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   BGH, 10.08.2011 - KRB 2/10   

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https://dejure.org/2011,13301
BGH, 10.08.2011 - KRB 2/10 (https://dejure.org/2011,13301)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2011 - KRB 2/10 (https://dejure.org/2011,13301)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2011 - KRB 2/10 (https://dejure.org/2011,13301)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 81 Abs 2 GWB vom 26.08.1998, § 81 Abs 4 S 1 GWB vom 15.07.2005, § 81 Abs 4 S 2 GWB vom 15.07.2005, § 4 Abs 3 OWiG, § 30 OWiG
    Bußgeldverhängung für Kartellrechtsverstoß: Rechtsanwendung in Übergangsfällen; Verhängung gegen Rechtsnachfolger

  • Wolters Kluwer

    Erstreckung einer bußgeldrechtlichen Haftung auf den Gesamtrechtsnachfolger eines Geschäftsführers; Bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen für Taten ihrer Mitarbeiter

  • rewis.io

    Bußgeldverhängung für Kartellrechtsverstoß: Rechtsanwendung in Übergangsfällen; Verhängung gegen Rechtsnachfolger

  • rewis.io

    Bußgeldverhängung für Kartellrechtsverstoß: Rechtsanwendung in Übergangsfällen; Verhängung gegen Rechtsnachfolger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 30 Abs. 1
    Erstreckung einer bußgeldrechtlichen Haftung auf den Gesamtrechtsnachfolger eines Geschäftsführers; Bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen für Taten ihrer Mitarbeiter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus BGH, 10.08.2011 - KRB 2/10
    (1) Wie sich aus § 3 OWiG in Übereinstimmung mit der auch für das Ordnungswidrigkeitenrecht geltenden (BVerfGE 71, 108, 114; 87, 363, 391) Verfassungsnorm des Art. 103 Abs. 2 GG ergibt, kann eine Handlung als Ordnungswidrigkeit nur geahndet werden, wenn die Möglichkeit der Ahndung gesetzlich bestimmt war, bevor die Handlung begangen wurde.

    Daraus folgt zum einen das Verbot einer die Ahndung begründenden Analogie, welches jede Rechtsanwendung ausschließt, die tatbestandsausweitend über den Inhalt der gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht, wobei der mögliche Wortsinn die äußerte Grenze zulässiger richterlicher Interpretation bildet (BVerfGE 71, 108, 115; 82, 236, 269; 92, 1, 12; NJW 2010, 3209 Rn. 77).

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

    Auszug aus BGH, 10.08.2011 - KRB 2/10
    Daraus folgt zum einen das Verbot einer die Ahndung begründenden Analogie, welches jede Rechtsanwendung ausschließt, die tatbestandsausweitend über den Inhalt der gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht, wobei der mögliche Wortsinn die äußerte Grenze zulässiger richterlicher Interpretation bildet (BVerfGE 71, 108, 115; 82, 236, 269; 92, 1, 12; NJW 2010, 3209 Rn. 77).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus BGH, 10.08.2011 - KRB 2/10
    Daraus folgt zum einen das Verbot einer die Ahndung begründenden Analogie, welches jede Rechtsanwendung ausschließt, die tatbestandsausweitend über den Inhalt der gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht, wobei der mögliche Wortsinn die äußerte Grenze zulässiger richterlicher Interpretation bildet (BVerfGE 71, 108, 115; 82, 236, 269; 92, 1, 12; NJW 2010, 3209 Rn. 77).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BGH, 10.08.2011 - KRB 2/10
    Daraus folgt zum einen das Verbot einer die Ahndung begründenden Analogie, welches jede Rechtsanwendung ausschließt, die tatbestandsausweitend über den Inhalt der gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht, wobei der mögliche Wortsinn die äußerte Grenze zulässiger richterlicher Interpretation bildet (BVerfGE 71, 108, 115; 82, 236, 269; 92, 1, 12; NJW 2010, 3209 Rn. 77).
  • BGH, 14.02.2007 - 5 StR 323/06

    Vorteilsgewährung; Vorteilsannahme; Bestechlichkeit (Unrechtsvereinbarung;

    Auszug aus BGH, 10.08.2011 - KRB 2/10
    (5) An der Beschränkung der bußgeldrechtlichen Haftung auf in diesem Sinne wirtschaftlich identische Rechtsnachfolger vermag auch der schon bei der Einführung der Verbandsgeldbuße in § 26 OWiG 1968 in den Gesetzesmaterialien (BT-Drucks. V/1269, S. 59) genannte, in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wiederholt betonte (vgl. Beschluss vom 14. Februar 2007 - 5 StR 323/06, NStZ-RR 2008, 13 mwN) und neuerdings in § 81 Abs. 5 GWB 2005 für bestimmte Kartellbußgeldtatbestände gesetzlich besonders hervorgehobene Zweck der Geldbuße, der u. a. in der Vorteilsabschöpfung bestehen kann, nichts zu ändern.
  • BGH, 04.10.2007 - KRB 59/07

    Akteneinsichtsgesuch

    Auszug aus BGH, 10.08.2011 - KRB 2/10
    Eine solche wirtschaftliche Identität ist gegeben, wenn das "haftende Vermögen" weiterhin vom Vermögen des gemäß § 30 OWiG Verantwortlichen getrennt, in gleicher oder in ähnlicher Weise wie bisher eingesetzt wird und in der neuen juristischen Person einen wesentlichen Teil des Gesamtvermögens ausmacht (BGH, Beschluss vom 11. März 1986 - KRB 8/85, WuW/E 2265 - Bußgeldhaftung; Beschluss vom 23. November 2004 - KRB 23/04, NJW 2005, 1381, 1383 - nicht verlesener Handelsregisterauszug; Beschluss vom 4. Oktober 2007 - KRB 59/07, BGHSt 52, 58, Rn. 7 - Akteneinsichtsgesuch).
  • BGH, 23.11.2004 - KRB 23/04

    Abhängigkeit der Aufklärungspflicht im Bußgeldverfahren von der Bedeutung der

    Auszug aus BGH, 10.08.2011 - KRB 2/10
    Eine solche wirtschaftliche Identität ist gegeben, wenn das "haftende Vermögen" weiterhin vom Vermögen des gemäß § 30 OWiG Verantwortlichen getrennt, in gleicher oder in ähnlicher Weise wie bisher eingesetzt wird und in der neuen juristischen Person einen wesentlichen Teil des Gesamtvermögens ausmacht (BGH, Beschluss vom 11. März 1986 - KRB 8/85, WuW/E 2265 - Bußgeldhaftung; Beschluss vom 23. November 2004 - KRB 23/04, NJW 2005, 1381, 1383 - nicht verlesener Handelsregisterauszug; Beschluss vom 4. Oktober 2007 - KRB 59/07, BGHSt 52, 58, Rn. 7 - Akteneinsichtsgesuch).
  • BGH, 11.03.1986 - KRB 8/85

    Verletzung der Aufsichtspflicht durch einen Vorstandsvorsitzenden - Verhängung

    Auszug aus BGH, 10.08.2011 - KRB 2/10
    Eine solche wirtschaftliche Identität ist gegeben, wenn das "haftende Vermögen" weiterhin vom Vermögen des gemäß § 30 OWiG Verantwortlichen getrennt, in gleicher oder in ähnlicher Weise wie bisher eingesetzt wird und in der neuen juristischen Person einen wesentlichen Teil des Gesamtvermögens ausmacht (BGH, Beschluss vom 11. März 1986 - KRB 8/85, WuW/E 2265 - Bußgeldhaftung; Beschluss vom 23. November 2004 - KRB 23/04, NJW 2005, 1381, 1383 - nicht verlesener Handelsregisterauszug; Beschluss vom 4. Oktober 2007 - KRB 59/07, BGHSt 52, 58, Rn. 7 - Akteneinsichtsgesuch).
  • BayObLG, 28.05.2002 - 3 ObOWi 29/02

    Berechnung des Mindestlohns nach Arbeitsnehmer -Entsendegesetz

    Auszug aus BGH, 10.08.2011 - KRB 2/10
    Diese Rechtsprechung hat in der Entscheidungspraxis der Oberlandesgerichte (vgl. KG WuW/E OLG 3837 - Altölpreise; BayObLG wistra 2002, 395, 396) und der Literatur (Gürtler in Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 30 Rn. 38a ff.; Rogall in KK, OWiG, 3. Aufl., § 30 Rn. 30 ff.; Förster in Rebmann/Roth/Hermann, OWiG, 7. Aufl. § 30 Rn. 50) Gefolgschaft gefunden.
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus BGH, 10.08.2011 - KRB 2/10
    (1) Wie sich aus § 3 OWiG in Übereinstimmung mit der auch für das Ordnungswidrigkeitenrecht geltenden (BVerfGE 71, 108, 114; 87, 363, 391) Verfassungsnorm des Art. 103 Abs. 2 GG ergibt, kann eine Handlung als Ordnungswidrigkeit nur geahndet werden, wenn die Möglichkeit der Ahndung gesetzlich bestimmt war, bevor die Handlung begangen wurde.
  • BGH, 26.02.2013 - KRB 20/12

    Grauzementkartell

    Es hat hierzu die Bußgeldrahmen nach § 81 Abs. 2 GWB 1999 mit denen nach § 81 Abs. 4 Satz 2 GWB 2005 verglichen und ist dabei zutreffend davon ausgegangen, dass die gesetzlichen Regelungen der 7. GWB-Novelle über die Bußgeldbemessung nicht wegen Verfassungswidrigkeit nichtig sind (vgl. inzident von der Verfassungsmäßigkeit der Norm ausgehend BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2007 - KRB 12/07, BGHSt 52, 1 Rn. 24 ff. - Papiergroßhandel und vom 10. August 2011 - KRB 2/10, wistra 2012, 152 Rn. 26 ff. - Transportbeton II; offengelassen in BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 1 BvL 18/11, WuW/E DE-R 3765 Rn. 95).

    Insoweit setzte es sich nicht in Widerspruch zu den - nach Erlass des angefochtenen Urteils ergangenen - Senatsentscheidungen vom 10. August 2011 (KRB 2/10, wistra 2012, 152 - Transportbeton II; KRB 55/10, BGHSt 57, 193 - Versicherungsfusion).

  • OLG Düsseldorf, 15.04.2013 - 4 Kart 2/10

    Hohe Geldbußen gegen "Flüssiggas-Kartell"

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haftet der Rechtsnachfolger unter zwei Voraussetzungen (vgl. BGH, Beschluss v. 26.2.2013 - KRB 20/12, Rn. 82 WuW/E DE-R 3861-3979 - Grauzement; Beschluss v. 10.8.2011 - KRB 55/10 u. KRB 2/10, Rn. 12, WuW/E-DE-R 3455 ff= NJW 2012, 164 ff - Versicherungsfusion m.w.N.; Beschluss v. 11.3.1986 - KRB 8/85, WuW/E 2265 - Bußgeldhaftung; Beschl. v. 23.11.2004 - KRB 23/04, NJW 2005, 1381, 1383 - nicht verlesener Handelsregisterauszug; Beschluss v. 4.10.2007 - KRB 59/07, BGHSt 52, 58, Rn. 7 - Akteneinsichtsgesuch): Erstens muss der Rechtsnachfolger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge an die Stelle des Verbands, dessen Organ die Tat begangen hat, getreten sein.
  • BGH, 09.10.2018 - KRB 58/16

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

    - KRB 23/04, WuW/E DE-R 1469, 1470 - nicht verlesener Handelsregisterauszug; Beschluss vom 4. Oktober 2007 - KRB 59/07, BGHSt 52, 58 Rn. 7 - Akteneinsichtsgesuch; Beschluss vom 10. August 2011 - KRB 55/10, BGHSt 57, 193 Rn. 16 - Versicherungsfusion; Beschluss vom 10. August 2011 - KRB 2/10, wistra 2012, 152 - Transportbeton II; Beschluss vom 16. Dezember 2014 - KRB 47/13, BGHSt 60, 121 Rn. 12 f. - Maxit; Beschluss vom 27. Januar 2015 - KRB 39/14, WuW/E DE-R 4686 Rn. 3 - Melitta).

