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   VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 2 S 2116/12   

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https://dejure.org/2013,16131
VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 2 S 2116/12 (https://dejure.org/2013,16131)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.06.2013 - 2 S 2116/12 (https://dejure.org/2013,16131)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Juni 2013 - 2 S 2116/12 (https://dejure.org/2013,16131)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung des Steuerpflichtigen zu einer Zweitwohnungssteuer auf Grundlage der Einheitswertfeststellung des Finanzamts

  • Justiz Baden-Württemberg

    Erhebung einer Zweitwohnungssteuer - Höhe durch Schätzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung des Steuerpflichtigen zu einer Zweitwohnungssteuer auf Grundlage der Einheitswertfeststellung des Finanzamts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schätzung der Zweitwohnungssteuer nach Vergleichsmiete zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Knapp 3400 Euro Zweitwohnungssteuer pro Jahr zulässig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zweitwohnungssteuer - 30 Prozent der Jahresmiete nicht zu viel

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    3.387,90 Euro Zweitwohnungsteuer zulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Baden-Baden - 3.387,90 Euro Zweitwohnungssteuer/Jahr zulässig

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Zweitwohnungssteuer: Höhe der ortsüblichen Miete durch Schätzung

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Steuer nicht zu hoch - Frau musste für ihre Zweitwohnung in Baden-Baden bezahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Baden-Baden: Jährliche Zweitwohnungssteuer in Höhe von 3.387,90 Euro zulässig - Festgesetzte Zweitwohnungssteuer mit höherrangigem Recht vereinbar und der Höhe nach nicht unverhältnismäßig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1987 - 2 S 543/85

    Möglichkeit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 2 S 2116/12
    Wenn eine Gemeinde die Einheitswertfeststellung des Finanzamts, die auf der Jahresrohmiete des Jahres 1964 basiert, heranzieht und diese anhand der seither erfolgten Mietpreissteigerungen indexiert, um die Höhe der üblichen Miete für eine eigengenutzte Zweitwohnung zu schätzen, steht dies nicht in Einklang mit einer Satzungsbestimmung, die regelt, dass diese Schätzung in Anlehnung an die Jahresrohmiete vergleichbarer Räume zu erfolgen hat (anders noch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.02.1987 - 2 S 543/85 -).

    Soweit der Senat diese Vorgehensweise in seiner früheren Rechtsprechung (vgl. insbes. Urteil vom 18.2.1987 - 2 S 543/85 -) gebilligt hatte, wird daran nicht mehr festgehalten, da sie mit dem Wortlaut der einschlägigen Satzungsbestimmung nicht in Einklang zu bringen ist.

  • LG Hanau, 17.05.2013 - 2 S 206/12

    Hausmiete: Vermieter schuldet regelmäßig kein Heizmaterial

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 2 S 2116/12
    Das gewonnene Schätzungsergebnis muss aber jedenfalls schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein (vgl. BFH, Beschlüsse vom 13.10.2003 - IV B 85/02 - BFHE 203, 404 und vom 28.3.2001 - VII B 213/00 - BFH/NV 2001, 1217; Cöster in: Pahlke/Koenig, aaO, § 162 Rn. 4 mwN; s. auch Senatsbeschluss vom 27.2.2012 - 2 S 206/12 -).
  • BFH, 19.02.1987 - IV R 143/84

    Einkommensteuer - Besteuerungsgrundlage - Schätzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 2 S 2116/12
    Die Schätzung ist ein Verfahren, Besteuerungsgrundlagen mit Hilfe von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen zu ermitteln, wenn eine sichere Feststellung trotz des Bemühens um Aufklärung nicht möglich oder nicht zumutbar ist (BFH, Urteil vom 19.2.1987 - IV R 143/84 - BFHE 149, 121; Cöster in: Pahlke/Koenig, Abgabenordnung, 2. Aufl., § 162, Rn. 1 mwN).
  • BFH, 28.03.2001 - VII B 213/00

    Haftungsbescheid; Einwendungen des Haftenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 2 S 2116/12
    Das gewonnene Schätzungsergebnis muss aber jedenfalls schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein (vgl. BFH, Beschlüsse vom 13.10.2003 - IV B 85/02 - BFHE 203, 404 und vom 28.3.2001 - VII B 213/00 - BFH/NV 2001, 1217; Cöster in: Pahlke/Koenig, aaO, § 162 Rn. 4 mwN; s. auch Senatsbeschluss vom 27.2.2012 - 2 S 206/12 -).
  • BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02

    Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 2 S 2116/12
    Das gewonnene Schätzungsergebnis muss aber jedenfalls schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein (vgl. BFH, Beschlüsse vom 13.10.2003 - IV B 85/02 - BFHE 203, 404 und vom 28.3.2001 - VII B 213/00 - BFH/NV 2001, 1217; Cöster in: Pahlke/Koenig, aaO, § 162 Rn. 4 mwN; s. auch Senatsbeschluss vom 27.2.2012 - 2 S 206/12 -).
  • BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 2 S 2116/12
    Die Beklagte kann sich schließlich nicht darauf berufen, dass die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und anderer Obergerichte eine entsprechende Vorgehensweise grundsätzlich billigt, denn die insoweit einschlägigen Entscheidungen betreffen Satzungsbestimmungen, in denen - anders als hier - die Schätzung anhand des Einheitswerts und dessen Indexierung ausdrücklich vorgesehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.1.2003 - 9 C 3.02 - BVerwGE 117, 345; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.3.2010 - 9 LA 100/09 - juris; Hess. VGH, Urteil vom 23.11.2005 - 5 UE 2557/04 - KStZ 2006, 112).
  • OVG Niedersachsen, 16.03.2010 - 9 LA 100/09

    Zweitwohnungsteuer: Unterschiedliche Steuermaßstäbe für Miet- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 2 S 2116/12
    Die Beklagte kann sich schließlich nicht darauf berufen, dass die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und anderer Obergerichte eine entsprechende Vorgehensweise grundsätzlich billigt, denn die insoweit einschlägigen Entscheidungen betreffen Satzungsbestimmungen, in denen - anders als hier - die Schätzung anhand des Einheitswerts und dessen Indexierung ausdrücklich vorgesehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.1.2003 - 9 C 3.02 - BVerwGE 117, 345; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.3.2010 - 9 LA 100/09 - juris; Hess. VGH, Urteil vom 23.11.2005 - 5 UE 2557/04 - KStZ 2006, 112).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 2 S 2160/09

    Fremdenverkehrsbeitrag; unmittelbare wirtschaftliche Vorteile für Kurklinik;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 2 S 2116/12
    Fehlerhaft ist eine Schätzung insbesondere dann, wenn sie auf falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht, wenn wesentliche Tatsachen nicht ermittelt oder außer Acht gelassen oder wenn der Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt werden (vgl. Senatsurteile vom 29.4.2010 - 2 S 2160/09 - VBlBW 2010, 440 und vom 22.12.2012 - 2 S 2011/11 - NVwZ-RR 2012, 327).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2011 - 2 S 2011/11

    Fremdenverkehrsbeitrag: Gruppenbezogene Beitragsmaßstäbe, Umfang der Heranziehung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 2 S 2116/12
    Fehlerhaft ist eine Schätzung insbesondere dann, wenn sie auf falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht, wenn wesentliche Tatsachen nicht ermittelt oder außer Acht gelassen oder wenn der Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt werden (vgl. Senatsurteile vom 29.4.2010 - 2 S 2160/09 - VBlBW 2010, 440 und vom 22.12.2012 - 2 S 2011/11 - NVwZ-RR 2012, 327).
  • VGH Hessen, 23.11.2005 - 5 UE 2557/04

    Zweitwohnungssteuersatzung; Verweis auf Preisindex; Bestimmtheitsgrundsatz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 2 S 2116/12
    Die Beklagte kann sich schließlich nicht darauf berufen, dass die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und anderer Obergerichte eine entsprechende Vorgehensweise grundsätzlich billigt, denn die insoweit einschlägigen Entscheidungen betreffen Satzungsbestimmungen, in denen - anders als hier - die Schätzung anhand des Einheitswerts und dessen Indexierung ausdrücklich vorgesehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.1.2003 - 9 C 3.02 - BVerwGE 117, 345; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.3.2010 - 9 LA 100/09 - juris; Hess. VGH, Urteil vom 23.11.2005 - 5 UE 2557/04 - KStZ 2006, 112).
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

  • OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 ME 76/10

    Verfassungswidrig hoher Zweitwohnungsteuersatz

  • VGH Baden-Württemberg, 28.12.1992 - 2 S 1557/90

    Normenkontrolle einer Zweitwohnungssteuersatzung: Staffelung der Steuer nach dem

  • VGH Bayern, 14.04.2011 - 4 B 10.2557

    Zweitwohnungssteuer; Dauercamper; Steuergegenstand, -maßstab und -satz;

  • VGH Bayern, 02.05.2016 - 4 BV 15.2777

    Zweitwohnungsteuer in Schliersee und Bad Wiessee verfassungsgemäß

    Selbst wenn von diesem Betrag bei einer noch längeren Mietdauer ein gewisser Abschlag vorgenommen würde, so dass sich ein Betrag etwa in Höhe von nur 1.200 Euro ergäbe, würde sich daraus auch unter Berücksichtigung des der Gemeinde insoweit zustehenden Beurteilungsspielraums (vgl. das Urteil im Parallelverfahren Az. 4 BV 15.2778 Rn. 49; BVerwG, U.v. 19.8.1988 - 8 C 47/86 - BVerwGE 80, 73/83; B.v. 15.5.2014 - 9 B 57.13 - NVwZ-RR 2014, 657/658; VGH BW, U.v. 24.6.2013 - 2 S 2116/12 - KStZ 2014, 113/114) jedenfalls eine fiktive jährliche Nettokaltmiete weit oberhalb von 10.000,01 Euro ergeben, so dass nach Stufe 4 des Steuertarifs eine jährliche Zweitwohnungsteuer von 1.800 Euro anfiele.
  • VGH Bayern, 02.05.2016 - 4 BV 15.2778

    Zweitwohnungsteuer in Schliersee und Bad Wiessee verfassungsgemäß

    Wird eine Behörde wie hier für eine spezielle Fallkonstellation ausdrücklich zur Schätzung ermächtigt, so ist damit notwendigerweise ein gewisser Schätzungsspielraum und damit ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum verbunden (vgl. BVerwG, U.v. 19.8.1988 - 8 C 47.86 - BVerwGE 80, 73/83; B.v. 15.5.2014 - 9 B 57.13 - NVwZ-RR 2014, 657/658; VGH BW, U.v. 24.6.2013 - 2 S 2116/12 - KStZ 2014, 113/114; a. A. BFH, U.v. 8.9.2011 - II R 47/09 - juris Rn. 44 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 10.09.2019 - 4 A 1403/18

    Zweitwohnungssteuer; Aufwand

    Fehlerhaft ist eine Schätzung insbesondere dann, wenn sie auf falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht, wenn wesentliche Tatsachen nicht ermittelt oder außer Acht gelassen oder wenn der Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt werden (so VGH BW, Urt. v. 24. Juni 2013 - 2 S 2116/12 -, juris Rn. 53).
  • OVG Niedersachsen, 20.10.2021 - 9 ME 146/21

    Ferienwohnung; Nettokaltmiete, ortsüblich; Schätzung; Zweitwohnung, eigengenutzt,

    Fehlerhaft ist eine Schätzung insbesondere dann, wenn sie auf falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht, wenn wesentliche Tatsachen nicht ermittelt oder außer Acht gelassen oder wenn der Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt werden (vgl. VGH BW, Urteil vom 24.6.2013 - 2 S 2116/12 - juris Rn. 53).
  • VG München, 20.07.2023 - M 10 K 19.5708

    Zugrundlegung eines progressiven (Stufen-) Steuersatzes bei Erhebung der

    Demgegenüber hat der VGH Baden-Württemberg im Urteil vom 24. Juni 2013 weitergehend entschieden, dass über drei Stufen verteilte Steuersätze von 20%, 27, 5% und 35% nicht unter dem Aspekt der Prohibitivsteuer bedenklich seien, da aufgrund dieser Steuersätze keine abnehmende Tendenz an Zweitwohnungsfällen feststellbar gewesen sei (VGH BW, U.v. 24.6.2013 - 2 S 2116/12 - juris Rn. 45 f.; s.a. BVerwG, U.v. 15.5.2014 - 9 B 57.13 - NVwZ-RR 1014, 657, 658).

    Vielmehr besagt § 4 Abs. 3 ZwStS lediglich, dass die Nettokaltmiete von der Beklagten in Anlehnung an die Nettokaltmiete geschätzt wird, die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird (zur Schätzungsbefugnis s.a. VGH Baden-Württemberg, U.v. 25.6.2013 - 2 S 2116/12 - juris Rn. 53).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2020 - 2 S 1474/20

    Zweitwohnungssteuer für Mobilheim

    Die Grenze der zulässigen Steuerregelung ist erst dann überschritten, wenn infolge der Höhe der Besteuerung das Innehaben einer Zweitwohnung wirtschaftlich unmöglich gemacht wird (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.06.2013 - 2 S 2116/12 - juris Rn. 45).
  • VG München, 13.10.2020 - M 10 K 19.153

    Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer

    Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Zweitwohnungsteuersätze in einem Bereich bis zu einschließlich 20% des jährlichen Mietaufwands keine erdrosselnde Wirkung haben und damit keinen rechtlichen Bedenken unterliegen (BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 4 B 10.2557 - BeckRS 2011, 53040 Rn. 22; BayVGH, B.v. 28.10.2009 - 4 ZB 08.1893 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 30.4.2009, a.a.O. Rn. 12; VG München, U.v. 14.1.2010 - M 10 K 09.1827 - juris Rn. 28; VG München, U.v. 28.9.2006 - M 10 K 06.2059 - BeckRS 2006, 18758; OVG Lüneburg, U.v. 20.6.2018 - 9 LB 124/17 - BeckRS 2018, 16931 Rn. 90; VGH Baden-Württemberg, B.v. 28.7.2020 - VGH 2 S 1474/20 - BeckRS 2020, 19106 Rn. 25; OVG Schleswig-Holstein, U.v. 8.3.2018 - 2 LB 97/17 - juris Rn. 75; in diese Richtung auch, aber letztlich offen gelassen: OVG Lüneburg, B.v. 22.11.2010 - 9 ME 76/10 - NordÖR 2011, 80 (81); weiter gehend: VGH Baden-Württemberg, U.v. 24.6.2013 - 2 S 2116/12 - juris Rn. 44 ff. für Steuersätze in Höhe von 20%, 27, 5% und 35%, s. Rn. 11-13).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.2023 - 2 S 608/23

    Zweitwohnungsteuer; Nutzung der beruflich gehaltenen Nebenwohnung durch beide

    Diese in der Rechtsprechung geäußerten Bedenken hat der VGH Baden-Württemberg allerdings bislang ausdrücklich nicht geteilt (Urteile vom 24.06.2013 - 2 S 2116/12 - juris Rn. 45 und vom 28.12.1992 - 2 S 1557/90 - juris Rn. 30 und 31 mwN).
  • VG Schleswig, 17.11.2017 - 2 A 139/16

    Eigenschaft als Zweitwohnung im Zusammenhang mit Zweitwohnungssteuer

    Aus diesem Grunde ist in der Rechtsprechung auch ein Steuersatz von 20 % noch als unbedenklich angesehen worden (VGH Mannheim, Urteil vom 24.06.2013 - 2 S 2116/12 -, KStZ 2014 113).
  • VG München, 24.11.2022 - M 10 K 20.6523

    Bemessungsgrundlagen für die Erhebung von Zweitwohnungsteuer

    Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Zweitwohnungsteuersätze in einem Bereich bis zu einschließlich 20% des jährlichen Mietaufwands keine erdrosselnde Wirkung haben und damit keinen rechtlichen Bedenken unterliegen (BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 4 B 10.2557 - BeckRS 2011, 53040 Rn. 22; BayVGH, B.v. 28.10.2009 - 4 ZB 08.1893 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 30.4.2009 - 4 ZB 08.2317 - juris Rn. 12; VG München, U.v. 13.10.2020 - M 10 K 19.94 - juris Rn. 37 ff.; U.v. 13.10.2020 - M 10 K 19.153 - juris Rn. 37 ff.; VG München, U.v. 14.1.2010 - M 10 K 09.1827 - juris Rn. 28; VG München, U.v. 28.9.2006 - M 10 K 06.2059 - BeckRS 2006, 18758; NdsOVG, U.v. 20.6.2018 - 9 LB 124/17 - BeckRS 2018, 16931 Rn. 90; VGH Baden-Württemberg, B.v. 28.7.2020 - VGH 2 S 1474/20 - BeckRS 2020, 19106 Rn. 25; OVG Schleswig-Holstein, U.v. 8.3.2018 - 2 LB 97/17 - juris Rn. 75; aktuell: VG Greifswald, U.v. 8.3.2022 - 2 A 2050/21 HGW - juris Rn. 27 ff.; in diese Richtung auch, aber letztlich offen gelassen: NdsOVG, B.v. 22.11.2010 - 9 ME 76/10 - NordÖR 2011, 80 (81); weiter gehend: VGH Baden-Württemberg, U.v. 24.6.2013 - 2 S 2116/12 - juris Rn. 44 ff. für Steuersätze in Höhe von 20%, 27, 5% und 35%, s. Rn. 11-13).
  • VG München, 13.10.2020 - M 10 K 19.94

    Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer

  • VG München, 24.11.2022 - M 10 K 20.6827

    Beurtreilungsmaßstäbe bei der Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer bei

  • VG München, 27.07.2023 - M 10 K 21.5510

    Rechtmäßige Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer

  • VG Schleswig, 31.08.2016 - 2 B 68/16

    Berechnungsgrundlage der Zweitwohnungssteuer; Unverhältnismäßigkeit eines

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