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   BGH, 25.10.1988 - KVR 1/87   

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BGH, 25.10.1988 - KVR 1/87 (https://dejure.org/1988,665)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1988 - KVR 1/87 (https://dejure.org/1988,665)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1988 - KVR 1/87 (https://dejure.org/1988,665)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Bestellung von Schmucksteinen - Pflicht zur Belieferung - Vorliegen eines Wettbewerbsverstoßes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 26 Abs. 2, § 37a Abs. 2
    Ausschluß von der Belieferung durch einen marktbeherrschenden Anbieter; Späterer Wegfall des rechtfertigenden Grundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 485
  • MDR 1989, 426
  • GRUR 1989, 220
  • DB 1989, 674
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.02.1987 - KZR 6/86

    Umstellung des Vertriebssystems durch einen marktstarken Hersteller;

    Auszug aus BGH, 25.10.1988 - KVR 1/87
    Das Kammergericht ist zwar zutreffend von dem Grundsatz ausgegangen, daß es auch dem Normadressaten des § 26 Abs. 2 GWB nicht verwehrt ist, den Absatz seiner Erzeugnisse nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie er es für wirtschaftlich richtig und sinnvoll hält (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urt. v. 10.2.1987 - KZR 6/86, GRUR 1987, 393, 396 f = WuW/E 2360, 2366 - Freundschaftswerbung).

    Daher steht es auch einem marktbeherrschenden Hersteller grundsätzlich frei, sein Vertriebssystem in qualitativer Weise selektiv auszugestalten und im Rahmen des Zulässigen eine Vertriebsbindung einzuführen (§§ 18, 34 GWB; vgl. BGH, Urt. v. 16.12.1986 - KZR 25/85, GRUR 1987, 459, 462 = WuW/E 2351, 2356 f - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II; BGH, Urt. v. 10.2.1987, a.a.O.; siehe auch BGHZ 97, 317, 328 f - EH-Partner-Vertrag).

  • BGH, 14.04.1988 - I ZR 99/86

    Kristallfiguren

    Auszug aus BGH, 25.10.1988 - KVR 1/87
    Während sie in den ersten beiden Instanzen erfolglos blieb, hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs durch Urteil vom 14. April 198 (I ZR 99/86, GRUR 1988, 690 - Kristallfiguren) einen Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs aus § 1 UWG unter dem Gesichtspunkt einer fast identischen Nachahmung bejaht und der Klage insoweit stattgegeben.

    Wie sich dem inzwischen ergangenen Urteil des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. April 1988 (I ZR 99/86, GRUR 1988, 690, 693 - Kristallfiguren) entnehmen läßt, stellen neun Tierfiguren aus dem Programm von N. C. fast identische Nachahmungen der entsprechenden S.-Figuren dar, die ihrerseits über eine hinreichende wettbewerbliche Eigenart verfügen, so daß N. C. gegenüber S. nach § 1 UWG verpflichtet ist, die Verbreitung dieser Tierfiguren zu unterlassen.

  • BGH, 15.04.1986 - KVR 3/85

    EH-Partner-Vertrag; Weisungsrecht des Unternehmers gegenüber einem

    Auszug aus BGH, 25.10.1988 - KVR 1/87
    Daher steht es auch einem marktbeherrschenden Hersteller grundsätzlich frei, sein Vertriebssystem in qualitativer Weise selektiv auszugestalten und im Rahmen des Zulässigen eine Vertriebsbindung einzuführen (§§ 18, 34 GWB; vgl. BGH, Urt. v. 16.12.1986 - KZR 25/85, GRUR 1987, 459, 462 = WuW/E 2351, 2356 f - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II; BGH, Urt. v. 10.2.1987, a.a.O.; siehe auch BGHZ 97, 317, 328 f - EH-Partner-Vertrag).
  • BGH, 26.05.1987 - KZR 13/85

    Beschränkung des Nachfrageverhaltens eines auf der Anbieterseite

    Auszug aus BGH, 25.10.1988 - KVR 1/87
    Zutreffend hat das Kammergericht darauf verwiesen, daß bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 26 Abs. 2 GWB das Merkmal der Gleichartigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur einer verhältnismäßig groben Sichtung dient, während eine den Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung tragende Differenzierung dann der Interessenabwägung vorbehalten ist (vgl. BGHZ 101, 72, 79 - Krankentransporte).
  • BGH, 03.04.1975 - KVR 1/74