    Mit der Berücksichtigung des Kommanditanteils wird auch nicht etwa eine "Konzernhaftung" begründet, die dem damaligen Ordnungswidrigkeitenrecht fremd war (vgl. BGHSt 57, 193 Rn. 20 - Versicherungsfusion; BGH, wistra 2012, 152, 153 - Transportbeton II).

    Denn die Bußgeldhaftung der nach § 30 Abs. 1 OWiG originär haftenden juristischen Person besteht ebenso unabhängig von identitätswahrenden Rechtsformwechseln (vgl. § 202 Abs. 1 Nr. 1 UmwG) wie unabhängig von ihrem Vermögensbestand bis zu ihrem Erlöschen fort (vgl. BGHSt 57, 193 Rn. 15 f., 18 - Versicherungsfusion; BGH, wistra 2012, 152, 153 - Transportbeton II; siehe auch bereits BGH, WuW/E BGH 2265, 2266 - Bußgeldhaftung).

  • BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

    Dies ist der Fall, wenn das "haftende Vermögen" in einer anderen Organisation weiterhin vom Vermögen des gemäß § 30 OWiG Verantwortlichen getrennt, in gleicher oder ähnlicher Weise wie bisher eingesetzt wird und in der neuen juristischen Person einen wesentlichen Teil des Gesamtvermögens ausmacht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 1986 - KRB 8/85, WuW/E BGH 2265, 2267 - Bußgeldhaftung; Beschluss vom 23. November 2004 - KRB 23/04, WuW/E DE-R 1469, 1470 - nicht verlesener Handelsregisterauszug; Beschluss vom 4. Oktober 2007 - KRB 59/07, BGHSt 52, 58 Rn. 7 - Akteneinsichtsgesuch; Beschluss vom 10. August 2011 - KRB 55/10, BGHSt 57, 193 Rn. 16 - Versicherungsfusion; Beschluss vom 10. August 2011 - KRB 2/10, wistra 2012, 152 - Transportbeton II; Beschluss vom 16. Dezember 2014 - KRB 47/13, BGHSt 60, 121 Rn. 12 f. - Maxit; Beschluss vom 27. Januar 2015 - KRB 39/14, WuW/E DE-R 4686 Rn. 3 - Melitta).

    Hierdurch wird keine "Konzernhaftung" begründet, die dem damaligen Ordnungswidrigkeitenrecht fremd war (vgl. BGHSt 57, 193 Rn. 20 - Versicherungsfusion; BGH, wistra 2012, 152, 153 - Transportbeton II).

  • BGH, 08.03.2021 - KRB 86/20

    Grenzen der Verbandsgeldbuße II

    Zum anderen unterliegen ihm aber auch die in § 30 OWiG getroffenen Regelungen über die bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit einer juristischen Person oder Personenvereinigung, welche die Grundlage dafür bilden, eine Organtat durch Verhängung einer Verbandsgeldbuße zu ahnden (vgl. - für das ebenfalls in Art. 103 Abs. 2 GG verankerte Verbot einer Analogie zu § 30 Abs. 1 OWiG - BGH, Beschlüsse vom 10. August 2011 - KRB 55/10, BGHSt 57, 193 Rn. 14 - Versicherungsfusion; KRB 2/10, wistra 2012, 152 Rn. 10 - Transportbeton II).

    Vielmehr statuiert die Vorschrift eine eigene bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des Verbands für Taten seiner Leitungspersonen als Voraussetzung der Ahndung (s. Achenbach, FS I. Roxin, 2012, S. 3, 8; ferner BGHSt 57, 193 Rn. 10, 13 f., 18 - Versicherungsfusion; BGH, wistra 2012, 152 Rn. 6, 9 f., 14 - Transportbeton II; BGHSt 58, 158 Rn. 83 - Grauzementkartell I; Achenbach, wistra 2013, 369, 372).

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2012 - 1 Kart 1/12

    Begriff der verbotenen Verhaltensabstimmung i.S. von § 1 GWB

    Betragsmäßig beziffert sich die maßgebliche Bußgeldobergrenze (vgl. zu dieser Einordnung: BGH, Beschluss v. 10. August 2011 - KRB 2/10, Rdnr. 29) demnach bei der Nebenbetroffenen zu 2. auf 14.990.498,03 EUR, bei der Nebenbetroffenen zu 4. auf 1.744.700 EUR, bei der Nebenbetroffenen zu 3. auf 25.342.764,50 EUR und bei der Nebenbetroffenen zu 1. auf 9.439.828,67 EUR.
  • BGH, 27.01.2015 - KRB 39/14

    Kartellbußgeldverfahren: Bußgeldhaftung des Gesamtrechtsnachfolgers

    Dem stehen auch nicht die beiden jüngeren Beschlüsse des Senats vom 10. August 2011 (KRB 55/10, BGHSt 57, 193 - Versicherungsfusion; KRB 2/10, wistra 2012, 152) entgegen.

    Während die Entscheidung KRB 55/10 eine Fallgestaltung betraf, bei der die Vermögensmassen des aufnehmenden und des auf dieses verschmolzenen Unternehmens nicht weiterhin faktisch getrennt waren, sondern auch operativ zusammengeführt wurden, lag der Entscheidung KRB 2/10 eine Verschmelzung der Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft zu Grunde, die stattfand, nachdem die Tochtergesellschaft zuvor die Betriebsmittel und das verbliebene operative Geschäft auf eine Schwestergesellschaft übertragen hatte.

  • BVerfG, 20.08.2015 - 1 BvR 980/15

    Kein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG bei Erstreckung der bußgeldrechtlichen

    Der Bundesgerichtshof hatte seine grundlegende Entscheidung aus dem Jahr 1986 mehrfach und auch unmittelbar vor der Umwandlung der M. GmbH bestätigt (vgl. BGHSt 57, S. 193 ff.; BGH, Beschluss vom 10. August 2011 - KRB 2/10 -, juris, Rn. 8 ff.; Beschluss vom 10. August 2011 - KRB 55/10 -, juris, Rn. 13 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - 4 Kart 2/13

    Flüssiggas Kundenschutzabsprachen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haftet der Rechtsnachfolger bußgeldrechtlich unter zwei Voraussetzungen (vgl. BGH, Beschluss vom 26.2.2013 - KRB 20/12, Rn. 82 WuW/E DE-R 3861-3979 - Grauzement; Beschluss vom 10.8.2011 - KRB 55/10 u. KRB 2/10, Rn. 12, WuW/E-DE-R 3455 ff= NJW 2012, 164 ff - Versicherungsfusion m.w.N.; Beschluss vom 11.3.1986 - KRB 8/85, WuW/E 2265 - Bußgeldhaftung; Beschluss vom 23.11.2004 - KRB 23/04, NJW 2005, 1381, 1383 - nicht verlesener Handelsregisterauszug; Beschluss vom 4.10.2007 - KRB 59/07, BGHSt 52, 58, Rn. 7 - Akteneinsichtsgesuch): Der Rechtsnachfolger muss im Wege der Gesamtrechtsnachfolge an die Stelle des Verbands, dessen Organ die Tat begangen hat, getreten sein.
  • BGH, 03.06.2014 - KRB 2/14

    Dinglicher Arrest in einem kartellrechtlichen Bußgeldverfahren: Arrestgrund der

    Anders als diese hat sie keine Umstrukturierungen vorgenommen, um im Wege von Umwandlungen eine Situation zu schaffen, die die Haftungsgrundlage für eine Bußgeldverhängung entfallen ließe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2011 - KRB 55/10, BGHSt 57, 193 - Versicherungsfusion und KRB 2/10, wistra 2012, 152).
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