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   BGH, 19.03.1991 - KVR 4/89   

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BGH, 19.03.1991 - KVR 4/89 (https://dejure.org/1991,950)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1991 - KVR 4/89 (https://dejure.org/1991,950)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1991 - KVR 4/89 (https://dejure.org/1991,950)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Apotheke - Apothekerkammer - Wettbewerbsbeschränkung - Zuständigkeit - Warenprobe - Kartellbehörde

  • werbung-schenken.de

    Warenproben in Apotheken

    GWB § 1; GWB § 25; GWB § 37a; BerufsO
    Wettbewerbsbeschränkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Warenproben in Apotheken"; Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Abgabe von Warenproben für apothekenübliche Waren; Begriff des Nachteils; Zulässigkeit von Maßnahmen der Kartellbehörde gegenüber einer Apothekerkammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1067
  • ZIP 1991, 539
  • MDR 1991, 611
  • GRUR 1991, 622
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.10.1986 - KZR 28/85

    "Guten Tag-Apotheke II"; Wettbewerbswidrigkeit einer Apothekenwerbung;

    Auszug aus BGH, 19.03.1991 - KVR 4/89
    Dies gilt auch dann, wenn Standesrecht in zulässiger Weise den Wettbewerb der Berufsangehörigen beschränkt (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 21.10.1986 - KZR 28/85, WuW/E 2326, 2328 - Guten Tag-Apotheke II).

    Ein solcher Nachteil kann auch darin liegen, daß der Adressat mit einem gerichtlichen Verfahren überzogen wird (BGH aaO.; BGH, Urt. v. 21.10.1986 - KZR 28/85, WuW/E 2326, 2329 - Guten Tag-Apotheke II).

    Daß die Betroffene zu 2 eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, schließt nicht aus, sie als Vereinigung von Unternehmen anzusehen (vgl. BGH, Urt. v. 21.10.1986 - KZR 28/85, WuW/E 2326, 2328 - Guten Tag-Apotheke II).

  • BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88

    Sportübertragungen

    Auszug aus BGH, 19.03.1991 - KVR 4/89
    Der Senat hat im Beschluß BGHZ 110, 371, 375 ff. - Sportübertragungen - dargelegt, daß sich die Auswirkungen einer kartellrechtlichen Verfügung je nach Lage des Falles nicht auf das Gebiet des Kartellrechts beschränken, sondern auch auf andere rechtliche Bereiche (dort: auf die der Länderkompetenz unterliegende Rundfunkordnung) erstrecken können.

    Es entspricht gemäß § 77 Satz 1 GWB der Billigkeit, die Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beteiligten zu 3 durch die Betroffenen zu 1 und 2 anzuordnen (vgl. BGH, Beschl. v. 14.03.1990 - KVR 4/88, GRUR 1990, 702, 709 - Sportübertragungen, insoweit in BGHZ 110, 371 nicht abgedruckt).

  • BGH, 16.12.1976 - KVR 5/75

    Angehöriger freier Berufe (hier: Architekten) als Unternehmen - Die als

    Auszug aus BGH, 19.03.1991 - KVR 4/89
    Nachteil im Sinne des § 25 Abs. 2 GWB ist ein vom Adressaten empfundenes Übel, das bei objektiver Beurteilung geeignet ist, seinen Willen zu beeinflussen und ihn zu einem wettbewerbsbeschränkenden Verhalten im Sinne dieser Vorschrift zu bestimmen (BGH, Beschl. v. 16.12.1976 - KVR 5/75, WuW/E 1474, 1478 - Architektenkammer).

    Seine Maßnahmen sollten vielmehr auch dazu dienen, nicht nur den Beteiligten zu 3, sondern in weitem Umfang auch andere Unternehmen bereits durch den Druck, der von der Androhung und Einleitung des konkreten Verfahrens ausging, zu einem Verhalten zu veranlassen, das nicht zum Gegenstand einer vertraglichen Bindung gemacht werden darf (vgl. BGH, Beschl. v. 16.12.1976 - KVR 5/75, WuW/E 1474, 1478 f - Architektenkammer).

