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   BGH, 15.07.1997 - KVR 33/96   

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BGH, 15.07.1997 - KVR 33/96 (https://dejure.org/1997,920)
BGH, Entscheidung vom 15.07.1997 - KVR 33/96 (https://dejure.org/1997,920)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 1997 - KVR 33/96 (https://dejure.org/1997,920)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines Zusammenschlusstatbestands in der Form des Anteilserwerbs im Sinne des § 23 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Lokaler Gebietsversorger als Gemeinschaftsunternehmen eines regionalen Stromverteilungsunternehmens und beteiligter ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Stromversorgung Aggertal"; Begriff des Anteilserwerbs; Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung eines Regionalversorgers auf den regionalen Stromverteilermarkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    BGH bestätigt Untersagungsverfügungen des Bundeskartellamts - Beteiligung von RWE und HASTRA an kommunalen Energieversorgungsunternehmen untersagt

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung eines regionalen Stromverteilers durch Gründung eines lokalen Gebietsversorgers als Gemeinschaftsunternehmen mit den beteiligten Gemeinden

  • kommunen-in-nrw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beteiligung von Vorlieferanten an lokalen Energieversorgungsunternehmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 136, 268
  • NJW 1998, 2440
  • ZIP 1998, 122
  • WM 1998, 194
  • BB 1998, 121
  • DB 1998, 305
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.12.1978 - KVR 6/77

    Zusammenschlußverbot

    Auszug aus BGH, 15.07.1997 - KVR 33/96
    Im Ansatz zutreffend ist das Kammergericht zunächst davon ausgegangen, daß jedenfalls bei vertikalen Zusammenschlüssen, bei denen sich der Marktanteil des Erwerbers auf dem relevanten Markt infolge des Zusammenschlusses nicht verändert, nicht bereits der für die Bejahung des formellen Zusammenschlußtatbestandes des § 23 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 lit. a GWB vorausgesetzte Erwerb eines Anteils von mindestens 25 % mit der Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung i.S. von § 24 Abs. 1 Satz 1 GWB gleichgesetzt werden kann (vgl. BGHZ 73, 65, 77 - Erdgas Schwaben; BGH, Beschl. v. 12.2.1980 - KVR 4/79, WuW/E 1763, 1766 - Bituminöses Mischgut; BGH WuW/E 2013, 2016 - VEW-Gelsenwasser; Kleinmann/Bechtold aaO § 24 Rdn. 38; Harms aaO § 24 Rdn. 71 ff.; kritisch Möschel aaO Rdn. 835).

    Dies reicht als Verstärkungswirkung i.S. des § 24 Abs. 1 Satz 1 GWB aus (vgl. BGHZ 73, 65, 75 - Erdgas Schwaben; BGH, Beschl. v. 10.12.1991 - KVR 2/90, WuW/E 2731, 2737 - Inlandstochter; BGHZ 119, 117, 135 - Warenzeichenerwerb).

    Damit steigert der Zusammenschluß die Fähigkeit von RWE Energie, nachstoßenden Wettbewerb abzuwehren (vgl. BGHZ 71, 102, 119 ff. [BGH 21.02.1978 - KVR 4/77] - Kfz-Kupplungen; 73, 65, 75 - Erdgas Schwaben; BGH, Beschl. v. 25.6.1985 - KVR 3/84, WuW/E 2150, 2157 - Edelstahlbestecke).

  • BGH, 18.12.1979 - KVR 2/79

    Bergedorfer Buchdruckerei (Springer)/Elbe-Wochenblatt

    Auszug aus BGH, 15.07.1997 - KVR 33/96
    Für die im Rahmen des § 24 Abs. 1 GWB erforderliche Prognoseentscheidung sind die Wettbewerbsbedingungen, die ohne den Zusammenschluß herrschen würden, mit denen zu vergleichen, die durch den Zusammenschluß entstanden sind oder entstehen (BGHZ 76, 55, 73 - Elbe Wochenblatt I; 82, 1, 9 - Zeitungsmarkt München; BGH, Beschl. v. 27.5.1986 - KVR 7/84, WuW/E 2276, 2283 - Süddeutscher Verlag/Donau-Kurier).

