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   BGH, 13.12.2005 - KVR 13/05   

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https://dejure.org/2005,1299
BGH, 13.12.2005 - KVR 13/05 (https://dejure.org/2005,1299)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2005 - KVR 13/05 (https://dejure.org/2005,1299)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - KVR 13/05 (https://dejure.org/2005,1299)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bestand eines Durchleitungssystems für Gasnetze; Monopolstellung von Gasversorgungsunternehmen; Verweigerung eines Gebietsversorgers der Belieferung mit Gas gegenüber einer Gemeinde

  • Bund der Energieverbraucher
  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Verweigerung der Belieferung eines lokalen Weiterverteilers mit Gas nach einer Netzübernahme als missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt der Belieferung lokaler Weiterverteiler mit Gas.

  • Judicialis

    GWB § 19 Abs. 2 Satz 1; ; GWB § 19 Abs. 1; ; GWB § 19 Abs. 4 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 19 Abs. 2 S. 1, Abs. 1, 4 Nr. 1
    "Stadtwerke Dachau"; Monopole von Gasversorgungsunternehmen; Rechte eines Gebietsversorgers nach Ablauf des Konzessionsvertrages über das Netz

  • rechtsportal.de

    GWB § 19 Abs. 2 S. 1, Abs. 1, 4 Nr. 1
    "Stadtwerke Dachau"; Monopole von Gasversorgungsunternehmen; Rechte eines Gebietsversorgers nach Ablauf des Konzessionsvertrages über das Netz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verweigerung von Gaslieferungen eines Gas-Monopolisten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2006, 962
  • WM 2006, 1266
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.07.1997 - KVR 33/96

    BGH bestätigt Untersagungsverfügungen des Bundeskartellamts - Beteiligung von RWE

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - KVR 13/05
    Maßgeblich ist vielmehr die Entwicklung der tatsächlichen Marktverhältnisse (vgl. BGHZ 136, 268, 277 - Stromversorgung Aggertal).
  • BGH, 16.11.1999 - KZR 12/97

    Übernahmepreis für ein Stromversorgungsnetz

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - KVR 13/05
    Denn es läuft dem gesetzgeberischen Ziel zuwider, die früher durch die gesetzliche Gestattung von Konzessions- und Demarkationsabsprachen geschützten Monopole aufzubrechen und den Ablauf bestehender Konzessionsverträge sowie die Übernahme des Netzes durch einen anderen Versorger für eine Öffnung des Wettbewerbs zu nutzen und zu verhindern, dass die Endkunden trotz Ablauf des Konzessionsvertrages und trotz Übertragung des Netzes faktisch an den bisherigen Versorger gebunden bleiben (vgl. BGHZ 143, 128, 157 - Endschaftsbestimmung).
  • BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93

    "Gasdurchleitung"; Zuständigkeit des Bundeskartellamts für eine

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - KVR 13/05
    Ein Unternehmen kann auch dann als Teilnehmer auf einem bestimmten Markt und gegebenenfalls als marktbeherrschend im Sinne von § 19 Abs. 2 GWB anzusehen sein, wenn es in dem betreffenden Geschäftsverkehr noch nicht tätig ist und auch nicht tätig werden möchte (BGHZ 128, 17, 27 - Gasdurchleitung; vgl. ferner BGH, Urt. v. 20.11.1964 - KZR 3/64, WuW/E 647, 648, 649 - Rinderbesamung I; Urt. v. 26.10.1972 - KZR 54/71, WuW/E 1238, 1241 f. - Registrierkassen).
  • BGH, 21.02.1995 - KVR 10/94

    "Importarzneimittel"; Unbillige Behinderung eines Anbieters von

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - KVR 13/05
    Dieses grundsätzlich als berechtigt anzuerkennende Interesse auch des Marktbeherrschers findet jedoch dort seine Grenzen, wo es der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zuwiderläuft, sich insbesondere gegen die Offenheit des Marktzugangs richtet (vgl. BGHZ 129, 53, 64 - Importarzneimittel; ferner BGH, Urt. v. 12.3.1991 - KZR 26/89, WuW/E 2707, 2716 - Einzelkostenerstattung).
  • BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02

