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   BGH, 03.05.1988 - KVR 4/87   

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BGH, 03.05.1988 - KVR 4/87 (https://dejure.org/1988,1067)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1988 - KVR 4/87 (https://dejure.org/1988,1067)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1988 - KVR 4/87 (https://dejure.org/1988,1067)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verwertungsgesellschaft - Ertragsausschüttung - Rückwirkungsverbot - Verteilungsplan - Aufsicht der Kartellbehörde - Diskriminierungsverbot

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    GEMA-Wertungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 26 Abs. 2, § 102a; UrhWahrnG § 7 Satz 1
    Anwendung des Kartellrechts auf Verwertungsgesellschaften; Aufstellung eines Verteilungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1187
  • ZIP 1988, 935
  • MDR 1988, 936
  • GRUR 1988, 782
  • ZUM 1989, 80
  • afp 1988, 300
  • afp 1989, 501
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.01.1982 - I ZR 182/79

    Geltendmachung von Ansprüchen einer Verwertungsgesellschaft auf dem Gebiet des

    Auszug aus BGH, 03.05.1988 - KVR 4/87
    Ohne Belang ist schließlich, daß im Rahmen des Wahrnehmungsvertrages eine treuhänderische Rechtseinräumung erfolgt und die Verwertungsgesellschaft nach § 675 i.V.m. § 667 BGB zur Ausschüttung der Erträge an die Berechtigten verpflichtet ist (vgl. zur Rechtsnatur des Wahrnehmungsvertrags: BGH, Urt. v. 21.1.1982 - I ZR 182/79, GRUR 1982, 308, 309 - Kunsthändler).
  • BGH, 29.10.1985 - KVR 1/84

    Zulässigkeit der einseitigen Erledigungserklärung im Kartellverwaltungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 03.05.1988 - KVR 4/87
    Es ist zutreffend davon ausgegangen, daß im Kartellverwaltungsverfahren im Falle einer einseitigen Erledigungserklärung nicht darauf abzustellen ist, ob das Begehren des Beschwerdeführers ursprünglich begründet war; vielmehr ist allein maßgeblich, ob eine Erledigung tatsächlich eingetreten ist (BGH, Beschl. v. 29.10.1985 - KVR 1/84, WuW/E 2211, 2213 = GRUR 1986, 393, 394 - Philip Morris/Rothmans); dies wäre nur dann der Fall, wenn die angefochtene Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts keine Rechtswirkungen mehr entfaltete.
  • BGH, 06.11.1972 - KZR 63/71

    Beschränkung eines Lizenzgebers bei der Gestaltung der Rechtsbeziehungen zu

    Auszug aus BGH, 03.05.1988 - KVR 4/87
    Mit zutreffenden Erwägungen hat das Kammergericht allerdings die Unternehmenseigenschaft der Berechtigten, also der Komponisten, Textdichter und Verleger, in ihrer auf die wirtschaftliche Verwertung des künstlerischen Schaffens gerichteten Tätigkeit bejaht (vgl. v. Gamm, Kartellrecht, § 1 Rdn. 11; Immenga in Immenga/Mestmäcker, GWB, § 1 Rdn. 94; Langen/Niederleithinger/Ritter/Schmidt, a.a.O., § 1 Rdn. 13; vgl. auch BGH, Urt. v. 6.11.1972 - KZR 63/71, WuW/E 1253, 1257 = GRUR 1973, 331, 333 - Nahtverlegung, für den Erfinder).
  • BGH, 03.03.1971 - KZR 5/70

    Herabstufung in minderberechtigte Mitgliedergruppe eines Vereins

    Auszug aus BGH, 03.05.1988 - KVR 4/87
    Für einen begrenzten Zeitraum bis zur Anpassung der anderen Geschäftsordnungen kann die Ungleichbehandlung in einem solchen Fall hingenommen werden (vgl. BGHZ 55, 381, 390 [BGH 03.03.1971 - KZR 5/70] - UFA-Musikverlage).
  • BGH, 20.03.2013 - I ZR 84/11

    Gesamtvertrag Hochschul-Intrane

    Die gebündelte Wahrnehmung der Urheberrechte durch Verwertungsgesellschaften gestattet allerdings meist keine vollständig am Ausmaß der jeweiligen Werknutzung orientierte Ausschüttung der Erträge; vielmehr müssen die Berechtigten im Interesse eines möglichst geringen Verwaltungsaufwandes Schätzungen, Pauschalierungen und sonstige Vereinfachungen in der Berechnung hinnehmen, die sich aus dem wirtschaftlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit ergeben, selbst wenn sie in Einzelfällen zu Benachteiligungen führen können (BGH, Beschluss vom 3. Mai 1988 - KVR 4/87, GRUR 1988, 782, 783, GEMA-Wertungsverfahren).
  • BGH, 24.09.2013 - I ZR 187/12

    Urheberrechtswahrnehmung: Verschuldeter Rechtsirrtum einer

    Die Beklagte muss daher beim Aufstellen der Regeln für die Verteilung der Erlöse in gewissem Umfang typisieren und pauschalieren (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 1988 - KVR 4/87, GRUR 1988, 782, 783 = WRP 1989, 85 - GEMA-Wertungsverfahren; Urteil vom 13. Dezember 2001 - I ZR 41/99, GRUR 2002, 332, 333 = WRP 2002, 442 - Klausurerfordernis; Urteil vom 4. März 2004 - I ZR 244/01, GRUR 2004, 767, 769 = WRP 2004, 1184 - Verteilung des Vergütungsaufkommens; BGHZ 163, 119, 130 - PRO-Verfahren; vgl. auch BVerfG, ZUM 1997, 555 f.).

