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   BGH, 04.11.1980 - KRB 3/80   

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https://dejure.org/1980,5500
BGH, 04.11.1980 - KRB 3/80 (https://dejure.org/1980,5500)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1980 - KRB 3/80 (https://dejure.org/1980,5500)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1980 - KRB 3/80 (https://dejure.org/1980,5500)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verhängung eines Bußgeldes wegen Aufforderung zu einer Liefersperre - Gebietsschutz im Verhältnis zum Boykottverbot des § 26 Abs. 1 GWB - Einräumung eines Alleinverkaufsrechts - Formerfordernisse bei der Aufklärungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.03.1953 - 1 StR 77/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.11.1980 - KRB 3/80
    Wollte die Staatsanwaltschaft den Zeugen zum Beweis für die Motive des Betroffenen benennen, so hätte sie bestimmte Tatsachen angeben müssen, die dem Zeugen die Wahrnehmung jener inneren Vorgänge möglich gemacht haben (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1953 - 1 StR 77/53).
  • BGH, 28.09.1999 - KZR 18/98

    Beteiligungsverbot für Schilderpräger

    Die restriktive Anwendung des § 21 Abs. 1 GWB auf wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen in Vertikalverträgen findet jedoch dort ihre Grenze, wo die Beschränkung eine gegen bestimmte Dritte gerichtete Zielsetzung aufweist und wo mit ihrer Hilfe bestimmte, individualisierbare Unternehmen getroffen oder sogar vom Markt verdrängt oder ferngehalten werden sollen (vgl. BGH, Beschl. v. 4.11.1980 - KRB 3/80, WuW/E 1786 - ARA; Wolter in Frankfurter Kommentar aaO § 18 Rdn. 192; Emmerich in Immenga/Mestmäcker aaO § 18 Rdn. 258).
  • BGH, 02.07.1996 - KZR 20/91

    "Fremdleasingboykott II"; Aufforderung zu einer Liefersperre als unbillige

    Für die Anwendung des Boykott-Tatbestands genügt es, daß dieser Zweck mitbestimmend war und gegenüber sonstigen Zielen nicht völlig zurücktrat (vgl. BGH, Beschl. v. 4.11.1980 - KRB 3/80, WuW/E 1786 - ARA; Markert in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 26 Rdn. 34 m.w.N.).
  • BGH, 22.07.1999 - KZR 13/97

    Kartenlesegerät

    Dies setzt aber voraus, daß die gegen das zu sperrende Unternehmen gerichtete Zielrichtung dieser Erklärung für den Adressaten erkennbar bleibt (vgl. BGH, Beschl. v. 4.11.1980 - KRB 3/80, WuW/E 1786 f. - ARA; Urt. v. 24.11.1983 - I ZR 192/81, GRUR 1984, 214, 215 = WRP 1984, 199 - Copy-Charge, zu § 1 UWG).
  • BGH, 19.01.1993 - KZR 20/91

    Bindung der Vertragshändler an Leasingunternehmen des Kraftfahrzeugherstellers

    Dies wäre anzunehmen, wenn sie bei ihrer Aufforderung an die Vertragshändler Interessen verfolgt hat, die bei der Abwägung, ob die von der Beklagten angestrebte Beeinträchtigung der Fremdleasingunternehmen unbillig wäre, berücksichtigungsfähig sind und auch zugunsten der Beklagten den Ausschlag geben könnten (vgl. dazu auch BGH, Beschl. v. 4.11.1980 - KRB 3/80, WuW/E 1786 - ARA; Markert in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 26 Rdn. 34 und 43 m.w.N. ).
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