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   BGH, 23.01.2014 - KRB 48/13   

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https://dejure.org/2014,4319
BGH, 23.01.2014 - KRB 48/13 (https://dejure.org/2014,4319)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2014 - KRB 48/13 (https://dejure.org/2014,4319)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - KRB 48/13 (https://dejure.org/2014,4319)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 81a Abs 1 GWB, § 81a Abs 2 GWB, § 30 OWiG, § 102 StPO, § 103 StPO
    Kartellbußgeldverfahren: Durchsuchungsbeschluss gegen Nebenbetroffenen zur Sanktionsbemessung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses zur Ermittlung eines kartellbedingten Mehrerlöses

  • rewis.io

    Kartellbußgeldverfahren: Durchsuchungsbeschluss gegen Nebenbetroffenen zur Sanktionsbemessung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 81a Abs. 1 Nr. 2
    Rechtmäßigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses zur Ermittlung eines kartellbedingten Mehrerlöses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Herausgabeverlangen oder Durchsuchung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03

    Ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung nach StPO § 102 und § 103 und

    Auszug aus BGH, 23.01.2014 - KRB 48/13
    Der hinreichende Verdachtsgrund liegt in dem Tatverdacht gegen die juristische Person, aus dem sich eine bestimmte Auffindewahrscheinlichkeit dafür ergibt, dass sich bei den für sie handelnden natürlichen Personen entsprechende Beweismittel finden lassen (vgl. BVerfG, NJW 2003, 2669, 2670).
  • BVerfG, 28.09.2008 - 2 BvR 1800/07

    Verletzung von Art 13 Abs 1 und Abs 2 GG durch Anordnung der Durchsuchung des

    Auszug aus BGH, 23.01.2014 - KRB 48/13
    Damit stünde die Entscheidung, was den Verfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt werden soll, in weitem Umfang im Belieben der Nebenbetroffenen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07 Rn. 26).
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