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   BGH, 14.08.2008 - KVR 27/07   

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BGH, 14.08.2008 - KVR 27/07 (https://dejure.org/2008,1127)
BGH, Entscheidung vom 14.08.2008 - KVR 27/07 (https://dejure.org/2008,1127)
BGH, Entscheidung vom 14. August 2008 - KVR 27/07 (https://dejure.org/2008,1127)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vermutungswirkung nach § 32 Abs. 3 S. 3 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) bei verschiedenen möglichen Nutzungsdaueransätzen; Rückwirkung einer nach der gerichtlichen Entscheidung ergehenden neue Genehmigungvon Netzentgelten i.F.d. zwischenzeitlichen Ablaufs des ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Vermutungsregelung des § 32 Abs. 3 S. 3 StromNEV; Rechtswidrigkeit der Rückwirkung der Netzentgeltgenehmigung (Stadtwerke Engen)

  • Judicialis

    StromNEV § 32 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StromNEV § 32 Abs. 3 S. 3
    "Stadtwerke Engen"; Ansatz der Nutzungsdauer bei der Genehmigung von Entgelten für den Netzzugang

  • rechtsportal.de

    StromNEV § 32 Abs. 3 S. 3
    "Stadtwerke Engen"; Ansatz der Nutzungsdauer bei der Genehmigung von Entgelten für den Netzzugang

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kürzungen von Stromnetzentgelten durch die Regulierungsbehörden im Wesentlichen bestätigt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kürzungen von Stromnetzentgelten

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Kürzungen von Stromnetzentgelten durch die Regulierungsbehörden im Wesentlichen bestätigt

  • brs-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Wichtiges zur Rückforderung von Netznutzungsentgelten - Vorsicht bei Vergleichsabschlüssen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 14.8.2008)

    Vattenfall muss 50 Millionen Euro an Konkurrenten zurückzahlen // Konzern forderte zu hohe Gebühren für Stromnetz-Nutzung

Besprechungen u.ä.

  • pwclegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kürzungen von Stromnetzentgelten - Auswirkungen auf Netzbetreiber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 1392 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 39/07

    Arbeitsplatz; Aussetzung der Entscheidung; Assoziationsratsbeschluß;

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 27/07
    Die durch das Energiewirtschaftsgesetz und die Stromnetzentgeltverordnung aufgestellten materiellen Anforderungen an die Entgeltbildung, die bereits in Kraft gesetzt und wirksam sind, gelten auch schon für den Zeitraum vor der Erteilung der Genehmigung (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 14.8.2008 - KVR 39/07 - Vattenfall, unter B I).
  • BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 46.96

    Einziehung des Vertriebenenausweises nach dem 31. Dezember 1992 - Volksdeutsche

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 27/07
    Gesetzliche Vermutungen gelten aber unabhängig vom Grad ihrer Wahrscheinlichkeit im Einzelfall (BGH, Urt. v. 12.11.1958 - IV ZR 128/58, MDR 1959, 114, 115; BVerwG, Urt. v. 21.10.1997 - 9 C 46/96, NVwZ-RR 1998, 400, 401).
  • BVerwG, 15.07.1997 - 1 C 15.96

    Ausländerrecht - Frist des § 35 Abs. 1 AuslG , Anrechnung der Zeiten einer

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 27/07
    Die begehrte Entscheidung entfaltet gegenüber der Antragstellerin demnach in jedem Falle noch eine unmittelbare Regelungswirkung (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.7.1997 - 1 C 15/96, NVwZ 1998, 191, 192; Urt. v. 29.9.1998 - 1 C 14/97, NVwZ 1999, 306).
  • BGH, 12.11.1958 - IV ZR 128/58

    Anforderungen an die Widerlegung einer gesetzlichen Vermutung

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 27/07
    Gesetzliche Vermutungen gelten aber unabhängig vom Grad ihrer Wahrscheinlichkeit im Einzelfall (BGH, Urt. v. 12.11.1958 - IV ZR 128/58, MDR 1959, 114, 115; BVerwG, Urt. v. 21.10.1997 - 9 C 46/96, NVwZ-RR 1998, 400, 401).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 14.97

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 27/07
    Die begehrte Entscheidung entfaltet gegenüber der Antragstellerin demnach in jedem Falle noch eine unmittelbare Regelungswirkung (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.7.1997 - 1 C 15/96, NVwZ 1998, 191, 192; Urt. v. 29.9.1998 - 1 C 14/97, NVwZ 1999, 306).
  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96
    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 27/07
    Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens bleibt der ursprüngliche Genehmigungsbescheid der Landesregulierungsbehörde (vgl. BVerwGE 105, 288, 295).
  • OLG Koblenz, 04.05.2007 - W 621/06

    Verordnung zur Änderung der Bundestarifordnung Elektrizität

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 27/07
    Die gegen diesen Bescheid eingelegte Beschwerde hat das Oberlandesgericht mit Beschluss vom 5. April 2007 zurückgewiesen (OLG Stuttgart ZNER 2007, 193).
  • BGH, 14.08.2008 - KVR 39/07

    Vattenfall

    Wie der Senat in einer weiteren Entscheidung vom heutigen Tag näher begründet hat (BGH, Beschl. v. 14.8.2008 - KVR 27/07 - Engen, dort unter III), scheidet diese Möglichkeit aber letztlich aus.
  • BFH, 06.02.2013 - I R 62/11

    Rückstellungen für Kostenüberdeckungen eines kommunalen Zweckverbandes -

    aa) Die Revision kann dazu nicht mit Erfolg darauf verweisen, dass der Bundesgerichtshof (BGH) zur Erzielung von sog. Mehrerlösen an Netzentgelten bei einer kostenbasierten Entgeltregulierung in der Beziehung zwischen Netzbetreibern und Netznutzern zwischen erstmaligem Genehmigungsantrag und Genehmigung nach Maßgabe des § 23a Abs. 5 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz) entschieden hat, dass ein Mehrerlös vom Netzbetreiber nicht behalten werden darf, weil dieser Erlös "rechtsgrundlos" erzielt worden ist (BGH-Beschlüsse vom 14. August 2008 KVR 39/07, Versorgungswirtschaft --VersorgW-- 2009, 87 [die Verfassungsbeschwerde blieb erfolglos, s. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2009  1 BvR 2738/08, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 2010, 373]; sowie vom 14. August 2008 KVR 27/07, Recht der Energiewirtschaft --RdE-- 2008, 334; s.a. Hageböke, Der Betrieb --DB-- 2011, 1480, 1543, 1544).
  • OLG Nürnberg, 26.05.2009 - 1 U 1422/08

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle für Netznutzungsentgelte: Verzögerung der

    Die Beklagten meinen, dass nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 14.8.2008 - KVR 39/07 und KVR 27/07 - zu den Netznutzungsentgelten eine rückwirkende Berichtigung der Abrechnungen ausgeschlossen sei; vielmehr seien zu Unrecht erzielte Erlöse nur als sonstige Gewinne des Netzbetreibers in der folgenden Genehmigungsperiode zu berücksichtigen.

    Der Bundesgerichtshof hat in den beiden Entscheidungen vom 14.8.2008 - KVR 39/07 (Vattenfall) und KVR 27/07 (Stadtwerke Engen) - ausgesprochen, § 23a Abs. 5 S. 1 EnWG schließe es aus, dass sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Netzbetreiber und den Stromversorgern nachträglich korrigiert werden müssten (KVR 39/07 Tz. 21; KVR 27/07 Tz. 32).

    Der Netzbetreiber dürfe zwar die zu Unrecht (weil aus überhöhten Tarifen) erzielten Übererläse nicht behalten; zu berücksichtigen seien diese, indem sie in der nächsten Genehmigungsperiode als sonstige Erlöse entsprechend § 9 StromNEV entgeltmindernd in Abzug zu bringen seien (KVR 39/07 Tz. 22 f.; KVR 27/07 Tz. 33 f.).

    § 23a Abs. 5 EnWG betrifft den Zeitraum zwischen der ersten Beantragung einer Entgeltgenehmigung nach § 23a EnWG und der Erteilung der Genehmigung; obwohl bereits die materiellen Anforderungen der StromNEV für die Bildung der Netzentgelte gelten, darf der Netzbetreiber aus Gründen der Rechtssicherheit die bisher verlangten Entgelte weiter berechnen (KVR 39/07 Tz. 8 f., 11, 21; KVR 27/07 Tz. 31, 34).

  • BGH, 31.01.2012 - EnVR 16/10

    Gemeindewerke Schutterwald

    Nach der Rechtsprechung des Senats gewährt die Regelung des § 23a Abs. 5 Satz 1 EnWG dem Netzbetreiber ein gewisses Maß an Vertrauensschutz und verhindert, dass sämtliche Rechtsbeziehungen des Netzbetreibers mit den Netznutzern auf der Grundlage der später genehmigten Preise korrigiert werden müssen (vgl. Beschlüsse vom 14. August 2008 - KVR 27/07, RdE 2008, 334 Rn. 32 - Stadtwerke Engen und KVR 39/07, RdE 2008, 323 Rn. 21 - Vattenfall).
  • OLG München, 20.05.2010 - U (K) 4653/09

    Überhöhte Zahlungen von Stromnetznutzungsentgelten: Ausschluss von

    aa) Die Vorschrift des § 23 a Abs. 5 Satz 1 EnWG, die nach § 118 Abs. 1 b Satz 2 EnWG schon für den ersten Genehmigungsantrag gilt, schließt für den Fall überhöhter Entgeltzahlungen eine rückwirkende Abrechnung gegenüber dem Netznutzer aus (vgl. BGH, Beschl. v. 14.08.2008 - KVR 27/07, Tz. 32, juris - Stadtwerke Engen ; BGH, Beschl. v. 14.08.2008 - KVR 39/07, Tz. 21 f., juris - Vattenfall ).

    Nichts anderes ergibt sich aus dem bereits erwähnten Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 14.08.2008 - KVR 27/07, Tz. 32, juris - Stadtwerke Engen dazu, dass ein Netzbetreiber seine ursprünglichen Entgelte gemäß § 23 a Abs. 5 Satz 1 EnWG beibehalten dürfe.

    Die Rechtssache hat unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesgerichtshofes vom 14.08.2008 - KVR 39/07 -, juris - Vattenfall und vom 14.08.2008 - KVR 27/07 -, juris - Stadtwerke Engen keine grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO).

  • OLG Nürnberg, 01.03.2011 - 1 U 2040/10

    Rückforderung zuviel gezahlter Netznutzungsentgelte: Verjährungsbeginn bei

    a) Der Bundesgerichtshof hat in den beiden Entscheidungen vom 14.8.2008 - KVR 39/07 (Vattenfall) = ZNER 2008, 217 und KVR 27/07 (Stadtwerke Engen) = ZNER 2008, 210 - ausgesprochen, § 23a Abs. 5 S. 1 EnWG schließe es aus, dass sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Netzbetreiber und den Stromversorgern nachträglich korrigiert werden müssten (KVR 39/07 Tz. 21; KVR 27/07 Tz. 32).

    Der Netzbetreiber dürfe zwar die zu Unrecht (weil aus überhöhten Tarifen) erzielten Übererlöse nicht behalten; zu berücksichtigen seien diese, indem sie in der nächsten Genehmigungsperiode als sonstige Erlöse entsprechend § 9 StromNEV entgeltmindernd in Abzug zu bringen seien (KVR 39/07 Tz. 22 f.; KVR 27/07 Tz. 33 f.).

    Die Regelung in § 23a Abs. 5, § 118 Abs. 1b EnWG betrifft den Zeitraum zwischen der ersten Beantragung einer Entgeltgenehmigung nach § 23a EnWG und der Erteilung der Genehmigung; obwohl bereits die materiellen Anforderungen der StromNEV für die Bildung der Netzentgelte gelten, darf der Netzbetreiber aus Gründen der Rechtssicherheit die bisher verlangten Entgelte weiter berechnen (BGH Beschlüsse vom 14.8.2008 KVR 39/07 Tz. 8 f., 11, 21; KVR 27/07 Tz. 31, 34).

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - 3 Kart 37/11

    Berücksichtigung von Mehrerlösen bei der Festsetzung der Erlösobergrenzen eines

    Die beteiligte Bundesnetzagentur verweist auf die Entscheidung des Senats vom 06.04.2011, VI-3 Kart 133/10 (V) sowie die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 14.08.2008, KVR 27/07 und vom 30.03.2011, KZR 70/10 und sieht im Übrigen von einer Stellungnahme ab.

    Dies ergibt sich daraus, dass der Bundesgerichtshof auf eine periodenübergreifende Abrechnung abgestellt hat (BGH, a.a.O., S. 10, Beschluss vom 14.08.2008, KVR 27/07 - Stadtwerke Engen, S. 14; Beschluss vom 21.07.2009, EnVR 12/08 - juris RN 8) und nur §§ 10 GasNEV, 11 StromNEV eine periodenübergreifende Abrechnung ermöglichen.

    Dieser Zweck würde jedoch verfehlt, wenn später eine solche rückwirkende Abrechnung erfolgen müsste (BGH, Beschlüsse vom 14.08.2008, KVR 39/07, RN 21 - Vattenfall; KVR 27/07, RN 33 - Stadtwerke Engen; Beschluss vom 21.07.2009, EnVR 12/08, Seite 4 RN 8; Beschlüsse vom 30.03.2011, KZR 69/10, KZR 70/10, jeweils Seite 3 RN 2; Zeidler, a.a.O. S. 126; a.A. Jacob a.a.O., S. 47; Schlack/Boos, ZNER 2008, 323, 324).

  • OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 202 EnWG 3/09

    Energierechtliches Verwaltungsverfahren zur Genehmigung von

    Die Möglichkeit, mit den Netznutzern auf der Basis der niedrigeren Entgelte abzurechnen, scheidet aus (BGH a.a.O. [Tz. 21] - Vattenfall; ZNER 2008, 210 [Tz. 33 und 34] - Stadtwerke Engen).
  • BGH, 21.07.2009 - EnVR 12/08

    Zulässigkeit der Rückwirkung einer Entgeltgenehmigung für den Netzzugang;

    Wie der Senat mit Beschluss vom 14. August 2008 (KVR 27/07, RdE 2008, 334, Tz. 30 ff. - Stadtwerke Engen) im Einzelnen begründet hat, verbieten § 23a Abs. 5 Satz 1 EnWG i.V. mit § 118 Abs. 1b Satz 2 EnWG a.F. zur Vermeidung einer Preisanpassung in sämtlichen Rechtsbeziehungen des Netzbetreibers mit den Stromversorgern eine rückwirkende Entgeltgenehmigung.

    Entgegen der Rechtsbeschwerdeerwiderung hat die Antragstellerin eine rückwirkende Entgeltgenehmigung auch nicht beantragt (dazu Senat RdE 2008, 334, Tz. 32 - Stadtwerke Engen) oder hiermit auf andere Weise ihr Einverständnis erklärt.

  • OLG Frankfurt, 05.10.2010 - 11 U 31/09

    Netznutzungsvertrag: Rückforderung überhöhten Nutzungsentgelts; Ermittlung des

    Davon unberührt bleibt, dass der Netzbetreiber unter dem regulierungsrechtlichen Ordnungsrahmen etwa vereinnahmte Mehrerlöse nicht behalten darf, sondern einer Mehrerlösabschöpfung ausgesetzt ist (BGH, Beschluss v. 14.08.2008, a.a.O.; OLG Celle, Urteil v. 17.06.2010 - 13 U 155/09 (Kart), zitiert nach Juris Rn. 62 ff.).

    Wie der Bundesgerichtshof in einer weiteren Entscheidung vom selben Tag näher begründet hat (BGH, Beschluss v. 14.08.2008 - KVR 27/07 - Engen, dort unter III.), scheidet diese Möglichkeit aber letztlich aus:.

  • OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 202 EnWG 8/09

    Anreizregulierung für Energieversorgungsnetze: Durchführung des

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - 3 Kart 133/10

    Abschöpfung von Mehrerlösen im System der Anreizregulierung; Eintritt der

  • OLG Naumburg, 09.11.2010 - 1 U 40/10

    Rückforderung von Stromnetzdurchleitungsentgelt: Anspruchsausschluss für von der

  • OLG Stuttgart, 24.05.2012 - 202 EnWG 30/09

    Festlegung von Erlösobergrenzen für einen Gasnetzbetreiber: Behandlung der Kosten

  • OLG Stuttgart, 25.03.2010 - 202 EnWG 20/09

    Energiewirtschaft: Ermittlung der Erlösobergrenze

  • BGH, 30.03.2011 - KZR 70/10

    Rückforderung von Netznutzungsentgelten: Ausschluss des Anspruchs im

  • BGH, 30.03.2011 - KZR 69/10

    Rückforderung von Netznutzungsentgelten: Ausschluss des Anspruchs im

  • OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 202 EnWG 21/08

    Festsetzung der Erlösobergrenzen für Strom durch die Landesregulierungsbehörde:

  • OLG Stuttgart, 24.05.2012 - 202 EnWG 12/09

    Beschwerde gegen die Festsetzung der Erlösobergrenzen für Strom durch die

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2010 - 2 U (Kart) 34/09

    Rückforderung überhöhter Netzdurchleitungsentgelte

  • OLG Brandenburg, 25.11.2014 - Kart U 4/12

    Altverträge über Stromeinspeisungen: Vergütungsanpassungsanspruch des Betreibers

  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - 3 U (Kart) 10/11

    Rückabwicklung überhöhter Nutzungsentgelte zwischen Netzbetreiber und Netznutzer

  • OLG München, 01.10.2009 - U (K) 3772/08

    Billigkeitskontrolle für einseitige Gaspreiserhöhungen gegenüber Endverbrauchern:

  • OLG München, 14.05.2009 - U (K) 3283/08

    Rückforderungsprozess gegen den Stromnetzbetreiber wegen überzahlten

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