    Herstellung von Verarbeitungsprodukten - Kürzung von Bezugsmengen von

    Auszug aus BGH, 25.10.1988 - KVR 1/87
    Sollte dieser Grund später weggefallen sein und das Verhalten der Betroffenen nunmehr Anlaß für ein Einschreiten der Kartellbehörde gegeben haben, so könnte dies allenfalls eine neue Untersagungsverfügung nach § 37 a Abs. 2, § 26 Abs. 2 GWB, nicht aber den ohne hinreichende Grundlage ergangenen Beschluß, der Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist, rechtfertigen; denn es handelt sich nicht lediglich um die Veränderung an sich bekannter Umstände, die bei der Überprüfung einer Verfügung mit Dauerwirkung auch im Beschwerdeverfahren noch berücksichtigt werden könnte (vgl. BGH, Beschl. v. 17.5.1973 - KVR 1/72, WuW/E 1283, 1286 - Asbach Uralt), sondern um einen neuen Sachverhalt, der - zur Begründung herangezogen - die Untersagungsverfügung in ihrem Wesen verändern würde (vgl. BGHZ 41, 42, 54 f - Fensterglas I; BGHZ 67, 104, 109 ff - Vitamin B 12; BGH, Beschl. v. 3.4.1975 - KVR 1/74, GRUR 1976, 266, 267 = WuW/E 1345, 1346 - Polyester-Grundstoffe).
  • BGH, 24.09.1979 - KZR 20/78

    Generelle Unterwerfung des Markenwarenvertriebs unter das Diskriminierungsverbot

    Auszug aus BGH, 25.10.1988 - KVR 1/87
    Das Kammergericht hat insoweit mit Recht darauf verwiesen, daß nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BGH, Urt. v. 24.9.1979 - KZR 20/78, GRUR 1980, 125, 128 = WuW/E 1629, 1632 - Modellbauartikel II) eine Interessenverfolgung nicht als sachlich berechtigt anerkannt werden kann, die mit der Zielsetzung des GWB, die Freiheit des Wettbewerbs zu erhalten, unvereinbar ist, weil sie im konkreten Fall zu einer unangemessenen Einschränkung der Handlungsfreiheit des diskriminierten Unternehmens führt.
  • BGH, 16.12.1986 - KZR 25/85

    "Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II"; Umfang des Belieferungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 25.10.1988 - KVR 1/87
    Daher steht es auch einem marktbeherrschenden Hersteller grundsätzlich frei, sein Vertriebssystem in qualitativer Weise selektiv auszugestalten und im Rahmen des Zulässigen eine Vertriebsbindung einzuführen (§§ 18, 34 GWB; vgl. BGH, Urt. v. 16.12.1986 - KZR 25/85, GRUR 1987, 459, 462 = WuW/E 2351, 2356 f - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II; BGH, Urt. v. 10.2.1987, a.a.O.; siehe auch BGHZ 97, 317, 328 f - EH-Partner-Vertrag).
  • BGH, 03.07.1976 - KVR 4/75

    Preisgestaltung als mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

    Auszug aus BGH, 25.10.1988 - KVR 1/87
    Sollte dieser Grund später weggefallen sein und das Verhalten der Betroffenen nunmehr Anlaß für ein Einschreiten der Kartellbehörde gegeben haben, so könnte dies allenfalls eine neue Untersagungsverfügung nach § 37 a Abs. 2, § 26 Abs. 2 GWB, nicht aber den ohne hinreichende Grundlage ergangenen Beschluß, der Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist, rechtfertigen; denn es handelt sich nicht lediglich um die Veränderung an sich bekannter Umstände, die bei der Überprüfung einer Verfügung mit Dauerwirkung auch im Beschwerdeverfahren noch berücksichtigt werden könnte (vgl. BGH, Beschl. v. 17.5.1973 - KVR 1/72, WuW/E 1283, 1286 - Asbach Uralt), sondern um einen neuen Sachverhalt, der - zur Begründung herangezogen - die Untersagungsverfügung in ihrem Wesen verändern würde (vgl. BGHZ 41, 42, 54 f - Fensterglas I; BGHZ 67, 104, 109 ff - Vitamin B 12; BGH, Beschl. v. 3.4.1975 - KVR 1/74, GRUR 1976, 266, 267 = WuW/E 1345, 1346 - Polyester-Grundstoffe).
  • BGH, 26.06.1979 - KZR 7/78

    Anspruch auf Belieferung bzw. auf Ersatz des durch eine Lieferverweigerung

    Auszug aus BGH, 25.10.1988 - KVR 1/87
    Grundsätzlich kann auch ein Unternehmen, das neu auf den Markt tritt, den Schutz des § 26 Abs. 2 GWB in Anspruch nehmen (BGH, Urt. v. 26.6.1979 - KZR 7/78, GRUR 1979, 731, 732 = WuW/E 1620, 1623 - Markt-Renner).
  • BGH, 17.05.1973 - KVR 1/72

    Wirksamkeit einer Erhöhung der gebundenen Endverbraucherpreise wegen unmittelbar

    Auszug aus BGH, 25.10.1988 - KVR 1/87
    Sollte dieser Grund später weggefallen sein und das Verhalten der Betroffenen nunmehr Anlaß für ein Einschreiten der Kartellbehörde gegeben haben, so könnte dies allenfalls eine neue Untersagungsverfügung nach § 37 a Abs. 2, § 26 Abs. 2 GWB, nicht aber den ohne hinreichende Grundlage ergangenen Beschluß, der Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist, rechtfertigen; denn es handelt sich nicht lediglich um die Veränderung an sich bekannter Umstände, die bei der Überprüfung einer Verfügung mit Dauerwirkung auch im Beschwerdeverfahren noch berücksichtigt werden könnte (vgl. BGH, Beschl. v. 17.5.1973 - KVR 1/72, WuW/E 1283, 1286 - Asbach Uralt), sondern um einen neuen Sachverhalt, der - zur Begründung herangezogen - die Untersagungsverfügung in ihrem Wesen verändern würde (vgl. BGHZ 41, 42, 54 f - Fensterglas I; BGHZ 67, 104, 109 ff - Vitamin B 12; BGH, Beschl. v. 3.4.1975 - KVR 1/74, GRUR 1976, 266, 267 = WuW/E 1345, 1346 - Polyester-Grundstoffe).
  • BGH, 24.10.1963 - KVR 3/62

    Widerspruch gegen Anmeldung eines Rabattkartells

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

    In diesem Zusammenhang kann auch der Frage Bedeutung zukommen, ob die Beklagte das Klagepatent erst in Benutzung genommen hat, nachdem sie bzw. ihre Muttergesellschaft sich vergeblich um eine Lizenz bemüht hat, oder ob sie das Klagepatent verletzt hat, ohne einen Anspruch auf Benutzungsgestattung geltend zu machen (vgl. BGH, Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2541 - Lüsterbehangsteine).
  • BGH, 14.07.2015 - KVR 77/13

    Kartellrechtliches Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Wasserpreise

    Anders ist es lediglich, wenn die Verfügung durch die Teilaufhebung in ihrem Wesen verändert würde (BGH, Beschluss vom 18. Mai 1993 - KVZ 10/92, WuW/E 2869, 2871 - Pauschalreisen-Vermittlung II; Beschluss vom 25. Oktober 1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2541 - Lüsterbehangsteine) oder wenn die rechtlich unbedenklichen Teile in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil stehen (BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2005 - 6 B 6/05, juris Rn. 8; Beschluss vom 30. Mai 2006 - 6 B 28/06, juris Rn. 6).
  • BGH, 28.06.2005 - KVR 27/04

    Arealnetz

    Dies gilt auch dann, wenn sich der Normadressat als Rechtfertigung für das beanstandete Verhalten auf eine entsprechende gesetzliche Regelung beruft (vgl. BGH, Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2541 - Lüsterbehangsteine; Urt. v. 13.7.2004 - KZR 40/02, WuW/E DE-R 1329, 1332 - Standard-Spundfaß).
  • BGH, 24.09.2002 - KZR 4/01

    Wettbewerbswidrige Vergabe gemeindlicher Räume an eigenes Unternehmen

    Die Erwägung, ob das beanstandete Verhalten schon lauterkeitsrechtlich Bedenken begegnet, ist im Grundsatz berechtigt; denn ein lauterkeitsrechtlich unzulässiges Verhalten verdient auch im Rahmen des § 20 Abs. 1 GWB keinen Schutz (vgl. BGH, Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2541 - Lüsterbehangsteine).
  • BGH, 21.02.1995 - KZR 33/93

    "Kfz-Vertragshändler"; Bemessung der Frist für die Kündigung von

    Die Anwendbarkeit des § 26 Abs. 2 GWB kann freilich unter besonderen Voraussetzungen dazu führen, daß der Normadressat sogar einem Kontrahierungszwang, z.B. einer Belieferungspflicht oder einer Bezugspflicht, unterliegt (vgl. etwa BGH, Urt. v. 12.5.1976 - KZR 14/75, WuW/E BGH 1423 = GRUR 1976, 600 m. Anm. Kroitzsch - Sehhilfen; Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E BGH 2535 - Lüsterbehangsteine; Beschl. v. 21.2.1995 - KVR 10/94, zur Veröffentlichung vorgesehen - Importarzneimittel).
  • BGH, 24.06.2003 - KVR 14/01

    BGH entscheidet im Fusionskontrollverfahren Lekkerland/ Tobaccoland

    Dabei ist allerdings zu beachten, daß das Beschwerdegericht nur eine kassatorische Entscheidung treffen kann; es kann die Verfügung der Kartellbehörde nur aufheben, ist also nicht befugt, anstelle der Kartellbehörde eine eigene, als sachdienlich angesehene Entscheidung zu treffen (BGHZ 41, 42, 54 f. - Fensterglas; BGH, Beschl. v. 3.4.1975 - KVR 1/74, WuW/E 1345, 1346 - Polyester-Grundstoffe; BGHZ 67, 104, 110 f. - Vitamin B 12; BGH, Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2541 - Lüsterbehangsteine; Beschl. v. 18.5.1993 - KVZ 10/92, WuW/E 2869, 2871 - Pauschalreisen-Vermittlung II).
  • BGH, 11.10.2006 - KZR 45/05

    Lesezirkel II

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hindert das Diskriminierungsverbot den Normadressaten grundsätzlich nicht daran, seine geschäftliche Tätigkeit und sein Absatzsystem nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie er dies für wirtschaftlich sinnvoll und richtig erachtet (BGH, Urt. v. 13.7.2004 - KZR 17/03, WuW/E DE-R 1377, 1378 f. - Sparberaterin; Urt. v. 24.9.2002 - KZR 38/99, WuW/E DE-R 1051, 1053 - Vorleistungspflicht; Urt. v. 17.3.1998 - KZR 30/96, WuW/E DE-R 134, 136 - Bahnhofsbuchhandel; Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2539 f. - Lüsterbehangsteine).
  • BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89

    "Einzelkostenerstattung"; Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Kartellgerichten in

    Danach kann eine Interessenverfolgung nicht als sachlich berechtigt anerkannt werden, die darauf abzielt, den Leistungswettbewerb außer Kraft zu setzen, und im konkreten Fall zu einer unangemessenen Einschränkung der Handlungsfreiheit des diskriminierten Unternehmens führt (vgl. BGH, Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2540 Lüsterbehangsteine; BGH, Urt. v. 24.09.1979 - KZR 20/78, WuW/E 1629, 1632 - Modellbauartikel II).
  • BGH, 24.09.2002 - KZR 38/99

    "Vorleistungspflicht"; Formularmäßige Vereinbarung einer Vorleistungspflicht;

    Allerdings hindert das Diskriminierungsverbot den Normadressaten grundsätzlich nicht daran, seine geschäftliche Tätigkeit und sein Absatzsystem nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie er dies für wirtschaftlich sinnvoll und richtig erachtet (BGH, Urt. v. 17.3.1998 - KZR 30/96, WuW/E DE-R 134, 136 - Bahnhofsbuchhandel; Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2539 f. - Lüsterbehangsteine; Urt. v. 10.2.1987 - KZR 6/86, WuW/E 2360, 2366 - Freundschaftswerbung).
  • OLG Stuttgart, 09.12.2013 - 2 U 148/12

    Kartellrechtsverstoß: Unbestimmtheit eines Unterlassungsantrags;

    Der unternehmerische Freiraum bei der Gestaltung und Pflege seines Vertriebssystems berechtigt den Hersteller grundsätzlich, nicht nur den Vertriebsweg seiner Ware frei zu bestimmen, sondern auch deren Absatz über ausgewählte Mittler der vorgesehenen Vertriebswege ein- und mehrstufig zu binden (BGH GRUR 1989, 220 [juris Tz. 22] - Lüsterbehangsteine ; Lübbert in Wiedemann, Handbuch des Kartellrechts, 2. Aufl. [2008] § 28, 6; Bechtold, GWB, 7. Aufl. [2013], § 19, 42).
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 17/03

    Sparberaterin

  • BGH, 17.03.1998 - KZR 30/96

    "Bahnhofsbuchhandel"; Pflicht zur Belieferung des Zeitschriftenhandels in U- und

  • BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93

    "Gasdurchleitung"; Zuständigkeit des Bundeskartellamts für eine

  • BGH, 12.11.1991 - KZR 2/90

    Förderung von Leasingsgeschäften durch marktbeherrschenden

  • BGH, 18.05.1993 - KVZ 10/92

    Unwirksame Ausschließlichkeitsbindung - Pauschalreisen-Vermittlung II

  • BGH, 11.10.2006 - KZR 46/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • BGH, 10.11.1998 - KZR 6/97

    Anspruch eines Zeitschrifteneinzelhändlers auf Fortsetzung der Belieferung zu

  • OLG München, 21.01.1993 - U (K) 2843/91

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung eines Händlervertrags; Ansprüche eines

  • BGH, 18.05.1993 - KVZ 11/92

    Überprüfbarkeit von Wettbewerbsverboten in den Agenturverträgen durch die

  • BGH, 16.11.1999 - KZR 30/97

    Rechtfertigung der Bevorzugung von Bahnhofsbuchhandlungen bei der Belieferung mit

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