  • BGH, 25.10.1983 - KZR 27/82

    Schiedsklausel in Vereinssatzung

    Auszug aus BGH, 19.03.1991 - KVR 4/89
    Denn die von § 1 GWB geschützte Freiheit des Wettbewerbs umfaßt auch die Freiheit des Unternehmens, sein Warenangebot in wettbewerbsrechtlich zulässiger Weise zu bewerben (vgl. BGH, Urt. v. 25.10.1983 - KZR 27/82, WuW/E 2052, 2053 - Abonnentenwerbung).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BGH, 19.03.1991 - KVR 4/89
    Das Gebot des Gleichheitssatzes richtet sich freilich zunächst (nur) an den jeweiligen Normgeber (BVerfGE 21, 54, 68; 76, 1, 73) und die anderen Einzelhändler unterliegen nicht der Satzungsgewalt der Apothekerkammer; doch mußte die Apothekerkammer bei Erlaß ihrer Satzung auch die allgemeine, für die anderen Einzelhändler bestehende Normsituation berücksichtigen und durfte zu Lasten der Apotheker nur bei Vorliegen sachlich ausreichender Gründe hiervon abweichen (vgl. GmS OGB, BVerwGE 39, 355, 374) [BGH 19.10.1971 - GmS-OGB - 3/70].
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für

    Auszug aus BGH, 19.03.1991 - KVR 4/89
    Das Verbot des § 8 Abs. 3 Nr. 8 BO stünde als Berufsausübungsregelung mit Art. 12 Abs. 1 GG nur in Einklang, wenn es durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wäre und der durch die Vorschrift bewirkte Eingriff in die Berufsfreiheit bei einer Abwägung dieser Gründe und der Schwere des Eingriffs dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entspräche (BVerfGE 68, 272, 282; 71, 162, 173 f.).
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus BGH, 19.03.1991 - KVR 4/89
    Das Verbot des § 8 Abs. 3 Nr. 8 BO stünde als Berufsausübungsregelung mit Art. 12 Abs. 1 GG nur in Einklang, wenn es durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wäre und der durch die Vorschrift bewirkte Eingriff in die Berufsfreiheit bei einer Abwägung dieser Gründe und der Schwere des Eingriffs dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entspräche (BVerfGE 68, 272, 282; 71, 162, 173 f.).
  • BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64

    Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer

    Auszug aus BGH, 19.03.1991 - KVR 4/89
    Das Gebot des Gleichheitssatzes richtet sich freilich zunächst (nur) an den jeweiligen Normgeber (BVerfGE 21, 54, 68; 76, 1, 73) und die anderen Einzelhändler unterliegen nicht der Satzungsgewalt der Apothekerkammer; doch mußte die Apothekerkammer bei Erlaß ihrer Satzung auch die allgemeine, für die anderen Einzelhändler bestehende Normsituation berücksichtigen und durfte zu Lasten der Apotheker nur bei Vorliegen sachlich ausreichender Gründe hiervon abweichen (vgl. GmS OGB, BVerwGE 39, 355, 374) [BGH 19.10.1971 - GmS-OGB - 3/70].
  • BGH, 20.01.1983 - I ZR 13/81

    Kaufmannseigenschaft eines Apothekers

    Auszug aus BGH, 19.03.1991 - KVR 4/89
    (Zur grundsätzlichen Berechtigung der Apotheken, für apothekenübliche Waren zu werben, vgl. auch BGH, Urt. v. 20.01.1983 - I ZR 13/81, GRUR 1983, 249, 251 = WRP 1983, 328, 329 - Apothekenwerbung).
  • BGH, 26.10.1961 - KZR 3/61

    Vereinsstrafen gegen Werbemaßnahmen

    Auszug aus BGH, 19.03.1991 - KVR 4/89
    Eine gegen § 1 GWB verstoßende Beschränkung des Wettbewerbs ist allerdings dann nicht gegeben, wenn sich Unternehmen zur Unterlassung von Werbemaßnahmen verpflichten, die nach anderen Vorschriften ohnehin rechtswidrig sind (vgl. BGHZ 36, 105, 111 - Export ohne WBS).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • OLG Köln, 13.07.2018 - 6 U 180/17

    Teilerfolg für Deutschen Wetterdienst im Streit um WarnWetter-App

    cc) Soweit eine geschäftliche Handlung anzunehmen ist, wenn die öffentliche Hand ihren Aufgabenbereich deutlich erkennbar verlässt und ohne Rechtsgrundlage in den Wettbewerb eingreift (vgl. BGH, Urteil vom 19.03.1991 - KVR 4/89, GRUR 1991, 622 - Warenproben in Apotheken; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO, § 3a Rn. 2.21), führt dies zu keinem anderen Ergebnis.

    Denn allein die fehlerhafte Anwendung oder Auslegung des Kompetenzbereichs kann die Annahme einer geschäftlichen Handlung nicht begründen (vgl. BGH, GRUR 1991, 622 - Warenproben in Apotheken).

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 38/00

    Zugabenbündel

    Eine Werbung mit geringwertigen Reklameartikeln und Warenproben für die Apotheke und ihr Randsortiment muß deshalb auch ihnen möglich sein (vgl. dazu auch BVerfG GRUR 1996, 899, 904 = WRP 1996, 1087 - Werbeverbot für Apotheker; BGH, Beschl. v. 19.3.1991 - KVR 4/89, GRUR 1991, 622, 624 = WRP 1991, 393 - Warenproben in Apotheken).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2020 - U (Kart) 3/20
    § 21 Abs. 2 GWB schützt die unternehmerische Entscheidungsfreiheit gegen bestimmte Einflussnahmen und will der Gefahr vorbeugen, dass Verbote des Kartellgesetzes durch Anwendung von Druck oder Lockmitteln umgangen werden (Senat, Urteil vom 18.9.2019, VI U (Kart) 3/19 Rn. 24; Senat, Beschluss vom 29.12.2004, VI-Kart 17/04 (V) Rn. 85, alle zitiert nach juris; in diesem Sinne zum inhaltsgleichen § 25 Abs. 2 GWB (1973) auch bereits BGH, Beschluss vom 19.3.1991, KVR 4/89 "Warenproben in Apotheken"; vgl. auch Bechtold/Bosch, GWB, 9. Auflage 2018, § 21 Rn. 12; Loewenheim in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff/ Kersting/Meyer-Lindemann, Kartellrecht, 4. Auflage 2020, § 1 GWB Rn. 28).

    Ein Nachteil ist ein vom Adressaten empfundenes Übel, das bei objektiver Beurteilung geeignet ist, seinen Willen zu beeinflussen und ihn zu einem wettbewerbsbeschränkenden Verhalten im Sinne dieser Vorschrift zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 19.3.1991, KVR 4/89 "Warenproben in Apotheken", Rn. 36, zitiert nach juris; Bechtold/Bosch, GWB, § 21 Rn. 14; Roth in FK, § 21 Rn. 163, jew. m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 18.09.2019 - U (Kart) 3/19

    Schadensersatz wegen kartellgesetzwidriger Preisbindung bei dem Verkauf von

    § 21 Abs. 2 GWB schützt die unternehmerische Entscheidungsfreiheit gegen bestimmte Einflussnahmen und will der Gefahr vorbeugen, dass Verbote des Kartellgesetzes durch Anwendung von Druck oder Lockmitteln umgangen werden (Senat, Beschluss v. 29. Dezember 2004 - VI-Kart 17/04 (V) , WuW/E DE-R 1453, Rz. 85 bei juris; in diesem Sinne zu § 25 Abs. 2 GWB (1973) a.F. bereits auch BGH, Beschluss v. 19. März 1991 - KVR 4/89 , WuW/E BGH 2688, Rz. 37 bei juris - Warenproben in Apotheken ; Beschluss v. 16. Dezember 1976 - KVR 5/75 , WuW/E BGH 1474, Rz. 50 bei juris - Architektenkammer ; vgl. auch Bechtold/Bosch , GWB, 9. Aufl. [2018], § 21 GWB Rz. 12; Roth in Jaeger/Kokott/Pohlmann/Schroeder , Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht [FK], 93. Lfg.

    Ein Nachteil im Sinne der vorgenannten Verbotsvorschrift ist ein vom Adressaten empfundenes Übel, das bei objektiver Beurteilung geeignet ist, seinen Willen zu beeinflussen und ihn zu einem wettbewerbsbeschränkenden Verhalten im Sinne dieser Vorschrift zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluss v. 19. März 1991 - KVR 4/89 , WuW/E BGH 2688, Rz. 36 bei juris - Warenproben in Apotheken ; Bechtold/Bosch , § 21 GWB Rz. 14; FK- Roth , § 21 GWB Rz. 163, jew. m.w.N.).

  • BVerwG, 05.09.1991 - 3 N 1.89

    Landesapothekerkammer - Verbot der Außenwerbung

    Soweit staatliches oder aufgrund staatlicher Ermächtigung gesetztes Berufsrecht der unternehmerischen Freiheit Grenzen zieht, entfällt auch die Anwendung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - (BGH, Urteil vom 15. Januar 1985 - KZR 17/83 - GRUR 1985, 986, zuletzt Beschluß vom 19. März 1991 - KVR 4/89; ebenso Urteil des beschließenden Senats vom 22. August 1985 - BVerwG 3 C 49.84 - BVerwGE 72, 73, 81).

    Auch der beschließende Senat geht wie der Bundesgerichtshof (Urteil vom 20. Januar 1983 - I ZR 13/81 - GRUR 1983, 249, 252 = NJW 1983, 2085) davon aus, daß die Maßstäbe für die Beurteilung der Werbung bei apothekenpflichtigen Waren strenger als bei dem sonstigen Warensortiment sind und daß sich dies "aus der insoweit erfahrungsgemäß verschiedenen Einstellung des Verkehrs je nach Art der vom Apotheker angebotenen Waren" ergebe (ebenso auf Grund der ausdrücklichen Feststellungen seiner Vorinstanz BGH, Beschluß vom 19. März 1991 - KVR 4/89 -).

  • LSG Hessen, 15.09.2011 - L 1 KR 89/10

    Krankenversicherung - gemeinsame Pressekonferenz der Krankenkassen über die

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich das betreffende Handeln der Körperschaft innerhalb des öffentlich-rechtlich zugewiesenen Aufgabenbereichs hält (BGH, Beschluss vom 19. März 1991 - KVR 4/89 - juris, für den wettbewerbsrechtlichen Unternehmensbegriff).
  • OVG Niedersachsen, 25.09.1992 - 8 K 4440/91

    Werbeverbot; Nichtapothekenpflichtige Arzneimittel; Apothekenübliche Waren

    Diese Auffassung vertrete auch der Bundesgerichtshof im Beschluß vom 19. März 1991 (KVR 4/89).

    Die Antragsteller berufen sich unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 19. März 1991 (MDR 1991, 611), mit dem die Satzungsvorschrift einer Apothekerkammer, die die Abgabe von Warenproben für apothekenübliche Waren verbietet, wegen Verstoßes gegen Art. 12 Abs. 1 GG für nichtig erklärt worden ist, vor allem darauf, daß vernünftige Gründe des Gemeinwohl die hier in Rede stehenden Werberestriktionen nicht rechtfertigten bzw. diese über das zur Wahrung der Volksgesundheit Erforderliche hinausgingen.

    Da somit die Einzelhändler überhaupt nicht der Satzungsgewalt der Antragsgegnerin unterworfen sind, kann Art. 3 Abs. 1 GG nicht verletzt sein (so auch Taupitz, NJW 1992, 938, 941 f) [BGH 19.03.1991 - KVR 4/89] .

  • BGH, 11.05.2009 - NotZ 17/08

    Notar-Domain mit Stadt-Bezeichnung zulässig

    Eine durch eine berufsständische Kammer getroffene Maßnahme ist allein dann - zivilrechtlich - nach den kartellgesetzlichen Vorschriften zu beurteilen, wenn die Kammer den ihr zugewiesenen Aufgabenbereich deutlich erkennbar verlassen und ohne berufsrechtliche Rechtsgrundlage der Sache nach eine Maßnahme zur Beschränkung des Wettbewerbs getroffen hat; andernfalls ist ein dem öffentlichen Recht zuzurechnendes, allein berufsrechtlich zu würdigendes Verhalten anzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 1991 - KVR 4/89 - ZIP 1991, 539, 542 f.; OLG Düsseldorf, WuW 1992, 868, 870 f.).
  • BGH, 11.02.1999 - I ZR 18/97

    Verkaufsschütten vor Apotheken - GG - Gleichbehandlung; GG - Berufsfreiheit

    Hiervon kann auch nicht aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung ausgegangen werden, da die Bevölkerung im allgemeinen zwischen der streng fachbezogenen Tätigkeit des Apothekers bei der Versorgung mit Arzneimitteln und der mehr kaufmännisch, werbend ausgerichteten Tätigkeit beim Vertrieb des Randsortiments zu unterscheiden weiß (vgl. BGH, Beschl. v. 19.3.1991 - KVR 4/89, GRUR 1991, 622, 624 = WRP 1991, 393 - Warenproben in Apotheken).

    Denn eine derartige Werbebeschränkung ist - wie unter II 2 dargelegt - weder geeignet noch erforderlich, um die Erfüllung dieser Aufgabe zu gewährleisten (vgl. auch BGH GRUR 1991, 622, 624 - Warenproben in Apotheken).

  • VG Münster, 06.06.2007 - 6 K 33/06

    Nicht apothekenübliche Waren können zulässige Treueprämien in Apotheken sein

    vgl. zur Abgrenzung der Zuständigkeiten der Kartellbehörden und der Apothekerkammern BHG, Beschluss vom 19. März 1991 - KVR 4/89 -, NJW-RR 1991, 1067.

    Vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. September 1996 - 1 BvR 461/92 -, BGBl. I, S.17; BHG, Beschluss vom 19. März 1991 - KVR 4/89 -, NJW-RR 1991, 1067 zur Frage der Verfassungsmäßigkeit eines generellen Verbots der Abgabe von Zugaben und Zuwendungen in einer Berufsordnung für Apotheker.

  • OLG München, 21.05.1992 - 29 U 4201/91

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 07.07.1992 - KZR 15/91

    Zuständigkeit der Kartellgerichte bei Unterlassungsklage wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1992 - 9 S 2730/86

    Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes: Normierung von

  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.1994 - 9 S 3114/93

    Werbeverbot für Apotheker durch Berufsordnung der Landesapothekerkammer

  • BGH, 10.03.1994 - I ZR 166/92

    Stofftragetasche - Verbotene Nebenleistung

  • BGH, 10.03.1994 - I ZR 36/92

    Pinguin-Apotheke - Berufswidrige Werbung; übertriebenes Anlocken

  • BGH, 19.12.1995 - KVZ 23/95

    Nichtzulassungsbeschwerde in Kartellrechtsverfahren - Begriff der Divergenz

  • OLG Bremen, 20.07.1995 - 2 U 142/94

    Anspruch auf Unterlassung bestimmter Handlungen wegen wettbewerbsrechtlichen

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