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   BGH, 13.07.2020 - KRB 99/19   

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BGH, 13.07.2020 - KRB 99/19 (https://dejure.org/2020,28973)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2020 - KRB 99/19 (https://dejure.org/2020,28973)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2020 - KRB 99/19 (https://dejure.org/2020,28973)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Bierkartell

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Bierkartell

    § 1 GWB, § 81 Abs 1 Nr 1 GWB, § 81 Abs 2 Nr 1 GWB, Art 101 Abs 1 AEUV, Art 81 Abs 1 EGV
    Kartellrecht: Zweigliedrigkeit des Abgestimmten Verhaltens; Fühlungnahme und praktische Zusammenarbeit; Informationsaustausch als Abstimmung; kartellzivil- und -verwaltungsverahrensrechtliche Erfahrungssätze im Kartellbußgeldverfahren; Tatbeendigungszeitpunkt des ...

  • IWW

    § 81 Abs. 1 Nr. 1 GWB, § ... 30 Abs. 1 Nr. 1 OWiG, § 9 Abs. 1 Nr. 1 OWiG, Art. 81 Abs. 1 EGV, § 1 GWB, § 260 Abs. 3 StPO, § 31 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 3, § 33 Abs. 3 Satz 2 OWiG, § 81 Abs. 8 Satz 2 GWB, § 31 Abs. 1 Satz 1 OWiG, § 81 Abs. 1, 2 Nr. 1 GWB, § 31 Abs. 3 OWiG, § 30 Abs. 4 Satz 3 OWiG, § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, §§ 337 ff. StPO, § 81 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 GWB, Art. 101 Abs. 1 AEUV, § 81 Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 261 StPO, § 71 Abs. 1 OWiG, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 6 EMRK, § 1 Abs. 1 OWiG (s. BeckOK OWiG, § 30 OWiG, § 77 Abs. 1 OWiG, § 130 StGB, § 130 Abs. 3, 4 StGB, § 2 GWB, Art. 81 Abs. 3 EGV, Verordnung (EG) Nr. 1/2003, § 81 Abs. 3a GWB, § 337 Abs. 1 StPO, Art. 81 Abs. 1 EGV, § 32 Abs. 2 OWiG, § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG, § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 OWiG, § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 OWiG, § 33 Abs. 3 Satz 1 OWiG, § 301 StPO, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bierkartell-Entscheidung des BGH; Feststellung einer verbotenen Abstimmung in Form des Austauschs von Informationen über wettbewerbsrelevante Parameter ; Ausräumen einer Ungewissheit über das zukünftige Marktverhalten des Mitbewerbers; Vermutung für eine Beeinflussung ...

  • rewis.io

    Kartellrecht: Zweigliedrigkeit des Abgestimmten Verhaltens; Fühlungnahme und praktische Zusammenarbeit; Informationsaustausch als Abstimmung; kartellzivil- und -verwaltungsverahrensrechtliche Erfahrungssätze im Kartellbußgeldverfahren; Tatbeendigungszeitpunkt des ...

  • Betriebs-Berater

    Bierkartell - verbotene Abstimmung durch Informationsaustausch - Auswirkung auf das Marktverhalten - widerlegbare Kausalitätsvermutung

  • bghst-wolterskluwer

    GWB § 1, § 81 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1; AEUV Art. 101 Abs. 1; EGV Art. 81 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; MRK Art. 6 Abs. 2; OWiG § 31 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3
    Aufeinander abgestimmte Verhaltensweise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bierkartell-Entscheidung des BGH; Feststellung einer verbotenen Abstimmung in Form des Austauschs von Informationen über wettbewerbsrelevante Parameter; Ausräumen einer Ungewissheit über das zukünftige Marktverhalten des Mitbewerbers; Vermutung für eine Beeinflussung des ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kartellrecht: Bierkartell

  • datenbank.nwb.de

    Kartellrecht: Zweigliedrigkeit des Abgestimmten Verhaltens; Fühlungnahme und praktische Zusammenarbeit; Informationsaustausch als Abstimmung; kartellzivil- und -verwaltungsverahrensrechtliche Erfahrungssätze im Kartellbußgeldverfahren; Tatbeendigungszeitpunkt des ...

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zum Tatbestand der aufeinander abgestimmten Verhaltensweise; zur tatsächlichen Vermutung im Kartellzivil- und -verwaltungsverfahren, dass eine Abstimmung durch Informationsaustausch das Marktverhalten der beteiligten Unternehmen beeinflusst; zur Pflicht des Gerichts, die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    In Kartellverfahren spricht Vermutung dafür dass Abstimmung durch Informationsaustausch das Marktverhalten der beteiligten Unternehmen beeinflusst - Bierkartell

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Bierkartell - verbotene Abstimmung durch Informationsaustausch - Auswirkung auf das Marktverhalten - widerlegbare Kausalitätsvermutung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verjährung einer kartellrechtswidrigen Preisabsprache im Bierkartellverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 65, 75
  • WM 2021, 2347
  • BB 2020, 2705
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (50)

  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 197/53

    Wirtschaftsstrafgesetz

    Auszug aus BGH, 13.07.2020 - KRB 99/19
    Die Geldbuße enthält, wenngleich "der Schuldvorwurf hier die Sphäre des Ethischen nicht erreicht" (BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 1959 - 1 BvR 197/53, BVerfGE 9, 167, 171; vgl. ferner BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 1969 - 2 BvL 2/69, BVerfGE 27, 18, 33), gleichfalls eine missbilligende hoheitliche Reaktion der Rechtsgemeinschaft auf ein verantwortliches verbotenes Verhalten des Betroffenen in der Vergangenheit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 1976 - 2 BvR 435/76, BVerfGE 42, 261, 262 f.).