    Dabei muss sie die Interessen der unterschiedlichen Gruppen von Berechtigten bewerten und abwägen (BGH, GRUR 1988, 782, 784 f. - GEMA-Wertungsverfahren).

    (2) Der Beklagten muss wegen der unvermeidbaren Typisierungen und Pauschalierungen und im Blick auf die notwendige Bewertung und Abwägung der Interessen der betroffenen Berechtigten ein hinreichender Beurteilungs- und Ermessensspielraum beim Aufstellen der Verteilungspläne zugebilligt werden (vgl. BGH, GRUR 1988, 782, 784 f. - GEMA-Wertungsverfahren; BGHZ 163, 119, 128 f. - PRO-Verfahren).

  • BGH, 19.05.2005 - I ZR 299/02

    PRO-Verfahren

    Der damit verbundenen Verpflichtung, ihren Verwaltungsaufwand in einem angemessenen Verhältnis zu den Einnahmen zu halten, entspricht es, daß die Beklagte bei der Verteilung der Einnahmen in gewissem Umfang typisieren und pauschalieren muß (vgl. BGH, Beschl. v. 3.5.1988 - KVR 4/87, GRUR 1988, 782, 783 = WRP 1989, 85 - GEMA-Wertungsverfahren; BGH GRUR 2002, 332, 335 - Klausurerfordernis; BGH, Urt. v. 4.3.2004 - I ZR 244/01, GRUR 2004, 767, 769 = WRP 2004, 1184 - Verteilung des Vergütungsaufkommens; vgl. dazu auch BVerfG ZUM 1997, 555; Schricker/Reinbothe, Urheberrecht, 2. Aufl., § 7 WahrnG Rdn. 6; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, § 7 UrhWG Rdn. 6; Zeisberg aaO § 7 WahrnG Rdn. 9; Vogel, GRUR 1993, 513, 522).

    Die Umstellung auf ein neues Verfahren ist aber nicht deswegen vertragswidrig, weil es zwar genauer als das bisherige Verfahren, aber noch nicht die denkbar beste Lösung ist (vgl. dazu auch BGH GRUR 1988, 782, 783 - GEMA-Wertungsverfahren).

    Es ist grundsätzlich unbedenklich, wenn Änderungen der für die Erlösverteilung maßgeblichen Grundsätze auf alle noch nicht abgeschlossenen Vorgänge angewendet werden, wenn dies dazu dienen kann, weitere Unvollkommenheiten und Unbilligkeiten zu vermeiden (vgl. BGH GRUR 1988, 782, 783 - GEMA-Wertungsverfahren).

  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 41/99

    Klausurerfordernis

    Der Umstand, daß die Beklagte als einzige Verwertungsgesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte in Deutschland gegenüber Komponisten eine Monopolstellung innehat (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 3.5.1988 - KVR 4/87, GRUR 1988, 782, 784 - GEMA-Wertungsverfahren), ändert daran nichts.
  • KG, 11.04.2018 - 24 U 98/17

    Wiedergabe von Musikwerken im 'Frühstücksfernsehen' von SAT. 1

    Der Kläger hat gegen die Beklagte aus dem die Parteien verbindenden Berechtigungsvertrag als Wahrnehmungsvertrag in Verbindung mit §§ 675, 667 BGB (zu dieser Anspruchsgrundlage siehe nur BGH, Beschluss vom 3. Mai 1988 - KVR 4/87, unter IV. 1. - GEMA-Wertungsverfahren; BGH, Urteil vom 21. Januar 1982 - i ZR 182/79, unter III. 2. - Kunsthändler - und grundlegend BGH Urteil vom 25. Februar 1966 - lb ZR 30/64, unter l. 1. a) - GELU), dessen Bestandteil nach § 6 a) des die Parteien verbindenden Berechtigungsvertrages der Verteilungsplan für das Aufführungs- und Senderecht in der Fassung der Mitgliederversammlung vom 26. und 27. Juni 2012 sowie dessen Ausführungsbestimmungen (im Folgenden: AV-VPA 2012) sind (allgemein BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - I ZR 162/09, Rn. 23 - Delcantos Hits), weder einen Anspruch auf Zahlung weiterer 79.920,74 EUR (dazu unter 1) noch einen Anspruch auf Zahlung von 11.472,00 EUR (dazu unter 2).

    Die gebündelte Wahrnehmung der Urheberrechte durch die Beklagte - die dem Kläger bekannt war - gestattet in der Regel keine vollständig am Ausmaß der jeweiligen Werknutzung orientierte Ausschüttung der Erträge (BGH, Beschluss vom 3. Mai 1988 - KVR 4/87, unter III. 1. - GEMA-Wertungsverfahren).

