Rechtsprechung
   BGH, 28.06.2005 - KVR 27/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,650
BGH, 28.06.2005 - KVR 27/04 (https://dejure.org/2005,650)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2005 - KVR 27/04 (https://dejure.org/2005,650)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2005 - KVR 27/04 (https://dejure.org/2005,650)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,650) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bestehen der beherrschenden Stellung auf dem Markt für die Mitbenutzung der Infrastruktureinrichtung

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Pflicht des Netzbetreibers zum Anschluss eines Arealnetzes an Mittelspannungsnezu (Mainova).

  • Judicialis

    GWB § 19 Abs. 1; ; GWB § 19 Abs. 4 Nr. 4; ; EnWG (1998) § 10 Abs. 1

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 19 Abs. 1, 4 Nr. 4; EnWG (1998) § 10 Abs. 1
    "Arealnetz"; Begriff der marktbeherrschenden Stellung; Pflichten eines Energieversorgungsunternehmens auf Gewährung von Zugang zu einem Mittelspannungsnetz

  • rechtsportal.de

    GWB § 19 Abs. 1, 4 Nr. 4 ; EnWG (1998) § 10 Abs. 1
    "Arealnetz"; Begriff der marktbeherrschenden Stellung; Pflichten eines Energieversorgungsunternehmens auf Gewährung von Zugang zu einem Mittelspannungsnetz

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arealnetz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Vorwuf des Marktmachtmißbrauchs gegenüber Mainova AG

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Bestätigung des Vorwurfs des Marktmachtmißbrauchs gegenüber Mainova AG

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vorwurf des Marktmachtmißbrauchs gegenüber Mainova AG

  • 123recht.net (Pressemeldung, 28.6.2005)

    Kartellwächter bei Aufsicht über Stromwettbewerb gestärkt // Durchleitung und Inselnetze

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 163, 296
  • NVwZ 2006, 856 (Ls.)
  • WM 2005, 1720
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.12.1998 - KVR 31/97

    Verkauf der "Pirmasenser Zeitung" gescheitert - BGH bestätigt

    Auszug aus BGH, 28.06.2005 - KVR 27/04
    Der Untersuchungsgrundsatz zwingt das Beschwerdegericht nicht, Feststellungen der Kartellbehörde, die im Beschwerdeverfahren nicht angegriffen worden sind, von Amts wegen zu überprüfen (vgl. BGHZ 51, 371, 377 - Filtertüten II; BGH, Beschl. v. 8.12.1998 - KVR 31/97, WuW/E DE-R 243, 247 - Pirmasenser Zeitung; Karsten Schmidt in Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl., § 70 Rdn. 5 f.; Kollmorgen in Langen/Bunte, Kartellrecht, 9. Aufl., § 70 GWB Rdn. 2).
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

    Auszug aus BGH, 28.06.2005 - KVR 27/04
    Dies gilt auch dann, wenn sich der Normadressat als Rechtfertigung für das beanstandete Verhalten auf eine entsprechende gesetzliche Regelung beruft (vgl. BGH, Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2541 - Lüsterbehangsteine; Urt. v. 13.7.2004 - KZR 40/02, WuW/E DE-R 1329, 1332 - Standard-Spundfaß).
  • BVerfG, 16.05.1989 - 1 BvR 705/88

    Voraussetzungen für Anerkennung eines Grundrechtsschutzes für juristische

    Auszug aus BGH, 28.06.2005 - KVR 27/04
    Zwar ist anerkannt, daß es sich bei der Versorgung der Bürger mit Energie um eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung handelt (vgl. BVerfG NJW 1990, 1783; BVerwG, Urt. v. 11.11.2004 - 3 C 36/03, LKV 2005, 166, 168 = ZNER 2005, 82, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.03.1998 - X ZR 14/95

    Unternehmer ausnahmsweise trotz Abnahme für Fehlerfreiheit beweispflichtig!