    (aa) Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in einigen wenigen Entscheidungen die Ansicht vertreten, nicht jede Form einer Schuldvermutung widerstreite der Unschuldsvermutung (so in den Beschlüssen vom 4. Februar 1959 - 1 BvR 197/53, BVerfGE 9, 167, 169, sowie vom 14. August 1987 - 2 BvR 235/87, NStZ 1988, 21 mit Hinweis auf zwei weitere, unveröffentlichte Beschlüsse aus dem Jahr 1986).

    Mit einer Schuldvermutung als tatbestandlicher Sanktionsvoraussetzung hat es sich in dem Beschluss vom 4. Februar 1959 (1 BvR 197/53, BVerfGE 9, 167) befasst, auf den der Generalbundesanwalt in seiner Zuleitungsschrift verwiesen hat.

    Ersichtlich war dies in den Gründen des Beschlusses bereits angelegt (vgl. insbesondere BVerfGE 9, 167, 173 f.).

  • EuGH, 04.06.2009 - C-8/08

    EIN EINZIGES TREFFEN ZWISCHEN UNTERNEHMEN KANN EINE ABGESTIMMTE VERHALTENSWEISE

    Auszug aus BGH, 13.07.2020 - KRB 99/19
    Erforderlich ist zudem, dass die Abstimmung mitursächlich für ein entsprechendes Marktverhalten ist (s. EuGH, Urteile vom 8. Juli 1999 - C-49/92 P, Slg. 1999 I-4125 Rn. 115 ff. - Kommission/Anic Partecipazioni; vom 8. Juli 1999 - C-199/92 P, Slg. 1999 I-4287 Rn. 158 ff. - Hüls/Kommission; vom 8. Juli 1999 - C-235/92 P, Slg. 1999 I-4539 Rn. 125 ff. - Montecatini/Kommission; vom 4. Juni 2009 - C-8/08, Slg. 2009 I-4529 Rn. 51 - T-Mobile Netherlands/NMa; BGH, Urteil vom 12. April 2016 - KZR 31/14, NZKart 2016, 371 Rn. 44 - Gemeinschaftsprogramme; Roth/Ackermann in Frankfurter Kommentar, Kartellrecht, Stand: Juni 2020 [96. Lfg.], Bd. II, Grundfragen Art. 81 Abs. 1 EG-Vertrag Rn. 204).

    Dieses Selbständigkeitspostulat nimmt den Unternehmen zwar nicht das Recht, sich dem festgestellten oder erwarteten Verhalten ihrer Konkurrenten anzupassen; es steht aber streng jeder Fühlungnahme entgegen, die "geeignet" ist, das Marktverhalten eines Wettbewerbers zu beeinflussen oder diesen über das - beabsichtigte oder in Erwägung gezogene - eigene Marktverhalten ins Bild zu setzen (Urteile vom 4. Juni 2009 - C-8/08, Slg. 2009 I-4529 Rn. 32 f. - T-Mobile Netherlands/NMa; vom 19. März 2015 - C-286/13 P, WuW/E EU-R 3272 Rn. 120 - Dole Food u.a./Kommission; vom 21. Januar 2016 - C-74/14, NZKart 2016, 133 Rn. 27 - Eturas; vgl. auch Hengst in Langen/Bunte, Kartellrecht, 13. Aufl., Bd. 2, Art. 101 AEUV Rn. 118); so liegt es namentlich, wenn sich ein Informationsaustausch eignet, Unsicherheiten unter den Beteiligten auszuräumen (s. Slg. 2009 I-4529 Rn. 42 f. - T-Mobile Netherlands/NMa).

    (a) Nach dieser Rechtsprechung besteht eine widerlegbare Vermutung dafür, dass die an der Abstimmung beteiligten und weiterhin auf dem Markt tätigen Unternehmen die mit ihren Wettbewerbern ausgetauschten Informationen bei der Bestimmung ihres Marktverhaltens berücksichtigt haben (vgl. etwa Urteile vom 8. Juli 1999 - C-49/92 P, Slg. 1999 I-4125 Rn. 121, 126 - Kommission/Anic Partecipazioni; vom 8. Juli 1999 - C-199/92 P, Slg. 1999 I-4287 Rn. 162 - Hüls/Kommission); für die Vermutung genügt dabei eine punktuelle Abstimmung in Form einer einmaligen Kontaktaufnahme der Unternehmen (s. Urteil vom 4. Juni 2009 - C-8/08, Slg. 2009 I-4529 Rn. 51 ff., 59 ff. - T-Mobile Netherlands/NMa).

    Ist die Beteiligung an einer Abstimmung zwischen Wettbewerbern bewiesen, so obliegt den beteiligten Unternehmen der Nachweis dafür, dass sich diese Abstimmung nicht auf ihr Marktverhalten ausgewirkt hat (s. Slg. 1999 I-4287 Rn. 167 - Hüls/Kommission; Slg. 2009 I-4529 Rn. 61 - T-Mobile Netherlands/NMa; Urteil vom 5. Dezember 2013 - C-455/11 P, NZKart 2014, 63 Rn. 43 - Solvay/Kommission).

    Der Gerichtshof versteht die Kausalitätsvermutung als keine bloße Verfahrensregel, deren Anwendung den nationalen Gerichten nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten freistünde, sondern als in Art. 81 Abs. 1 EGV und Art. 101 Abs. 1 AEUV verorteten integralen Bestandteil des Gemeinschafts- bzw. Unionsrechts (s. Slg. 2009 I-4529 Rn. 52 - T-Mobile Netherlands/NMa; Urteil vom 21. Januar 2016 - C-74/14, NZKart 2016, 133 Rn. 33 - Eturas).