    Kein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote für

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - KVR 13/05
    Eine Änderung der durch regional begrenzte Märkte bestimmten Marktverhältnisse tritt jedoch nicht notwendig bereits mit der Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen ein, die in der Vergangenheit für die räumliche Begrenzung der Märkte verantwortlich waren (BGHZ 156, 379, 385 - Strom und Telefon I).
  • BGH, 20.11.1964 - KZR 3/64

    Diskriminierungsverbot

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - KVR 13/05
    Ein Unternehmen kann auch dann als Teilnehmer auf einem bestimmten Markt und gegebenenfalls als marktbeherrschend im Sinne von § 19 Abs. 2 GWB anzusehen sein, wenn es in dem betreffenden Geschäftsverkehr noch nicht tätig ist und auch nicht tätig werden möchte (BGHZ 128, 17, 27 - Gasdurchleitung; vgl. ferner BGH, Urt. v. 20.11.1964 - KZR 3/64, WuW/E 647, 648, 649 - Rinderbesamung I; Urt. v. 26.10.1972 - KZR 54/71, WuW/E 1238, 1241 f. - Registrierkassen).
  • BGH, 26.10.1972 - KZR 54/71

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - KVR 13/05
    Ein Unternehmen kann auch dann als Teilnehmer auf einem bestimmten Markt und gegebenenfalls als marktbeherrschend im Sinne von § 19 Abs. 2 GWB anzusehen sein, wenn es in dem betreffenden Geschäftsverkehr noch nicht tätig ist und auch nicht tätig werden möchte (BGHZ 128, 17, 27 - Gasdurchleitung; vgl. ferner BGH, Urt. v. 20.11.1964 - KZR 3/64, WuW/E 647, 648, 649 - Rinderbesamung I; Urt. v. 26.10.1972 - KZR 54/71, WuW/E 1238, 1241 f. - Registrierkassen).
  • BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89

    "Einzelkostenerstattung"; Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Kartellgerichten in

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - KVR 13/05
    Dieses grundsätzlich als berechtigt anzuerkennende Interesse auch des Marktbeherrschers findet jedoch dort seine Grenzen, wo es der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zuwiderläuft, sich insbesondere gegen die Offenheit des Marktzugangs richtet (vgl. BGHZ 129, 53, 64 - Importarzneimittel; ferner BGH, Urt. v. 12.3.1991 - KZR 26/89, WuW/E 2707, 2716 - Einzelkostenerstattung).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - 2 Kart 1/06

    Langfristige Gasverträge nichtig - Verstoß gegen Art. 81 EGV und § 1 GWB

    Diese Grundsätze hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 13. Dezember 2005, KVR 13/05, unter Ziffer III.1c), für den leitungsgebundenen Gasmarkt ausdrücklich bestätigt.

    Den Fortbestand dieser Marktverhältnisse bis zum Beginn des Jahres 2003 hat der Bundesgerichtshof für den Markt der Belieferung von Regional- und Ortsgasunternehmen mit Erdgas zuletzt mit Beschluss vom 13. Dezember 2005 (KVR 13/05, Umdruck S. 8 f., unter Ziffer III.1.c - Stadtwerke Dachau) angenommen.

    Das Bestehen eines rechtlich abgesicherten und praktisch handhabbaren Durchleitungssystems, das anderen weiterverteilenden Unternehmen als der Betroffenen die Möglichkeit einräumt, in dem in Rede stehenden Gebiet zu Wettbewerbsbedingungen zu liefern, die der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 13. Dezember 2005 (KVR 13/05, unter Ziffer III.2 - Stadtwerke Dachau) voraussetzt, um künftig von der herkömmlichen nach Versorgungsgebieten erfolgenden Marktabgrenzung abweichen zu können, hat die Betroffene für die Zeit seit dem 31. August 2003 nicht glaubhaft gemacht.