    Auszug aus BGH, 28.06.2005 - KVR 27/04
    Denn die Verfahrensrüge aus § 76 Abs. 2 Satz 1 GWB ist nur dann ordnungsgemäß erhoben, wenn mit der Rüge im einzelnen angegeben wird, was auf einen entsprechenden Hinweis vorgebracht worden wäre; der zunächst unterbliebene Vortrag muß vollständig nachgeholt werden (vgl. zu § 139 ZPO BGH, Urt. v. 8.10.1987 - VII ZR 45/87, NJW-RR 1988, 208, 209; Urt. v. 3.3.1998 - X ZR 14/95, NJW-RR 1998, 1268, 1270, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.05.1992 - V ZR 192/91

    Aussetzung in der Revisionsinstanz bei Einleitung eines Enteignungsverfahren

    Auszug aus BGH, 28.06.2005 - KVR 27/04
    Ist zu erwarten, daß der Ausgang des anderen Verfahrens für den vorliegenden Rechtsstreit keine Bedeutung haben wird, ist das dem Rechtsbeschwerdegericht eingeräumte Ermessen in der Weise auszuüben, daß der Aussetzungsantrag im Interesse der Verfahrensökonomie abzulehnen ist (vgl. zu § 148 ZPO Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 148 Rdn. 7; BGH, Beschl. v. 7.5.1992 - V ZR 192/91, NJW-RR 1992, 1149, 1150; ferner zu § 94 VwGO Rudisile in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Sept. 2004, § 94 Rdn. 31).
  • BGH, 08.10.1987 - VII ZR 45/87

    Anspruch auf Erstattung von Mängelbeseitigungsfolgen; Vorlage einer

    Auszug aus BGH, 28.06.2005 - KVR 27/04
    Denn die Verfahrensrüge aus § 76 Abs. 2 Satz 1 GWB ist nur dann ordnungsgemäß erhoben, wenn mit der Rüge im einzelnen angegeben wird, was auf einen entsprechenden Hinweis vorgebracht worden wäre; der zunächst unterbliebene Vortrag muß vollständig nachgeholt werden (vgl. zu § 139 ZPO BGH, Urt. v. 8.10.1987 - VII ZR 45/87, NJW-RR 1988, 208, 209; Urt. v. 3.3.1998 - X ZR 14/95, NJW-RR 1998, 1268, 1270, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.02.1969 - KVR 5/68

    Preisbindung: gleichartige Waren"", Preiswettbewerb"

    Auszug aus BGH, 28.06.2005 - KVR 27/04
    Der Untersuchungsgrundsatz zwingt das Beschwerdegericht nicht, Feststellungen der Kartellbehörde, die im Beschwerdeverfahren nicht angegriffen worden sind, von Amts wegen zu überprüfen (vgl. BGHZ 51, 371, 377 - Filtertüten II; BGH, Beschl. v. 8.12.1998 - KVR 31/97, WuW/E DE-R 243, 247 - Pirmasenser Zeitung; Karsten Schmidt in Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl., § 70 Rdn. 5 f.; Kollmorgen in Langen/Bunte, Kartellrecht, 9. Aufl., § 70 GWB Rdn. 2).
  • BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 36.03

    Einigungsvertrag; Vermögenszuordnung; Beteiligungsanspruch; Treuhandanstalt;

    Auszug aus BGH, 28.06.2005 - KVR 27/04
    Zwar ist anerkannt, daß es sich bei der Versorgung der Bürger mit Energie um eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung handelt (vgl. BVerfG NJW 1990, 1783; BVerwG, Urt. v. 11.11.2004 - 3 C 36/03, LKV 2005, 166, 168 = ZNER 2005, 82, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.11.1991 - KZR 2/90

