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   BGH, 03.06.2014 - KRB 2/14   

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https://dejure.org/2014,20434
BGH, 03.06.2014 - KRB 2/14 (https://dejure.org/2014,20434)
BGH, Entscheidung vom 03.06.2014 - KRB 2/14 (https://dejure.org/2014,20434)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 2014 - KRB 2/14 (https://dejure.org/2014,20434)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 111d Abs 1 StPO, § 917 ZPO
    Dinglicher Arrest in einem kartellrechtlichen Bußgeldverfahren: Arrestgrund der Bereithaltung von Vorrats- und Mantelgesellschaften als Indiz für geplante Vermögensverschiebungen nach Bußgeldverhängung

  • rewis.io

    Dinglicher Arrest in einem kartellrechtlichen Bußgeldverfahren: Arrestgrund der Bereithaltung von Vorrats- und Mantelgesellschaften als Indiz für geplante Vermögensverschiebungen nach Bußgeldverhängung

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dinglicher Arrest zur Sicherung der Bußgeldzahlung

  • kartellblog.de (Kurzinformation)

    Zum dinglichen Arrest wegen Vollstreckungsvereitelung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3258
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.08.2011 - KRB 2/10

    Bußgeldverhängung für Kartellrechtsverstoß: Rechtsanwendung in Übergangsfällen;

    Auszug aus BGH, 03.06.2014 - KRB 2/14
    Anders als diese hat sie keine Umstrukturierungen vorgenommen, um im Wege von Umwandlungen eine Situation zu schaffen, die die Haftungsgrundlage für eine Bußgeldverhängung entfallen ließe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2011 - KRB 55/10, BGHSt 57, 193 - Versicherungsfusion und KRB 2/10, wistra 2012, 152).
  • BGH, 10.08.2011 - KRB 55/10

    Versicherungsfusion

    Auszug aus BGH, 03.06.2014 - KRB 2/14
    Anders als diese hat sie keine Umstrukturierungen vorgenommen, um im Wege von Umwandlungen eine Situation zu schaffen, die die Haftungsgrundlage für eine Bußgeldverhängung entfallen ließe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2011 - KRB 55/10, BGHSt 57, 193 - Versicherungsfusion und KRB 2/10, wistra 2012, 152).
  • BGH, 24.03.1983 - III ZR 116/82

    Annahme oder Nichtannahme einer Revision hinsichtlich grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BGH, 03.06.2014 - KRB 2/14
    Allerdings wird allein das Gewicht der zugrunde liegenden Tat nur in besonderen Ausnahmefällen ausreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1983 - III ZR 116/82, WM 1983, 614; KG, wistra 2010, 116; zum Anfangsverdacht einer Steuerhinterziehung vgl. BFHE 239, 390).
  • KG, 07.01.2010 - 23 W 1/10

    Arrestbefehl trotz im Strafverfahren angeordneter Rückgewinnungshilfe

    Auszug aus BGH, 03.06.2014 - KRB 2/14
    Allerdings wird allein das Gewicht der zugrunde liegenden Tat nur in besonderen Ausnahmefällen ausreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1983 - III ZR 116/82, WM 1983, 614; KG, wistra 2010, 116; zum Anfangsverdacht einer Steuerhinterziehung vgl. BFHE 239, 390).
  • BFH, 06.02.2013 - XI B 125/12

    Aufhebung der Vollziehung eines dinglichen Arrests ohne Sicherheitsleistung -

    Auszug aus BGH, 03.06.2014 - KRB 2/14
    Allerdings wird allein das Gewicht der zugrunde liegenden Tat nur in besonderen Ausnahmefällen ausreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1983 - III ZR 116/82, WM 1983, 614; KG, wistra 2010, 116; zum Anfangsverdacht einer Steuerhinterziehung vgl. BFHE 239, 390).
  • BGH, 11.05.1979 - StB 26/79
    Auszug aus BGH, 03.06.2014 - KRB 2/14
    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, ist die Anordnung des dinglichen Arrests als Beschlagnahme im Sinne des § 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG anzusehen (BGH, Beschluss vom 11. Mai 1979 - StB 26/79 u.a., BGHSt 29, 13).
  • OLG Bamberg, 28.07.2017 - 3 W 28/17

    Arrestverfahren nach strafrechtlicher Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs

    Es reicht vielmehr aus, dass das Schuldnerverhalten auch im Rahmen der späteren Aufarbeitung des Tatgeschehens keine entlastenden Umstände erkennen lässt, die hinreichend aussagekräftig sind, um das bei massiven Vermögensdelikten regelmäßig indizierte Sicherungsbedürfnis der Gläubigerseite - ausnahmsweise -wieder entfallen zu lassen (Fortführung von OLG Bamberg WM 2013, 649, Rn. 52ff.; OLG München WM 2017, 644, Rn. 5f. sowie Abgrenzung zu BGH NJW 2014, 3258 Rn.7).

    Die restriktive Auffassung hat inzwischen eine das erwähnte Regel-AusnahmeVerhältnis sogar umkehrende Zuspitzung erfahren: Danach sollen das Gewicht der schadensstiftenden Tat "nur in besonderen Ausnahmefällen ausreichen" und "vielmehr regelmäßige Erkenntnisse (!) auch aus dem Verhalten nach der Tat... erforderlich sein (BGH NJW 2014, 3258, Rn. 7).

    Als insoweit vergleichbarer Sachverhalt wird zugleich der in BGH NJW 2014, 3258 entschiedene Fall einer Kartellordnungswidrigkeit einzuordnen sein.

  • BGH, 19.01.2021 - StB 46/20

    Anordnung des Vermögensarrests in Strafsachen: Zulässigkeit der Beschwerde

    Allerdings gilt weiterhin, dass in der Wirkung für den Betroffenen der Arrest der Beschlagnahme insofern gleichsteht, als letztlich Vermögenswerte für den Staat in Beschlag genommen werden (s. BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 1979 - StB 26/79 u.a., aaO S. 15; vom 20. November 1980 - StB 55/80, bei Pfeiffer, NStZ 1982, 188, 190; vom 3. Juni 2014 - KRB 2/14, NJW 2014, 3258 Rn. 4; OLG Celle, Beschluss vom 17. August 2020 - 4 Ws 6/20, juris Rn. 9; vgl. auch KK-StPO/Spillecke, 8. Aufl., § 111j Rn. 19).

    Demnach kommt der Arrest nur in Betracht, wenn zu besorgen ist, dass ohne dessen Verhängung die Vollstreckung des Urteils vereitelt oder wesentlich erschwert werde (s. § 917 Abs. 1 ZPO; BGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - KRB 2/14, NJW 2014, 3258 Rn. 6).

    Um einen Arrestgrund bejahen zu können, sind vielmehr regelmäßig Erkenntnisse auch aus dem Verhalten nach der Tat, insbesondere unter dem Eindruck des laufenden Verfahrens, erforderlich, die auf eine entsprechende Vollstreckungsvereitelungsabsicht hindeuten könnten (zu alldem BGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - KRB 2/14, NJW 2014, 3258 Rn. 7 mwN).

  • OLG Hamm, 22.04.2020 - 5 Ws 59/20

    Beschlagnahme; Grundstück; Verschiebungsfall; Einziehung von Taterträgen bei

    Dabei sind grundsätzlich alle Umstände zu würdigen, die geeignet sind, Anhaltspunkte für oder gegen eine drohende Vereitelung oder Erschwerung der Vollstreckung zu ergeben (BGH, Beschluss vom 03.06.2014 - KRB 2/14 -, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2018 - 2 SaGa 2/18

    Dinglicher Arrest - Arrestgrund - Vermögensstraftat - Wiedereinsetzung in den

    31 Allein die Beteiligung des Arrestschuldners an einer gegen das Vermögen des Arrestgläubigers gerichteten Straftat rechtfertigt noch nicht die Annahme eines Arrestgrundes ( OLG München 23. Februar 2017 - 23 U 4047/16 - Rn. 16, juris; OLG Saarbrücken 22. Juli 2013 - 4 W 26/13 - Rn. 11, juris; OLG Frankfurt 2. März 2011 - 19 W 10/11 - Rn. 5, juris; OLG Köln 19. November 2010 - 19 W 36/10 - Rn. 5, juris; OLG Rostock 23. Februar 2005 - 6 U 159/04 - Rn 17, juris; vgl. auch BGH 3. Juni 2014 - KRB 2/14 - Rn. 7, NJW 2014, 3258 ).

    Um einen Arrestgrund bejahen zu können, sind vielmehr regelmäßig Erkenntnisse auch aus dem Verhalten nach der Tat erforderlich, die auf eine entsprechende Vollstreckungsvereitelungsabsicht hindeuten könnten ( BGH 3. Juni 2014 - KRB 2/14 - Rn. 7, NJW 2014, 3258 ).

  • OLG Hamburg, 26.06.2023 - 1 Ws 14/23
    Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Besorgnis besteht, die künftige Vollstreckung werde ohne Anordnung eines Arrestes vereitelt oder wesentlich erschwert (vgl. BGH, Beschluss vom 03. Juni 2014 - KRB 2/14, BeckRS 2014, 16024 Rn. 6; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 05. Mai 2020 - 2 Ws 44/20).

    Dabei sind grundsätzlich alle Umstände zu würdigen, die geeignet sind, Anhaltspunkte für oder gegen eine drohende Vereitelung oder Erschwerung zu ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 03. Juni 2014 - KRB 2/14, a.a.O. Rn. 7).

  • OLG Köln, 13.06.2019 - 2 Ws 244/19

    Vermögensarrest bei voraussichtlichen Kosten des Strafverfahrens

    Die Erforderlichkeit zur Arrestanordnung liegt vor, wenn zu besorgen steht, dass die künftige Vollstreckung ohne Anordnung eines Arrestes vereitelt oder wesentlich erschwert werden wird (BGH NJW 2014, 3258).

    Im Rahmen dieser Prüfung sind grundsätzlich alle Umstände zu würdigen, die geeignet sind, Anhaltspunkte für oder gegen eine drohende Vereitelung oder Erschwerung der Vollstreckung zu ergeben (BGH NJW 2014, 3258; HansOLG Hamburg NZWiSt 2019, 106 (109)).

  • OLG Hamburg, 05.05.2020 - 2 Ws 44/20

    Anordnung eines Vermögensarrests bei zu erwartender Einziehung des Wertersatzes;

    Dazu müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die besorgen lassen, dass ohne die Anordnung und Vollziehung des Arrestes der staatliche Zahlungsanspruch in Gestalt der Wertersatzeinziehung ernstlich gefährdet ist (BGH, Beschluss vom 3. Juni 2014, Az.: KRB 2/14, NJW 2014, 3258 ; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler § 111e Rn. 6; KK/Spillecke, § 111e Rn. 4).
  • OLG München, 23.02.2017 - 23 U 4047/16

    Das Begehen einer Straftat allein ist kein Arrestgrund

    Ein Arrestgrund ist auch nicht schon dann per se gegeben, wenn der Arrestanspruch des Gläubigers aus einer gegen ihn gerichteten strafbaren Handlung des Schuldners resultiert (BGH, Beschluss vom 03.06.2014, KRB 2/14, juris Tz. 7; OLG Bamberg, Urteil vom 12.11.2012, 4 U 168/12, juris Tz. 52; OLG Hamm, Urteil vom 16.08.2006, 20 U 84/06, juris Tz. 26, jeweils m. w. N.), sondern nur, wenn die Umstände der Straftat im konkreten Einzelfall den Schluss zulassen, dass sich der Arrestschuldner auch künftig nicht rechtstreu verhalten wird, indem er den Versuch unternimmt, z. B. durch Leugnen oder Beiseiteschaffen des Vermögenszuwachses die Vollstreckung zu vereiteln (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.07.2013, 4 W 26/13, juris Tz. 11).
  • LG München I, 19.01.2023 - 31 S 2971/22

    Arrestgrund bei Auslandsaufenhatl und Immobialerinlandsvermögen

    In der weiteren, in der Berufungsbegründung angeführten Entscheidung des BGH, Beschluss vom 03.06.2014 - KRB 2/14 wird die dortige Beschwerde gegen die Anordnung eines Arrests als begründet angesehen, weil die Anordnung von der Vorinstanz nicht fehlerfrei begründet wurde.
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2017 - 4 Ws 146/16
    Dabei sind grundsätzlich alle Umstände zu würdigen, die geeignet sind, Anhaltspunkte für oder gegen eine drohende Vereitelung oder Erschwerung der Vollstreckung zu ergeben (BGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - KRB 2/14 -, ).
  • OLG Naumburg, 08.04.2015 - 12 Wx 61/14

    Grundbuchsache: Voraussetzungen der Löschung einer in Vollziehung eines

  • LG Erfurt, 27.07.2022 - 10 KLs 350 Js 5277/19
  • OLG Düsseldorf, 24.11.2014 - 4 Kart 14/14

    Arrestgesuch des Bundeskartellamtes; Anordnung des dinglichen Arrestes als

  • OLG Hamburg, 06.04.2022 - 1 Ws 21/22

    Anordnung eines Vermögensarrests gemäß § 111e StPO zur Sicherung des

  • LG Kiel, 27.02.2020 - 7 Qs 77/19

    Anordnung des dinglichen Arrestes: Arrestvoraussetzung "zur Sicherung der

  • LG Offenburg, 09.04.2021 - 3 O 70/21

    Dinglicher Arrest: Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Arrestgrundes

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