  • EuGH, 08.07.1999 - C-199/92

    Hüls / Kommission

    Auszug aus BGH, 13.07.2020 - KRB 99/19
    Erforderlich ist zudem, dass die Abstimmung mitursächlich für ein entsprechendes Marktverhalten ist (s. EuGH, Urteile vom 8. Juli 1999 - C-49/92 P, Slg. 1999 I-4125 Rn. 115 ff. - Kommission/Anic Partecipazioni; vom 8. Juli 1999 - C-199/92 P, Slg. 1999 I-4287 Rn. 158 ff. - Hüls/Kommission; vom 8. Juli 1999 - C-235/92 P, Slg. 1999 I-4539 Rn. 125 ff. - Montecatini/Kommission; vom 4. Juni 2009 - C-8/08, Slg. 2009 I-4529 Rn. 51 - T-Mobile Netherlands/NMa; BGH, Urteil vom 12. April 2016 - KZR 31/14, NZKart 2016, 371 Rn. 44 - Gemeinschaftsprogramme; Roth/Ackermann in Frankfurter Kommentar, Kartellrecht, Stand: Juni 2020 [96. Lfg.], Bd. II, Grundfragen Art. 81 Abs. 1 EG-Vertrag Rn. 204).

    (a) Nach dieser Rechtsprechung besteht eine widerlegbare Vermutung dafür, dass die an der Abstimmung beteiligten und weiterhin auf dem Markt tätigen Unternehmen die mit ihren Wettbewerbern ausgetauschten Informationen bei der Bestimmung ihres Marktverhaltens berücksichtigt haben (vgl. etwa Urteile vom 8. Juli 1999 - C-49/92 P, Slg. 1999 I-4125 Rn. 121, 126 - Kommission/Anic Partecipazioni; vom 8. Juli 1999 - C-199/92 P, Slg. 1999 I-4287 Rn. 162 - Hüls/Kommission); für die Vermutung genügt dabei eine punktuelle Abstimmung in Form einer einmaligen Kontaktaufnahme der Unternehmen (s. Urteil vom 4. Juni 2009 - C-8/08, Slg. 2009 I-4529 Rn. 51 ff., 59 ff. - T-Mobile Netherlands/NMa).

    Ist die Beteiligung an einer Abstimmung zwischen Wettbewerbern bewiesen, so obliegt den beteiligten Unternehmen der Nachweis dafür, dass sich diese Abstimmung nicht auf ihr Marktverhalten ausgewirkt hat (s. Slg. 1999 I-4287 Rn. 167 - Hüls/Kommission; Slg. 2009 I-4529 Rn. 61 - T-Mobile Netherlands/NMa; Urteil vom 5. Dezember 2013 - C-455/11 P, NZKart 2014, 63 Rn. 43 - Solvay/Kommission).

    Der Gerichtshof hat im europäischen Kartellbußgeldrecht die widerlegbare Vermutung des Kausalzusammenhangs zwischen Informationsaustausch und Marktverhalten an der gemeinschaftsrechtlichen - nunmehr in Art. 48 Abs. 1 GRCh kodifizierten - Garantie der Unschuldsvermutung gemessen und für diesbezüglich unbedenklich erachtet (s. Urteil vom 8. Juli 1999 - C-199/92 P, Slg. 1999 I-4287 Rn. 168 - Hüls/Kommission).

  • BGH, 12.04.2016 - KZR 31/14

    Vermutung eines Kartellverstoßes bei Abstimmung über künftiges Marktverhalten -

    Auszug aus BGH, 13.07.2020 - KRB 99/19
    Erforderlich ist zudem, dass die Abstimmung mitursächlich für ein entsprechendes Marktverhalten ist (s. EuGH, Urteile vom 8. Juli 1999 - C-49/92 P, Slg. 1999 I-4125 Rn. 115 ff. - Kommission/Anic Partecipazioni; vom 8. Juli 1999 - C-199/92 P, Slg. 1999 I-4287 Rn. 158 ff. - Hüls/Kommission; vom 8. Juli 1999 - C-235/92 P, Slg. 1999 I-4539 Rn. 125 ff. - Montecatini/Kommission; vom 4. Juni 2009 - C-8/08, Slg. 2009 I-4529 Rn. 51 - T-Mobile Netherlands/NMa; BGH, Urteil vom 12. April 2016 - KZR 31/14, NZKart 2016, 371 Rn. 44 - Gemeinschaftsprogramme; Roth/Ackermann in Frankfurter Kommentar, Kartellrecht, Stand: Juni 2020 [96. Lfg.], Bd. II, Grundfragen Art. 81 Abs. 1 EG-Vertrag Rn. 204).

    Im Hinblick auf das nationale Kartellzivilrecht hat der Senat eingedenk dieser Rechtsprechung des Unionsgerichtshofs entschieden, dass bei Anwendung des gemeinschafts- bzw. unionsrechtlichen Kartellverbotstatbestands - und in Übereinstimmung hiermit des § 1 GWB - von einer tatsächlichen Vermutung eines durch die Abstimmung beeinflussten Marktverhaltens der beteiligten Unternehmen auszugehen ist (s. Urteil vom 12. Juli 2016 - KZR 25/14, BGHZ 211, 146 Rn. 23 f. - Lottoblock II; ferner Urteil vom 12. April 2016 - KZR 31/14, NZKart 2016, 371 Rn. 44 - Gemeinschaftsprogramme; ebenso - für das Kartellverwaltungsrecht - Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 54/07, WM 2008, 1983 Rn. 43 - Lottoblock I).

    Denn es zählt zum ökonomischen Erfahrungswissen, dass ein Unternehmen Kenntnisse über beabsichtigtes oder erwogenes Marktverhalten eines Wettbewerbers in der Regel bei der Bestimmung des eigenen Marktverhaltens berücksichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2016 - KZR 31/14, NZKart 2016, 371 Rn. 51 - Gemeinschaftsprogramme; Krauß in Kamann/Ohlhoff/Völcker, Kartellverfahren und Kartellprozess, § 18 Rn. 78 unter Berufung auf Fallberichte des Bundeskartellamts); ein solches Verhalten entspricht wirtschaftlicher Vernunft (s. Hengst in Langen/Bunte, Kartellrecht, 13. Aufl., Bd. 2, Art. 101 AEUV Rn. 130).