    Förderung von Leasingsgeschäften durch marktbeherrschenden

    Auszug aus BGH, 28.06.2005 - KVR 27/04
    Denn im Rahmen des § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB ist der für den Behinderungswettbewerb nach § 19 Abs. 1 und § 20 Abs. 1 GWB von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz eingeschränkt, auch der Normadressat sei nicht verpflichtet, einen Wettbewerber zum eigenen Nachteil zu fördern; ihm stehe es grundsätzlich frei, eine bestimmte Ware oder Leistung Dritten überhaupt nicht anzubieten (vgl. zu § 22 Abs. 4 GWB a.F. BGHZ 128, 17, 36 ff. - Gasdurchleitung; zu § 26 Abs. 2 GWB a.F. BGH, Urt. v. 12.11.1991 - KZR 2/90, WuW/E 2755, 2759 - Aktionsbeträge, m.w.N.).
  • BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93

    "Gasdurchleitung"; Zuständigkeit des Bundeskartellamts für eine

    Auszug aus BGH, 28.06.2005 - KVR 27/04
    Denn im Rahmen des § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB ist der für den Behinderungswettbewerb nach § 19 Abs. 1 und § 20 Abs. 1 GWB von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz eingeschränkt, auch der Normadressat sei nicht verpflichtet, einen Wettbewerber zum eigenen Nachteil zu fördern; ihm stehe es grundsätzlich frei, eine bestimmte Ware oder Leistung Dritten überhaupt nicht anzubieten (vgl. zu § 22 Abs. 4 GWB a.F. BGHZ 128, 17, 36 ff. - Gasdurchleitung; zu § 26 Abs. 2 GWB a.F. BGH, Urt. v. 12.11.1991 - KZR 2/90, WuW/E 2755, 2759 - Aktionsbeträge, m.w.N.).
  • BGH, 25.10.1988 - KVR 1/87

    Ausschluß von der Belieferung durch einen marktbeherrschenden Anbieter; Späterer

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    (1) Die Versorgung der Einwohner und ortsansässigen Unternehmen mit Energie ist eine Aufgabe der verfassungsrechtlich geschützten kommunalen Selbstverwaltung (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 27/04, BGHZ 163, 296, 302 - Arealnetz; BVerfG, NJW 1990, 1783; BVerwGE 98, 273, 275 f.; Mehde in Maunz/Dürig, GG, Stand Nov.
  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    (1) Die Versorgung der Einwohner und ortsansässigen Unternehmen mit Energie ist eine Aufgabe der verfassungsrechtlich geschützten kommunalen Selbstverwaltung (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 27/04, BGHZ 163, 296, 302 - Arealnetz; BVerfG, NJW 1990, 1783; BVerwGE 98, 273, 275 f.; Mehde in Maunz/Dürig, GG, Stand Nov.
  • OLG München, 03.08.2006 - U (K) 5768/05

    Zum Anspruch auf Gewährung eines Anschlusses auf Mittelspannungsebene

    Die Erwägungen des Bundesgerichtshofes in der Mainova-Entscheidung (BGHZ 163, 296) fänden im neuen Energiewirtschaftsrecht keine Grundlage mehr.

    Allerdings würde es sich auf die Kunden- und Preisstruktur in dem von der Beklagten betriebenen Energieversorgungsnetz positiv auswirken, wenn sie den begehrten Netzanschluss auf Mittelspannungsebene für das Areal W.-H.-Straße 46 ablehnen und stattdessen die Klägerin auf einen Netzanschluss auf Niederspannungsebene verweisen könnte, wie sie das mit Schreiben vom 11.02.2004 (Anlage K 13) angeboten hat (vgl. BGHZ 163, 296, 307 - Mainova).

    Die Auswirkungen auf die Kunden- und Tarifstruktur der Beklagten halten sich allerdings in Grenzen, weil es sich bei dem Grundstück W.-H.-Straße 46 um ein neu bebautes Areal handelt; ein Verlust von Kunden kommt nur in Betracht, wenn bisherige Kunden der Beklagten in das Grundstück W.-H.-Straße 46 umziehen; darüber hinaus wird die Kundenstruktur der Beklagten nicht beeinträchtigt (vgl. BGHZ 163, 296, 307 - Mainova); Entsprechendes gilt bei vergleichbaren Neubauarealen.

