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   BGH, 06.03.2001 - KVR 18/99   

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https://dejure.org/2001,1705
BGH, 06.03.2001 - KVR 18/99 (https://dejure.org/2001,1705)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2001 - KVR 18/99 (https://dejure.org/2001,1705)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2001 - KVR 18/99 (https://dejure.org/2001,1705)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Gesellschaftsbeteiligung eines Presseunternehmens - Erhöhung der Beteiligung - Zeitungsverlag - Positionsänderung in der Gesellschafterversammlung - Verstärkung der Einflußmöglichkeiten - Ausscheiden des Gesellschafters - Abfindungsforderung - Auszehrung der Finanzkraft ...

  • Judicialis

    GWB § 36 Abs. 1; ; GWB § 37 Abs. 1 Nr. 3 lit. b

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 36 Abs. 1, § 37 Abs. 1 Nr. 3 lit. b
    Werra Rundschau

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1261
  • MDR 2001, 886
  • GRUR 2001, 861
  • WM 2001, 1085
  • BB 2001, 849
  • DB 2001, 1029
  • afp 2001, 441
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 15.07.1997 - KVR 33/96

    BGH bestätigt Untersagungsverfügungen des Bundeskartellamts - Beteiligung von RWE

    Auszug aus BGH, 06.03.2001 - KVR 18/99
    Ob ein beabsichtigter Zusammenschluß die Erwartung begründet, die im vorliegenden Fall als Grundlage der Untersagung nach § 36 Abs. 1 GWB allein in Betracht kommt, daß eine schon bestehende marktbeherrschende Stellung verstärkt wird, ist auf Grund eines Vergleichs der Wettbewerbslage, wie sie vor der Verwirklichung des Vorhabens bestanden hat, und der nach dem Zusammenschluß wahrscheinlich eintretenden Entwicklung festzustellen (st. Rspr., vgl. BGHZ 136, 268, 279 - Stromversorgung Aggertal; BGHZ 71, 102, 115 - KFZ-Kupplungen).

    Günstige Anzeigenpreise, die er Kunden aus dem Verbreitungsgebiet der Werra Rundschau berechnen läßt, führen nämlich tendenziell zu höheren Gewinnen bei der WV KG, an denen der Dierichs Verlag entsprechend seiner aufgestockten Beteiligungsquote teilhat (vgl. BGHZ 136, 268, 282 - Stromversorgung Aggertal).

    Es genügt vielmehr, daß der Zusammenschluß überhaupt eine Verbesserung der Wettbewerbssituation für die Beteiligten nach sich ziehen kann, wobei nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die zu erwartenden Vorteile um so geringeres Gewicht haben müssen, je stärker die Marktstellung des betroffenen Unternehmens bereits vor der beabsichtigten Beteiligung gewesen ist; denn gerade dann gilt es, bestehenden Restwettbewerb zu schützen oder potentiellen Wettbewerb nicht zu entmutigen (BGHZ 136, 268, 278 - Stromversorgung Aggertal, m.w.N.).

    Zwar reicht die bloße Überschreitung der Schwellenwerte nach § 37 GWB für eine Untersagung nicht aus; bei Märkten mit hohem Konzentrationsgrad bedarf es jedoch nur einer geringen Beeinträchtigung des Restwettbewerbs oder des potentiellen Wettbewerbs, um gegen einen beabsichtigten Zusammenschluß vorgehen zu können (BGHZ 136, 268, 278 - Stromversorgung Aggertal, m.w.N.).

  • BGH, 29.09.1981 - KVR 2/80

    Münchener Wochenblatt Verlags- und Werbegesellschaft mbH/3 Münchener

    Auszug aus BGH, 06.03.2001 - KVR 18/99
    b) Der beabsichtigte Beteiligungserwerb des Dierichs Verlags läßt - wie das Kammergericht richtig entschieden hat - ferner erwarten, daß auch die besonders hervorgehobene Marktstellung der WV KG auf dem sich wechselseitig beeinflussenden (vgl. BGHZ 82, 1, 8 - Zeitungsmarkt München) Leser- und Anzeigenmarkt im Altkreis Eschwege weiter verstärkt wird.

    Dieser durch die vorgesehene Beteiligung eintretende Abschreckungs- und Entmutigungseffekt reicht neben der Ausschaltung potentiellen Wettbewerbs durch den Dierichs Verlag aus, um eine Verstärkung der Marktstellung der WV KG erwarten zu lassen (vgl. BGHZ 82, 1, 8 - Zeitungsmarkt München; BGH WuW/E 1954, 1957 f. - Springer-az Anzeigenblatt; BGH WuW/E 2150, 2157 - Edelstahlbestecke; Beschl. v. 10.12.1991 - KVR 2/90, WuW/E 2731, 2737 - Inlandstochter).

