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   BGH, 24.04.1991 - KRB 5/90   

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BGH, 24.04.1991 - KRB 5/90 (https://dejure.org/1991,2757)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1991 - KRB 5/90 (https://dejure.org/1991,2757)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1991 - KRB 5/90 (https://dejure.org/1991,2757)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wettbewerbsverstoß - Mehrerlös - Submissionsabsprache

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 15.04.2013 - 4 Kart 2/10

    Hohe Geldbußen gegen "Flüssiggas-Kartell"

    Der Mehrerlös ist der Differenzbetrag, der zwischen den tatsächlichen Einnahmen, die aufgrund des Kartellverstoßes erzielt wurden, und denjenigen Einnahmen besteht, die das durch die Kartellverletzung bevorzugte Unternehmen im gleichen Zeitraum ohne den Wettbewerbsverstoß erzielt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 24.4.1991 - KRB 5/90, WuW/E BGH 2718, 2719 - Bußgeldbemessung; Beschluss vom 25.4.2005 - KRB 22/04 - steuerfreier Mehrerlös; Beschluss vom 28.6.2005, KRB 2/04, WuW/E DE-R 1567, 1569 - C...er Transportbeton; BGH, Beschluss vom 19.6.2007 - KRB 12/07, Rn. 10 - Papiergroßhandel).

    Bei der Bestimmung des wirtschaftlichen Vorteils im Sinne des § 17 Abs. 4 OWiG ist die hierauf entfallende steuerliche Belastung gegenzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.4.2005 - KRB 22/04, Rn. 22 f., WuW/E DE-R 1487-1490 = wistra 2005, 384, 386 - steuerfreie Mehrerlösabschöpfung: zu § 38 GWB; vgl. BGH, Beschluss vom 24.4.1991 - KRB 5/90, WuW/E BGH 2718, 2720).

    Bei der Bemessung der Geldbußen für alle Nebenbetroffenen kommen neben der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und dem Vorwurf, der den Täter trifft (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 1 OWiG), auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens als gesetzliche Zumessungsgründe in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 24.4.1991 - KRB 5/90, WuW/E BGH 2718, 2720 Rn. 21 - Bußgeldbemessung; BGH, Beschluss vom 27.5.1986 - KRB 13/85, WuW/E BGH 2295, 2296; BGH, Beschluss vom 7.10.1959 - KRB 3/59, WuW/E BGH 352, 353 - Nullpreis II; BGH, Beschluss vom 19.9.1974 - KRB 2/74, NJW 1979, 269).

  • BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (beschränkte

    Zu Recht hat das Landgericht insoweit auf § 17 Abs. 3 OWiG abgestellt, wobei dieser wegen der Eigenart des § 30 OWiG dahingehend zu verstehen ist, dass die Bedeutung der Straftat des § 298 Abs. 1 StGB und der Vorwurf, der das handelnde Organ trifft, zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 1991 - KRB 5/90, wistra 1991, 268, 269).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01

    Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt

    Soweit der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGHR OWiG § 17 Vorteil 1) - in einem nicht tragenden Teil seiner Entscheidung zu einer Mehrerlösabschöpfung gemäß § 38 Abs. 4 GWB a.F. - ausgeführt hat, die absehbare Steuerbelastung sei bei der Bemessung der Geldbuße mindernd zu berücksichtigen, folgt der Senat dieser Rechtsauffassung nicht.
  • BGH, 28.06.2005 - KRB 2/05

    Verjährungsunterbrechung gegenüber Organen (Wirkung für verjährte Handlungen

    Der kartellbedingte Mehrerlös ist nach der Rechtsprechung der Differenzbetrag zwischen den tatsächlichen Einnahmen, die aufgrund des Wettbewerbsverstoßes erzielt werden, und den Einnahmen, die das durch die Kartellabsprachen bevorzugte Unternehmen ohne den Wettbewerbsverstoß erzielt hätte (BGH, Beschl. v. 24.4.1991 - KRB 5/90, WuW 2718, 2719 - Bußgeldbemessung).
  • BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91

    Strafbarkeit wegen Betrug bei der Vergabe von Bauleistungen (Submissionskartell;

    Im Kartellrecht ist die Feststellung solcher Preise häufig erforderlich, sie wird in zahlreichen Fällen zur Berechnung des den Bußgeldrahmen nach § 38 Abs. 4 GWB bestimmenden Mehrerlöses vorgenommen (vgl. Tiedemann in Immenga/ Mestmäcker GWB § 38 Rdn. 266; Langen/Niederleithinger/ Ridder/Schmid, GWB 6. Aufl. § 38 Rdn. 57, 58; BGHR GWB § 38 Abs. 4 Mehrerlös 1; KG WuW/E OLG 1339, 1350).
  • BGH, 18.05.2017 - 3 StR 103/17

    Verjährungsbeginn bei Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

    Auch hat das Landgericht die ihr zugeflossenen wirtschaftlichen Vorteile schon bei der Bemessung der Ahndungsanteile mitberücksichtigen dürfen (s. BGH, Beschluss vom 24. April 1991 - KRB 5/90, BGHR OWiG § 17 Vorteil 1).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2009 - 2a Kart 2/08

    Verhängung von Bußgeldern wegen unzulässiger Preisabsprachen auf dem Zementmarkt

    Ähnlich wie die Zurechnung des wirtschaftlichen Vorteils eines abhängigen Unternehmens zum Alleingesellschafter (vgl. Achenbach, a.a.O., § 81 GWB Rdnr. 297; zu den Unterschieden zwischen Mehrerlös und wirtschaftlichem Vorteil s. BGH WuW/E BGH 2718 = wistra 1991, 268) kann unter diesen Umständen auch der bei einem abhängigen Unternehmen eingetretene Mehrerlös dem Alleingesellschafter zugerechnet werden.
  • BGH, 19.06.2007 - KRB 12/07

    Ermittlung des kartellbedingten Mehrerlöses

    a) Unter Mehrerlös ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Differenzbetrag zwischen den tatsächlichen Einnahmen, die aufgrund des Wettbewerbsverstoßes erzielt werden, und den Einnahmen zu verstehen, die das durch die Kartellabsprachen bevorzugte Unternehmen ohne den Wettbewerbsverstoß erzielt hätte (BGH, Beschl. v. 25.4.2005 - KRB 22/04, WuW/E DE-R 1487, 1488 - steuerfreier Mehrerlös; Beschl. v. 24.4.1991 - KRB 5/90, WuW/E 2718, 2719 - Bußgeldbemessung).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - 4 Kart 2/13

    Flüssiggas Kundenschutzabsprachen

    Der Mehrerlös ist der Differenzbetrag, der zwischen den tatsächlichen Einnahmen, die aufgrund des Kartellverstoßes erzielt wurden, und denjenigen Einnahmen besteht, die das durch die Kartellverletzung bevorzugte Unternehmen im gleichen Zeitraum ohne den Wettbewerbsverstoß erzielt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 24.4.1991 - KRB 5/90, WuW/E BGH 2718, 2719 - Bußgeldbemessung; Beschluss vom 25.4.2005 - KRB 22/04 - steuerfreier Mehrerlös; Beschluss vom 28.6.2005, KRB 2/04, WuW/E DE-R 1567, 1569 - Berliner Transportbeton; BGH, Beschluss vom 19.6.2007 - KRB 12/07, Rn. 10 - Papiergroßhandel).

    Bei der Bemessung der Geldbußen kommen neben der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und dem Vorwurf, der den Täter trifft (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 1 OWiG), auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens als gesetzliche Zumessungsgründe in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 24.4.1991 - KRB 5/90, WuW/E BGH 2718, 2720, Rn. 21 - Bußgeldbemessung; BGH, Beschluss vom 27.5.1986 - KRB 13/85, WuW/E BGH 2295, 2296; BGH, Beschluss vom 7.10.1959 - KRB 3/59, WuW/E BGH 352, 353 - Nullpreis II; BGH, Beschluss vom 19.9.1974 - KRB 2/74, NJW 1979, 269).

  • BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

    a) Unter Mehrerlös ist der Differenzbetrag zwischen den tatsächlichen Einnahmen, die aufgrund des Wettbewerbsverstoßes erzielt werden, und den Einnahmen zu verstehen, die das durch die Kartellabsprachen bevorzugte Unternehmen ohne den Wettbewerbsverstoß erzielt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 1991 - KRB 5/90, WuW/E BGH 2718, 2719 - Bußgeldbemessung; Beschluss vom 25. April 2005 - KRB 22/04, WuW/E DE-R 1487, 1488 - steuerfreier Mehrerlös; Beschluss vom 28. Juni 2005 - KRB 2/05, WuW/E DE-R 1567, 1569 - Berliner Transportbeton I; Beschluss vom 19. Juni 2007 - KRB 12/07, BGHSt 52, 1 Rn. 10 - Papiergroßhandel).
  • BGH, 25.04.2005 - KRB 22/04

    Steuerfreie Mehrerlösabschöpfung

  • BGH, 09.10.2018 - KRB 58/16

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2015 - 4 Kart 7/10

    Flüssiggaskartell

  • BFH, 09.06.1999 - I R 100/97

    Geldbuße als Betriebsausgabe

  • OLG Düsseldorf, 13.05.2014 - 4 Kart 8/10

    Flüssiggas

  • BGH, 09.10.2018 - KRB 10/17

    Rechtsbeschwerde eines Nebenbetroffenen gegen ein Urteil des 4. Kartellsenats des

  • FG Baden-Württemberg, 12.01.1996 - 9 K 208/94

    Minderung des Gewinns durch Geldbußen, die das Bundeskartellamt festgesetzt hat;

  • BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97

    BGH bestätigt Verurteilung wegen Bestechung eines freiberuflichen Bauingenieurs

  • FG Baden-Württemberg, 24.04.1997 - 10 K 55/95

    Betriebsausgabenabzug eines Bußgeldes des Bundeskartellamtes; Abzugsverbot für

  • LG München I, 20.12.2011 - 6 KLs 565 Js 122815/11

    Hohe Geldbuße gegen Firma

  • LG München I, 10.12.2009 - 6 KLs 570 Js 50263/09

    Bußgeldbescheid gegen die Fa. MAN Nutzfahrzeuge AG

  • BayObLG, 25.04.1995 - 3 ObOWi 11/95

    Schwarzarbeit; Ermittlung des erzielten wirtschaftlichen Vorteils

  • FG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 3 K 168/01

    Umfang der Abzugsfähigkeit einer Kartellbuße am Maßstab des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr.

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2003 - Kart 9/03
  • BayObLG, 10.03.2021 - 201 ObOWi 1631/20

    Ausschluss selbständiger Einziehung nach Schuldspruch in Bußgeldsachen unter

  • BayObLG, 12.02.2021 - 201 ObOWi 1631/20

    Güterverkehr; Güterkraftverkehr; Gewerbe; gewerblich; Beförderung; Erlaubnis;

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