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   BGH, 07.11.2006 - KVR 37/05   

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BGH, 07.11.2006 - KVR 37/05 (https://dejure.org/2006,678)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2006 - KVR 37/05 (https://dejure.org/2006,678)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2006 - KVR 37/05 (https://dejure.org/2006,678)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ermessensentscheidung der Kartellbehörde bei Entscheidung über die Beiladung; Rechtsschutz Dritter gegen Freigabeentscheidungen des Bundeskartellamts; Beschwerderecht des Beiladungspetenten gegen die Hauptsacheentscheidung nach Ablehnung seines Antrags aus Gründen der ...

  • kanzlei.biz

    Pepcom

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zum Ermessensspielraum der Kartellbehörde bei Entscheidung über Beiladung zu einem Kartellverwaltungsverfahren.

  • Judicialis

    GWB § 54 Abs. 2 Nr. 3; ; GWB § 63 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 54 Abs. 2 Nr. 3 § 63 Abs. 2
    "pepcom"; Ermessen der Kartellbehörde bei Entscheidung über die Beiladung; Zulässigkeit der Beschwerde des abgelehnten Beiladungspetenten

  • rechtsportal.de

    GWB § 54 Abs. 2 Nr. 3 § 63 Abs. 2
    "pepcom"; Ermessen der Kartellbehörde bei Entscheidung über die Beiladung; Zulässigkeit der Beschwerde des abgelehnten Beiladungspetenten

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pepcom

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beiladung: Ermessen der Kartellbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof erweitert Möglichkeit der Drittbeschwerde im Fusionskontrollverfahren

  • beck.de (Leitsatz)

    "Pepcom"

Besprechungen u.ä.

  • hre-law.de PDF, S. 2 (Entscheidungsbesprechung)

    Beschwerdebefugnis nicht beigeladener Dritter im Fusionskontrollverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 169, 370
  • NJW 2007, 607
  • WM 2007, 470
  • MMR 2007, 245
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.06.2003 - KVR 14/01

    Rechtsanspruch Dritter auf Tätigwerden der Kartellbehörden

    Auszug aus BGH, 07.11.2006 - KVR 37/05
    Dagegen hat das Drittbeschwerderecht in der Fusionskontrolle eine nicht unerhebliche Bedeutung, da das Bundeskartellamt seit der 6. GWB-Novelle über die Freigabe förmlich entscheiden muss (§ 40 Abs. 2 Satz 1 GWB; vgl. zum Drittbeschwerderecht in der Fusionskontrolle BGHZ 155, 214 - HABET/Lekkerland).

    Mit dem durch die 6. GWB-Novelle eröffneten Rechtsschutz Dritter gegen Freigabeentscheidungen des Bundeskartellamts folgt das Gesetz erklärtermaßen dem europäischen Beispiel (vgl. BT-Drucks. 13/9720 S. 44; BGHZ 155, 214, 217 - HABET/Lekkerland).

  • OLG Düsseldorf, 21.09.2005 - Kart 9/05

    Absehen von der Beiladung nach pflichtgemäßem Ermessen unter dem Gesichtspunkt

    Auszug aus BGH, 07.11.2006 - KVR 37/05
    In diesem Sinne hat es auch über die Beschwerde wegen der Ablehnung der Beiladung zu dem Verfahren iesy/Ish entschieden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.9.2005, VI-Kart 9/05 (V)).
  • BGH, 14.11.1968 - KVR 1/68

    Anspruch auf Einschreiten der Kartellbehörde; Untätigkeitsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 07.11.2006 - KVR 37/05
    Für Verpflichtungsbeschwerden - also für Beschwerden, die darauf gerichtet sind, die Kartellbehörde zu einem Eingreifen zu veranlassen - hat diese Rechtsschutzmöglichkeit keine Bedeutung, weil es im Ermessen der Kartellbehörde steht, ob sie in einem Einzelfall durch Erlass einer Abstellungsverfügung nach § 32 GWB tätig wird (vgl. BGHZ 51, 61, 67 f. - Taxiflug; BGH, Beschl. v. 6.3.2001 - KVZ 20/00, ZIP 2001, 807 - Fachklinik für Herzchirurgie, m.w.N.), und weil der Dritte in der Regel auf die Möglichkeit der zivilrechtlichen Abwehrklage verwiesen werden kann (vgl. Bornkamm in Langen/Bunte, Kartellrecht, 10. Aufl., § 32 GWB Rdn. 12).
  • EuG, 04.07.2006 - T-177/04

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ZUM

    Auszug aus BGH, 07.11.2006 - KVR 37/05
    Ungeachtet der der Kartellbehörde im Rahmen ihres Ermessens eingeräumten Möglichkeit, bei der Prüfung eines Beiladungsantrags einen großzügigeren Maßstab anzulegen, kann für die Auslegung von § 54 Abs. 2 Nr. 3 GWB auf die Maßstäbe zurückgegriffen werden, die die europäischen Gerichte zur Auslegung von Art. 230 Abs. 4 EG entwickelt haben (vgl. EuG, Urt. v. 4.7.2006 - T-177/04, WuW/E EU-R 1079 Tz 30 ff. - easyJet/Kommission, m.w.N.).
  • BGH, 07.11.2006 - KVR 38/05

    BGH erweitert Möglichkeit der Drittbeschwerde im Fusionskontrollverfahren

    Auszug aus BGH, 07.11.2006 - KVR 37/05
    Das Bundeskartellamt hat den Beiladungsantrag der Antragstellerin zu dem Fusionskontrollverfahren iesy/Ish, der den Gegenstand des Parallelverfahrens KVR 38/05 bildet, mit Beschluss vom 25. April 2005 (B7-22/05) abgelehnt.
  • BGH, 06.03.2001 - KVZ 20/00
    Auszug aus BGH, 07.11.2006 - KVR 37/05
    Für Verpflichtungsbeschwerden - also für Beschwerden, die darauf gerichtet sind, die Kartellbehörde zu einem Eingreifen zu veranlassen - hat diese Rechtsschutzmöglichkeit keine Bedeutung, weil es im Ermessen der Kartellbehörde steht, ob sie in einem Einzelfall durch Erlass einer Abstellungsverfügung nach § 32 GWB tätig wird (vgl. BGHZ 51, 61, 67 f. - Taxiflug; BGH, Beschl. v. 6.3.2001 - KVZ 20/00, ZIP 2001, 807 - Fachklinik für Herzchirurgie, m.w.N.), und weil der Dritte in der Regel auf die Möglichkeit der zivilrechtlichen Abwehrklage verwiesen werden kann (vgl. Bornkamm in Langen/Bunte, Kartellrecht, 10. Aufl., § 32 GWB Rdn. 12).
  • BGH, 18.10.2016 - KZB 46/15

    Landesbetrieb Berlin Energie - Zivilrechtsstreit um die Vergabe eines

    Es hat im Beiladungsbeschluss ausgeführt, die Beiladung diene vornehmlich der Unterstützung kartellbehördlicher Ermittlungen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2006 - KVR 37/05, BGHZ 169, 370 Rn. 12 - pepcom; Beschluss vom 7. April 2009 - KVR 34/08, WuW/E DE-R 2728 Rn. 10 - Versicherergemeinschaft).
  • BVerfG, 18.05.2009 - 1 BvR 1731/05

    Verfassungsbeschwerden gegen kartellrechtliche Verfahren unzulässig

    Mit einem allerdings erst nach Abschluss des hier zugrundeliegenden Ausgangsverfahrens ergangenen Beschluss hat auch der Bundesgerichtshof sich dieser Auffassung angeschlossen (vgl. BGH, Kartellsenat, Beschluss vom 7. November 2006 - KVR 37/05 -, NJW 2007, S. 607).
  • BGH, 11.11.2008 - EnVR 1/08

    citiworks

    Nach der Rechtsprechung des Senats zu § 54 Abs. 2, § 63 Abs. 2 GWB ist ein Dritter in erweiternder Auslegung dieser Vorschriften befugt, gegen die in der Hauptsache ergangene Entscheidung Beschwerde einzulegen, wenn in seiner Person die subjektiven Voraussetzungen für eine Beiladung vorliegen, sein Antrag auf Beiladung allein aus Gründen der Verfahrensökonomie abgelehnt worden ist und er geltend machen kann, durch die Entscheidung unmittelbar und individuell betroffen zu sein (BGHZ 169, 370 Tz. 18 ff. - pepcom).

    Dafür reichen erhebliche wirtschaftliche Interessen aus (BGHZ 169, 370 Tz. 11 - pepcom).

  • BGH, 07.11.2006 - KVR 38/05

    BGH entscheidet im Fusionskontrollverfahren Lekkerland/ Tobaccoland

    Den - den Gegenstand des Parallelverfahrens KVR 37/05 bildenden - Beiladungsantrag zu dem Fusionskontrollverfahren CIE/Ish hat das Amt mit Beschluss vom 27. April 2005 (B7-38/05) abgelehnt.
  • BGH, 07.04.2009 - KVR 34/08

    Versicherergemeinschaft

    Durch die Beteiligung Dritter, die in ihren wirtschaftlichen Interessen durch die das Verfahren abschließende Verfügung betroffen werden, soll es der Kartellbehörde ermöglicht werden, ihre Entscheidung auf eine breitere, den Interessen der anderen Marktbeteiligten Rechnung tragende Grundlage zu stellen (BGHZ 169, 370 Tz. 12 - pepcom).

    Nachdem der Senat entschieden hat, dass das Beschwerderecht nicht nur dem Beigeladenen, sondern auch demjenigen zusteht, der zwar die subjektiven Voraussetzungen der Beiladung erfüllt, dessen Antrag aber aus verfahrensökonomischen Gründen abgelehnt worden ist (BGHZ 169, 370 - pepcom), kommt diesem Gesichtspunkt verstärkt Bedeutung zu.

    Auf diese Weise wird die formelle Bestandskraft der kartellbehördlichen Entscheidung nicht hinausgezögert (BGHZ 169, 370 Tz. 22 - pepcom).

  • BGH, 15.05.2012 - EnZR 105/10

    Stromnetznutzungsentgelt V

    Darüber hinaus steht die (einfache) Beiladung im pflichtgemäßen Ermessen der Regulierungsbehörde, die bei ihrer Entscheidung - wie auch im Fall der Klägerin, die in verschiedenen Genehmigungsverfahren einen Antrag auf Beiladung erfolglos gestellt hat - das Interesse der Verfahrensökonomie, d.h. das Bedürfnis der Konzentration und der Beschleunigung, in den Vordergrund rücken kann, ohne dadurch die Rechte des Beiladungspetenten zu verletzen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2006 - KVR 37/05, BGHZ 169, 370 Rn. 17 - pepcom).
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2009 - 3 Kart 26/08

    Voraussetzungen der Beschwerdebefugnis im Verfahren der Festlegung neuer

    Dies belege zum Einen die Pepcom-Entscheidung des BGH, in welcher dieser den inhaltsgleichen § 63 Abs. 2 GWB anhand des Europarechts auslege und vom Anwendungsbereich ausdehne (BGH KVR 37/05, Rz. 20 ff.).

    Da für sie die erhebliche Berührung eigener Interessen ausreicht, kann die Behörde über einen solchen Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden und im Rahmen dessen neben der Intensität der betroffenen Interessen auch das Bedürfnis nach Konzentration und Beschleunigung des Verfahrens berücksichtigen (Senat ZNER 2006, 150, 151; 349 f.; IR 2006, 212; BGH ZNER 2007, 61).

    Daneben ist auch einem aus Gründen der Verfahrensökonomie nicht beigeladenen Dritten mit Blick auf das Gleichbehandlungsgebot und Art. 230 Abs. 4 EG eine Beschwerdebefugnis einzuräumen, wenn in seiner Person die Voraussetzungen für eine Beiladung vorliegen und er durch die Entscheidung unmittelbar und individuell betroffen ist (zu § 63 Abs. 2 GWB: BGH, Kartellsenat, Beschluss vom 7.11.2006 - KVR 37/05 -, BGHZ 169, 370 ff. = NJW 2007, 607 "pepcom").

    Die Beschwerdeführerin zitiert zum Einen die Pepcom-Entscheidung des Bundesgerichtshofs, in welcher dieser den inhaltsgleichen § 63 Abs. 2 GWB anhand des Europarechts auslege und vom Anwendungsbereich her ausdehne (BGH KVR 37/05, Rz. 20 ff.), zum Anderen verweist die Beschwerdeführerin auf die Arcor-Entscheidung des EuGH, wonach die Auslegung der innerstaatlichen Verfahrensvorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen die Entscheidungen von Regulierungsbehörden anhand des Europarechts erfolge (EuGH, Urteil vom 24.04.2008, C-55/06, Rz. 178).

  • BGH, 25.09.2007 - KVR 25/06

    Anteilsveräußerung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine Klagebefugnis voraus, dass der Kläger durch die Freigabeentscheidung unmittelbar und individuell betroffen ist (BGHZ 169, 370, 375 - pepcom).
  • BGH, 30.03.2011 - KVZ 100/10

    Fusionskontrollverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde eines beigeladenen Verbands

    Liegen aber in der Person eines Beiladungspetenten die subjektiven Voraussetzungen der Beiladung vor und ist sein Antrag auf Beiladung allein aus Gründen der Verfahrensökonomie abgelehnt worden, so kann er in ergänzender Auslegung des § 63 Abs. 2 GWB gegen die in der Hauptsache ergangene Entscheidung Beschwerde einlegen, wenn er materiell beschwert ist, also geltend machen kann, dass ihn diese Entscheidung unmittelbar und individuell betrifft (BGH, Beschluss vom 7. November 2006 - KVR 37/05, BGHZ 169, 370 Rn. 12, 14, 18 - pepcom).

    Die Beiladung im kartellbehördlichen Verfahren dient zunächst der Förderung dieses Verwaltungsverfahrens und nicht den individuellen Interessen des Beizuladenden (BGHZ 169, 370 Rn. 12 f. - pepcom).

    Zwar berücksichtigt der Bundesgerichtshof bei der Auslegung des § 63 Abs. 2 GWB das Ziel des Gesetzgebers, Freigabeentscheidungen in der Fusionskontrolle nach europäischem Vorbild einer gerichtlichen Kontrolle durch Drittbeschwerden zugänglich zu machen (vgl. BGHZ 169, 370 Rn. 21 - pepcom).

  • BGH, 07.04.2009 - KVR 58/08

    Zulässigkeit eines Beiladungsantrags

    Durch die Beteiligung Dritter, die in ihren wirtschaftlichen Interessen durch die das Verfahren abschließende Verfügung betroffen werden, soll es der Kartellbehörde ermöglicht werden, ihre Entscheidung auf eine breitere, den Interessen der anderen Marktbeteiligten Rechnung tragende Grundlage zu stellen (BGHZ 169, 370 Tz. 12 - pepcom).

    Nachdem der Senat entschieden hat, dass das Beschwerderecht nicht nur dem Beigeladenen, sondern auch demjenigen zusteht, der zwar die subjektiven Voraussetzungen der Beiladung erfüllt, dessen Antrag aber aus verfahrensökonomischen Gründen abgelehnt worden ist (BGHZ 169, 370 - pepcom), kommt diesem Gesichtspunkt verstärkt Bedeutung zu.

    Auf diese Weise wird die formelle Bestandskraft der kartellbehördlichen Entscheidung nicht hinausgezögert (BGHZ 169, 370 Tz. 22 - pepcom).

  • OLG Düsseldorf, 23.09.2009 - 3 Kart 25/08

    Rechtsnatur der Beschreibung eines Modells für die Beschaffung und den Einsatz

  • OLG München, 28.08.2019 - Verg 10/19

    Beschwerdebefugnis von Beiladungspetenten

  • OLG Frankfurt, 04.09.2014 - 11 W 3/14

    Anspruch auf ermessenfehlerfreie Entscheidung über Akteneinsichtsgesuch als an

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2014 - Kart 2/14

    Beiladung eines Arbeitgeber-, Berufs- und Wirtschaftsverbandes zu einem

  • BGH, 05.10.2010 - EnVR 52/09

    GABi Gas

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2021 - 3 Kart 2/20

    Beschwerde gegen eine Entscheidung zur Bestätigung des Szenariorahmens der

  • OLG Düsseldorf, 12.08.2020 - 3 Kart 894/18
  • BGH, 11.11.2008 - KVR 18/08

    Werhahn/Norddeutsche Mischwerke

  • OLG Düsseldorf, 26.10.2016 - 3 Kart 19/16
  • BGH, 09.07.2019 - EnVR 5/18

    Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für Alt- und Neuanlagen für Betreiber von

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2009 - 3 Kart 21/08

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festlegung eines Modells der zentralen

  • OLG Karlsruhe, 25.11.2008 - 15 Verg 13/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: (Un-)Anfechtbarkeit der Ablehnung eines

  • BGH, 05.10.2010 - EnVR 51/09

    Energiewirtschaft: Beschwerdebefugnis eines Gasversorgungsunternehmens im

  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - 3 Kart 1/11

    Zuständigkeit der Regulierungsbehörden für Fälle des Behinderungsmissbrauchs

  • OLG Düsseldorf, 15.01.2007 - Kart 17/06

    Zur Beiladung im kartellrechtlichen Verfahren

  • OLG Düsseldorf, 10.01.2018 - 3 Kart 1202/16

    Zulässigkeit der Beschwerde einer Stromanbieterin gegen die Festlegung der

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2009 - 3 Kart 213/07

    Zulässigkeit der Zuordnung nicht belegter Entnahmestellen zum Grundversorger

  • BGH, 13.11.2007 - KVZ 10/07

    Rechtstellung des Beiladungspetenten im Vorprüfverfahren

  • OLG Düsseldorf, 12.08.2020 - 3 Kart 895/18

    Höhe der Vergütung für Redispatch-Maßnahmen der Übertragungsnetzbetreiber

  • OLG München, 28.08.2019 - Verg 11/19

    Beschwerdebefugnis des Beiladungspetenten

  • OLG Düsseldorf, 02.06.2009 - 2 Kart 5/08

    Vorbeugende Unterlassungsbeschwerde gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch

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