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   OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 L 197/94   

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OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 L 197/94 (https://dejure.org/1995,1616)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.10.1995 - 2 L 197/94 (https://dejure.org/1995,1616)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. Oktober 1995 - 2 L 197/94 (https://dejure.org/1995,1616)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abgabensatz; Kalkulation; Kalkulationsmängel; Abgabenpflichtiger; Kurabgabe; Zweitwohnungsinhaber

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 6 A 193/93
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 L 197/94

Papierfundstellen

  • KStZ 1996, 215
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Hessen, 25.02.1986 - 5 TH 1207/85

    Funktion und Rechtsnatur des Kurbeitrags; Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 L 197/94
    Ihre Befreiung von der Kurabgabenpflicht findet aber ihre sachlich plausible Grundlage einerseits in dem Umstand, daß derartige Einrichtungen in besonderer Weise gerade für Gemeindebesucher und den Fremdenverkehr geschaffen, ausgebaut und unterhalten werden, andererseits die Gemeindebürger bereits über die der Gemeinde zufließenden Anteile der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer sowie die sonstigen gemeindlichen Abgaben an der Finanzierung des Gemeindehaushalts beteiligt sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.06.1976 - VII B 124 und 125/75 -, Buchholz 401, 63 Nr. 2 = DÖV 1977, 244, Verfassungsbeschwerde hiergegen zurückgewiesen durch BVerfG, Beschl. v. 21.07.1978 - 2 BvR 767/76 - HessVGH, Beschl. v. 25.02.1986 - 5 TH 1207/85 -, KStZ 1986, 134 = NVwZ 1987, 160 = DÖV 1986, 884; OVG RP, Urt. v. 02.12.1987 10 C 10/87 -, KStZ 1988, 168).

    Die Regelung in § 2 Abs. 2 der Satzung, daß Inhaber von Zweitwohnungen unabhängig von der Aufenthaltsdauer für sich und ihre Familienangehörigen die Kurabgabebeträge der Jahreskurkarte zahlen, die das 28-fache der vollen Kurabgabe beträgt, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.06.1976 - VII B 124 und 125.76 -, a.a.O.; HessVGH, Beschl. v. 25.02.1986 - 5 TH 1207/85 - a.a.O.; VGH BW, Urt. v. 13.09.1985 - 14 S 2528/84 - ZKF 1986, 37 = ESVGH 36, 34).

    Die Annahme von 28 Aufenthaltstagen in diesem Zeitraum - wie hier - entspricht jedoch ebenfalls ohne weiteres dieser Lebenserfahrung (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 27.09.1979 - III A 33/78 - a.a.O.; HessVGH, Beschl. v. 25.02.1986 - 5 TH 1207/85 - a.a.0.).

    Auf die tatsächliche Inanspruchnahme kommt es nicht an, da das Gesetz (§ 10 Abs. 2 Satz 1 KAG) den kurabgabepflichtigen Vorteil schon in der Inanspruchnahmemöglichkeit sieht (vgl. etwa HessVGH, Beschl. v. 25.02.1986 - 5 TH 1207/85 -, a.a.O.; VGH BW, Beschl. v. 17.08.1992 - 14 S 249/90 -, KStZ 1992, 216 = NVwZ-RR 1933, 272 = VGHBWRspDienst 1992 Beil. 11 B1-2 jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 21.06.1976 - 7 B 124.75

    Vereinbarkeit der Erhebung einer Kurabgabe mit Grundrechten - Erhebung einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 L 197/94
    Ihre Befreiung von der Kurabgabenpflicht findet aber ihre sachlich plausible Grundlage einerseits in dem Umstand, daß derartige Einrichtungen in besonderer Weise gerade für Gemeindebesucher und den Fremdenverkehr geschaffen, ausgebaut und unterhalten werden, andererseits die Gemeindebürger bereits über die der Gemeinde zufließenden Anteile der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer sowie die sonstigen gemeindlichen Abgaben an der Finanzierung des Gemeindehaushalts beteiligt sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.06.1976 - VII B 124 und 125/75 -, Buchholz 401, 63 Nr. 2 = DÖV 1977, 244, Verfassungsbeschwerde hiergegen zurückgewiesen durch BVerfG, Beschl. v. 21.07.1978 - 2 BvR 767/76 - HessVGH, Beschl. v. 25.02.1986 - 5 TH 1207/85 -, KStZ 1986, 134 = NVwZ 1987, 160 = DÖV 1986, 884; OVG RP, Urt. v. 02.12.1987 10 C 10/87 -, KStZ 1988, 168).

    Bei Heranziehung zu einer Jahreskurabgabe ist es einem Zweitwohnungsinhaber als Abgabenschuldner deshalb verwehrt, im Einzelfall den Nachweis zu führen, er habe sich nur für einen kürzeren Zeitraum in seiner Wohnung aufgehalten (BVerwG, Beschl. v. 21.06.1976 - VII B 124.75 -, KStZ 1976, 171; dasselbe, Beschl. v. 04.01.1980 - VII G 252.79 -, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urt. v. 18.11.1982 - 14 A 58/81 -, Die Gemeinde 1983, 138, m.w.N.; Senatsurteil vom 19.11.1991 - 2 L 203/91 -).

  • OVG Niedersachsen, 28.10.1992 - 9 L 355/92

    Kurtaxe für Inhaber von Zweitwohnungen; Widerlegung der Aufenthaltsvermutung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 L 197/94
    Für eine solche Benutzungsmöglichkeit spricht eine widerlegliche Vermutung (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 28.10.1992 - 9 L 355/92 KStZ 1993, 79 = ZKF 1993, 133 = DÖV 1993, 721; BayVGH, Urt. v. 28.04.1964 - 26 IV 61 -, VerwRspr 17, 101 = VGHE WBY 17, 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1986 - 14 S 1224/85

    Krankenhausinsasse als Kurgast

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 L 197/94
    Die Möglichkeit, von den Erholungsvorteilen Gebrauch zu machen, kann aus Gründen fehlen, die in der Person oder in Verhältnissen des einzelnen Gastes liegen, so etwa bei Kranken, die sich in stationärer Behandlung im Krankenhaus befinden, für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes oder aber etwa bei Personen, die sich im Rahmen ihrer militärischen Ausbildung oder als Insassen geschlossener Anstalten aufhalten (vgl. VG Schleswig, Urt. v. 25.01.1966 - 4 A 107 und 290/64 - VGH BW, Urt. v. 28.11.1986 - 14 S 1242/85 -, BWVPr 1987, 86).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.09.1990 - 14 L 259/89

    Kurabgabe; Ordnungsgemäße Kalkulation; Kurabgabepflicht; Bootsliegeplätze

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 L 197/94
    Demgegenüber vertritt das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Auffassung, die Kurabgabensätze müßten vom Rat der Gemeinde auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Kalkulation, die er sich zu eigen macht, satzungsmäßig festgelegt werden; dies bedeutet, daß eine fehlende oder fehlerhafte Kalkulation gerade nicht nachgeschoben werden kann, weil die Beitragssätze nicht einer bloßen richterlichen "Ergebniskontrolle" unterliegen (so ausdrücklich - zum Fremdenverkehrsbeitragsrecht - OVG Lüneburg, Urt. v. 13.11.1990 - 9 K 11/89 -, NVwZ 1992, 40 = DöV 1991, 985 = GemHH 1991, 254; abweichend hiervon OVG Lüneburg, Urt. v. 13.09.1990 - 14 L 259/89 -, wonach der in der Kurbeitragssatzung niedergelegte Abgabensatz durch eine ordnungsgemäße Kalkulation, die "zumindest bis zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung" vorliegen muß, "plausibel gemacht" werden muß; ähnlich auch dasselbe, Urt. v. 13.09.1990 - 14 L 275/89 - vgl. auch VGH BW, Beschl. v. 23.04.1992 - 14 S 802/90 -, NVwZ-RR 1982, 581, wo für das Kurabgabenrecht das Erfordernis einer "Kalkulationsgrundlage" überhaupt offengelassen wird).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 K 11/89