  • EuGH, 21.01.2016 - C-74/14

    Eturas u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Aufeinander

    Auszug aus BGH, 13.07.2020 - KRB 99/19
    Dieses Selbständigkeitspostulat nimmt den Unternehmen zwar nicht das Recht, sich dem festgestellten oder erwarteten Verhalten ihrer Konkurrenten anzupassen; es steht aber streng jeder Fühlungnahme entgegen, die "geeignet" ist, das Marktverhalten eines Wettbewerbers zu beeinflussen oder diesen über das - beabsichtigte oder in Erwägung gezogene - eigene Marktverhalten ins Bild zu setzen (Urteile vom 4. Juni 2009 - C-8/08, Slg. 2009 I-4529 Rn. 32 f. - T-Mobile Netherlands/NMa; vom 19. März 2015 - C-286/13 P, WuW/E EU-R 3272 Rn. 120 - Dole Food u.a./Kommission; vom 21. Januar 2016 - C-74/14, NZKart 2016, 133 Rn. 27 - Eturas; vgl. auch Hengst in Langen/Bunte, Kartellrecht, 13. Aufl., Bd. 2, Art. 101 AEUV Rn. 118); so liegt es namentlich, wenn sich ein Informationsaustausch eignet, Unsicherheiten unter den Beteiligten auszuräumen (s. Slg. 2009 I-4529 Rn. 42 f. - T-Mobile Netherlands/NMa).

    Der Gerichtshof versteht die Kausalitätsvermutung als keine bloße Verfahrensregel, deren Anwendung den nationalen Gerichten nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten freistünde, sondern als in Art. 81 Abs. 1 EGV und Art. 101 Abs. 1 AEUV verorteten integralen Bestandteil des Gemeinschafts- bzw. Unionsrechts (s. Slg. 2009 I-4529 Rn. 52 - T-Mobile Netherlands/NMa; Urteil vom 21. Januar 2016 - C-74/14, NZKart 2016, 133 Rn. 33 - Eturas).

    In anderem Zusammenhang hat er für Bußgeldverfahren sowohl der Europäischen Union als auch der Mitgliedstaaten wegen des Vorwurfs der abgestimmten Verhaltensweise zum einen mit Blick auf die Unschuldsvermutung eine Beweislastumkehr als unzulässig beurteilt (s. Urteile vom 8. Juli 1999 - C-235/92 P, Slg. 1999 I-4539 Rn. 181 - Montecatini/Kommission; vom 22. November 2012 - C-89/11 P, WuW/E EU-R 2578 Rn. 78 - E.ON Energie/Kommission) und zum anderen verlangt, dass an die Widerlegung einer - aus dem Effektivitätsgrundsatz zu folgernden - Vermutung "keine übertriebenen oder unrealistischen Anforderungen" gestellt werden dürfen (Urteil vom 21. Januar 2016 - C-74/14, NZKart 2016, 133 Rn. 41 - Eturas).

  • BGH, 11.12.2018 - KZR 26/17

    Quoten- und Kundenschutzkartell: Anscheinsbeweis hinsichtlich des Eintritts eines

    Auszug aus BGH, 13.07.2020 - KRB 99/19
    Sie können alltäglicher Lebenserfahrung entspringen oder auf besonderer Sachkunde beruhen, etwa im Wege der Beobachtung und Verallgemeinerung von Einzelfällen oder als Ergebnis wissenschaftlicher Untersuchungen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, WuW 2019, 91 Rn. 49 - Schienenkartell I; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., Bd. 6, § 244 Rn. 6).

    Dort können einfache Erfahrungssätze Grundlage einer tatsächlichen Vermutung und - nur ausnahmsweise im Fall der Typizität des Geschehensablaufs - eines Anscheinsbeweises sein (s. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, WuW 2019, 91 Rn. 50, 55 - Schienenkartell I); dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Kausalität (vgl. Greger in Zöller, ZPO, 33. Aufl., vor § 284 Rn. 29 ff., 33; MüKoZPO/Prütting, 5. Aufl., § 286 Rn. 48 ff., § 292 Rn. 27 f.).

  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus BGH, 13.07.2020 - KRB 99/19
    Darunter fällt die bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 1 Abs. 1 OWiG (s. BeckOK OWiG/Bücherl, 27. Ed., § 46 Rn. 7.3; LR/Esser, StPO, 26. Aufl., Bd. 11, Art. 6 EMRK/Art. 14 IPBPR Rn. 74, 470; KK-Lampe, OWiG, 5. Aufl., § 46 Rn. 11; KK-Lutz, OWiG, 5. Aufl., vor § 53 Rn. 66; für das Schuldprinzip vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25. Oktober 1966 - 2 BvR 506/63, BVerfGE 20, 323, 333; vom 23. Januar 1990 - 1 BvL 4/87 u.a., BVerfGE 81, 228, 237).

    Insoweit kommt es auf das schuldhafte bzw. vorwerfbare rechtswidrige Verhalten der für den Verband tätigen Leitungsperson an (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1966 - 2 BvR 506/63, BVerfGE 20, 323, 335 f.; BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - 5 StR 323/06, NStZ-RR 2008, 13, 15; BeckOK OWiG/Meyberg, 27. Ed., § 30 Rn. 19; KK-Rogall, OWiG, 5. Aufl., § 30 Rn. 15).