  • BGH, 21.11.2000 - KVR 16/99

    Beteiligung des Axel Springer Verlags an einer Bahnhofsbuchhandelskette

    Auszug aus BGH, 06.03.2001 - KVR 18/99
    Denn die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes wirkt in die Zukunft; sie kann nur Bestand haben, wenn sie nach der zum Zeitpunkt der Entscheidung durch das Rechtsbeschwerdegericht geltenden Rechtslage zu Recht ergangen ist (st. Rspr., vgl. BGH, Beschl. v. 18.1.2000 - KVR 23/98, WuW/E Verg. 297, 305 - Tariftreueerklärung II; Beschl. v. 21.11.2000 - KVR 16/99, z.V.b. - Minderheitsbeteiligung im Zeitschriftenhandel; Beschl. v. 21.11.2000 - KVR 21/99, z.V.b. - Treuhanderwerb).

    Es ist zu erwarten, daß allein die Möglichkeit eines solchen Vorgehens des Dierichs Verlags seine Mitgesellschafter dazu bewegen wird, dessen Vorstellungen möglichst weitgehend zu entsprechen (vgl. dazu BGHZ 119, 346, 362 f. - Pinneberger Tageblatt; BGH, Beschl. v. 21.11.2000 - KVR 16/99, z.V.b. - Minderheitsbeteiligung im Zeitschriftenhandel).

  • BGH, 28.09.1982 - KVR 8/81

    Springer Verlag (Ullstein GmbH)/Verlag Haupt & Koska GmbH & Co. KG

    Auszug aus BGH, 06.03.2001 - KVR 18/99
    Zutreffend hat das Beschwerdegericht auch alle anderen Elemente der Zusammenarbeit des konzerneingebundenen Dierichs Verlags mit der WV KG, wie die Mantellieferung, den Druckauftrag (vgl. BGH, Beschl. v. 28.9.1982 - KVR 8/81, WuW/E 1954, 1957 f. - Springer-az Anzeigenblatt) und die Kooperation beim Vertrieb der Zeitungen in seine Beurteilung einbezogen.
  • BGH, 10.12.1991 - KVR 2/90

    Kontrolle grenzüberschreitender Zusammenschlüsse

    Auszug aus BGH, 06.03.2001 - KVR 18/99
    Dieser durch die vorgesehene Beteiligung eintretende Abschreckungs- und Entmutigungseffekt reicht neben der Ausschaltung potentiellen Wettbewerbs durch den Dierichs Verlag aus, um eine Verstärkung der Marktstellung der WV KG erwarten zu lassen (vgl. BGHZ 82, 1, 8 - Zeitungsmarkt München; BGH WuW/E 1954, 1957 f. - Springer-az Anzeigenblatt; BGH WuW/E 2150, 2157 - Edelstahlbestecke; Beschl. v. 10.12.1991 - KVR 2/90, WuW/E 2731, 2737 - Inlandstochter).
  • BGH, 25.06.1985 - KVR 3/84

    Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung

    Auszug aus BGH, 06.03.2001 - KVR 18/99
    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, die Verbindung mit einem finanzstarken Partner begründe die tatsächliche Vermutung, er werde von dieser Finanzkraft nötigenfalls Gebrauch machen (vgl. BGHZ 77, 279, 293 - Mannesmann-Brueninghaus; BGH, Beschl. v. 27.5.1986 - KVR 7/84, WuW/E 2276, 2283 - Süddeutscher Verlag-Donaukurier; Beschl. v. 25.6.1985 - KVR 3/84, WuW/E 2150, 2157 - Edelstahlbestecke).
  • BGH, 06.10.1992 - KVR 24/91

    Verstärkung marktbeherrschender Stellung durch Zusammenschluß von

    Auszug aus BGH, 06.03.2001 - KVR 18/99
    Es ist zu erwarten, daß allein die Möglichkeit eines solchen Vorgehens des Dierichs Verlags seine Mitgesellschafter dazu bewegen wird, dessen Vorstellungen möglichst weitgehend zu entsprechen (vgl. dazu BGHZ 119, 346, 362 f. - Pinneberger Tageblatt; BGH, Beschl. v. 21.11.2000 - KVR 16/99, z.V.b. - Minderheitsbeteiligung im Zeitschriftenhandel).
  • BGH, 18.01.2000 - KVR 23/98

    Verlangen nach Abgabe von Tariftreueerklärungen bei Straßenbauaufträgen nicht

    Auszug aus BGH, 06.03.2001 - KVR 18/99
    Denn die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes wirkt in die Zukunft; sie kann nur Bestand haben, wenn sie nach der zum Zeitpunkt der Entscheidung durch das Rechtsbeschwerdegericht geltenden Rechtslage zu Recht ergangen ist (st. Rspr., vgl. BGH, Beschl. v. 18.1.2000 - KVR 23/98, WuW/E Verg. 297, 305 - Tariftreueerklärung II; Beschl. v. 21.11.2000 - KVR 16/99, z.V.b. - Minderheitsbeteiligung im Zeitschriftenhandel; Beschl. v. 21.11.2000 - KVR 21/99, z.V.b. - Treuhanderwerb).
  • BGH, 21.11.2000 - KVR 21/99

    WAZ-Erwerb von Anteilen an Iserlohner Zeitungsverlag erneut untersagt

    Auszug aus BGH, 06.03.2001 - KVR 18/99
    Denn die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes wirkt in die Zukunft; sie kann nur Bestand haben, wenn sie nach der zum Zeitpunkt der Entscheidung durch das Rechtsbeschwerdegericht geltenden Rechtslage zu Recht ergangen ist (st. Rspr., vgl. BGH, Beschl. v. 18.1.2000 - KVR 23/98, WuW/E Verg. 297, 305 - Tariftreueerklärung II; Beschl. v. 21.11.2000 - KVR 16/99, z.V.b. - Minderheitsbeteiligung im Zeitschriftenhandel; Beschl. v. 21.11.2000 - KVR 21/99, z.V.b. - Treuhanderwerb).
  • BGH, 27.05.1986 - KVR 7/84

    Zulässigkeit des Zusammenschlusses von Zeitungsverlagen; Begriff der Verstärkung

    Auszug aus BGH, 06.03.2001 - KVR 18/99
    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, die Verbindung mit einem finanzstarken Partner begründe die tatsächliche Vermutung, er werde von dieser Finanzkraft nötigenfalls Gebrauch machen (vgl. BGHZ 77, 279, 293 - Mannesmann-Brueninghaus; BGH, Beschl. v. 27.5.1986 - KVR 7/84, WuW/E 2276, 2283 - Süddeutscher Verlag-Donaukurier; Beschl. v. 25.6.1985 - KVR 3/84, WuW/E 2150, 2157 - Edelstahlbestecke).
  • BGH, 20.12.1982 - II ZR 110/82

    Wirksamkeit eines Bestellungswiderrufs

  • BGH, 21.02.1978 - KVR 4/77

    GKN/Sachs

  • BGH, 24.06.1980 - KVR 5/79

    Teilmarkt bei Zusammenschlußverbot

  • BGH, 12.12.1978 - KVR 6/77

    Zusammenschlußverbot

  • BGH, 16.01.2007 - KVR 12/06

    National Geographic II

    Ob ein beabsichtigter Zusammenschluss die Erwartung begründet, dass eine schon bestehende marktbeherrschende Stellung verstärkt wird, ist aufgrund eines Vergleichs der Wettbewerbslage, wie sie vor der Verwirklichung des Vorhabens besteht, und der nach dem Zusammenschluss wahrscheinlich eintretenden Entwicklung festzustellen (BGHZ 71, 102, 117 - Kfz-Kupplungen; BGH, Beschl. v. 6.3.2001 - KVR 18/99, WuW/E DE-R 668, 670 - Werra Rundschau).
  • BGH, 19.06.2012 - KVR 15/11

    Haller Tagblatt

    dd) Das Beschwerdegericht durfte aufgrund einer abweichenden tatrichterlichen Würdigung des maßgeblichen Sachverhalts im Streitfall zu einer anderen Beurteilung kommen als das Kammergericht im Fall "Werra Rundschau" (KG, WuW/E DER 317, bestätigt durch BGH, Beschluss vom 6. März 2001 - KVR 18/99, WuW/E DER 668).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2010 - Kart 4/09

    Aufhebung der Untersagung des Erwerbs von Geschäftsanteilen an einem

    Es besteht auch keine Vergleichbarkeit der ersichtlichen Umstände des Entscheidungsfalls mit der Werra-Rundschau-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 06.03.2001, KVR 18/99, GRUR 2001, 861 - 864); anders als in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Sachverhalt gab es im Entscheidungsfall mit Ausnahme des inzwischen 8 Jahre zurückliegenden und durch die Insolvenz des damaligen Eigentümers des "H. T." geprägten Erwerbsversuchs durch die "H. S." weder weitere Versuche anderer Zeitungsverlage, im Verbreitungsgebiet des Zielunternehmens Fuß zu fassen, noch gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Zusammenschlussbeteiligten durch die Fusion die Existenz des "H. T." vor einem nach ihrer Einschätzung aufkommenden Wettbewerb mit anderen Zeitungsverlagen sichern wollen.
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