    Gemeinde; Fremdenverkehrsbeitragssatzung; Anschaffung von Einrichtungen;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 L 197/94
    Demgegenüber vertritt das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Auffassung, die Kurabgabensätze müßten vom Rat der Gemeinde auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Kalkulation, die er sich zu eigen macht, satzungsmäßig festgelegt werden; dies bedeutet, daß eine fehlende oder fehlerhafte Kalkulation gerade nicht nachgeschoben werden kann, weil die Beitragssätze nicht einer bloßen richterlichen "Ergebniskontrolle" unterliegen (so ausdrücklich - zum Fremdenverkehrsbeitragsrecht - OVG Lüneburg, Urt. v. 13.11.1990 - 9 K 11/89 -, NVwZ 1992, 40 = DöV 1991, 985 = GemHH 1991, 254; abweichend hiervon OVG Lüneburg, Urt. v. 13.09.1990 - 14 L 259/89 -, wonach der in der Kurbeitragssatzung niedergelegte Abgabensatz durch eine ordnungsgemäße Kalkulation, die "zumindest bis zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung" vorliegen muß, "plausibel gemacht" werden muß; ähnlich auch dasselbe, Urt. v. 13.09.1990 - 14 L 275/89 - vgl. auch VGH BW, Beschl. v. 23.04.1992 - 14 S 802/90 -, NVwZ-RR 1982, 581, wo für das Kurabgabenrecht das Erfordernis einer "Kalkulationsgrundlage" überhaupt offengelassen wird).
  • VGH Hessen, 27.05.1987 - 5 UE 245/85

    Wasserbeitragsrecht und Abwasserbeitragsrecht: Kalkulation der Beitragssätze,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 L 197/94
    Dies bedeutet, daß eine - von der Willensbildung des Ortsgesetzgebers als gedeckt anzusehende - Abgabenkalkulation auch noch im Klagverfahren vor dem Verwaltungsgericht nachgeschoben werden kann (vgl. hierzu OVG NW, Urt. v. 18.05.1992 - 2 A 2024/89 -, NVwZ-RR 1993, 48 - zu § 8 KAG NW - unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung; ebenso BayVGH, Urt. v. 10.12.1982 - Nr. 23. N 81 A.1479 - BayVB1.1983, 755 - zu Art. 5 BayKAG - sowie HessVGH, Urt. v. 27.05.1987 - 5 UE 245/85 - ESVGH 37, 241 = GemHH 1988, 160 - zu § 11 HKAG - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.1992 - 14 S 249/90

    Zum Kurtaxesatz für Benutzer von Campingplätzen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 L 197/94
    Auf die tatsächliche Inanspruchnahme kommt es nicht an, da das Gesetz (§ 10 Abs. 2 Satz 1 KAG) den kurabgabepflichtigen Vorteil schon in der Inanspruchnahmemöglichkeit sieht (vgl. etwa HessVGH, Beschl. v. 25.02.1986 - 5 TH 1207/85 -, a.a.O.; VGH BW, Beschl. v. 17.08.1992 - 14 S 249/90 -, KStZ 1992, 216 = NVwZ-RR 1933, 272 = VGHBWRspDienst 1992 Beil. 11 B1-2 jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.1992 - 2 A 2024/89

    Kanalanschlußbeitragssatzung; Aufwandsüberschreitungsverbot; Beitragskalkulation;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 L 197/94
    Dies bedeutet, daß eine - von der Willensbildung des Ortsgesetzgebers als gedeckt anzusehende - Abgabenkalkulation auch noch im Klagverfahren vor dem Verwaltungsgericht nachgeschoben werden kann (vgl. hierzu OVG NW, Urt. v. 18.05.1992 - 2 A 2024/89 -, NVwZ-RR 1993, 48 - zu § 8 KAG NW - unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung; ebenso BayVGH, Urt. v. 10.12.1982 - Nr. 23. N 81 A.1479 - BayVB1.1983, 755 - zu Art. 5 BayKAG - sowie HessVGH, Urt. v. 27.05.1987 - 5 UE 245/85 - ESVGH 37, 241 = GemHH 1988, 160 - zu § 11 HKAG - ).
  • BVerfG, 21.07.1978 - 2 BvR 767/76

    Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung bzgl. einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 L 197/94
    Ihre Befreiung von der Kurabgabenpflicht findet aber ihre sachlich plausible Grundlage einerseits in dem Umstand, daß derartige Einrichtungen in besonderer Weise gerade für Gemeindebesucher und den Fremdenverkehr geschaffen, ausgebaut und unterhalten werden, andererseits die Gemeindebürger bereits über die der Gemeinde zufließenden Anteile der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer sowie die sonstigen gemeindlichen Abgaben an der Finanzierung des Gemeindehaushalts beteiligt sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.06.1976 - VII B 124 und 125/75 -, Buchholz 401, 63 Nr. 2 = DÖV 1977, 244, Verfassungsbeschwerde hiergegen zurückgewiesen durch BVerfG, Beschl. v. 21.07.1978 - 2 BvR 767/76 - HessVGH, Beschl. v. 25.02.1986 - 5 TH 1207/85 -, KStZ 1986, 134 = NVwZ 1987, 160 = DÖV 1986, 884; OVG RP, Urt. v. 02.12.1987 10 C 10/87 -, KStZ 1988, 168).
  • BVerwG, 04.01.1980 - 7 B 252.79

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer pauschalierten

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.1985 - 14 S 2528/84

    Zulässigkeit einer Jahreskurtaxe für Zweitwohnungsinhaber

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.03.1992 - 2 L 200/91

    Kurzone; Kurabsatz

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.05.1984 - 14 A 133/83
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1992 - 14 S 802/90

    Kurtaxe - Satzung: Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs unterschiedlicher

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.1987 - 10 C 10/87
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1964 - III A 3/64
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2007 - 2 LB 17/07

    Gemeindegebiet; Hafen; Kurabgabe; Kurort; Kurzone; Kurabgabe

    Die angegriffene Tourismusbeitragserhebung stehe im Einklang mit der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen VG (Gerichtsbescheid v. 09.11.1992 - 6 A 266/91 -) und OVG (Urteile vom 12.03.1992 - 2 L 200/91 - und vom 04.10.1995 - 2 L 197/94 -).

    Diese Auffassung hat der Senat in seinem Urteil vom 04.10.1995 (- 2 L 197/94 - in: SchlHA 1996, 50 = Die Gemeinde 1996, 80 = KStZ 1996, 215) noch einmal bestätigt.

    Während der Senat insoweit bislang von einer widerleglichen Vermutung der Nutzungsmöglichkeit ausgegangen ist (vgl. Urt. v. 04.10.1995 a.a.O.; Thiem/Böttcher a.a.O., § 10 Rdnr. 46), spricht das Bundesverwaltungsgericht hier sogar von einer unwiderleglichen Vermutung (Urt. v. 27.09.2000 a.a.O.).

    Die Gelegenheit zur Inanspruchnahme solcher Einrichtungen haben grundsätzlich auch solche Gäste, deren Herberge einige Kilometer von den Kur- und Erholungseinrichtungen entfernt liegt, sofern diese mit allgemeinen oder mit Hilfe öffentlicher Verkehrsmittel leicht erreichbar sind (Senatsurt. v. 04.10.1995 aaO).

    Ob er von dieser Möglichkeit im einzelnen Gebrauch macht bzw. überhaupt Gebrauch machen will, ist unerheblich (Senatsurt. v. 04.10.1995 a.a.O.; Thiem/Böttcher a.a.O., § 10 Rdnr. 44, 45).

    Verneint wird die Möglichkeit bei Personen, die sich im Rahmen einer militärischen Ausbildung oder als Insasse einer geschlossenen Anstalt im Kurort aufhalten oder bei Gästen, die sich aus gesundheitlichen Gründen in stationäre Behandlung begeben und die Klinik nicht - auch nicht zu bestimmten Tageszeiten - verlassen können (Urt. d. Senats v. 04.10.1995 a.a.O.; Thiem/Böttcher a.a.O., § 10 Rdnr. 47).

    Bei der Heranziehung zur Jahreskurabgabe wäre es ihm deshalb grundsätzlich verwehrt, im Einzelfall den Nachweis zu führen, er habe sich nur für einen kürzeren Zeitraum im Stadtgebiet aufgehalten (Senatsurt. v. 04.10.1995 a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2009 - 2 LB 4/09

    Pauschaler Kurbeitrag bei zeitlich begrenztem Nutzungsrecht eines

    Da es sich bei diesem Pauschbetrag um einen Ersatzmaßstab handelt, der sich aus der Summe der Tagessätze für die angenommene Anzahl von Aufenthaltstagen errechnet, und es sich hierbei um eine Typisierung, nicht um eine widerlegliche Vermutung handelt, hat dies zur Folge, dass auch derjenige der Ferienwohnungsinhaber den vollen Betrag der Jahreskurabgabe zu zahlen hat, der nachweisen kann, dass er sich weniger Tage dort aufgehalten hat als für die Jahreskurabgabe zugrunde gelegt worden ist (Urteil des Senats vom 4.10.1995 - 2 L 197/94 - SchlHA 1996, 50 m.w.N.; Beschluss des Senats vom 4.11.2004 - 2 LA 98/04 -).
  • OVG Thüringen, 12.12.2001 - 4 N 595/94

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Wasserversorgung; Zweckverband;

    Der Senat schließt sich insoweit der "Ergebnisrechtsprechung" an (vgl. hierzu grundlegend: OVG NW, Urteil vom 12.04.1989 - 9 A 254/87 - OVGE MüLü 41, 93 ff.; fortgeführt in Urteilen vom 05.08.1994 - 9 A 1248/92 - OVGE MüLü 44, 134 ff. und vom 24.07.1995 - 9 A 2251/93 - OVGE MüLü 45, 59 ff.; ebenso: HessVGH, Urteil vom 16.10.1997 - 5 UE 1593/94 - ESVGH 48, 59 ff.; BayVGH, Urteil vom 03.03.1993 - 4 B 92.1878 - VGHE BY 46, 70 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.10.1997 - 12 A 11984/96 - KStZ 1998, 71 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.10.1995 - 2 L 197/94 - OVG Brandenburg, Urteil vom 06.11.1997 - 2 D 32/96 - VwRR MO 998, 48; VG Weimar, Urteile vom 06.06.2001 - 1 K 2775/98.We - und vom 25.04.2001 - 1 K 2969/98.We).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2000 - 2 L 226/98

    Heranziehung zur Fremdenverkehrsabgabe; Rückwirkende Satzung; Begriff der

    Die Bemessung der Vorteile muss sich dementsprechend (u.a.) an der "Ertragsfähigkeit" und den durch den Fremdenverkehr bewirkten erhöhten Verdienstmöglichkeiten der Bevorteilten orientieren (BVerwG, Urt. v. 15.10.1971, a.a.O., S. 7; Urt. des Senats v. 04.10.1995, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urt v. 13.11.1990, 9 L 156/89, NVwZ-RR 1992, 45/47).

    Freilich ist Teil des Ortsrechts allein der in der Satzung ausgewiesene Abgabensatz; die Kalkulation dagegen ist nur Motiv des Satzungsgebers (Urt. des Senats v. 04.10.1995, 2 L 197/94, SchlHA 1996, 50/51 - zur Kurabgabe -).

  • VGH Bayern, 13.08.1999 - 4 B 97.973

    Pauschalisierter Kurbeitrag für Zweitwohnungsinhaber und deren Ehegatten

    6.1 zu Art. 7 sowie OVG RhPf vom 2.12.1987 KStZ 1988, 168 und HessVGH vom 25.2.1986 DÖV 1986, 884; NdsOVG vom 28.10.1992 DÖV 1993, 721 = ZKF 1993, 133 = KStZ 1993, 98; OVG SH vom 4.10.1995 ZKF 1997, 134; VGH BW vom 13.9.1985 ZKF 1986, 37 für die dortigen landesgesetzlichen Regelungen, kritisch dazu Hillmann, ZKF 1985, 272).

    Beim Ehegatten des Zweitwohnungsinhabers bestehen überdies die gleichen Vollzugsprobleme bei der Erhebung des Kurbeitrags (erfahrungsgemäß unzuverlässige Meldungen bei der Gemeinde über die Anwesenheit in der Zweitwohnung; Unmöglichkeit der gemeindlichen Kontrolle der Anwesenheit in der Zweitwohnung) wie beim Zweitwohnungsinhaber selbst (ebenso OVG SH vom 4.10.1995 a.a.O. und Lichtenfeld, a.a.O., RdNrn. 36 und 37).

  • VG Freiburg, 27.10.2010 - 2 K 1038/10

    Kurtaxe: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung einer fehlenden Verpflichtung

    Denn die Neufassung des § 2 Abs. 2 KAG hat nicht etwa zur Konsequenz, dass nunmehr die Rechtsprechung einiger anderer Oberverwaltungsgerichte Anwendung findet, wonach eine - von der Willensbildung des Ortsgesetzgebers als gedeckt anzusehende - Kalkulationsgrundlage auch noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nachgeschoben werden kann (so etwa OVG Schleswig, Urt. v. 4.10.1995 - 2 L 197/94 -, in Juris; vgl. auch die Nachweise in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 11 Rn. 17).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2007 - 2 LB 31/07

    Ergebniskontrolle; Kalkulation; Kalkulationsmangel; Kurabgabe

    Beruht die Kalkulation einer kommunalen Abgabe nicht auf sachgerechten Annahmen, ist der durch Satzung bestimmte Abgabesatz (hier Kurabgabe) auch dann unwirksam, wenn sich das Ergebnis der Kalkulation durch nachfolgende Prüfung bestätigen lässt (Fortführung der Rechtsprechung des Senats aus 2 L 26/98 und 2 LB 148/02 entgegen 2 L 197/94).

    An der in der Entscheidung vom 04. Oktober 1995 (2 L 197/94, Die Gemeinde 1996, 80) zur Kurabgabe vertretenen Auffassung, dass Kalkulationsmängel, die nicht zum Nachteile der Abgabenpflichtigen durchschlagen, nicht zur Rechtswidrigkeit einer Satzung führten, weil der Kalkulations(rechen)weg nicht Satzungsgegenstand, sondern lediglich Motiv des Ortsgesetzgebers bei der Festlegung des Regelungsgegenstandes "Abgabensatz" sei, hat der Senat im Hinblick auf die ebenfalls in § 10 KAG geregelte Fremdenverkehrsabgabe bereits im Urteil vom 23. August 2000 (2 L 226/98, NordÖR 2001, 221) nicht mehr festgehalten.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.2022 - 2 S 407/22

    Heranziehung zu einer pauschalierten Jahreskurtaxe für Inhaber eines

    Für die allgemein anerkannte pauschalierte Erhebung der Kurtaxe bzw. eines Kurbeitrags von Inhabern von Zweitwohnungen hat die Rechtsprechung im Rahmen der Berechnung der Jahrespauschale einen Ansatz von bis zu 30 Tagen allgemein anerkannt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.05.1990 - 8 B 170.89 - juris Rn. 6; Beschluss vom 04.01.1980, aaO Rn. 2 f. und Beschluss vom 21.06.1976 - VII B 126.75 - juris Rn. 16; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2009 - 2 LB 4/09 - juris Rn. 27; Urteil vom 04.10.1995 - 2 L 197/94 - juris Rn. 36 f.; Hessischer VGH, Beschluss vom 25.02.1986, aaO juris Rn. 22, jeweils 28 Tage; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.09.2017 - 9 ME 86/17 - juris Rn. 2 und Beschluss vom 30.05.2000 - 9 L 977/99 - juris Rn. 1; vgl. auch Gössl in Gössl/Reif, aaO Rn. 5.3; zur Zusammenfassung der Rspr. Wölfl in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 11 Rn. 92).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 KN 2/07

    Bestimmtheit; Gleichheitssatz; Kurabgabe; Kurzone

    Eine derartige Differenzierung der Abgabesätze sei jedenfalls dann mit der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage und auch mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz unvereinbar, wenn sie allein daran anknüpfe, in welchem Teil des Anerkennungsbereiches sich das Quartier oder die Wohngelegenheit eines Kurgastes befinde (Urt. v. 12.03.1992 - 2 L 200/91 -, Die Gemeinde 1992, 255 = SchlHA 1993, 98; Urt. v. 04.10.1995 - 2 L 197/94 -, Die Gemeinde 1996, 80 = SchlHA 1996, 50).
  • VG Oldenburg, 16.12.2010 - 2 A 355/10

    Jahreskurbeitrag bei zeitlich begrenztem Nutzungsrecht eines Wohnungseigentümers

    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur Beschluss vom 16. Mai 1990 - 8 B 170.89 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NVwZ-RR 1991, 320), des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 9 L 977/99 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NVwZ-RR 2000, 830; vom 25. Februar 2004 - 9 KN 546/02 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf NSt-N 2004, 89; vom 27. Dezember 2005 - 9 ME 185/05 -, a.a.O. und vom 16. Januar 2006 a.a.O.) sowie in der übereinstimmenden Rechtsprechung anderer Obergerichte (vgl. nur VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17. August 1992 - 14 S 249/90 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf KStZ 1992, 216; VGH Kassel, Beschluss vom 25. Februar 1986 a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Dezember 1987 - 10 C 10/87 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf KStZ 1988, 168; OVG Schleswig, Urteil vom 4. Oktober 1995 - 2 L 197/94 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf KStZ 1996, 215) geklärt, dass die Kurbeitragspflicht der Inhaber einer Zweitwohnung, die nicht über eine Hauptwohnung im Erhebungsgebiet verfügen, daran anknüpft, dass diese tatsächlich eine reale Möglichkeit haben, die Kur- und Erholungseinrichtungen in Anspruch zu nehmen.
  • OVG Niedersachsen, 09.09.2008 - 9 ME 191/08

    Widerlegbarkeit der durch das Innehaben einer Zweitwohnung begründeten

  • VG Oldenburg, 21.01.2010 - 2 A 635/08

    Anerkanntes Gebiet; Erhebungsgebiet; Erstattung; Gebiet; Jahreskurbeitrag;

  • OVG Niedersachsen, 16.01.2006 - 9 ME 304/05

    Heranziehung zu Jahreskurbeiträgen eines ortsfremden Eigentümers einer

  • VG Greifswald, 05.05.2010 - 3 A 1061/07

    Heranziehung von Familienangehörigen zur Jahreskurabgabe

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.05.1997 - 2 L 128/94
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2023 - 2 LB 6/22

    Grenze der pauschalen Jahresbetrachtung bei Kurabgaben

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2006 - 9 ME 203/06

    Kurbeitragspflicht des ortsfremden Eigentümers einer Zweitwohnung; Vermutung des

  • VG Gera, 09.03.2011 - 2 K 726/08

    Heranziehung zur Zahlung eines Beitrages für die öffentliche

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.09.2006 - 2 LA 124/05

    Betriebsgesellschaft, Gesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts,

  • OVG Niedersachsen, 27.12.2005 - 9 ME 185/05

    Anknüpfung; Beitrag; Eigentümer; Erhebungsgebiet; Erholungseinrichtung; Gebrauch;

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2004 - 9 KN 546/02

    Rechtmäßigkeit einer Kurbeitragssatzung; Beitragspflicht von

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1999 - 2 L 223/96

    Zweitwohnungsteuer; Zweitwohnungsteuer neben Kurabgabe?

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1998 - 2 L 70/96

    Erhebung von Abfallgebühren durch Zweckverband aufgrund einer Kreissatzung

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 KN 3/07
  • VG Schleswig, 04.08.2003 - 14 A 54/01

    Jahreskurabgabe, Zweitwohnungsbesitzer, Ehepartner, Satzung, Kalkulation,

  • VG Dresden, 30.07.1998 - 7 K 1449/96

    Heranziehung zu einem Abwasserbeitrag für ein Grundstück; Anforderungen an die

  • VG Oldenburg, 18.05.2005 - 2 B 1723/05

    Aufwandsteuer; auswärtiger Zweitwohnunginhaber; Bestimmtheitsgrundsatz; Ermessen;

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 L 142/96
  • VG Greifswald, 19.10.2011 - 3 A 1716/08

    Kurabgabepflicht für Gartenlaube

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