    Je stärker der Grad der durch Konzentration eingetretenen Wettbewerbsbeschränkung ist, desto nachhaltiger ist der verbleibende oder - bei monopolistischen Märkten - potentiell aufkeimende Wettbewerb zu schützen (BGH, Beschl. v. 23.10.1979 - KVR 3/78, WuW/E 1655, 1659 - Zementmahlanlage II; BGHZ 76, 55, 73 f. - Elbe Wochenblatt I; 82, 1, 11 - Zeitungsmarkt München).

  • BGH, 21.02.1978 - KVR 4/77

    GKN/Sachs

    Auszug aus BGH, 15.07.1997 - KVR 33/96
    Dies setzt jedoch voraus, daß für eine konkret umrissene Änderung - entsprechend den Anforderungen, unter denen künftige Veränderungen anderer Rahmenbedingungen des Wettbewerbs zu berücksichtigen sind (vgl. BGHZ 71, 102, 114 f., 117 f. [BGH 21.02.1978 - KVR 4/77] - Kfz-Kupplungen, unter Berufung auf die Begründung der 2. GWB-Novelle, BT-Drucks. VI/2520, S. 29; Harms aaO § 24 Rdn. 360; Möschel, Recht der Wettbewerbsbeschränkungen, Rdn. 848; Emmerich, Kartellrecht, 7. Aufl., S. 384 f.) - eine hohe Wahrscheinlichkeit spricht.

    Damit steigert der Zusammenschluß die Fähigkeit von RWE Energie, nachstoßenden Wettbewerb abzuwehren (vgl. BGHZ 71, 102, 119 ff. [BGH 21.02.1978 - KVR 4/77] - Kfz-Kupplungen; 73, 65, 75 - Erdgas Schwaben; BGH, Beschl. v. 25.6.1985 - KVR 3/84, WuW/E 2150, 2157 - Edelstahlbestecke).

  • BGH, 29.09.1981 - KVR 2/80

    Münchener Wochenblatt Verlags- und Werbegesellschaft mbH/3 Münchener

    Auszug aus BGH, 15.07.1997 - KVR 33/96
    Für die im Rahmen des § 24 Abs. 1 GWB erforderliche Prognoseentscheidung sind die Wettbewerbsbedingungen, die ohne den Zusammenschluß herrschen würden, mit denen zu vergleichen, die durch den Zusammenschluß entstanden sind oder entstehen (BGHZ 76, 55, 73 - Elbe Wochenblatt I; 82, 1, 9 - Zeitungsmarkt München; BGH, Beschl. v. 27.5.1986 - KVR 7/84, WuW/E 2276, 2283 - Süddeutscher Verlag/Donau-Kurier).

    Je stärker der Grad der durch Konzentration eingetretenen Wettbewerbsbeschränkung ist, desto nachhaltiger ist der verbleibende oder - bei monopolistischen Märkten - potentiell aufkeimende Wettbewerb zu schützen (BGH, Beschl. v. 23.10.1979 - KVR 3/78, WuW/E 1655, 1659 - Zementmahlanlage II; BGHZ 76, 55, 73 f. - Elbe Wochenblatt I; 82, 1, 11 - Zeitungsmarkt München).