    Auch die Beeinträchtigungen, die sich aus der Gewährung eines Anschlusses auf Mittelspannungsebene für die Netzstruktur des Versorgungsnetzes der Beklagten ergeben können, lassen die Verweigerung eines solchen Anschlusses nicht als gerechtfertigt erscheinen (vgl. BGHZ 163, 296, 307 ff. - Mainova).

    Die entsprechenden Erwägungen, die der Bundesgerichtshof in dem - vor dem In-Kraft-Treten (13.07.2005) des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (BGBl 2005 I S. 1970) - erlassenen Beschluss vom 28.06.2005 - KVR 27/04 = BGHZ 163, 296, 306 ff. - Mainova angestellt hat, behalten auch nach der derzeitigen Rechtslage unter der Geltung des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes (BGBl 2005 I S. 1970) ihre Gültigkeit (vgl. Salje aaO § 17, Rdn. 56).

    Der Verordnungsgeber hat es danach in der Hand, Bestimmungen zu treffen, die eine stärkere Berücksichtigung des Strukturinteresses ermöglichen (so BGHZ 163, 296, 308 - Mainova unter Bezugnahme auf die Stellungnahme des Bundesrates vom 24.09.2004, BT-Drucks. 15 /3917, S. 78, 82; dem BGH zustimmend Schebstadt RdE 2005, 227, 228).

    Bei dieser Rechtslage kann auch unter Berücksichtigung des in § 1 EnWG genannten Gesetzeszwecks nicht, wie dies die Beklagte unter Bezugnahme auf Büdenbender, RdE 2005, 285, 289 ff. geltend macht, von einem derartigen rechtlichen Paradigmenwechsel gegenüber der Rechtslage, auf der der genannte Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 28.06.2005 - KVR 27/04 = BGHZ 163, 296 - Mainova beruht, gesprochen werden, dass ein Anspruch auf Gewährung eines Netzanschlusses auf Mittelspannungsebene an das Netz des Betreibers eines Elektrizitätsversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung grundsätzlich dann verweigert werden kann, wenn ein Anschluss auf Niederspannungsebene ausreichend ist, um den Elektrizitätsbedarf aller Kunden auf dem betreffenden Grundstück zu decken.

    Die nähere Austarierung der verschiedenen in § 1 EnWG genannten Ziele, für die keine Rangfolge festgelegt ist (vgl. Salje aaO § 1, Rdn. 58), ist im Rahmen der jeweiligen Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes zu leisten; durch die Verordnungsermächtigung in § 17 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 EnWG hat es der Verordnungsgeber in der Hand, Bestimmungen zu treffen, die im Rahmen des § 17 EnWG eine stärkere Berücksichtigung des Strukturinteresses ermöglichen; mangels einer derartigen Verordnung verbleibt es insoweit bei der Abwägung, die der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 28.06.2005 - KVR 27/04 = BGHZ 163, 296, 307 ff. - Mainova vorgenommen hat.

    Der Bundesgerichtshof hat in dem genannten Beschluss vom 28.06.2005 - KVR 27/04 = BGHZ 163, 296, 308 ausgeführt, dass aus Rechtsgründen nichts dagegen einzuwenden wäre, wenn die Abnehmer innerhalb des Areals im Interesse niedrigerer Preise eine geringere Versorgungssicherheit in Kauf nähmen.

    Die Revision ist nicht zuzulassen, weil die Sache unter Berücksichtigung des richtungweisenden Beschlusses des Bundesgerichtshofes vom 28.06.2005 - KVR 27/04 = BGHZ 163, 296 = RdE 2005, 222 - Mainova keine grundsätzliche Bedeutung hat (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.) nicht vorliegen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht