Rechtsprechung
   BVerwG, 07.01.1998 - 8 B 228.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,191
BVerwG, 07.01.1998 - 8 B 228.97 (https://dejure.org/1998,191)
BVerwG, Entscheidung vom 07.01.1998 - 8 B 228.97 (https://dejure.org/1998,191)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Januar 1998 - 8 B 228.97 (https://dejure.org/1998,191)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,191) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Spielautomatensteuer - Örtliche Aufwandsteuer - Kalkulatorische Abwälzbarkeit - Erdrosselnde Wirkung - Erdosselungsgrenze - Fälligkeitsregelung - Jahressteuer

  • Judicialis

    GG Art. 105 Abs. 2 a; ; KAG BW § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgabenrecht, Vergnügungssteuer - Spielautomatensteuer; Örtliche Aufwandsteuer; kalkulatorische Abwälzbarkeit; erdrosselnde Wirkung; Erdrosselungsgrenze; Fälligkeitsregelung; Jahressteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 672
  • DVBl 1998, 1223
  • DÖV 1998, 734
  • KStZ 1998, 238
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1998 - 8 B 228.97
    Die grundlegende Vereinbarkeit der Spielapparatesteuer mit höherrangigem Recht ist durch eine Vielzahl höchstrichterlicher Entscheidungen bereits geklärt (vgl. die ebenfalls Verfahren der Klägerin betreffenden, ihr bekannten Beschlüsse vom 19. Juni 1997 - BVerwG 8 B 127.97 - BWGZ 1997, 547 f. und vom 21. März 1997 - BVerwG 8 B 51.97 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 30, jeweils mit weiteren Nachweisen; BVerfG, Beschluß vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. - NVwZ 1997, 573 ff.).

    Das dort formulierte Gebot, die Belastungsgrenze müsse in der Nähe einer hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand verbleiben (BVerfGE 93, 121 ), wird vielmehr ausdrücklich und mehrfach aus der Besonderheit der Vermögensteuer abgeleitet (a.a.O. S. 137 und 141) und läßt sich auf andere Steuerarten nicht ohne weiteres übertragen; in dem Beschluß vom 1. März 1997 (a.a.O.) werden dementsprechend in dieser Richtung keinerlei rechtliche Bedenken gegen die Vergnügungssteuer erhoben.

    Daß die "Erdrosselungsgrenze" nach wie vor eine äußerste Schranke der Besteuerung darstellt, ist unbestritten (vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. März 1997, a.a.O.).

    Daß die Vergnügungssteuer generell mit Art. 105 Abs. 2 a GG vereinbar ist, hat das Bundesverfassungsgericht - wie erwähnt - mehrfach bestätigt (vgl. zuletzt Beschluß vom 1. März 1997, a.a.O.).

    Die Beschwerde übersieht jedoch, daß die Spielapparatesteuer aus Gründen der Praktikabilität - mit Billigung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 - BVerfGE 14, 76 und Beschluß vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8 ) - vom Veranstalter des Vergnügens, nicht von den Spielern selbst erhoben wird und pauschal an der Zahl der Spielapparate anknüpfen darf (vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. März 1997, a.a.O.).

    ist bereits mehrfach sowohl durch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Beschlüsse vom 21. März 1997 und 19. Juni 1997, jeweils a.a.O.) als auch durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluß vom 1. März 1997, a.a.O.) verneint worden.

  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1998 - 8 B 228.97
    Die Beschwerde übersieht jedoch, daß die Spielapparatesteuer aus Gründen der Praktikabilität - mit Billigung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 - BVerfGE 14, 76 und Beschluß vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8 ) - vom Veranstalter des Vergnügens, nicht von den Spielern selbst erhoben wird und pauschal an der Zahl der Spielapparate anknüpfen darf (vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. März 1997, a.a.O.).

    Das Berufungsurteil weicht auch nicht von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - (BVerfGE 31, 8 ff.) ab.

    Der Verwaltungsgerichtshof geht danach in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht ersichtlich ebenfalls davon aus, das Abwälzbarkeitsgebot müsse nicht im konkreten Einzelfall gewährleisten, daß der Steuerschuldner den von ihm entrichteten Betrag immer von der Person erhält, die nach der Konzeption des Gesetzgebers letztlich die Steuer tragen soll (BVerfGE 31, 8 ).

  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1998 - 8 B 228.97
    Die Beschwerde übersieht jedoch, daß die Spielapparatesteuer aus Gründen der Praktikabilität - mit Billigung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 - BVerfGE 14, 76 und Beschluß vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8 ) - vom Veranstalter des Vergnügens, nicht von den Spielern selbst erhoben wird und pauschal an der Zahl der Spielapparate anknüpfen darf (vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. März 1997, a.a.O.).

    Demzufolge ist Steuergegenstand regelmäßig nicht die konkrete Benutzung der Spielapparate, sondern deren Bereithalten durch den Veranstalter oder Aufsteller (BVerfGE 14, 76 ).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1998 - 8 B 228.97
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in den Beschlüssen vom 21. März 1997 und 19. Juni 1997 (a.a.O.) auch festgestellt, daß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 - 2 BvL 37/91 - (BVerfGE 93, 121 ff.) keine neuen Maßstäbe für die rechtliche Beurteilung der Vergnügungssteuer - etwa in Gestalt einer Maximalbelastung von 50 % - aufstellt.

    Das dort formulierte Gebot, die Belastungsgrenze müsse in der Nähe einer hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand verbleiben (BVerfGE 93, 121 ), wird vielmehr ausdrücklich und mehrfach aus der Besonderheit der Vermögensteuer abgeleitet (a.a.O. S. 137 und 141) und läßt sich auf andere Steuerarten nicht ohne weiteres übertragen; in dem Beschluß vom 1. März 1997 (a.a.O.) werden dementsprechend in dieser Richtung keinerlei rechtliche Bedenken gegen die Vergnügungssteuer erhoben.

  • BVerwG, 19.06.1997 - 8 B 127.97

    Steuerrecht - Vergnügungssteuer auf Spielapparate als örtliche Aufwandsteuer,

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1998 - 8 B 228.97
    Die grundlegende Vereinbarkeit der Spielapparatesteuer mit höherrangigem Recht ist durch eine Vielzahl höchstrichterlicher Entscheidungen bereits geklärt (vgl. die ebenfalls Verfahren der Klägerin betreffenden, ihr bekannten Beschlüsse vom 19. Juni 1997 - BVerwG 8 B 127.97 - BWGZ 1997, 547 f. und vom 21. März 1997 - BVerwG 8 B 51.97 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 30, jeweils mit weiteren Nachweisen; BVerfG, Beschluß vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. - NVwZ 1997, 573 ff.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in den Beschlüssen vom 21. März 1997 und 19. Juni 1997 (a.a.O.) auch festgestellt, daß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 - 2 BvL 37/91 - (BVerfGE 93, 121 ff.) keine neuen Maßstäbe für die rechtliche Beurteilung der Vergnügungssteuer - etwa in Gestalt einer Maximalbelastung von 50 % - aufstellt.

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1998 - 8 B 228.97
    Für die Zweitwohnungssteuer - ebenfalls eine örtliche Aufwandsteuer - hat das Bundesverfassungsgericht eine vergleichbare Regelung nicht beanstandet (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ).
  • BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 159.88

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1998 - 8 B 228.97
    Danach steht fest, daß die Vergnügungssteuer nur dann eine unzulässige erdrosselnde Wirkung hat, wenn sie dazu führt, daß die betroffenen Berufsangehörigen in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage wären, den gewählten Beruf des Spielautomatenaufstellers ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 16. März 1971 - 1 BvR 52, 665, 667, 754/66 - BVerfGE 30, 292 ; BVerwG, Urteil vom 24. März 1988 - BVerwG 3 C 48.86 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 4 S. 22 ; Beschluß vom 17. Juli 1989 - BVerwG 8 B 159.88 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 24 S. 1 ).
  • BFH, 26.06.1996 - II R 47/95

    Das hamburgische Spielgerätesteuergesetz von 1988 (1992) ist verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1998 - 8 B 228.97
    Auch das Bundesverfassungsgericht fordert danach keine konkret nachweisbare Weitergabe der Spielapparatesteuer an den jeweiligen Spieler, sondern überläßt Art und Höhe der Überwälzung dem Unternehmer (vgl. auch BFH, Urteil vom 26. Juni 1996 - II R 47/95 - BFHE 180, 497 ).
  • BVerwG, 21.03.1997 - 8 B 51.97

    Verfassungsrecht - Gleichartigkeit der Vergnügungssteuer

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1998 - 8 B 228.97
    Die grundlegende Vereinbarkeit der Spielapparatesteuer mit höherrangigem Recht ist durch eine Vielzahl höchstrichterlicher Entscheidungen bereits geklärt (vgl. die ebenfalls Verfahren der Klägerin betreffenden, ihr bekannten Beschlüsse vom 19. Juni 1997 - BVerwG 8 B 127.97 - BWGZ 1997, 547 f. und vom 21. März 1997 - BVerwG 8 B 51.97 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 30, jeweils mit weiteren Nachweisen; BVerfG, Beschluß vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. - NVwZ 1997, 573 ff.).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1998 - 8 B 228.97
    Danach steht fest, daß die Vergnügungssteuer nur dann eine unzulässige erdrosselnde Wirkung hat, wenn sie dazu führt, daß die betroffenen Berufsangehörigen in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage wären, den gewählten Beruf des Spielautomatenaufstellers ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 16. März 1971 - 1 BvR 52, 665, 667, 754/66 - BVerfGE 30, 292 ; BVerwG, Urteil vom 24. März 1988 - BVerwG 3 C 48.86 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 4 S. 22 ; Beschluß vom 17. Juli 1989 - BVerwG 8 B 159.88 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 24 S. 1 ).
  • BVerwG, 30.06.1992 - 5 B 99.92

    Soziale Belange im Sinne der Härtebestimmung des § 91 Abs. 3 des

  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 48.86

    Verwaltungshandlung - Landwirtschaftlicher Betrieb -

  • BVerwG, 19.06.1997 - 8 B 128.97

    Steuerrecht - Vergnügungssteuer auf Spielapparate als örtliche Aufwandsteuer,

  • BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 57.13

    Zweitwohnungsteuer; Satzung; Vermögensteuer; übliche Miete; Ermessen;

    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die "Erdrosselungsgrenze" eine äußerste Schranke der Besteuerung darstellt (vgl. nur Beschluss vom 7. Januar 1998 - BVerwG 8 B 228.97 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 32 S. 25 sowie Urteil vom 10. Dezember 2009 - BVerwG 9 C 12.08 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 47 = BVerwGE 135, 367 Rn. 45 - jeweils zur Vergnügungssteuer).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2012 - 2 S 1010/12

    Vergnügungssteuer; Erdrosselungswirkung; Steuersatz 18% des Einspielergebnisses

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u. a. BVerfG, Beschl. v. 1.3.1997 - 2 BvR 1599/89 - NVwZ 1997, 573; BVerwG, Urt. v. 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237; BVerwG, Beschl. v. 7.1.1998 - 8 B 228.97 - NVwZ-RR 1998, 672) verstößt die Erhebung einer Vergnügungssteuer gegen Art. 12 GG, wenn die Steuerbelastung es für sich genommen unmöglich macht, im Gebiet der steuererhebenden Körperschaft den Beruf des Spielautomatenbetreibers ganz oder teilweise zur wirtschaftlichen Grundlage der Lebensführung zu machen, und die Steuer damit in diesem Sinn "erdrosselnd" wirkt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 14 A 597/09

    Überprüfbarkeit der Steuerbemessung bei Gemeindesteuern; einheitlicher Steuersatz

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 7. Januar 1998, 8 B 228.97 -, NVwZ-RR 1998, 672, unter Zitierung weiterer Rechtsprechung ausgeführt, dass ein Verstoß der Erhebung der Vergnügungssteuer gegen Art. 33 der Richtlinie 77/388/EWG (entspricht dem heutigen Art. 401 der Richtlinie 2006/112/EG) bereits mehrfach durch das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht verneint worden ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht