Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.04.2006

Rechtsprechung
   BGH, 07.02.2006 - KVR 5/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1219
BGH, 07.02.2006 - KVR 5/05 (https://dejure.org/2006,1219)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2006 - KVR 5/05 (https://dejure.org/2006,1219)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2006 - KVR 5/05 (https://dejure.org/2006,1219)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Fusionskontrollverfahren bzgl. eines Zusammenschlusses zwischen Verkehrsleistungsunternehmen im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs oder öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs; Freistellung von Nahverkehrskooperationen; Öffentlich-rechtliche Genehmigung für die ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GWB § 19 Abs. 2; ; GWB § 36 Abs. 1; ; GWB § 40 Abs. 3; ; AEG § 12 Abs. 7; ; PBefG § 8 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "DB Regio/üstra"; Zulässigkeit der Fusionskontrolle im öffentlichen Personennahverkehr

  • rechtsportal.de

    "DB Regio/üstra"; Zulässigkeit der Fusionskontrolle im öffentlichen Personennahverkehr

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DB Regio/üstra

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kontrolle des Zusammenschlusses von Verkehrsunternehmen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kontrolle eines Zusammenschlusses zwischen Unternehmen des Schienenpersonennahverkehrs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de PDF, S. 2 (Kurzinformation)

    Direktvergaben sind zulässig

Besprechungen u.ä.

  • heuking.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Direktvergaben nicht zulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 166, 165
  • NJW-RR 2006, 836
  • NZBau 2006, 331 (Ls.)
  • WM 2006, 1368
  • WM 2006, 735
  • DB 2006, 725
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 18.12.1979 - KVR 2/79

    Bergedorfer Buchdruckerei (Springer)/Elbe-Wochenblatt

    Auszug aus BGH, 07.02.2006 - KVR 5/05
    Die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung kann insbesondere schon in der Stärkung der Fähigkeit liegen, nachstoßenden Wettbewerb abzuwehren und den von Wettbewerbern und potentiellen Wettbewerbern zu erwartenden Wettbewerbsdruck zu mindern, um die bereits errungene Marktposition zu erhalten und zu sichern (BGHZ 76, 55, 73 - Springer/Elbe Wochenblatt I; BGH, Beschl. v. 10.12.1991 - KVR 2/90, WuW/E 2731, 2737 - Inlandstochter; Beschl. v. 13.7.2004 - KVR 2/03, WuW/E DE-R 1301, 1304 - Sanacorp/ANZAG).

    Ebenso wie es daher bei der Feststellung der Entstehung oder Verstärkung der Marktbeherrschung in erster Linie auf strukturelle Gegebenheiten ankommt (BGHZ 76, 55, 73 - Springer/Elbe-Wochenblatt), kommen auch als Nebenbestimmungen grundsätzlich nur strukturelle Maßnahmen in Betracht, die die Wettbewerbsbedingungen, nicht das Wettbewerbsverhalten der beteiligten Unternehmen beeinflussen (Bosch in Gemeinschaftskommentar, 5. Aufl., § 40 GWB Rdn. 21 f.; Mestmäcker/Veelken in Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl., § 40 Rdn. 48; Ruppelt in Langen/Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, 9. Aufl., § 40 GWB Rdn. 29; Veelken, WRP 2003, 692, 695 ff.).

  • BGH, 13.07.2004 - KVR 2/03

    Kartellsenat zum fusionsbedingten Entstehen einer marktbeherrschenden Stellung im

    Auszug aus BGH, 07.02.2006 - KVR 5/05
    Gerade wenn ein hoher Marktanteil über Jahre hinweg unangefochten besteht, deutet dies nämlich darauf hin, dass anderen möglicherweise gegenläufigen Faktoren keine entscheidende Bedeutung zukommt (BGH, Beschl. v. 13.7.2004 - KVR 2/03, WuW/E DE-R 1301, 1303 - Sanacorp/ANZAG).

    Die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung kann insbesondere schon in der Stärkung der Fähigkeit liegen, nachstoßenden Wettbewerb abzuwehren und den von Wettbewerbern und potentiellen Wettbewerbern zu erwartenden Wettbewerbsdruck zu mindern, um die bereits errungene Marktposition zu erhalten und zu sichern (BGHZ 76, 55, 73 - Springer/Elbe Wochenblatt I; BGH, Beschl. v. 10.12.1991 - KVR 2/90, WuW/E 2731, 2737 - Inlandstochter; Beschl. v. 13.7.2004 - KVR 2/03, WuW/E DE-R 1301, 1304 - Sanacorp/ANZAG).

  • BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02

    Auskunftsanspruch, verfassungsunmittelbarer; Informationsanspruch,

    Auszug aus BGH, 07.02.2006 - KVR 5/05
    Infolgedessen besteht, wie das Beschwerdegericht zutreffend ausführt, während der Geltungsdauer einer Liniengenehmigung für konkurrierende Unternehmen in der Regel keine Möglichkeit, eine entsprechende Genehmigung zu erhalten; es gilt insoweit das Verbot der Doppelbedienung einer Linie (BVerwGE 118, 270, 272 f.).

    Neue Bewerber um die Linienrechte können sich jedoch nicht bereits dann durchsetzen, wenn sie ein gleich gutes Verkehrsangebot unterbreiten, sondern müssen in Bezug auf das öffentliche Verkehrsinteresse und die Verkehrsbedienung der Bevölkerung das bessere Angebot machen (BVerwGE 118, 270, 273).

  • BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02

    Kein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote für

    Auszug aus BGH, 07.02.2006 - KVR 5/05
    Es kann daher nicht unberücksichtigt bleiben, wenn unbeschadet an sich bestehender überregionaler Austauschmöglichkeiten in einem regionalen Bereich tatsächlich kein nennenswerter Wettbewerb stattfindet, weil die Nachfrager überregionale Angebote nicht oder praktisch nicht wahrnehmen (BGHZ 156, 379, 384 f. - Strom und Telefon I).

    Denn gerade bei der Umwandlung von staatlich angeordneten oder geschützten Monopolen in funktionsfähige wettbewerbliche Strukturen darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Monopoltradition nachwirken und das Nachfrageverhalten zugunsten des vormaligen Monopolisten beeinflussen kann (BGHZ 156, 379, 385 f. - Strom und Telefon I).

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 7.99

    Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 - Betreiben von Liniendiensten im Stadt-, Vorort-

    Auszug aus BGH, 07.02.2006 - KVR 5/05
    Da der zumindest zu großen Teilen defizitäre Linienverkehr im öffentlichen Personennahverkehr jedoch nicht ohne öffentliche Zuschüsse auskommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.4.2000 - 3 C 7/99, NZBau 2001, 225, 226), erfolgt die Bereitstellung der Verkehrsleistungen durch die Verkehrsunternehmen bei gemein- wie bei eigenwirtschaftlichen Leistungen prinzipiell gleichermaßen gegen Entgelt.

    Nach der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zu § 13a PBefG (BT-Drs. 12/6269, S. 144) war ein Wahlrecht des Unternehmers gewollt (BVerwG, NZBau 2001, 225, 226).

  • BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95

    "Raiffeisen"; Begriff der marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens;

    Auszug aus BGH, 07.02.2006 - KVR 5/05
    Das könnte DB Regio auch dann einen für die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung ausreichenden strukturellen Vorteil gegenüber Mitbewerbern verschaffen, wenn der Aufgabenträger, wie das Beschwerdegericht annimmt, SPNV-Verkehrsleistungen künftig verstärkt ausschreiben wird (vgl. BGH, Beschl. v. 19.12.1995 - KVR 6/95, WuW/E 3037, 3041 f. - Raiffeisen).
  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus BGH, 07.02.2006 - KVR 5/05
    Denn da Art. 43 und 49 EG und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit als besondere Ausprägungen des gemeinschaftsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ohnedies eine Verpflichtung zur Transparenz einschließen, steht das völlige Fehlen einer Ausschreibung unabhängig von entsprechenden Vorschriften des Sekundärrechts weder mit den Anforderungen der Art. 43 und 49 EG noch mit den Grundsätzen der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz im Einklang (EuGH, Urt. v. 13.10.2005 - Rs. C-458/03, WuW/E Verg. 1155, 1159, Rdn. 48-50 - Parking Brixen - für die Vergabe einer öffentlichen Dienstleistungskonzession).
  • BGH, 21.12.2004 - KVR 26/03