    Vielmehr muss der Kläger, solange er sich der Beklagten bedient, wie alle anderen Berechtigten im Interesse eines möglichst geringen Verwaltungsaufwandes Schätzungen, Pauschalen und sonstige Vereinfachungen in der Berechnung hinnehmen, die sich aus dem wirtschaftlichem Gebot der Verhältnismäßigkeit ergeben, selbst wenn sie in Einzelfällen zu Benachteiligungen führen können (BGH, Beschluss vom 3. Mai 1988 - KVR 4/87, unter III. 1. - GEMA-Wertungsverfahren).

  • VG München, 25.10.2016 - M 16 K 15.5333

    Evidenzkontrolle durch das Deutsche Patent- und Markenamt

    Daher ist anerkannt, dass "die gebündelte Wahrnehmung der Urheberrechte durch Verwertungsgesellschaften, deren Notwendigkeit der Gesetzgeber anerkannt und teilweise als zwingend für die Geltendmachung urheberrechtlicher Vergütungsansprüche zugrunde gelegt hat [...], meist keine vollständig am Ausmaß der jeweiligen Werknutzung orientierte Ausschüttung der Erträge [gestattet]; vielmehr müssen die Berechtigten im Interesse eines möglichst geringen Verwaltungsaufwandes Schätzungen, Pauschalierungen und sonstige Vereinfachungen in der Berechnung hinnehmen, die sich aus dem wirtschaftlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit ergeben, selbst wenn sie in Einzelfällen zu Benachteiligungen führen können" (BGH, B. v. 3.5.1988 - KVR 4/87 - juris Rn. 21).
  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 244/01

    Verteilung des Vergütungsaufkommens

    In Ermangelung einer vertraglich fixierten Aufschlüsselung ist es aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, daß die Beklagte den Anteil für die künstlerische Darbietung zurückhaltend und typisierend mit 45% bemißt (vgl. zu derartigen Typisierungen und Pauschalierungen BGH, Beschl. v. 3.5.1988 - KVR 4/87, GRUR 1988, 782, 783 - GEMA-Wertungsverfahren; BVerfG ZUM 1997, 555; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, § 7 UrhWG Rdn. 6).
  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 110/12

    Erlösverteilung durch die GEMA: Geltendmachung von Ansprüchen auf Abrechnung und

    Änderungen der für die Erlösverteilung maßgeblichen Grundsätze des Verteilungsplans nach Abschluss des Berechtigungsvertrags werden danach - anders als Änderungen des Berechtigungsvertrags selbst (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - I ZR 23/06, GRUR 2009, 395 Rn. 38 bis 41 = WRP 2009, 313 - Klingeltöne für Mobiltelefone I) - auch ohne Zustimmung des Berechtigten Bestandteil des Berechtigungsvertrags (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 1988 - KVR 4/87, GRUR 1988, 782, 783 - GEMA-Wertungsverfahren; Urteil vom 19. Mai 2005 - I ZR 299/02, BGHZ 163, 119, 133 f. - PRO-Verfahren).
  • LG München I, 02.07.2014 - 37 O 23779/13

    Kartellklage gegen die ZPÜ wegen urheberrechtliche Vergütungssätze von

    Urheber und Verwertungsgesellschaften sind Unternehmen im Sinne des Kartellrechts (BGH GRUR 1988, 782).
  • KG, 08.07.2009 - 2 U 4/05

    Urheberrecht: Wirksamkeit der auf einer Mitgliederversammlung der GEMA

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können solche Ungleichbehandlungen auf begrenzte Zeit hinzunehmen sein (vgl. BGH NJW-RR 1988, 1187 ff (1188 f) - "GEMA -Wertungsverfahren").

    Insoweit entspricht es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW-RR 1988, 1187 ff (1188)), dass - wovon auch der Senat in der dieser Entscheidung zu Grunde liegenden Berufungsentscheidung ausgegangen war -, sich die marktbeherrschende Stellung der Beklagten nicht nur im Rahmen der Verwertung von Rechten aus, sondern auch beim Erwerb dieser Rechte vom Berechtigten auswirken.

  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 111/12

    Ausschluss eines Musikprogramms von der Verrechnung durch die GEMA: Durchsetzung

  • BVerfG, 10.12.1996 - 1 BvR 1858/96

    Verfassungsmäßigkeit eines Abschlags bezüglich des Zweitverwertungshonorars bei

  • OLG München, 21.01.2010 - 29 U 3700/09

    Urheberrecht: Schadensersatzanspruch einer Verwertungsgesellschaft bei Aufführung

  • OLG Hamburg, 23.03.2011 - 5 U 273/08

    Urheberrecht: Umfang der Pflicht eines Musikverlegers zu Abrechnung der

  • KG, 10.05.2002 - 5 U 5185/00

    Abweichende Entscheidungsverfahren der verschiedenen Berufsgruppen innerhalb

  • KG, 19.10.2000 - 5 W 4307/00
  • KG, 19.11.2002 - 5 U 320/01

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

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