  • BGH, 10.12.1991 - KVR 2/90

    Kontrolle grenzüberschreitender Zusammenschlüsse

    Auszug aus BGH, 15.07.1997 - KVR 33/96
    Dies reicht als Verstärkungswirkung i.S. des § 24 Abs. 1 Satz 1 GWB aus (vgl. BGHZ 73, 65, 75 - Erdgas Schwaben; BGH, Beschl. v. 10.12.1991 - KVR 2/90, WuW/E 2731, 2737 - Inlandstochter; BGHZ 119, 117, 135 - Warenzeichenerwerb).
  • BGH, 19.01.1993 - KVR 32/91

    Zurechnungsklausel bei Anteilsübertragung innerhalb verbundener Unternehmen

    Auszug aus BGH, 15.07.1997 - KVR 33/96
    Bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise handelt es sich daher fusionskontrollrechtlich um einen Anteilserwerb an einem durch RWE Energie auf der einen und den Aggertalgemeinden auf der anderen Seite gemeinsam gegründeten Unternehmen (vgl. BGHZ 121, 137, 152 f. - Zurechnungsklausel; zum stufenweisen Anteilserwerb BGH, Beschl. v. 19.4.1983 - KVR 1/82, WuW/E 2013, 2014 - VEW-Gelsenwasser; Harms in Gemeinschaftskommentar zum GWB, 4. Aufl., § 24 Rdn. 64; Kleinmann/Bechtold, Kommentar zur Fusionskontrolle, 2. Aufl., § 24 GWB Rdn. 17 u. 36).
  • BGH, 12.02.1980 - KVR 4/79

    Aufhebung eines Beschlusses des Kartellsenats nach einer Rechtsbeschwerde -

    Auszug aus BGH, 15.07.1997 - KVR 33/96
    Im Ansatz zutreffend ist das Kammergericht zunächst davon ausgegangen, daß jedenfalls bei vertikalen Zusammenschlüssen, bei denen sich der Marktanteil des Erwerbers auf dem relevanten Markt infolge des Zusammenschlusses nicht verändert, nicht bereits der für die Bejahung des formellen Zusammenschlußtatbestandes des § 23 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 lit. a GWB vorausgesetzte Erwerb eines Anteils von mindestens 25 % mit der Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung i.S. von § 24 Abs. 1 Satz 1 GWB gleichgesetzt werden kann (vgl. BGHZ 73, 65, 77 - Erdgas Schwaben; BGH, Beschl. v. 12.2.1980 - KVR 4/79, WuW/E 1763, 1766 - Bituminöses Mischgut; BGH WuW/E 2013, 2016 - VEW-Gelsenwasser; Kleinmann/Bechtold aaO § 24 Rdn. 38; Harms aaO § 24 Rdn. 71 ff.; kritisch Möschel aaO Rdn. 835).
  • BGH, 27.05.1986 - KVR 7/84

    Zulässigkeit des Zusammenschlusses von Zeitungsverlagen; Begriff der Verstärkung

    Auszug aus BGH, 15.07.1997 - KVR 33/96
    Für die im Rahmen des § 24 Abs. 1 GWB erforderliche Prognoseentscheidung sind die Wettbewerbsbedingungen, die ohne den Zusammenschluß herrschen würden, mit denen zu vergleichen, die durch den Zusammenschluß entstanden sind oder entstehen (BGHZ 76, 55, 73 - Elbe Wochenblatt I; 82, 1, 9 - Zeitungsmarkt München; BGH, Beschl. v. 27.5.1986 - KVR 7/84, WuW/E 2276, 2283 - Süddeutscher Verlag/Donau-Kurier).
  • BGH, 29.10.1985 - KVR 1/84

    Zulässigkeit der einseitigen Erledigungserklärung im Kartellverwaltungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 15.07.1997 - KVR 33/96
    Unabhängig davon wird der Erwerb einer Beteiligung an Aggerstrom in Höhe von 39, 999 % durch RWE Energie vom Kern der Untersagungsverfügung erfaßt; denn die Abweichung gegenüber dem angemeldeten Vorhaben führt nicht aus dem Zusammenschlußtatbestand heraus und verändert das angemeldete und untersagte Vorhaben auch nicht in seinem Wesen (vgl. BGH, Beschl. v. 29.10.1985 - KVR 1/84, WuW/E 2211, 2213 f. - Morris-Rothmans).
  • BGH, 07.07.1992 - KVR 14/91

    "Warenzeichenerwerb"; Erwerb des Vermögens eines anderen Unternehmens zu einem

    Auszug aus BGH, 15.07.1997 - KVR 33/96
    Dies reicht als Verstärkungswirkung i.S. des § 24 Abs. 1 Satz 1 GWB aus (vgl. BGHZ 73, 65, 75 - Erdgas Schwaben; BGH, Beschl. v. 10.12.1991 - KVR 2/90, WuW/E 2731, 2737 - Inlandstochter; BGHZ 119, 117, 135 - Warenzeichenerwerb).
  • BGH, 19.04.1983 - KVR 1/82

    Beteiligungserhöhung - Marktbeherrschende Stellung

  • BGH, 23.10.1979 - KVR 3/78

    Alsen-Breitenburg/Zementwerk Klöckner-Werke AG

  • BGH, 25.06.1985 - KVR 3/84

    Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung

  • BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07

    E. ON/Stadtwerke Eschwege

    Dafür genügt es, wenn die Gefahr entsteht oder erhöht wird, dass potenzielle Wettbewerber entmutigt und so von einem nachstoßenden Wettbewerb abgehalten werden (BGHZ 136, 268, 278 ff. - Stromversorgung Aggertal; BGH, Beschl. v. 15.7.1997 - KVR 21/96, NJW 1998, 2444, 2449 - Stadtwerke Garbsen; BGHZ 166, 165 Tz. 49 - DB Regio/Üstra).

    Dass EAM das eigene Angebotsverhalten daran ausrichten kann, stellt entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde ebenso einen die Wettbewerbsposition von E.ON begünstigenden Vorteil dar wie die Möglichkeit, einen Preisnachlass teilweise durch eine entsprechend höhere Gewinnentnahme auszugleichen (BGHZ 136, 268, 281 f. - Stromversorgung Aggertal; BGH WuW/E DE-R 32 - Stadtwerke Garbsen).

  • BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02

    Kein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote für

    Maßgeblich ist vielmehr die Entwicklung der tatsächlichen Marktverhältnisse (BGHZ 136, 268, 277 - Stromversorgung Aggertal).
  • BGH, 21.12.2004 - KVR 26/03

    Deutsche Post/trans-o-flex

    Ein trotz Marktbeherrschung verbliebener oder potentieller Wettbewerb ist um so nachhaltiger zu schützen, je stärker der Grad der durch Konzentration eingetretenen Beschränkung des Wettbewerbs bereits ist (BGHZ 82, 1, 11 - Zeitungsmarkt München; BGHZ 136, 268, 278 - Stromversorgung Aggertal).

    Ist bereits durch den Zusammenschluß die Grundlage dafür geschaffen worden, einer derartigen Ausweitung der Geschäftstätigkeit entgegenwirken zu können, sobald trans-o-flex Anstalten hierzu machen sollte, bedeutet die darin liegende Absicherung für die Zukunft bereits in der Gegenwart eine Verstärkung der Marktposition der Deutschen Post AG (vgl. BGHZ 136, 268, 274 f. - Stromversorgung Aggertal).

  • BGH, 08.06.2010 - KVR 4/09

    Springer/Pro Sieben II

    Dafür genügt es, wenn die Gefahr entsteht oder erhöht wird, dass potenzielle Wettbewerber entmutigt und so von einem nachstoßenden Wettbewerb abgehalten werden (BGH, Beschluss vom 15. Juli 1997 - KVR 33/96, BGHZ 136, 268, 278 ff. - Stromversorgung Aggertal; Beschluss vom 15. Juli 1997 - KVR 21/96, NJW 1998, 2444, 2449 - Stadtwerke Garbsen; Beschluss vom 7. Februar 2006 - KVR 5/05, BGHZ 166, 165 Rn. 49 - DB Regio/Üstra; Beschluss vom 11. November 2008 - KVR 60/07, BGHZ 178, 285 Rn. 61 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).
  • BGH, 07.02.2006 - KVR 5/05

    DB Regio/üstra

    Ein trotz Marktbeherrschung verbliebener oder potentieller Wettbewerb bedarf um so mehr des Schutzes, je stärker der Grad der durch Konzentration eingetretenen Beschränkung des Wettbewerbs bereits ist (BGHZ 82, 1, 11 - Zeitungsmarkt München; BGHZ 136, 268, 278 - Stromversorgung Aggertal).
  • BGH, 19.06.2012 - KVR 15/11

    Haller Tagblatt

    Lediglich eine Veränderung von - insbesondere rechtlichen - Rahmenbedingungen des Wettbewerbs darf bei der Prognose nur berücksichtigt werden, wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (Klarstellung zu BGH, Beschluss vom 21. Februar 1978, KVR 4/77, BGHZ 71, 102, 117 f., Kfz-Kupplungen; Fortführung von BGH, Beschluss vom 15. Juli 1997, KVR 33/96, BGHZ 136, 268, 276, Stromversorgung Aggertal).

    Dieser Maßstab gilt nur für die Berücksichtigung künftiger Veränderungen der Rahmenbedingungen des Wettbewerbs oder bevorstehender Gesetzesänderungen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 1997 - KVR 33/96, BGHZ 136, 268, 276 - Stromversorgung Aggertal; Ruppelt in Langen/Bunte, aaO, § 36 Rn. 45).

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - 2 Kart 1/06

    Langfristige Gasverträge nichtig - Verstoß gegen Art. 81 EGV und § 1 GWB

    Auf dem in der Weise abgegrenzten Markt für die Belieferung von Regional- und Ortsgasunternehmen hat die Betroffene, da ihr das Gasversorgungsnetz der E...-R... Transport AG & Co. KG unmittelbar zugänglich ist, ein natürliches Monopol (vgl. BGH, WuW/E DE-R 1520, 1523 - Arealnetz; BGHZ 136, 268 - Stromversorgung Aggertal; BGH, WUW/E DE-R 32, 33 - Stadtwerke Garbsen).
  • BGH, 06.03.2001 - KVR 18/99

    Verlag Dierichs GmbH & Co. KG/Werra Verlag Kluthe KG

    Ob ein beabsichtigter Zusammenschluß die Erwartung begründet, die im vorliegenden Fall als Grundlage der Untersagung nach § 36 Abs. 1 GWB allein in Betracht kommt, daß eine schon bestehende marktbeherrschende Stellung verstärkt wird, ist auf Grund eines Vergleichs der Wettbewerbslage, wie sie vor der Verwirklichung des Vorhabens bestanden hat, und der nach dem Zusammenschluß wahrscheinlich eintretenden Entwicklung festzustellen (st. Rspr., vgl. BGHZ 136, 268, 279 - Stromversorgung Aggertal; BGHZ 71, 102, 115 - KFZ-Kupplungen).

    Günstige Anzeigenpreise, die er Kunden aus dem Verbreitungsgebiet der Werra Rundschau berechnen läßt, führen nämlich tendenziell zu höheren Gewinnen bei der WV KG, an denen der Dierichs Verlag entsprechend seiner aufgestockten Beteiligungsquote teilhat (vgl. BGHZ 136, 268, 282 - Stromversorgung Aggertal).

    Es genügt vielmehr, daß der Zusammenschluß überhaupt eine Verbesserung der Wettbewerbssituation für die Beteiligten nach sich ziehen kann, wobei nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die zu erwartenden Vorteile um so geringeres Gewicht haben müssen, je stärker die Marktstellung des betroffenen Unternehmens bereits vor der beabsichtigten Beteiligung gewesen ist; denn gerade dann gilt es, bestehenden Restwettbewerb zu schützen oder potentiellen Wettbewerb nicht zu entmutigen (BGHZ 136, 268, 278 - Stromversorgung Aggertal, m.w.N.).

    Zwar reicht die bloße Überschreitung der Schwellenwerte nach § 37 GWB für eine Untersagung nicht aus; bei Märkten mit hohem Konzentrationsgrad bedarf es jedoch nur einer geringen Beeinträchtigung des Restwettbewerbs oder des potentiellen Wettbewerbs, um gegen einen beabsichtigten Zusammenschluß vorgehen zu können (BGHZ 136, 268, 278 - Stromversorgung Aggertal, m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 14.08.2013 - Kart 1/12

    Kabel BW und Unity-Media durften nicht fusionieren

    Je stärker der Grad der durch die Konzentration eingetretenen Wettbewerbsbeschränkung ist, desto nachhaltiger ist der verbleibende oder - bei monopolistischen Märkten - potentiell aufkeimende Wettbewerb zu schützen (BGHZ 136, 268 Tz. 42 m.w.Nachw. - Stromversorgung Aggertal ).
  • BGH, 12.01.2021 - KVR 34/20

    CTS Eventim/Four Artists

    Die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung kann insbesondere schon in der Stärkung der Fähigkeit eines Unternehmens liegen, nachstoßenden Wettbewerb abzuwehren und den von aktuellen und potentiellen Wettbewerbern zu erwartenden Wettbewerbsdruck zu mindern, um die bereits errungene Marktposition zu erhalten und zu sichern (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 1979 - KVR 2/79, BGHZ 76, 55, 73 [juris Rn. 49] - Springer/Elbe Wochenblatt I; Beschlüsse vom 15. Juli 1997 - KVR 33/96, BGHZ 136, 268, 278 f., 282 f. [juris Rn. 42 bis 44, 55] - Stromversorgung Aggertal; KVR 21/96, WuW DE-R 32 [juris Rn. 48] - Stadtwerke Garbsen; Beschluss vom 7. Februar 2006 - KVR 5/05, BGHZ 166, 165 Rn. 49 - DB Regio/Üstra).

    cc) Dies stimmt damit überein, dass nach der ständigen, oben dargestellten Rechtsprechung des Senats (Rn. 18 bis 21) bei der Prüfung der Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein Zusammenschlussvorhaben nicht nur die Anzahl der nach dem Zusammenschluss verbleibenden Wettbewerber und ihre Marktanteile betrachtet werden dürfen, sondern alle Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Wettbewerb in den Blick zu nehmen sind, wobei es insbesondere bei eher geringen markt- oder unternehmensbezogenen strukturellen Veränderungen maßgeblich darauf ankommt, ob infolgedessen rechtliche oder tatsächliche Umstände dem marktbeherrschenden Unternehmen mit einiger Wahrscheinlichkeit eine günstigere Wettbewerbssituation verschaffen (BGHZ 136, 268, 278 [juris Rn. 42 f.] - Stromversorgung Aggertal; BGHZ 166, 165 Rn. 49 - DB Regio/Üstra).

  • OLG Düsseldorf, 23.06.2004 - Kart 35/03

    Sofortige Beschwerde eines Energieversorgungsunternehmens gegen die

  • OLG Düsseldorf, 04.10.2007 - 2 Kart 1/06

    Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Stapel- und Kettenlieferungsverträge

  • OLG Düsseldorf, 06.06.2007 - 2 Kart 7/04

    Zulässige Vorgehensweise des Bundeskartellamtes bei einer Fusionskontrolle

  • BGH, 31.05.2006 - KVR 1/05

    Call-Option

  • BGH, 13.12.2005 - KVR 13/05

    Stadtwerke Dachau

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2005 - Kart 25/04

    Begrenzung des relevanten Marktes auf den Lesermarkt für als relevanten Markt im

  • LG Frankfurt/Main, 07.03.2007 - 6 O 469/06

    Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch ein

  • LG Frankfurt/Main, 07.03.2007 - 6 O 476/06

    Missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung eines

  • OLG München, 10.10.2002 - U (K) 2616/02

    Rechtmäßigkeit von Werbung für preisvergünstigte Stromlieferungsverträge deren

  • OLG Düsseldorf, 07.07.2003 - U (Kart) 24/99

Redaktioneller Hinweis

  • RWE Energie AG/Stromversorgung Aggertal GmbH

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