Rechtsprechung
   BGH, 12.02.1980 - KVR 3/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,701
BGH, 12.02.1980 - KVR 3/79 (https://dejure.org/1980,701)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1980 - KVR 3/79 (https://dejure.org/1980,701)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1980 - KVR 3/79 (https://dejure.org/1980,701)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,701) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 76, 142
  • NJW 1980, 1164
  • MDR 1980, 553
  • GRUR 1980, 742
  • DB 1980, 869
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.12.1976 - KVR 2/76

    Mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

    Auszug aus BGH, 12.02.1980 - KVR 3/79
    Auf die sowohl von der Betroffenen als auch vom Bundeskartellamt eingelegten Rechtsbeschwerden hat der erkennende Senat durch Beschluß vom 16. November 1976 (BGHZ 68, 23) den Beschluß des Kammergerichts aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Kammergericht zurückverwiesen.

    Der erkennende Senat hat in seiner ersten Rechtsbeschwerdeentscheidung vom 16. Dezember 1976 (WuW/E 1445 ff, insoweit nicht in BGHZ 68, 23) gebilligt, daß das Kammergericht den als Gebot gefaßten Beschluß des Bundeskartellamts vom 16. Oktober 1974 als ein entsprechendes Verbot mit dem Inhalt aufgefaßt hat, Herstellerabgabepreise zu fordern, die über einer bestimmten Mindestgrenze liegen; er hat es ferner für zulässig erachtet, daß das Kammergericht unter Teilaufhebung des kartellamtlichen Beschlusses die Mißbrauchsgrenze abweichend (und zwar höher) angesetzt und insgesamt eine Preisgestaltung oberhalb der Mißbrauchsgrenze untersagt hat.

    Das Kammergericht hat es - entsprechend seiner Vorentscheidung und dem Beschluß des erkennenden Senats im ersten Rechtsbeschwerdeverfahren (BGHZ 68, 23, 32) - für die Frage, ob die Betroffene die marktbeherrschende Stellung und zwar (nach dem nun maßgebenden Sachstand) die der Oligopolunternehmen mißbräuchlich ausnutzt, entscheidend darauf abgestellt, ob die von ihr verlangten Preise erheblich über den Preisen liegen, die sich bei funktionsfähigem Wettbewerb bilden würden, und weiterhin, ob eine wirtschaftliche Rechtfertigung für diese Preisgestaltung vorhanden ist.

    Der erkennende Senat hat hierzu bereits in seiner ersten Rechtsbeschwerdeentscheidung hervorgehoben, daß sich die Frage, ob unverhältnismäßig hohe Gewinne ein Indiz für eine auf mißbräuchlicher Ausnutzung der Marktstellung beruhende Preisgestaltung sei, nicht allgemeingültig beantwortet werden könne und zwar insbesondere dann nicht, wenn es - wie hier - um die Verwertung eines unter Patentschutz stehenden Erzeugnisses gehe (siehe BGHZ 68, 23, 34).

  • BGH, 24.10.1963 - KVR 3/62

    Widerspruch gegen Anmeldung eines Rabattkartells

    Auszug aus BGH, 12.02.1980 - KVR 3/79
    Nichts anderes gilt im Ergebnis auch im Verhältnis zur Alternative des § 22 Abs. 2 GWB, die der eigenen Marktbeherrschung des betroffenen Unternehmens die Marktbeherrschung durch eine Mehrheit von Unternehmen gleichstellt, diese also in den Kreis der Normadressaten miteinbezieht, soweit zwischen ihnen (im Innenverhältnis) für eine bestimmte Art von Waren (gewerblichen Leistungen) allgemein oder auf bestimmten Märkten aus tatsächlichen Gründen ein wesentlicher Wettbewerb nicht besteht und soweit sie (im Außenverhältnis) in ihrer Gesamtheit die Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 GWB erfüllen, d.h. soweit diese Mehrheit von Unternehmen ohne Wettbewerber oder keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist (vgl. BGHZ 41, 42, 50, 51 - Fensterglas I).
  • BGH, 03.07.1976 - KVR 4/75

    Preisgestaltung als mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

    Auszug aus BGH, 12.02.1980 - KVR 3/79
    Das Kammergericht hat ohne Rechtsverstoß seiner Entscheidung den Sachverhalt im Zeitpunkt seiner letzten mündlichen Verhandlung zugrunde gelegt (vgl. BGH Beschluß vom 17. Mai 1973, WuW/E 1283, 1286 - Asbach II; BGHZ 67, 104, 111, 115 - Vitamin-B-12).
  • BGH, 28.06.2005 - KVR 17/04

    Stadtwerke Mainz

    Ihn zu ermitteln, ist das Ziel des von dem Beschwerdegericht im Ansatz mit Recht seiner Entscheidung zugrunde gelegten Vergleichsmarktkonzepts (vgl. BGHZ 76, 142, 150 - Valium II).

    Ein solches Vorgehen, auch in der Form, daß bei Störung des Wettbewerbs ein Monopolunternehmen zum Vergleich herangezogen wird (vgl. BGHZ 129, 37, 47 - Weiterverteiler, m.w.N.), hat der Senat bereits früher unter der Voraussetzung gebilligt, daß trotz der schmalen Basis die Vergleichbarkeit der Preise gewährleistet ist (BGHZ 68, 23, 33 - Valium I; BGHZ 76, 142, 150 - Valium II; Sen.Beschl. v. 21.10.1986 - KVR 7/85, WuW/E 2309, 2311 - Glockenheide).

    e) Entscheidende Voraussetzung für die Tragfähigkeit des angestellten Erlösvergleichs - davon hat sich auch das Bundeskartellamt mit Recht (vgl. BGH, Beschl. v. 21.10.1986 aaO - Glockenheide; BGHZ 76, 142, 150 - Valium II; BGHZ 68, 23, 33 - Valium I; BGHZ 59, 42, 45 - Stromtarif) leiten lassen - ist jedoch, daß durch Zu- und Abschläge auf die für die beiden unstreitig unterschiedlich strukturierten Gebiete ermittelten Zahlen eine Vergleichbarkeit der je Kilometer Leitungslänge erzielten Erlöse herbeigeführt wird.

    Soweit dies nach den konkreten Verhältnissen ausscheidet, ist, wie der Senat bereits entschieden hat, in begrenztem Umfang auch eine Schätzung zulässig; sie darf aber nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 76, 142, 150 - Valium II) nicht zu einem wettbewerbsanalogen Preis führen, der überwiegend auf geschätzten Zu- und Abschlägen beruht.

    Das Beschwerdegericht hat nicht nur rechtsfehlerhaft unternehmensindividuelle Faktoren im Rahmen der Ermittlung des Vergleichspreises angesetzt, es hat auch zu Unrecht das von dem Bundeskartellamt ermittelte Zahlenwerk mit der Begründung als ungeeignet verworfen, es beruhe in einem solchen Ausmaß auf Schätzungen, daß dem der Untersagung zugrunde gelegten fiktiven Wettbewerbspreis die tatsächliche Grundlage im Sinne der Rechtsprechung des Senats (s. BGHZ 68, 23, 33 - Valium I; BGHZ 76, 142, 150 - Valium II) fehle.

  • BGH, 15.05.2012 - KVR 51/11

    Wasserpreise Calw

    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt als zulässige Kontrollmethode auch eine - hier von der Landeskartellbehörde vorgenommene - Überprüfung der Preisbildungsfaktoren in Betracht (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2005 - KZR 36/04, BGHZ 164, 336, 346 - Stromnetznutzungsentgelt I; Beschluss vom 19. Juni 2007 - KRB 12/07, BGHSt 52, 1 Rn. 19 - Papiergroßhandel; ebenso EuGH, Urteil vom 14. Februar 1978 - C-27/76, Slg. 1978, 207, 305 = NJW 1978, 2439 - United Brands; zurückhaltend noch BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76, BGHZ 68, 23, 33 f. - Valium; Beschluss vom 12. Februar 1980 - KVR 3/79, WuW/E 1678, 1684 - Valium II, insoweit in BGHZ 76, 142 nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 10.12.2014 - 6 C 18.13

    Vorlagebeschluss; Mobilfunkterminierungsentgelte; Entgeltgenehmigung;

    Das Fehlen ausdrücklicher materiellrechtlicher Entscheidungsmaßstäbe im Gesetzestext ist verfassungsrechtlich hinnehmbar, weil die vom Verwaltungsgericht zitierte zivilrechtliche Rechtsprechung zu der Frage vergleichbarer Märkte im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Missbrauchsaufsicht Orientierung bieten kann (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 1972 - KVR 2/71 - BGHZ 59, 42 - Stromtarif; vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76 - BGHZ 68, 23 - Valium; vom 12. Februar 1980 - KVR 3/79 - BGHZ 76, 142 - Valium II; vom 21. Oktober 1986 - KVR 7/85 - NJW-RR 1987, 554 - Glockenheide; vom 22. Juli 1999 - KVR 12/98 - BGHZ 142, 239 - Flugpreisspaltung; vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 - BGHZ 163, 282 - Stadtwerke Mainz; vom 2. Februar 2010 - KVR 66/08 - BGHZ 184, 168 - Wasserpreise Wetzlar).
  • BVerwG, 25.02.2015 - 6 C 33.13

    Bestandskraft des regulierten Vergleichsentgelts; Berufsausübungsfreiheit;

    Die Vergleichsmarktbetrachtung hat ihren Ursprung im allgemeinen Wettbewerbsrecht (vgl. etwa: BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76 - BGHZ 68, 23 , vom 12. Februar 1980 - KVR 3/79 - BGHZ 76, 142 und vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 - BGHZ 163, 282 ).
  • BVerwG, 10.12.2014 - 6 C 16.13

    Vorlagebeschluss; Mobilfunkterminierungsentgelte; Entgeltanordnung; Rückwirkung;

    Das Fehlen ausdrücklicher materiellrechtlicher Entscheidungsmaßstäbe im Gesetzestext ist verfassungsrechtlich hinnehmbar, weil die vom Verwaltungsgericht zitierte zivilrechtliche Rechtsprechung zu der Frage vergleichbarer Märkte im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Missbrauchsaufsicht Orientierung bieten kann (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 1972 - KVR 2/71 - BGHZ 59, 42 - Stromtarif; vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76 - BGHZ 68, 23 - Valium; vom 12. Februar 1980 - KVR 3/7 - BGHZ 76, 142 - Valium II; vom 21. Oktober 1986 - KVR 7/85 - NJW-RR 1987, 554 - Glockenheide; vom 22. Juli 1999 - KVR 12/98 - BGHZ 142, 239 - Flugpreisspaltung; vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 - BGHZ 163, 282 - Stadtwerke Mainz; vom 2. Februar 2010 - KVR 66/08 - BGHZ 184, 168 - Wasserpreise Wetzlar).
  • BGH, 22.07.1999 - KVR 12/98

    BGH entscheidet in Preismißbrauchssache

    Er ergibt sich bereits aus dem nationalen Recht (vgl. BGHZ 41, 271, 281 f. - Werkmilchabzug; BGHZ 68, 23, 36 - Valium I; BGHZ 76, 142, 149 f. - Valium II; Baur aaO S. 234 ff.; Baur/Weyer aaO § 22 GWB Rdn. 640, 655; Bechtold, GWB, 2. Aufl., § 19 Rdn. 75, 76; Schultz in Langen/Bunte, Kartellrecht, 7. Aufl., § 22 GWB Rdn. 83, 86, ohne Stellungnahme aber ders. 8. Aufl. § 22 GWB Rdn. 83 a.E.; ferner v. Gamm, Kartellrecht, 2. Aufl., § 22 GWB Rdn. 48; im Grundsatz ebenso, aber mit der Forderung nach differenzierter Prüfung im Einzelfall Möschel aaO § 22 GWB Rdn. 170; vgl. ferner zu Art. 86 EGV Koch in Grabitz/Hilf, Kommentar zur Europäischen Union, 9. Erg.Lfg.
  • BGH, 14.02.2023 - KVZ 38/20

    Wasserpreise Gießen

    Allerdings dürfen - insbesondere für den Fall, dass als Vergleichsmaterial lediglich die (Wettbewerbs-)Preise eines einzelnen Vergleichsunternehmens herangezogen werden (BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 1986 - KVR 7/85, WRP 1987, 311 [juris Rn. 16 ff.] - Glockenheide; vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04, BGHZ 163, 282 Rn. 24 - Stadtwerke Mainz) - die Unterschiede nicht so erheblich sein, dass sich Zu- oder Abschläge von einem solchen Ausmaß ergeben, dass sich die ermittelten hypothetischen Wettbewerbspreise im Ergebnis nicht mehr auf konkrete Vergleichszahlen stützen, sondern durch das Übergewicht der auf reinen Schätzungen beruhenden Zu- oder Abschläge sowie der dem betroffenen Unternehmen zusätzlich zuzubilligenden Bandbreite zu einem letztlich nur noch fiktiven Wettbewerbspreis ohne sachliche Grundlage führen (BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 1980 - KVR 3/79, GRUR 1980, 742, 745 - Valium II; vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04, BGHZ 163, 282 Rn. 26 - Stadtwerke Mainz).

    Scheidet dies nach den konkreten Verhältnissen aus, ist in begrenztem Umfang auch eine Schätzung zulässig; sie darf aber nicht zu einem wettbewerbsanalogen Preis führen, der überwiegend auf geschätzten Zu- und Abschlägen beruht (BGHZ 76, 142, 150 - Valium II; BGHZ 163, 282 Rn. 26 - Stadtwerke Mainz).

  • VG Gera, 03.12.2020 - 3 K 2157/18

    Bestimmung eines fairen und angemessenen Mitnutzungsentgelts i.S.v. § 77n Abs. 3

    Die Vergleichsmarktbetrachtung hat ihren Ursprung im allgemeinen Wettbewerbsrecht (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Februar 1980 - KVR 3/79 - v. 16. Dezember 1976 - KVR 2/76 - jeweils Juris).
  • BVerwG, 25.02.2015 - 6 C 37.13

    Drittanfechtung einer Entgeltgenehmigung; Wettbewerber; fehlende

    Die Vergleichsmarktbetrachtung hat ihren Ursprung im allgemeinen Wettbewerbsrecht (vgl. etwa: BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76 - BGHZ 68, 23 , vom 12. Februar 1980 - KVR 3/79 - BGHZ 76, 142 und vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 - BGHZ 163, 282 ).
  • VG Köln, 17.07.2013 - 21 K 5164/06

    Anwendbarkeit der in § 35 Abs. 5 S. 3 TKG verankerten Rückwirkungssperre;

    Aus einer Zusammenschau dieser Rechtsprechung ergibt sich, dass an die Frage der Vergleichbarkeit der zum Vergleich herangezogenen Märkte keine überhöhten Anforderungen zu stellen sind; vorausgesetzt wird hier lediglich ein dem relevanten Markt - bis auf die im Wettbewerb erfolgte Preisbildung - im wesentlich vergleichbarer Markt, der jedoch auch Besonderheiten und Unterschiede gegenüber dem zu überprüfenden Markt aufweisen darf, vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 1980 - KVR 3/79 -, BGHZ 76, 142 "Valium II"; Juris, Rn. 35; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 1986 - KVR 7/85 - MDR 1987, 472, "Glockenheide (Fernwärme)"; BGH, Beschluss vom 22. Juli 1999 - KVR 12/98 -, BGHZ 142, 239 ff. "Flugpreisspaltung"; Juris, Rn. 13; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 -, "Stadtwerke Mainz", BGHZ 163, 282 ff.; Juris, Rn. 24 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. März 2004 - Kart 18/03 (V), VI-Kart 18/03 (V) -, RdE 2004, 141 ff.; Juris, Rn. 29.

    Soweit dies nach den konkreten Verhältnissen ausscheidet, ist in begrenztem Umfang auch eine Schätzung zulässig; sie darf aber nicht zu einem wettbewerbsanalogen Preis führen, der überwiegend auf geschätzten Zu- und Abschlägen beruht, vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 1980 - KVR 3/79 -, BGHZ 76, 142 "Valium II"; Juris, Rn. 35; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 -, "Stadtwerke Mainz", BGHZ 163, 282 ff.; Juris, Rn. 26.

    Die Unterschiede dürfen nicht so erheblich sein, dass sich Zuschläge oder Abschläge von einem solchen Ausmaß ergeben, dass die ermittelten (mutmaßlichen) Wettbewerbspreise sich im Ergebnis nicht mehr auf konkrete Vergleichszahlen stützen, sondern durch das Übergewicht der auf reinen Schätzungen beruhenden Zuschläge oder Abschläge sowie der dem betroffenen Unternehmen zusätzlich zuzubilligenden Bandbreite zu einem letztlich nur noch fiktiven Wettbewerbspreis ohne sachliche Grundlage führen, vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 1980 - KVR 3/79 -, BGHZ 76, 142 ff. "Valium II"; Juris Rn. 35 .

  • BVerwG, 01.04.2015 - 6 C 38.13

    Drittanfechtungsklage gegen Entgeltgenehmigung; Wettbewerber; fehlende

  • BGH, 25.06.1985 - KVR 3/84

    Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung

  • VG Köln, 04.12.2018 - 25 K 7243/15

    Price Cap 2015

  • VG Köln, 28.08.2013 - 21 K 5166/06

    Reichweite der in § 35 Abs. 5 S. 3 TKG geregelten Rückwirkungssperre

  • VG Köln, 17.07.2013 - 21 K 5163/06

    Kein Drittschutz durch die Vorschriften über die Konsolidierung bzw.

  • BVerwG, 16.12.2015 - 6 C 27.14

    Mobilfunk; Terminierungsentgelt; Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung;

  • BVerwG, 01.04.2015 - 6 C 36.13

    Anforderungen an die Genehmigung der Terminierungsentgelte im Mobilfunk

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2000 - 13 A 180/99

    Bereitstellung eines entbündelten Zugangs zu Teilnehmeranschlussleitungen (TAL)

  • BGH, 28.09.1999 - KVR 29/96

    Verbundnetz; Mißbrauchskontrolle nach Wegfall der gesetzlichen Freistellung von

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - U (Kart) 12/21

    Geltendmachung eines Erstattungsanspruch wegen angeblich überzahlter Portokosten

  • BGH, 07.03.1989 - KVR 3/88

    Bestimmung eines relevanten Marktes nach dem so genannten Bedarfsmarktkonzept -

  • BGH, 04.10.1983 - KVR 2/82

    Auflösung eines Zusammenschlusses

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2000 - 13 A 179/99

    Bereitstellung eines entbündelten Zugangs zu Teilnehmeranschlussleitungen (TAL)

  • VG Köln, 06.11.2008 - 1 K 3194/06
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - 1 U (Kart) 12/21
  • VG Köln, 21.02.2002 - 1 K 5694/98

    Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme der Leistung Preselection eines

  • VG Köln, 14.11.2002 - 1 K 1799/01

    Genehmigungspflichtigkeit von Entgelten für die Inanspruchnahme der Leistung

  • BGH, 28.09.1999 - KVR 28/96

    Verbundnetz; Mißbrauchskontrolle nach Wegfall der gesetzlichen Freistellung von

  • LG Stuttgart, 11.10.2016 - 41 O 100/13

    Kartellrecht: Rückforderung überhöhter Netznutzungsentgelte als

  • VG Köln, 04.04.2011 - 21 K 568/08

    Es liegen keine Umstände für ein missbräuchliches Bündelangebot eines Vertrags

  • VG Köln, 18.11.2004 - 1 K 639/00

    Telekommunikationsrechtliche Wirksamkeitsvoraussetzungen von Verträgen über die

  • LG Karlsruhe, 30.11.2007 - 5 O 546/06

    Kapitalanlage: Schadensersatz wegen Aufklärungspflichtverletzung bei einem

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht