NJW 2004, 3102/3105 - Internet-Versteigerung; GRUR 2002, 618/619 - Meißner Dekor; NJW 2001, 3265/3266 - ambiente.de).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

    Auszug aus KG, 10.02.2006 - 9 U 55/05
    Danach kann als Störer grundsätzlich jeder auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, der - auch ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat - kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beiträgt (vgl. BGH NJW 2004, 3102/3105 - Internet-Versteigerung; GRUR 2002, 618/619 - Meißner Dekor; NJW 2001, 3265/3266 - ambiente.de).
  • BGH, 24.06.2003 - KZR 32/02

    Zur Unzulässigkeit einer an Buchhandlungen gerichteten Aufforderung, Schulbücher

    Auszug aus KG, 10.02.2006 - 9 U 55/05
    Soweit in der neueren Rechtsprechung eine gewisse Zurückhaltung gegenüber dem Institut der Störerhaftung zum Ausdruck kommt und erwogen wird, die Passivlegitimation für den Unterlassungsanspruch allein nach den deliktsrechtlichen Kategorien der Täterschaft und der Teilnahme zu begründen (vgl. BGH NJW 2003, 2525 - Buchpreisbindung; BGH NJW-RR 2003, 1685 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen), betrifft dies Fälle des Verhaltensunrechts, in denen keine Verletzung eines absoluten Rechts in Rede steht.
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 292/00

    Ausschreibung von Vermessungsleistungen

    Auszug aus KG, 10.02.2006 - 9 U 55/05
    Soweit in der neueren Rechtsprechung eine gewisse Zurückhaltung gegenüber dem Institut der Störerhaftung zum Ausdruck kommt und erwogen wird, die Passivlegitimation für den Unterlassungsanspruch allein nach den deliktsrechtlichen Kategorien der Täterschaft und der Teilnahme zu begründen (vgl. BGH NJW 2003, 2525 - Buchpreisbindung; BGH NJW-RR 2003, 1685 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen), betrifft dies Fälle des Verhaltensunrechts, in denen keine Verletzung eines absoluten Rechts in Rede steht.
  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08

    Störerhaftung für Domainpächter

    Soweit in der neueren Rechtsprechung eine gewisse Zurückhaltung gegenüber dem Institut der Störerhaftung zum Ausdruck kommt und erwogen wird, die Passivlegitimation für den Unterlassungsanspruch allein nach deliktsrechtlichen Kategorien der Täterschaft und Teilnahme zu begründen (vgl. BGHZ 155, 189, 194 f. ; 173, 188, 194 ff.; BGH, Urteil vom 15. Mai 2003 - I ZR 292/00 - GRUR 2003, 969, 970) , betrifft dies Fälle, in denen anders als beim Allgemeinen Persönlichkeitsrecht keine Verletzung eines absoluten Rechts in Rede steht (BGHZ 158, 236, 251 ; 172, 119, 132; BGH, Urteil vom 30. April 2008 - I ZR 73/05 - GRUR 2008, 702, 706; KG, MMR 2006, 393, 394; Spindler/Weber in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien [2008], § 1004 BGB Rn. 10).
  • KG, 03.11.2009 - 9 W 196/09

    Zur Persönlichkeitsverletzung durch den Suchmaschinenbetreiber durch ein

    Mit In-Kraft-Treten des Telemediengesetzes sind mithin nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers nunmehr auch "Internetsuchmaschinen" als Telemedien (zur Rechtslage nach dem Teledienstgesetz vgl. KG Berlin, Urteil vom 10. Februar 2006 - 9 U 55/05 - juris Rn 11 = KGR Berlin 2006, 452 unter Hinweis auf BGH WRP 2004, 899 - Schöner Wetten; Beschluss vom 20. März 2006 - 10 W 27/05 - juris Rn 13 = KGR Berlin 2006, 815) und Anbieter bzw. "Betreiber" von Suchmaschinen als Diensteanbieter i. S. d. § 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 TMG zu qualifizieren.

    Diese Grundsätze sind im Fall der Verletzung nach §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB geschützter absoluter Rechte uneingeschränkt anzuwenden (BGH, Urteil vom 30. April 2008 - I ZR 73/05 -, juris Rn 50 = NJW-RR 2008, 1136 - Internet-Versteigerung III; KG, Urteil vom 10.02.2006 - 9 U 55/05 juris Rn 13).

  • KG, 20.03.2006 - 10 W 27/05

    Keine Haftung des Admin-C

    Diese Grundsätze sind im Fall der Verletzung nach §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB geschützter absoluter Rechte uneingeschränkt anzuwenden (BGH, NJW 2004, 3102; KG, Urteil vom 10. Februar 2006 - 9 U 55/05 -).
  • KG, 04.09.2006 - 10 W 81/06

    Persönlichkeitsschutz im Internet: Zumutbarer Einsatz einer Filtersoftware zur

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung sowohl des Landgerichts als auch der Berufungssenate des Kammergerichts (LG Berlin, MMR 2005, 324; KG - 9. Zivilsenat -, MMR 2006, 393; Senat, MMR 2006, 392; Senat, 10 U 197/04, Hinweis vom 9. Mai 2006, n.v.).
  • LG Berlin, 01.06.2006 - 27 O 146/06
    Im vorliegenden Fall ergibt sich insbesondere auch nicht dadurch ein Ausschluss der Störerhaftung, dass die Klägerin - anders als im vom Beklagten angeführten Urteil des Kammergerichts vom 10. Februar 2006 - 9 U 55/05 - vorliegend nicht nachweisen kann, dass die streitgegenständlichen Einträge auf der Seite des Beklagten tatsächlich aufgetaucht sind.
  • KG, 28.09.2006 - 10 U 133/06
    Dass der Beklagte eine Metasuchmaschine betreibt, steht seiner Störerhaftung nicht entgegen (KG, MMR 2006, 393 [KG Berlin 10.02.2006 - 9 U 55/05] ).
  • LG Berlin, 07.04.2009 - 27 O 1131/08

    Keine Störerhaftung bei gelöschtem Suchergebnis

    Denn als Störer kann grundsätzlich jeder auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, der - auch ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beiträgt (BGH NJW 2004, 3102, 3105; GRUR 2002, 618.619; KG MMR 2006, 393).
  • LG Berlin, 22.02.2005 - 27 O 45/05
    Urteil durch das KG Berlin (9 U 55/05) aufgehoben!.
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