  • BVerfG, 05.07.2019 - 2 BvR 167/18

    Die Wahlfeststellung zwischen (gewerbsmäßig begangenem) Diebstahl und

    Auszug aus BGH, 13.07.2020 - KRB 99/19
    Dementsprechend versteht das Bundesverfassungsgericht die Unschuldsvermutung als "selbstverständliche Folge eines nach Inhalt und Grenzen durch das Gebot der Achtung der Menschenwürde bestimmten, auf dem Schuldgrundsatz aufbauenden materiellen Strafrechts" (BVerfG, Beschlüsse vom 26. März 1987 - 2 BvR 589/79, BVerfGE 74, 358, 371; vom 5. Juli 2019 - 2 BvR 167/18, NJW 2019, 2837 Rn. 35).

    Er kann demnach nur verurteilt werden, wenn sich das Gericht die sichere Überzeugung von Tat und Schuld verschafft hat, eine Gewissheit, die jeden vernünftigen Zweifel ausschließt (s. BVerfG, Beschlüsse vom 12. April 1983 - 2 BvR 1304/80, 432/81, BVerfGE 63, 380, 392; vom 5. Juli 2019 - 2 BvR 167/18, NJW 2019, 2837 Rn. 35; zum großzügigeren - hier nicht maßgebenden - Maßstab des EGMR vgl. die Nachw. bei LR/Esser aaO, Rn. 497).

  • BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14

    Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens

    Auszug aus BGH, 13.07.2020 - KRB 99/19
    Im Hinblick auf das nationale Kartellzivilrecht hat der Senat eingedenk dieser Rechtsprechung des Unionsgerichtshofs entschieden, dass bei Anwendung des gemeinschafts- bzw. unionsrechtlichen Kartellverbotstatbestands - und in Übereinstimmung hiermit des § 1 GWB - von einer tatsächlichen Vermutung eines durch die Abstimmung beeinflussten Marktverhaltens der beteiligten Unternehmen auszugehen ist (s. Urteil vom 12. Juli 2016 - KZR 25/14, BGHZ 211, 146 Rn. 23 f. - Lottoblock II; ferner Urteil vom 12. April 2016 - KZR 31/14, NZKart 2016, 371 Rn. 44 - Gemeinschaftsprogramme; ebenso - für das Kartellverwaltungsrecht - Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 54/07, WM 2008, 1983 Rn. 43 - Lottoblock I).

    Eine solche tatsächliche Vermutung, wie sie der Senat für den Zusammenhang zwischen der Abstimmung und dem Marktverhalten im Sinne der Kartellverbotstatbestände angenommen hat (s. Urteil vom 12. Juli 2016 - KZR 25/14, BGHZ 211, 146 Rn. 23 - Lottoblock II), führt grundsätzlich nicht zu einer Umkehr der Darlegungs- und Beweislast.

  • BGH, 07.06.1982 - 4 StR 60/82

    Beurteilung der Zuverlässigkeit der Ergebnisse des

    Auszug aus BGH, 13.07.2020 - KRB 99/19
    Sie beschreiben schlechthin zwingende Folgerungen, die das Tatgericht übernehmen muss und die ihm daher für eine abweichende Überzeugungsbildung keinen Raum lassen (s. BGH, Beschluss vom 7. Juni 1982 - 4 StR 60/82, BGHSt 31, 86, 89; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 337 Rn. 31 mwN).

    Wendet das Tatgericht einen solchen Erfahrungssatz an, so ist es gehalten, anhand weiterer Indizien zu prüfen, ob er im konkreten Fall als bestätigt oder entkräftet angesehen werden kann (s. BGHSt 31, 86, 89 f.; BGH, Urteil vom 9. April 2015 - 4 StR 401/14, BGHSt 60, 227 Rn. 10).

  • BGH, 18.05.2017 - 3 StR 103/17

    Verjährungsbeginn bei Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

  • EuGH, 08.07.1999 - C-235/92

    Montecatini / Kommission

  • EuGH, 05.12.2013 - C-455/11

    Solvay / Kommission

  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni

  • BGH, 30.03.2001 - StB 4/01

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

  • BGH, 09.10.2018 - KRB 58/16

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

  • EuGH, 22.11.2012 - C-89/11

    Der Gerichtshof bestätigt, dass die E.ON Energie AG eine Geldbuße in Höhe von 38

  • BGH, 04.05.2004 - 3 StR 126/04

    Urteilstenor (tateinheitlich begangenen Taten: Einstellung, Freispruch,

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

  • BGH, 28.06.2005 - KRB 2/05

    Verjährungsunterbrechung gegenüber Organen (Wirkung für verjährte Handlungen

  • BGH, 14.02.2007 - 5 StR 323/06

    Vorteilsgewährung; Vorteilsannahme; Bestechlichkeit (Unrechtsvereinbarung;

  • BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 2083/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Verharmlosung des

  • BGH, 09.04.2015 - 4 StR 401/14

    Trunkenheit im Verkehr (Vorsatz bezüglich der Fahruntüchtigkeit: tatrichterliche

  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

  • BGH, 09.10.2009 - V ZR 178/08

    Wucherähnliches Rechtsgeschäft und verwerfliche Gesinnung

  • BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 673/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Leugnung des

  • BVerfG, 14.08.1987 - 2 BvR 235/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf der Strafaussetzung zur

  • BGH, 21.05.2019 - KRB 93/18

    Beginn der Verjährungsfrist einer Kartelltat

  • BGH, 03.05.2016 - 3 StR 449/15

    Volksverhetzung durch öffentliches Leugnen des Holocausts (Begriff des Leugnens;

  • BGH, 21.11.2000 - 1 StR 300/00

    Vermögensschaden (Submissionsabsprachen); Betrug; Stoffgleichheit;

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

  • BGH, 28.01.2020 - KZR 24/17

    Schienenkartell II - Erforderlichkeit eines konkreten Schadensnachweises bei

  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit;

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 435/76

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil bei Geldbußen bis zu 40,00 DM

  • EuGH, 26.01.2017 - C-609/13

    Duravit u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 54/07

    Lottoblock

  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 158/12

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Abgrenzung von

  • BVerfG, 16.04.2005 - 1 BvR 808/05

    Versammlungsverbot aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit nach §

  • EuGH, 10.09.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81

  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 2/69

    Ordnungswidrigkeiten

  • BGH, 05.12.2000 - 1 StR 411/00

    Verjährung bei der Haftung einer juristischen Person nach § 30 OWiG nach den für

  • BGH, 27.11.2019 - 3 StR 301/19

    Beweiswürdigung (Anforderungen an die umfassende Würdigung der festgestellten

  • BGH, 19.10.2010 - 1 StR 266/10

    Darlegungsvoraussetzungen an ein Einstellungsurteil wegen Verjährung

  • BGH, 14.01.2010 - 1 StR 587/09

    Strafklageverbrauch beim unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

  • BGH, 26.05.1987 - 1 StR 110/87

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Unerlaubtes

  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

  • BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

  • EuGH, 19.03.2015 - C-286/13

    Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission

  • BGH, 29.11.2022 - KZR 42/20

    Schaden für Schlecker durch Drogeriekartell?

    aa) Notwendige aber hinreichende Bedingung einer abgestimmten Verhaltensweise ist nur, dass sich die Abstimmung von Wettbewerbern auf deren Marktverhalten auswirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2020 - KRB 99/19, BGHSt 65, 75 Rn. 20, 85 - Bierkartell).

    (a) Da vermutet wird, dass die an der Abstimmung beteiligten Unternehmen die mit ihren Wettbewerbern ausgetauschten Informationen bei der Bestimmung ihres Marktverhaltens berücksichtigen (vgl. EuGH, Urteile vom 8. Juli 1999 - C-49/92 P, Slg. 1999, I-4125 = WuW/E EU-R 320 Rn. 121 - Anic Partecipazioni/Kommission; Slg. 2009, I-4529 Rn. 51 - T-Mobile Netherlands u.a./NMa; BGH, Urteil vom 12. April 2016 - KZR 31/14, WuW 2016, 536 Rn. 51 - Gemeinschaftsprogramme; BGHZ 211, 146 Rn. 23 - Lottoblock II; BGHSt 65, 75 Rn. 40 ff. - Bierkartell), ist auch bei einem reinen Informationsaustausch eine Beeinflussung der Marktmechanismen hoch wahrscheinlich.

    Ein solches Verhalten entspricht wirtschaftlicher Vernunft (BGHSt 65, 75 Rn. 42 - Bierkartell).

    (bb) Daraus folgt - entgegen der vom Berufungsgericht geäußerten Zweifel - jedoch nicht, dass bei einem Austausch zwischen Wettbewerbern über geheime Informationen betreffend das aktuelle oder geplante Preissetzungsverhalten gegenüber einem gemeinsamen Abnehmer, keine für die Beweiswürdigung bedeutsame Wahrscheinlichkeitsaussage für die genannten Preiseffekte (vgl. oben Rn. 39) in Form eines einfachen Erfahrungssatzes (vgl. dazu BGHSt 65, 75 Rn. 60 - Bierkartell) getroffen werden kann.

    Dies genügt, um einen einfachen Erfahrungssatz im Sinne einer für die Beweiswürdigung bedeutsamen Wahrscheinlichkeitsaussage (BGHSt 65, 75 Rn. 60 - Bierkartell; vgl. auch Coppik/Heimeshoff, WuW 2020, 584, 592) zu begründen.

    Den oben genannten Einflussfaktoren, die gegen oder für ein Marktverhalten mit negativen Preiseffekten für den Abnehmer sprechen können, ist dadurch Rechnung zu tragen, dass der Tatrichter anhand dieser gegenläufigen oder bestätigenden Indizien prüft, welches Gewicht dem Erfahrungssatz zukommt und ob er im konkreten Fall als bestätigt oder entkräftet angesehen werden kann (BGHSt 65, 75 Rn. 60 - Bierkartell; vgl. auch Coppik/Heimeshoff, WuW 2020, 584, 592).

    Vielmehr kann sie lediglich einen Indizienbeweis für die behauptete Tatsache begründen (BGHSt 65, 75 Rn. 63 - Bierkartell).

    Das Maß der Indizwirkung hängt vom Grad der Wahrscheinlichkeit ab, den der Erfahrungssatz zum Ausdruck bringt (BGHSt 65, 75 Rn. 60 - Bierkartell).

    Diese sind vielmehr im Rahmen der Gesamtwürdigung darauf zu prüfen, ob sich aus ihnen Indizien ergeben, die im konkreten Fall den Erfahrungssatz bestätigen oder entkräften (vgl. BGHSt 65, 75 Rn. 60 - Bierkartell).

    Da vermutet wird, dass die an der Abstimmung beteiligten Unternehmen die mit ihren Wettbewerbern ausgetauschten Informationen bei der Bestimmung ihres Marktverhaltens berücksichtigen (Rn. 47), ist, solange die beteiligten Unternehmen nicht den Nachweis dafür erbringen, dass sich diese Abstimmung nicht auf ihr Marktverhalten ausgewirkt hat (EuGH, Slg. 2009, I-4529 Rn. 61 - T-Mobile Netherlands u.a./NMa; Urteil vom 5. Dezember 2013 - C-455/11 P, NZKart 2014, 63 Rn. 43 - Solvay/Kommission; BGHSt 65, 75 Rn. 40 - Bierkartell), davon auszugehen, dass die zwischen Wettbewerbern ausgetauschte Information auch tatsächlich berücksichtigt wurde.

    Denn die Berücksichtigung solcher Informationen entspricht wirtschaftlicher Vernunft (BGHSt 65, 75 Rn. 42 - Bierkartell).

