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   BGH, 14.08.2008 - KVR 36/07   

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BGH, 14.08.2008 - KVR 36/07 (https://dejure.org/2008,1455)
BGH, Entscheidung vom 14.08.2008 - KVR 36/07 (https://dejure.org/2008,1455)
BGH, Entscheidung vom 14. August 2008 - KVR 36/07 (https://dejure.org/2008,1455)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit eines kalkulatorischen Ansatzes der Gewerbesteuer gem. § 8 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) bei der Stromnetzentgeltermittlung; Zulässigkeit der Berücksichtigung tatsächlich geleisteter Gewerbesteuerzahlungen über § 5 Abs. 1 StromNEV; Regelung des § 10 Abs. ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Ansatz der Verlustenergiekosten auch mit Planwerten; Ansatz der Gewerbesteuer nur kalkulatorisch (Stadtwerke Trier)

  • Judicialis

    StromNEV § 8; ; StromNEV § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StromNEV § 8 § 10
    "Stadtwerke Trier"; Berücksichtigung der Gewerbesteuer und der Kosten für die Beschaffung von Verlustenergie bei der Stromnetzentgeltermittlung

  • rechtsportal.de

    StromNEV § 8 § 10
    "Stadtwerke Trier"; Berücksichtigung der Gewerbesteuer und der Kosten für die Beschaffung von Verlustenergie bei der Stromnetzentgeltermittlung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Allgemeines Vertragsrecht - Stromnetzentgeltermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kürzungen von Stromnetzentgelten durch die Regulierungsbehörden im Wesentlichen bestätigt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Stromnetzentgeltkürzungen durch die Regulierungsbehörden im Wesentlichen bestätigt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 1392 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 36/07
    Art. 14 Abs. 1 GG erfasst nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, nicht aber in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (BVerfGE 68, 193, 222; 105, 252, 277).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bisher offengelassen, ob und inwieweit der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte in eigenständiger Weise von der Gewährleistung der Eigentumsgarantie erfasst wird (vgl. BVerfGE 51, 193, 221 f.; 68, 193, 222 f.; 105, 252, 277).

    Sie werden aber vom Grundgesetz eigentumsrechtlich nicht dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (vgl. BVerfGE 68, 193, 222 f.; 77, 84, 118; 81, 208, 227 f.; 105, 252, 277).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 36/07
    Art. 14 Abs. 1 GG erfasst nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, nicht aber in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (BVerfGE 68, 193, 222; 105, 252, 277).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bisher offengelassen, ob und inwieweit der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte in eigenständiger Weise von der Gewährleistung der Eigentumsgarantie erfasst wird (vgl. BVerfGE 51, 193, 221 f.; 68, 193, 222 f.; 105, 252, 277).

    Sie werden aber vom Grundgesetz eigentumsrechtlich nicht dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (vgl. BVerfGE 68, 193, 222 f.; 77, 84, 118; 81, 208, 227 f.; 105, 252, 277).

  • BGH, 15.05.1984 - KVR 11/83

    Zulässigkeit einer Auflage der Kartellbehörde

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 36/07
    a) Zu Recht ist das Beschwerdegericht von der selbständigen Anfechtbarkeit der von der Landesregulierungsbehörde getroffenen Auflage ausgegangen, weil es sich hierbei um eine Nebenbestimmung handelt, die von der Entgeltgenehmigung trennbar ist (vgl. BGHZ 91, 178, 179; BVerwGE 112, 221, 224; 112, 263, 265).

    Diese spezialgesetzliche Vorschrift verdrängt nach § 1 Abs. 1 VwVfG die - für die Landesregulierungsbehörde über § 1 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz geltende - allgemeine Regelung des § 36 Abs. 1 VwVfG (BGHZ 91, 178, 181).

  • BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 24.94

    Berufsrecht - Heilpraktiker: Fehlender Beurteilungsspielraum bei Amtsärztliche

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 36/07
    Im Verwaltungsrecht kann sich die Behörde bei der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG grundsätzlich nicht auf einen der Nachprüfung entzogenen Beurteilungsspielraum berufen (vgl. nur BVerfGE 84, 34, 49 f.; BVerwG, Urt. v. 21.12.1995 - 3 C 24/94, NVwZ 1997, 179, 180).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 36/07
    a) Zu Recht ist das Beschwerdegericht von der selbständigen Anfechtbarkeit der von der Landesregulierungsbehörde getroffenen Auflage ausgegangen, weil es sich hierbei um eine Nebenbestimmung handelt, die von der Entgeltgenehmigung trennbar ist (vgl. BGHZ 91, 178, 179; BVerwGE 112, 221, 224; 112, 263, 265).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 36/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat bisher offengelassen, ob und inwieweit der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte in eigenständiger Weise von der Gewährleistung der Eigentumsgarantie erfasst wird (vgl. BVerfGE 51, 193, 221 f.; 68, 193, 222 f.; 105, 252, 277).
  • BGH, 29.04.2008 - KVR 28/07

    EDIFACT

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 36/07
    Der den Maßstab für eine effiziente Betriebsführung bildende fiktive Wettbewerbsmarkt ist daher ein Markt, auf dem die Wettbewerber diejenigen Leistungen anbieten, die eine sichere Versorgung der Verbraucher mit elektrischer Energie gewährleisten (vgl. BGH, Beschl. v. 29.4.2008 - KVR 28/07, juris Tz. 13 - EDIFACT).
  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 18.96

    Zweckentfremdungsgenehmigung - Abbruch von Wohnraum - Schaffung von Ersatzraum -

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 36/07
    aa) Soweit sich - wie hier - die Voraussetzungen für die Beifügung einer Nebenbestimmung nicht aus einer spezialgesetzlichen Vorschrift ergeben, muss sie sich im Rahmen der Zwecksetzung des Hauptverwaltungsaktes und der für diesen maßgeblichen gesetzlichen Regelungen halten sowie sachbezogen und sachgerecht sein (vgl. BVerwGE 36, 145, 147; 51, 164, 166; 56, 254, 261; 64, 285, 288; BVerwG, Urt. v. 17.10.1997 - 8 C 18/96, NJW 1998, 94, 95; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 36 Rdn. 55 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2005 - 13 A 1521/03

    Abschluss von Verträgen über die Zusammenschaltung öffentlicher

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 36/07
    Diese Feststellung ist im Zeitpunkt der Genehmigungsentscheidung von der Regulierungsbehörde rückblickend zu treffen, ohne dass sie auf einen Beurteilungsspielraum hinweisende prognostische Einschätzungen, politische Wertungen und Ziele oder planerische Erwägungen oder im Nachhinein nicht wiederholbare Leistungsbeurteilungen erforderte (vgl. OVG Münster CR 2006, 101, 103 zu § 3 Abs. 2 TEntgV).
  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 165.65

    Energieversorgung als originär staatliche Aufgabe - Verpflichtung einer Behörde

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 36/07
    aa) Soweit sich - wie hier - die Voraussetzungen für die Beifügung einer Nebenbestimmung nicht aus einer spezialgesetzlichen Vorschrift ergeben, muss sie sich im Rahmen der Zwecksetzung des Hauptverwaltungsaktes und der für diesen maßgeblichen gesetzlichen Regelungen halten sowie sachbezogen und sachgerecht sein (vgl. BVerwGE 36, 145, 147; 51, 164, 166; 56, 254, 261; 64, 285, 288; BVerwG, Urt. v. 17.10.1997 - 8 C 18/96, NJW 1998, 94, 95; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 36 Rdn. 55 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

  • BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00

    Klageart bei Widerrufsvorbehalt; Gleichwertigkeit einer Ersatzschule in

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

  • BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 145.80

    Ansparung der Kosten für die Rückreise in die Heimat als Auflage gegenüber einem

  • BVerwG, 08.10.1976 - VII C 54.73

    Inhalt und Umfang der Betriebspflicht von Taxis - Ableitung einer Pflicht des

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BGH, 13.11.2007 - KVR 23/07

    Beteiligung der Bundesnetzagentur

  • BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 46.96

    Einziehung des Vertriebenenausweises nach dem 31. Dezember 1992 - Volksdeutsche

  • BGH, 12.11.1958 - IV ZR 128/58

    Anforderungen an die Widerlegung einer gesetzlichen Vermutung

  • OLG Koblenz, 08.11.2012 - 6 W 595/06

    Energiewirtschaftliches Verwaltungsverfahren zur Genehmigung von

    Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen, soweit hierüber nicht bereits durch den Beschluss des Senats vom 4. Mai 2007 und den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. August 2008 (Aktenzeichen: KVR 36/07) rechtskräftig entschieden ist.

    Durch Beschluss vom 14. August 2008 (Aktenzeichen: KVR 36/07) hat der Bundesgerichtshof die Rechtsbeschwerden der ...[B] und der ...[C] insoweit zurückgewiesen, als sie sich gegen die Aufhebung der mit dem Genehmigungsbescheid vom 4. September 2006 verbundenen Auflage richten.

    Es ist jedoch anerkannt, dass Verwaltungsbehörden ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum lediglich unter bestimmten Voraussetzungen zuzugestehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 36/07, Tz. 63 m.w.Nachw.).

    Dieser Fremdkapitalzinssatz ist nach den Maßstäben des § 5 Abs. 2 Halbs. 2 StromNEV zu ermitteln (BGH, Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 36/07, Tz. 62).

    Der Bundesgerichtshof hat durch Beschluss vom 14. August 2008 (aaO, Tz. 59 ff.) entschieden, dass der ...[B] bei der Festlegung des (fiktiven) Fremdkapitalzinssatzes nach § 5 Abs. 2 Halbs. 2 StromNEV kein Beurteilungsspielraum zusteht.

    (aa) Die ...[B] und die ...[C] sind demgegenüber der Auffassung, ein Liquiditätsaufschlag habe bei der Ermittlung des fiktiven Fremdkapitalzinses von vorneherein außer Betracht zu bleiben, weil nach den Vorgaben im Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. August 2008 (KVR 36/07) allein das Ausfallrisiko maßgeblich sei.

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin ist aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. August 2008 (KVR 36/07) nichts Gegenteiliges zu entnehmen.

    Vielmehr ist aus Gründen der Vereinfachung und Praktikabilität die Bildung sachgerecht abgegrenzter Risikoklassen geboten (BGH, Beschluss vom 14. August 2008, aaO, Tz. 75).

    Nach § 6 Abs. 2 Satz 4 StromNEV in Verbindung mit § 7 Abs. 1 StromNEV a.F. ist die anzusetzende Eigenkapitalquote kalkulatorisch für die Berechnung der Netzentgelte auf höchstens 40 % begrenzt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. August 2008, aaO, Tz. 48).

  • BGH, 28.06.2011 - EnVR 48/10

    EnBW Regional AG

    Die regulatorische Kostenprüfung würde nicht mehr zu angemessenen Ergebnissen führen und den Netzbetreiber ohne sachlichen Grund benachteiligen, wenn die Regulierungsbehörde von Kalkulationsgrundlagen ausgehen dürfte, die auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ersichtlich unzutreffend sind (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 14. August 2008 - KVR 36/07, RdE 2008, 337 Rn. 13 - Stadtwerke Trier).
  • BGH, 31.01.2012 - EnVR 16/10

    Gemeindewerke Schutterwald

    Nach dem Willen des Verordnungsgebers sollte damit die dem Netzbetrieb sachlich zuzurechnende Gewerbesteuer als kalkulatorische Kostenposition anerkannt werden (BR-Drucks. 245/05, S. 36; vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 14. August 2008 - KVR 36/07, RdE 2008, 337 Rn. 82 - Stadtwerke Trier).

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats ist die Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 2 StromNEV nicht abschließend; vielmehr können Kosten für die Beschaffung von Verlustenergie im Fall gesicherter Erkenntnisse auch mit Planwerten im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 5 Halbs. 2 StromNEV in Ansatz gebracht werden (vgl. Senatsbeschluss vom 14. August 2008 - KVR 36/07, RdE 2008, 337 Rn. 9 ff. - Stadtwerke Trier).

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