    Sie nimmt eine überragende Marktstellung ein (§ 19 Abs. 2 Nr. 2 GWB), da sie über einen unmittelbaren Zugriff auf das Leitungsnetz verfügt und allein deswegen - jedenfalls solange ein rechtlich abgesichertes und praktisch handhabbares Durchleitungssystem nicht besteht - allen Wettbewerbern überlegen ist (vgl. BGH, Urt. v. 13.12.2005 - KVR 13/05 unter 1.c)).

    Bereits das Beharren der Betroffenen auf langfristige Bezugsbindungen in Kombination mit einer vollständigen oder beträchtlichen Bedarfsdeckung der Abnehmer, läuft der Zielsetzung von Art. 82 EG, wirksamen Wettbewerb und vor allem Marktzugang zu gewähren, zuwider (vgl. BGH, Beschl. v. 13.12.2005, KVR 13/05; Umdruck S. 8 f., unter Ziff. III.3 - Stadtwerke Dachau).

  • BGH, 07.12.2010 - KZR 5/10

    Entega II

    Maßgeblich ist, ob die tatsächlichen Marktverhältnisse weiterhin davon bestimmt werden, dass das Gasversorgungsunternehmen in seinem herkömmlichen Versorgungsgebiet über ein natürliches Monopol an der Netzstruktur verfügt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - KVR 13/05, WuW/E DE-R 1726, 1729 - Stadtwerke Dachau).
  • BGH, 10.02.2009 - KVR 67/07

    Gaslieferverträge

    Die Verhältnisse auf dem Markt für die Belieferung von Regional- und Ortsgasunternehmen werden davon bestimmt, dass die Gasversorgungsunternehmen in ihren herkömmlichen Versorgungsgebieten über ein natürliches Monopol an der Netzstruktur verfügen, solange nicht ein rechtlich abgesichertes und praktisch handhabbares Durchleitungssystem besteht, das anderen Weiterverteilern die Möglichkeit einräumt, Nachfrager in dem in Rede stehenden Gebiet zu Wettbewerbsbedingungen zu beliefern (BGH, Beschl. v. 13.12.2005 - KVR 13/05, WuW/E DE-R 1726 Tz. 16 - Stadtwerke Dachau).
  • OLG Düsseldorf, 04.10.2007 - 2 Kart 1/06

    Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Stapel- und Kettenlieferungsverträge

    Auf dem in der Weise abgegrenzten Markt für die Belieferung von Regional- und Ortsgasunternehmen hat die Betroffene, da ihr das Gasversorgungsnetz der E...-RG... Transport AG & Co. KG unmittelbar zugänglich ist, ein natürliches Monopol (vgl. BGH, NVwZ 2006, 962 - Stadtwerke Dachau; WuW/E DE-R 1520, 1523 - Arealnetz; BGHZ 136, 268 - Stromversorgung Aggertal; BGH, WUW/E DE-R 32, 33 - Stadtwerke Garbsen).

    Diese Grundsätze hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 13. Dezember 2005, KVR 13/05, unter Ziffer III.1c), für den leitungsgebundenen Gasmarkt ausdrücklich bestätigt.

    Den Fortbestand dieser Marktverhältnisse bis zum Beginn des Jahres 2003 hat der Bundesgerichtshof für den Markt der Belieferung von Regional- und Ortsgasunternehmen mit Erdgas zuletzt mit Beschluss vom 13. Dezember 2005 (KVR 13/05, Umdruck S. 8 f., unter Ziffer III.1.c - Stadtwerke Dachau) angenommen.

  • OLG Düsseldorf, 16.04.2008 - 2 U (Kart) 8/06

    Marktabgrenzung auf dem Fernwärme- und Gasenergiemarkt - Unzulässigkeit einer

    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 13.12.2005 - KVR 13/05, WuW/E DE-R 1726 = NVwZ 2006, 962, Stadtwerke Dachau; Senat, Beschluss vom 20.6.2006 - VI-2 Kart 1/06 (V), WuW/E DE-R 1757, E.ON-Ruhrgas; Beschluss vom 23.11.2005 - VI-2 Kart 14/04 (V), WuW/E DE-R 1639, Mainova/Aschaffenburger Versorgungs GmbH) sowie auch der Auffassung des Bundeskartellamts (Beschluss vom 13.1.2006 - B 8-113/03, WuW/E DE-V, E.ON-Ruhrgas; Beschluss vom 22.7.2004 - B 8-27/04, WuW/E DE-V 983, Mainova/Aschaffenburger Versorgungs GmbH; Becker/Zapfe, ZWeR 2007, 419, 423, 427) und der Monopolkommission.

    Da nämlich kein rechtlich abgesichertes und praktisch handhabbares Durchleitungssystem besteht, das anderen Weiterverteilern die Möglichkeit einräumt, Nachfrager in dem in Rede stehenden Gebiet zu Wettbewerbsbedingungen zu beliefern, werden und wurden die Marktverhältnisse sowohl gegenwärtig als auch im maßgebenden Jahr 2005 noch davon bestimmt, dass die Gasversorgungsunternehmen in ihren herkömmlichen Versorgungsgebieten über ein natürliches Monopol an der Netzstruktur verfügten und verfügen (BGH, Beschluss vom 13.12.2005 - KVR 13/05, NVwZ 2006, 962, Stadtwerke Dachau).

    Dies ist der Fall, wenn dadurch auf dem Drittmarkt Marktzutrittsschranken für Wettbewerber errichtet (so BGH GRUR 2004, 255, 258 f., Strom und Telefon I) oder solche, sollten sie auf jenem Markt bereits bestehen, aufrechterhalten, verfestigt oder sogar vertieft werden (vgl. BGH NVwZ 2006, 962, 963, Stadtwerke Dachau).

    Dies widerspricht der erklärten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die gerade auf den Gasversorgungsstufen bestehenden Monopole aufzubrechen und namentlich zu verhindern, dass Endkunden trotz der Liberalisierung der Energiemärkte faktisch weiterhin an einen Bezug vom bisherigen Versorger gebunden bleiben (vgl. BGH NVwZ 2006, 962, 963, Stadtwerke Dachau).

  • BGH, 07.12.2010 - KZR 4/10

    Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Sachliche Rechtfertigung einer

    Maßgeblich ist, ob die tatsächlichen Marktverhältnisse weiterhin davon bestimmt werden, dass das Gasversorgungsunternehmen in seinem herkömmlichen Versorgungsgebiet über ein natürliches Monopol an der Netzstruktur verfügt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - KVR 13/05, WuW/E DE-R 1726, 1729 - Stadtwerke Dachau).
  • OLG Düsseldorf, 06.06.2007 - 2 Kart 7/04

    Zulässige Vorgehensweise des Bundeskartellamtes bei einer Fusionskontrolle

    Bei dieser Rechtslage unterliegt keinem Zweifel, dass die G., da sie über das Gasleitungsnetz verfügt, im Verhältnis zu Wettbewerbern eine überragende Marktstellung hat, solange nicht ein rechtlich abgesichertes und praktisch handhabbares Durchleitungssystem besteht, das anderen Weiterverteilern die Möglichkeit einräumt, Nachfrager in dem in Rede stehenden Gebiet zu Wettbewerbsbedingungen zu beliefern (vgl. BGH NVwZ 2006, 962 - Stadtwerke Dachau; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.6.2006 - VI-2 Kart 1/06 (V)).
  • LG Frankfurt/Main, 07.03.2007 - 6 O 469/06

    Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch ein

    Kleinere räumliche Teilmärkte sind dagegen dann zu bilden, wenn die Austauschmöglichkeiten der Nachfrager aus objektiven Gründen räumlich begrenzt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 13.12.2005, AZ: KVR 13/05).