  • BGH, 23.09.2020 - KZR 35/19

    LKW-Kartell - Kartellschadensersatz für den Käufer vom sog. LKW-Kartell

    Ob und gegebenenfalls unter welchen weiteren Voraussetzungen auch bei einem bloßen Informationsaustausch über aktuelle und künftige Listenpreise eine tatsächliche Vermutung nicht nur dafür streitet, dass die an der Abstimmung beteiligten Unternehmen die mit ihren Wettbewerbern ausgetauschten Informationen bei der Bestimmung ihres Marktverhaltens berücksichtigen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 13. Juli 2020 - KRB 99/19, WuW 2020, 605 Rn. 40 - Bierkartell; Urteile vom 12. Juli 2016 - KZR 25/14, BGHZ 211, 146 Rn. 23 f. - Lottoblock II; vom 12. April 2016 - KZR 31/14, NZKart 2016, 371 Rn. 44 - Gemeinschaftsprogramme; Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 54/07, WM 2008, 1983 Rn. 43 - Lottoblock I; EuGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - C-8/08, Slg. 2009, I-4529 Rn. 52 - T-Mobile Netherlands/NMa; Urteil vom 21. Januar 2016 - C-74/14, WuW 2016, 126 Rn. 33 - Eturas), sondern weitergehend auch dafür, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Preiseffekt eintritt, bedarf im Streitfall somit keiner Entscheidung.
  • BGH, 29.09.2021 - VIII ZR 111/20

    Zum sog. Dieselskandal: Rücktritt vom Kaufvertrag ohne vorherige Fristsetzung

    Tatsächliche Vermutungen beruhen auf Erfahrungssätzen (Doukoff, SVR 2015, 245, 249 f.; BeckOK-ZPO/Bacher, Stand: 1. Juli 2021, § 292 Rn. 8), die - je nach ihrer Aussagekraft und Stärke - einen für die Beweisführung bedeutsamen Anscheins- oder Indizienbeweis für die behauptete Tatsache begründen können (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2009 - V ZR 178/08, NJW 2010, 363 Rn. 15 [Anscheins- oder Indizienbeweis]; vgl. auch Beschluss vom 13. Juli 2020 - KRB 99/19, NJW 2021, 395 Rn. 63 mwN [Indizienbeweis]).

    Vielmehr handelt es sich hierbei um einen auf einen offenen Bestand von Hilfstatsachen zurückgreifenden Erfahrungssatz mit einem einzelfallbezogenen relativen Beweiswert, dessen Überzeugungskraft im Rahmen einer freien Beweiswürdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO zu würdigen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2020 - KRB 99/19, aaO; Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, NJW 2019, 661 Rn. 55 bis 66).

    Der Tatrichter hat eine einem (tragfähigen) Erfahrungssatz zukommende Wahrscheinlichkeitsaussage anhand weiterer Beweismittel darauf zu überprüfen, ob sie im konkreten Fall zur Gewissheit im Sinne von § 286 Abs. 1 ZPO wird (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2020 - KRB 99/19, NJW 2021, 395 Rn. 64 mwN).

  • KG, 16.08.2023 - 3 ORs 46/23

    Strafbarkeit von Straßenblockaden durch Klimaaktivistin bejaht - Entscheidung

    Ungeachtet des Umstandes, dass die Urteilsgründe eine Einheit bilden (vgl. BGHSt 65, 75; Senat, Beschluss vom 29. April 2022 - (3) 161 Ss 51/22 (15/22) -, juris m.w.N.), ergibt sich auch aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe keine tragfähige Grundlage für die gebotene sachlich-rechtliche Überprüfung der Beweisführung.
  • BGH, 13.10.2022 - I ZR 111/21

    DNS-Sperre - BGH konkretisiert Maßnahmen, die Rechtsinhaber vor Geltendmachung

    (2) Im Ausgangspunkt zutreffend verweist die Revision darauf, dass Grundlage einer tatsächlichen Vermutung ein Satz der alltäglichen Lebenserfahrung ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1952 - III ZR 322/51, BGHZ 7, 198 [juris Rn. 6]; Urteil vom 20. Juli 2006 - I ZR 9/05, NJW-RR 2007, 28 [juris Rn. 19 f.]; Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, WRP 2019, 474 [juris Rn. 55 bis 57] - Schienenkartell, mwN; Beschluss vom 13. Juli 2020 - KRB 99/19, WRP 2020, 1584 [juris Rn. 42] - Bierkartell; BeckOK.ZPO/Bacher, 45. Edition [Stand 1. Juli 2022], § 292 Rn. 8; Thole in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 292 Rn. 7), der eine entsprechende Schlussfolgerung auch im konkreten Einzelfall zulässt (zum Anscheinsbeweis vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1991 - IV ZR 82/90, VersR 1991, 460 [juris Rn. 18]; Urteil vom 26. Januar 2016 - XI ZR 91/14, BGHZ 208, 331 [juris Rn. 37]; Musielak, JA 2010, 561, 562; Laumen, MDR 2015, 1, 3; Völzmann-Stickelbrock in Festschrift Schilken, 2015, S. 539, 545).
  • BGH, 15.12.2021 - 3 StR 441/20

    Urteil im sog. NSU-Verfahren auch hinsichtlich des Angeklagten André E. und damit

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen ein Denkgesetz oder einen gesicherten Erfahrungssatz verstößt (s. BGH, Urteil vom 27. November 2019 - 3 StR 301/19, NStZ-RR 2020, 116, 117; Beschluss vom 12. August 2021 - 3 StR 441/20, NJW 2021, 2896 Rn. 29 f.) oder erkennen lässt, dass das Tatgericht überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Überzeugung gestellt hat (s. BGH, Urteil vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16; Beschluss vom 13. Juli 2020 - KRB 99/19, NJW 2021, 395 Rn. 37).
  • KG, 29.04.2022 - 3 Ss 15/22

    Voraussetzungen für verbotenes "Einzelkraftfahrzeugrennen" i.S.d. § 315d Abs. 1

    Das Amtsgericht hat in den Urteilsgründen, die eine Einheit bilden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2020 - KRB 99/19 - und vom 14. April 2010 - 1 StR 131/10 -, beide juris; Senat, Beschluss vom 25. Februar 2022 - (3) 161 Ss 19/22 (3/22) - Meyer-Goßner/ Schmitt , a.a.O., § 267 Rn. 3), den von den polizeilichen Zeugen beobachteten Vorgang auch insoweit ausreichend aufgeklärt und dargestellt, dass andere Fahrzeugführer zum Bremsen veranlasst worden seien, was durch das Aufleuchten der Bremsleuchten zu erkennen gewesen sei, und dass drei Fußgänger zurückspringen mussten (UA S. 4, 5, 6, 8).
  • BGH, 22.09.2022 - 3 StR 175/22

    Erweiterung Einziehung von Taterträgen (Feststellungen zur anderen rechtswidrigen

    Schließlich spricht angesichts der Strafähnlichkeit der Einziehung nach § 74 Abs. 2 und 3 StGB das Schuldprinzip dafür, allein auf vorwerfbares Verhalten bestimmter Leitungspersonen abzustellen (vgl. insoweit zu Geldbußen BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2020 - KRB 99/19, BGHSt 65, 75 Rn. 46 f.; vom 8. März 2021 - KRB 86/20, NJW 2021, 3543 Rn. 12 f.).
  • KG, 18.03.2021 - 121 Ss 14/21

    Versuchte Nötigung eines Polizeibeamten

    Die Urteilsgründe, die eine Einheit bilden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2020 - KRB 99/19 - und vom 14. April 2010 - 1 StR 131/10 -, beide juris; Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - (3) 121 Ss 207/15 (153/15) - m.w.N.; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 63. Aufl., § 267 Rn. 3), belegen, dass der Angeklagte in der Absicht, die Anzeigeerstattung durch den Zeugen POK ... zu verhindern, diesen gegen 22.51 Uhr zunächst einzuschüchtern versuchte, indem er dem Zeugen damit drohte, durch Einflussnahme auf den Dienststellenleiter für den Zeugen persönlich (UA S. 3) und dienstlich (UA S. 7) nachteilige Konsequenzen veranlassen zu können und zu wollen.
  • KG, 31.01.2024 - 3 ORs 69/23

    Verwerflichkeitsprüfung nach § 240 Abs. 2 StPO bei Blockadeaktionen

    Da die Urteilsgründe eine Einheit bilden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2020 - KRB 99/19 - Senat, Beschluss vom 29. April 2022 - (3) 161 Ss 51/22 (15/22) - beide juris m.w.N.), ist neben der zur Sache ausgewiesenen Feststellung (unter II. 2.; UA S. 3f.), dass "zwischen 7.00 Uhr und 7.20 Uhr kein Fahrzeug die Kreuzung Y-damm/Z-weg passieren konnte" und dass "es sämtlichen Fahrzeugen, die auf dem Y-damm vor der blockierten Kreuzung standen und keine Möglichkeit mehr zum Abbiegen hatten, nicht möglich [war], die Blockade zu umfahren", auch folgende im Rahmen der Beweiswürdigung erfolgte Darstellung der Angaben des Zeugen H zu berücksichtigen (unter III.; UA S. 4): "Der Zeuge H hat berichtet, [...] Aufgrund der baulichen Gegebenheiten hätte es für diese [die Fahrzeuge] keine Möglichkeit gegeben, die Blockade zu umfahren, da auf der einen Seite der Straße der Gehweg sei und auf der anderen Seite eine begrünte Mittelinsel, die mit einem Bordstein von der Straße abgesetzt sei und nicht überfahren werden dürfte.[...]" Die Zusammenschau dieser Urteilsausführungen lässt keinen Zweifel daran, dass tatsächlich keiner der durch die Blockade an der Weiterfahrt gehinderten Verkehrsteilnehmer diese über die Kreuzung selbst, den Mittelstreifen oder den Gehweg umfahren hat.
  • BGH, 24.12.2021 - KRB 11/21

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Kartellordnungswidrigkeit: Rechtsfolgen des

  • OLG Düsseldorf, 02.05.2023 - 6 Kart 1/20

    "Bierkartell": Geldbuße gegen Carlsberg Deutschland Holding GmbH

  • BGH, 21.12.2022 - KRB 54/22

    Beweiswürdigung bei kartellrechtlichem Haftungsrisiko

  • BGH, 23.09.2021 - 3 StR 38/21

    Beweiswürdigung bei der Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei

  • BGH, 06.09.2022 - AK 27/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen dringenden

  • OLG Naumburg, 30.07.2021 - 7 Kart 2/20

    Lkw-Kartell

  • KG, 11.02.2022 - 121 Ss 170/21

    Strafzumessungsgrund des drohenden Bewährungswiderrufs bei bewusstem

  • KG, 03.03.2023 - 161 Ss 212/22

    Entbehrlichkeit von Feststellungen zum Betäubungsmittel-Wirkstoffgehalt;

  • KG, 05.05.2023 - 3 ORs 12/23

    "Letzte Generation": Klima-Blockade Nötigung?

  • OLG Düsseldorf, 11.11.2022 - 2 Kart 2/20
  • KG, 29.04.2022 - 161 Ss 51/22

    Verfassungsgemäßheit des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB ; Beherrschbarkeit des

  • KG, 11.02.2022 - 3 Ss 62/21

    Strafzumessungsgrund des drohenden Bewährungswiderrufs bei bewusstem

  • VG Bayreuth, 09.09.2021 - B 9 K 20.1091

    Abberufung eines Mitglieds aus den Aufsichtsräten von GmbHs und dem

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