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   BGH, 22.02.2005 - KRB 28/04   

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https://dejure.org/2005,2349
BGH, 22.02.2005 - KRB 28/04 (https://dejure.org/2005,2349)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2005 - KRB 28/04 (https://dejure.org/2005,2349)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2005 - KRB 28/04 (https://dejure.org/2005,2349)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Mögliches Rechtsmittel im Falle der Ablehnung der Fortsetzung des Kartellverfahrens wegen Unwirksamkeit der Einspruchsrücknahme; Einspruchrücknahme als Prozesshandlung und die aus ihr folgenden Konsequenzen; Auswirkung der Veränderung von Verjährungsfristen auf bereits ...

  • Judicialis

    GWB § 38 Abs. 1 Nr. 1; ; GWB § 38 Abs. 5 Satz 2 a.F.; ; GWB § 81 Abs. 1 Nr. 1; ; GWB § 81 Abs. 3 Satz 2 n.F.; ; OWiG § 70 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einspruchsrücknahme und Verjährung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einspruchsrücknahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 50, 30
  • NJW 2005, 3363
  • NStZ 2006, 230
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BGH, 22.02.2005 - KRB 28/04
    b) Die Verlängerung der Verjährungsfrist verstößt nicht gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgende Rückwirkungsverbot (vgl. hierzu BVerfGE 72, 200, 240 f.).
  • BGH, 04.11.2003 - KRB 20/03

    Frankfurter Kabelkartell

    Auszug aus BGH, 22.02.2005 - KRB 28/04
    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 4. November 2003 ausgeführt hat, begegnet eine Verlängerung der Verjährungsfrist jedenfalls dann keinen Bedenken, wenn im Zeitpunkt der Verlängerung der Verjährungsfrist die Ordnungswidrigkeit nach dem bis dahin geltenden Recht noch nicht verjährt war (BGH, Beschl. v. 4.11.2003 - KRB 20/03, NJW 2004, 1539, 1541 - Frankfurter Kabelkartell).
  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 22.02.2005 - KRB 28/04
    Der Eintritt der Verjährung führt lediglich zu einem Verfahrenshindernis, weil er nicht die Strafdrohung an sich, sondern lediglich das "Ob" der Verfolgung berührt (BGHSt 46, 310, 317).
  • BGH, 28.04.1952 - I VRG 6/52

    Verfassungsmäßigkeit der Verordnung des Zentraljustizamts für die britische Zone

    Auszug aus BGH, 22.02.2005 - KRB 28/04
    Der Tatrichter hat stets das für ihn am Gerichtsort aktuell geltende Verfahrensrecht anzuwenden (BGHSt 2, 300, 308; vgl. auch BGHSt 4, 379, 384 f.; 21, 367, 369).
  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51

    Ilse Koch

    Auszug aus BGH, 22.02.2005 - KRB 28/04
    Der Tatrichter hat stets das für ihn am Gerichtsort aktuell geltende Verfahrensrecht anzuwenden (BGHSt 2, 300, 308; vgl. auch BGHSt 4, 379, 384 f.; 21, 367, 369).
  • BGH, 09.11.1960 - 4 StR 407/60

    Mangelhafte Revisionsbegründung I

    Auszug aus BGH, 22.02.2005 - KRB 28/04
    Der Senat kann dabei dahinstehen lassen, ob - wie die Rechtsmittelführer meinen - dieser Auffassung die vom 4. Strafsenat in seiner Entscheidung vom 9. November 1960 (BGHSt 15, 203) geäußerte Rechtsauffassung entgegensteht.
  • BGH, 24.06.2004 - 4 StR 165/04

    Strafverfolgungsverjährung bei sexuellem Missbrauch eines Kindes und sexuellem

    Auszug aus BGH, 22.02.2005 - KRB 28/04
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof auch die durch Gesetz vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3007) geänderte Ruhensvorschrift nach § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB, die gleichfalls keine Übergangsregelung enthält und faktisch zu einer Verlängerung der Verjährungsfrist führt, grundsätzlich auch auf davor begangene Taten angewandt (BGH, Beschl. v. 24.06.2004 - 4 StR 165/04, BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 12).
  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 26/66

    Weiterleitung von Schriften rechtsradikalen und antisemitischen Inhalts -

    Auszug aus BGH, 22.02.2005 - KRB 28/04
    Der Tatrichter hat stets das für ihn am Gerichtsort aktuell geltende Verfahrensrecht anzuwenden (BGHSt 2, 300, 308; vgl. auch BGHSt 4, 379, 384 f.; 21, 367, 369).
  • BGH, 20.05.1999 - 4 StR 718/98

    Verfolgungsverjährung; Versicherungsbetrug; Versicherungsmißbrauch, Lex mitior;

    Auszug aus BGH, 22.02.2005 - KRB 28/04
    Jedenfalls soweit eine Verlängerung der Verjährungsfrist nicht auf einer nachträglichen Verschärfung der bei der Berechnung zugrundezulegenden Höchststrafen beruht (§ 78 Abs. 3 StGB, § 31 Abs. 2 OWiG), die nach § 2 Abs. 3 StGB, § 4 Abs. 3 OWiG außer Betracht bleiben muß (vgl. BGH, Beschl. v. 20.5.1999 - 4 StR 718/98, BGHR StGB § 78 Abs. 3 Fristablauf 2, m.w.N.), betrifft sie Verfahrensrecht.
  • BGH, 27.05.1986 - KRB 3/86

    Gemeinschaftlicher Verteidiger - Einspruch - Bußgeldbescheid -

    Auszug aus BGH, 22.02.2005 - KRB 28/04
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß die Vorschrift des § 70 Abs. 2 OWiG für das Kartellbußgeldverfahren grundsätzlich anwendbar ist, wenn das Oberlandesgericht den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid durch Beschluß als unzulässig verwirft (BGH, Beschl. v. 27.5.1986 - KRB 3/86, NJW 1987, 451 = WuW/E 2296).
  • OLG Frankfurt, 09.11.1987 - 3 Ws 1026/87
  • KG, 22.06.2001 - Kart 5/01

    Verjährung von Ordnungswidrigkeiten nach gesetzlicher Neuregelung

  • BGH, 07.06.2005 - 2 StR 122/05

    Verjährung (milderes Recht); Qualifikation; Regelbeispiel; Geltungszeitpunkt bei

    Bereits aufgehobene oder abgeänderte Verfahrensregelungen finden grundsätzlich nur Anwendung, wenn der Gesetzgeber dies ausdrücklich regelt (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Februar 2005 - KRB 28/04).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2006 - Kart 3/05

    Millionen-Bußgelder wegen Preisabsprachen im Papiergroßhandel: Verwertbarkeit von

    Höchstrichterlich ist bereits entschieden, dass die Verlängerung der Vollstreckungsverjährung auch für bereits abgeschlossene Taten gilt, soweit diese am 20.8.1997 noch nicht verjährt waren (BGH, Beschl. v. 22.2.2005 - KRB 28/04 Umdruck Seite 8 ff).
  • BGH, 06.03.2007 - KRB 1/07

    Unterbrechungswirkung eines allgemein gehaltenen Durchsuchungsbeschlusses

    Die Verlängerung der Verjährungsfrist erfasste auch die hier zu beurteilende Tat, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch nicht verjährt war (vgl. BGHSt 50, 30, 36 - Einspruchsrücknahme).
  • OVG Niedersachsen, 15.03.2006 - 10 LB 7/06

    Isolierte Anfechtungsklage gegen die Ablehnung eines Asylantrags; Iisolierte

    Bereits aufgehobene oder abgeänderte Verfahrensregelungen finden grundsätzlich nur noch dann Anwendung, wenn der Gesetzgeber dies ausdrücklich regelt (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2005, - KRB 28/04 -, http://www. bundesgerichtshof.de/).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2006 - Kart 4/06

    Zur Bildung eines Kartells zum Zwecke unzulässiger Preisabsprachen

    Denn die Verlängerung der Verfolgungsverjährung gilt auch für bereits abgeschlossene Taten, sofern diese - wie vorliegend - am 20. August 1997 noch nicht verjährt waren (BGH, Beschl. v. 22.2.2005 - KRB 28/04 Umdruck Seite 8 ff).
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