    Da jedoch vor der Einführung der Netzdurchleitung praktisch keine Ausweichmöglichkeiten am Markt vorhanden waren, führt die jetzige Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht notwendig - jedenfalls in unmittelbarer zeitlicher Nähe - zur Veränderung der Marktverhältnisse (vgl. BGH, Beschluss vom 13.12.2005, AZ: KVR 13/05, GA Bl. 38, 44).

    Diese werden nach Aufhebung eines Monopols - wie hier - zunächst weiterhin davon bestimmt, dass die Gasversorgungsunternehmen in ihren herkömmlichen Versorgungsgebieten über ein natürliches Monopol an der Netzstruktur verfügen, solange nicht ein rechtlich abgesichertes und praktisch handhabbares Durchleitungssystem besteht, das anderen Weiterverteilern die Möglichkeit einräumt, Nachfrager in dem in Rede stehenden Gebiet zu Wettbewerbsbedingungen zu beliefern (vgl. BGH, Beschluss vom 13.12.2005, AZ: KVR 13/05, S. 8).

  • LG Frankfurt/Main, 07.03.2007 - 6 O 476/06

    Missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung eines

    Kleinere räumliche Teilmärkte sind dagegen dann zu bilden, wenn die Austauschmöglichkeiten der Nachfrager aus objektiven Gründen räumlich begrenzt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 13.12.2005, AZ: KVR 13/05).

    Da jedoch vor der Einführung der Netzdurchleitung praktisch keine Ausweichmöglichkeiten am Markt vorhanden waren, führt die jetzige Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht notwendig - jedenfalls in unmittelbarer zeitlicher Nähe - zur Veränderung der Marktverhältnisse (vgl. BGH, Beschluss vom 13.12.2005, AZ: KVR 13/05, GA Bl. 38, 44).

    Diese werden nach Aufhebung eines Monopols - wie hier -zunächst weiterhin davon bestimmt, dass die Gasversorgungsunternehmen in ihren herkömmlichen Versorgungsgebieten über ein natürliches Monopol an der Netzstruktur verfügen, solange nicht ein rechtlich abgesichertes und praktisch handhabbares Durchleitungssystem besteht, das anderen Weiterverteilern die Möglichkeit einräumt, Nachfrager in dem in Rede stehenden Gebiet zu Wettbewerbsbedingungen zu beliefern (vgl. BGH, Beschluss vom 13.12.2005, AZ: KVR 13/05, S. 8).

  • OLG Dresden, 11.12.2006 - U 1426/06

    Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel unter Berücksichtigung einer

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  • OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 2 U (Kart) 9/05

    Zur wettbewerbsrechtlichen Beeinträchtigung auf dem Markt des Betriebs von

  • BGH, 25.09.2007 - KZR 33/06

    Bestimmung des Marktes für Fernwärme

  • OLG Düsseldorf, 23.10.2013 - U (Kart) 36/13

    Nachvertragliche Ansprüche eines Handelsvertreters

  • OLG Nürnberg, 15.06.2012 - 1 U 605/11

    Gasversorgung: Wirksamkeit der Anpassung von Versorgungsentgelten

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 2 U (Kart) 17/05

    Kostendeckendes Entgelt für die Zurverfügungstellung von

  • OLG Düsseldorf, 05.06.2008 - 2 U (Kart) 7/07

    Marktbeherrschende Stellung eines Wasserversorgungsunternehmens bzgl. der Vergabe

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2007 - 2 U (Kart) 13/05

    Schadensersatzanspruch wegen missbräuchlicher Ausnutzung einer

  • LG Frankfurt/Oder, 05.10.2006 - 31 O 42/06

    Zum Recht eines Gasversorgungsunternehmens auf Abtrennung der

  • LG Nürnberg-Fürth, 23.06.2006 - 4 HKO 10529/05
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