    Deutsche Post/trans-o-flex

    Auszug aus BGH, 07.02.2006 - KVR 5/05
    Es genügt vielmehr, wenn die Marktmacht ausgleichende Wirkung des Wettbewerbs durch eine Veränderung der markt- und unternehmensbezogenen Strukturen in noch höherem Maße eingeschränkt wird, als dies schon vor dem Zusammenschluss der Fall war (BGH, Beschl. v. 21.12.2004 - KVR 26/03, WuW/E DE-R 1419, 1424 - Deutsche Post/trans-o-flex).
  • BGH, 29.09.1981 - KVR 2/80

    Münchener Wochenblatt Verlags- und Werbegesellschaft mbH/3 Münchener

    Auszug aus BGH, 07.02.2006 - KVR 5/05
    Ein trotz Marktbeherrschung verbliebener oder potentieller Wettbewerb bedarf um so mehr des Schutzes, je stärker der Grad der durch Konzentration eingetretenen Beschränkung des Wettbewerbs bereits ist (BGHZ 82, 1, 11 - Zeitungsmarkt München; BGHZ 136, 268, 278 - Stromversorgung Aggertal).
  • BGH, 10.12.1991 - KVR 2/90

    Kontrolle grenzüberschreitender Zusammenschlüsse

    Auszug aus BGH, 07.02.2006 - KVR 5/05
    Die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung kann insbesondere schon in der Stärkung der Fähigkeit liegen, nachstoßenden Wettbewerb abzuwehren und den von Wettbewerbern und potentiellen Wettbewerbern zu erwartenden Wettbewerbsdruck zu mindern, um die bereits errungene Marktposition zu erhalten und zu sichern (BGHZ 76, 55, 73 - Springer/Elbe Wochenblatt I; BGH, Beschl. v. 10.12.1991 - KVR 2/90, WuW/E 2731, 2737 - Inlandstochter; Beschl. v. 13.7.2004 - KVR 2/03, WuW/E DE-R 1301, 1304 - Sanacorp/ANZAG).
  • BGH, 15.07.1997 - KVR 33/96

    BGH bestätigt Untersagungsverfügungen des Bundeskartellamts - Beteiligung von RWE

  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der

  • BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93

    "Gasdurchleitung"; Zuständigkeit des Bundeskartellamts für eine

  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 282/88

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Bodenverseuchung durch herabfallendes

  • BGH, 24.06.2003 - KVR 14/01

    BGH entscheidet im Fusionskontrollverfahren Lekkerland/ Tobaccoland

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

  • BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07

    E. ON/Stadtwerke Eschwege

    Dabei kann gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 i.V. mit Satz 1 Nr. 2 GWB der gemeinsame Marktanteil des Oligopols eine Rolle spielen (BGHZ 166, 165 Tz. 43 - DB Regio/Üstra), aber auch etwa der Abstand zu den nächststarken Wettbewerbern, die unterschiedlichen Unternehmensstrukturen, die etwaigen Marktzutrittsschranken und unternehmerischen Verflechtungen und die tatsächlich bestehenden Wettbewerbsverhältnisse.

    Dabei kommt es entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde nicht auf einen bestimmten Grad an Spürbarkeit an (BGHZ 71, 102, 125 - Kfz-Kupplungen; BGH, Beschl. v. 23.10.1979 - KVR 3/78, WuW/E 1655, 1659 - Zementmahlanlage II; Beschl. v. 21.12.2004 - KVR 26/03, WuW/E DE-R 1419, 1424 - Deutsche Post/trans-o-flex; BGHZ 166, 165 Tz. 49 - DB Regio/Üstra).

    Dafür genügt es, wenn die Gefahr entsteht oder erhöht wird, dass potenzielle Wettbewerber entmutigt und so von einem nachstoßenden Wettbewerb abgehalten werden (BGHZ 136, 268, 278 ff. - Stromversorgung Aggertal; BGH, Beschl. v. 15.7.1997 - KVR 21/96, NJW 1998, 2444, 2449 - Stadtwerke Garbsen; BGHZ 166, 165 Tz. 49 - DB Regio/Üstra).

  • OLG Düsseldorf, 12.10.2016 - U (Kart) 2/16

    Wirksamkeit der Änderung von Satzungsbestimmungen eines vertikalen

    Zudem stellt der Vorrang der eigenwirtschaftlichen Verkehrserbringung nach § 8 Abs. 4 iVm § 8a Abs. 1 PBefG grundsätzlich sicher, dass sie nicht erfüllt sein können (siehe dazu nur OLG München, Beschl. v. 31.03.2016, Verg 14/15, Rdn. 227 f.), und zwar um so mehr, als § 8 Abs. 4 PBefG eine eigenwirtschaftliche Erbringung von Verkehrsleistungen auch dann annimmt, wenn "deren Aufwand gedeckt wird durch Ausgleichsleistungen auf der Grundlage von allgemeinen Vorschriften nach Artikel 3 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EG) 137072007" und damit in Fällen, die nach dieser Verordnung als gemeinwirtschaftliche Erbringung von Verkehrsleistungen zu qualifizieren wären (siehe dazu Hölzl in Münchener Kommentar zum Europäischen und Deutschen Wettbewerbsrecht, 2011, Art. 2 VO 1370/2007 Rdn. 14 und BGH, Beschl. v. 7.02.2006, KVR 5/05, Rdn. 27 - DB Regio/üstra).

    Denn nach dem auch danach noch praktizierten Organisations- und Vertragsmodell (siehe dazu die "Verträge über die Durchführung von Linienverkehren" und Anlage K 5 zum Schriftsatz der Klägerin vom 17.09.2015) beschaffen die an der Beklagten unmittelbar oder mittelbar als Gesellschafter beteiligten Aufgabenträger - selbst oder durch ihre Verkehrsgesellschaften - Dienstleistungen, die in den für die Durchführung des öffentliche Personennahverkehrs erforderlichen operativen Verkehrsleistungen bestehen, um damit - selbst oder durch ihre Verkehrsgesellschaften - Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr zu erbringen, die ihrerseits wirtschaftlichen Charakter haben; die Beklagte wird in diesem Organisations- und Vertragsmodell als Nach- oder Subunternehmer tätig (siehe dazu nur BGH, Beschl. v. 7. Februar 2006, KVR 5/05, Rdn. 17 f., 23 f., 27, 46 - DB Regio/üstra).

    Der Fahrgastmarkt ist demgegenüber ein Angebotsmarkt für die Erbringung liniengebundener Verkehrsdienstleistungen gegenüber dem Fahrgast (siehe zum Ganzen BGH, Beschl. v. 7. Februar 2006, KVR 5/05, Rdn. 3, 17 f., 23 f., 27, 46 - DB Regio/üstra).

    Ungeachtet der Tatsache, dass sie alle Inhouse-Gesellschaften derselben Aufgabenträger sind und ein kartellrechtlich relevantes Wettbewerbsverhältnis schon daher fraglich ist, müssten sie im Verhältnis zu den Aufgabenträgern um die Erlangung der zivil- und/oder öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen dafür "konkurrieren", dass sie ihre Verkehrsleistungen bereitstellen und auf diesem Wege auch auf dem Fahrgastmarkt anbieten können (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 7. Februar 2006, KVR 5/05, Rdn. 23 f., 27, 46 - DB Regio/üstra).

    Gerade letzteres folgt nicht zuletzt auch daraus, dass es sich bei den Linien im öffentlicher Personennahverkehr um Streckenmonopole handelt, dass insoweit das Verbot der Doppelbelegung gilt (§ 13 Abs. 2b PBefG; BGH, Beschl. v. 7. Februar 2006, KVR 5/05, Rdn. 26, 34 - DB Regio/üstra), und dass Gemeinschaftskonzessionen vor allem den Zweck haben, den Nach- oder Subunternehmer vor einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages zu schützen.

    Der Bundesgerichtshof hat - entgegen dem Vortrag der Klägerin - in dieser Entscheidung die räumliche Marktabgrenzung des Aufgabenträgermarktes jedoch ausdrücklich offen gelassen und lediglich ausgeführt, dass "die vom Beschwerdegericht festgestellten Aktivitäten mehrerer bundesweit tätiger Anbieter grundsätzlich gegen eine örtliche oder regionale Marktabgrenzung sprechen", dass es jedoch "nicht unberücksichtigt bleiben kann, wenn unbeschadet an sich bestehender überregionaler Austauschmöglichkeiten in einem regionalen Bereich kein nennenswerter Wettbewerb stattfindet, weil Nachfrager überregionale Angebote nicht oder praktisch nicht wahrnehmen," und es möglich sein könne, "dass die regionalen Marktverhältnisse trotz der Tätigkeit bundesweiter Anbieter noch so verfestigt sind, dass die Annahme eines bundesweiten Aufgabenträgermarktes den wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht hinreichend gerecht würde" (BGH, Beschl. v. 7. Februar 2006, KVR 5/05, Rdn. 28-36 - DB Regio/üstra).

    Dies betrifft insbesondere die Annahme, dass die kommunalen Verkehrsgesellschaften strukturell begünstigt würden (BGH, Beschl. v. 7. Februar 2006, KVR 5/05, Rdn. 32 - DB Regio/üstra).

  • BGH, 16.01.2008 - KVR 26/07

    Kreiskrankenhaus Bad Neustadt

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind an sich bestehende überregionale Bezugsalternativen bei der räumlichen Marktabgrenzung nicht zu berücksichtigen, wenn sie von den Nachfragern tatsächlich nicht oder kaum wahrgenommen werden (BGHZ 156, 379, 384 f. - Strom und Telefon I; 166, 165 Tz. 29 - DB Regio/Üstra).
  • BGH, 08.06.2010 - KVR 4/09

    Springer/Pro Sieben II

    Dabei kommt es nicht auf einen bestimmten Grad an Spürbarkeit an (BGH, Beschluss vom 21. Februar 1978 - KVR 4/77, BGHZ 71, 102, 125 - Kfz-Kupplungen; Beschluss vom 23. Oktober 1979 - KVR 3/78, WuW/E 1655, 1659 - Zementmahlanlage II; Beschluss vom 21. Dezember 2004 - KVR 26/03, WuW/E DE-R 1419, 1424 - Deutsche Post/trans-o-flex; Beschluss vom 7. Februar 2006 - KVR 5/05, BGHZ 166, 165 Rn. 49 - DB Regio/Üstra; Beschluss vom 11. November 2008 - KVR 60/07, BGHZ 178, 285 Rn. 61 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).

    Dafür genügt es, wenn die Gefahr entsteht oder erhöht wird, dass potenzielle Wettbewerber entmutigt und so von einem nachstoßenden Wettbewerb abgehalten werden (BGH, Beschluss vom 15. Juli 1997 - KVR 33/96, BGHZ 136, 268, 278 ff. - Stromversorgung Aggertal; Beschluss vom 15. Juli 1997 - KVR 21/96, NJW 1998, 2444, 2449 - Stadtwerke Garbsen; Beschluss vom 7. Februar 2006 - KVR 5/05, BGHZ 166, 165 Rn. 49 - DB Regio/Üstra; Beschluss vom 11. November 2008 - KVR 60/07, BGHZ 178, 285 Rn. 61 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).

    Die Angriffe der Rechtsbeschwerde gegen die Annahme des Beschwerdegerichts, die von den Zusammenschlussbeteiligten angebotenen Auflagen seien nicht geeignet gewesen, die Untersagungsvoraussetzungen entfallen zu lassen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 7. Februar 2006 - KVR 5/05, BGHZ 166, 165 Rn. 60 - DB Regio/Üstra; Dubberstein in MünchKomm.GWB, § 40 Rn. 47; Mestmäcker/Veelken in Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Aufl., § 40 Rn. 47), vermögen ihr gleichfalls nicht zum Erfolg zu verhelfen.

  • BGH, 16.01.2007 - KVR 12/06

    National Geographic II

    Die Marktabgrenzung dient dem Ziel, die Wettbewerbskräfte zu ermitteln, denen die beteiligten Unternehmen ausgesetzt sind (BGHZ 156, 379, 384 - Strom und Telefon I; BGH, Beschl. v. 7.2.2006 - KVR 5/05, WuW/E DE-R 1681 Tz. 29 - DB Regio/üstra, zur Veröffentlichung in BGHZ 166, 165 vorgesehen).
  • BGH, 10.02.2009 - KVR 67/07

    Gaslieferverträge

    Bei den Anordnungen, in denen es um den Abschluss künftiger Gaslieferverträge geht, handelt es sich um einen rechtlich und tatsächlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs, auf den der Rechtsmittelführer das Rechtsmittel beschränken kann (vgl. BGHZ 166, 165 Tz. 10 - DB Regio/ Üstra).
  • OLG Düsseldorf, 14.08.2013 - Kart 1/12

    Kabel BW und Unity-Media durften nicht fusionieren

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind daher an sich bestehende überregionale Bezugsalternativen bei der räumlichen Marktabgrenzung nicht zu berücksichtigten, wenn sie von den Nachfragern tatsächlich nicht oder kaum wahrgenommen werden (BGHZ 156, 379, 384 f. - Strom und Telefon I; BGHZ 166, 165 Tz. 29 - DB Regio/Üstra; BGHZ 175, 333 Tz. 65 - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt ).

    Das ausdrückliche Verbot, die beteiligten Unternehmen einer laufenden Verhaltenskontrolle zu unterstellen (§ 40 Abs. 3 Satz 2 GWB), verdeutlicht und konkretisiert diese durch den Gesetzeszweck vorgegebene Zielrichtung der Nebenbestimmungen (BGHZ 166, 165 Rn. 56 - DB Regio/Üstra).

    Entscheidend ist daher weniger, ob auf das Verhalten der Unternehmen eingewirkt wird, als vielmehr die Frage, ob hierdurch ein struktureller Effekt erzielt wird, der hinreichend wirksam und nachhaltig ist, um eine Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen durch den Zusammenschluss zu verhindern oder zu kompensieren (BGHZ 166, 165 Rn. 59 - DB Regio/Üstra).

  • BGH, 11.07.2006 - KVR 28/05

    Deutsche Bahn/KVS Saarlouis

    Das Zusammenschlussvorhaben betrifft in erster Linie den Aufgabenträgermarkt für den ÖSPV, auf dem die Zusammenschlussbeteiligten und ihre Wettbewerber um die Erlangung von Rechtspositionen konkurrieren, die es ihnen ermöglichen, auf den nachgelagerten Fahrgastmärkten ihre Dienstleistungen anbieten zu können (BGH, Beschl. v. 7.2.2006 - KVR 5/05, WuW/E DE-R 1681, Tz. 24 - DB Regio/üstra, zum Abdruck in BGHZ vorgesehen).

    Auch das ist nicht zu beanstanden und entspricht dem - nach Erlass der Beschwerdeentscheidung ergangenen - Beschluss des Senats vom 7. Februar 2006 (KVR 5/05, WuW/E DE-R 1681, Tz. 19 f. - DB Regio/üstra).

    Die Zusammenschlusskontrolle unterfällt diesen Regelungen nicht (BGH, Beschl. v. 7.2.2006 - KVR 5/05, WuW/E DE-R 1681, Tz. 20 - DB Regio/üstra).

    Aus diesen rechtsfehlerfreien und als solchen auch von der Rechtsbeschwerde nicht angegriffenen Ausführungen ergibt sich in Verbindung mit den allgemeinen Erwägungen, die für eine regionale Marktabgrenzung des ÖSPV-Aufgabenträgermarktes sprechen (BGH, Beschl. v. 7.2.2006 - KVR 5/05, WuW/E DE-R 1681, Tz. 28 ff. - DB Regio/üstra), dass die theoretische Möglichkeit für die Aufgabenträger, bei der Sicherstellung eines ausreichenden ÖSPV-Verkehrsangebots auf Angebote überregionaler Anbieter zugreifen zu können, auf die tatsächlichen Marktgegebenheiten bislang so wenig spürbaren Einfluss hat, dass eine bundesweite Marktabgrenzung den tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht gerecht würde (vgl. BGHZ 156, 379, 384 f. - Strom und Telefon I).

  • BGH, 01.09.2020 - KZR 12/15

    Stationspreissystem II

    Da diese zugangsberechtigten Schienenverkehrsunternehmen, wie sich aus dem Bescheid der Bundesnetzagentur vom 10. Dezember 2009 ergibt, potentiell bundesweit im Wettbewerb um Aufträge für die Erbringung von Verkehrsleistungen stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2006 - KVR 5/05, WuW 2006, 509 Rn. 38 ff. - DB Regio/üstra), war die Anwendung des SPS 05 geeignet, deren Position im Wettbewerb zu beeinträchtigen.
  • BGH, 10.12.2008 - KVR 2/08

    Stadtwerke Uelzen

    Die Marktabgrenzung dient dem Ziel, die Wettbewerbskräfte zu ermitteln, denen die beteiligten Unternehmen ausgesetzt sind (BGHZ 156, 379, 384 - Strom und Telefon I; BGHZ 166, 165 Tz. 29 - DB Regio/üstra).
  • BGH, 08.02.2022 - KZR 89/20

    EU-Kartellrechtliches Missbrauchsverbot: Beanstandung des Preissystems eines

  • BGH, 12.01.2021 - KVR 34/20

    CTS Eventim/Four Artists

  • OLG Frankfurt, 03.02.2023 - 2 U 88/21

    Schadensersatz bei verspäteter Überlassung von Bahntrassen an private

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - Kart 2/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamts; Rechtswidrige

  • OLG Düsseldorf, 22.04.2020 - Kart 3/19

    Keine Fusion von Remondis und "Grünem Punkt"

  • BGH, 12.06.2018 - KZR 4/16

    Zuwiderhandlung gegen das Kartellverbot: Austauschvertrag als bezweckte

  • BGH, 08.02.2022 - KZR 8/21

    Kartellsache: Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung eines

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2008 - Kart 7/06

    Gescheiterte Übernahme von ProSiebenSat.1 Media AG durch die Axel Springer AG

  • OLG Frankfurt, 15.09.2020 - 11 U 128/14

    Zur kartellrechtlichen Überprüfung von Trassenentgelten

  • BGH, 07.11.2006 - KVR 28/05

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge betreffend die tatsächliche Feststellung der

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - 1 Kart 2/21
  • BGH, 12.06.2018 - EnVR 63/17

    Niedrigere Festsetzung der Erlösobergrenzen für die zweite Regulierungsperiode

  • OLG Düsseldorf, 09.10.2007 - 5 Ss 67/07

    Amtsträger

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Rechtsprechung
   BGH, 24.04.2006 - KVR 5/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,30949
BGH, 24.04.2006 - KVR 5/05 (https://dejure.org/2006,30949)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2006 - KVR 5/05 (https://dejure.org/2006,30949)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2006 - KVR 5/05 (https://dejure.org/2006,30949)
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  • OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - Kart 1/04

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen eine kartellbehördliche Entscheidung im

    Auszug aus BGH, 24.04.2006 - KVR 5/05
    OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.12.2004 - VI - Kart 1/04 (V) -.
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