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   BGH, 10.04.1984 - KVR 8/83   

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https://dejure.org/1984,2841
BGH, 10.04.1984 - KVR 8/83 (https://dejure.org/1984,2841)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1984 - KVR 8/83 (https://dejure.org/1984,2841)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1984 - KVR 8/83 (https://dejure.org/1984,2841)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Formelle Beschwer - Materielle Beschwer - Anfechtungsbeschwerde - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Fusion - Kartellverwaltungsverfahren - Beigeladener

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 1004
  • GRUR 1984, 607
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 05.12.1963 - KVR 1/63

    Beeinträchtigung von Rechten i. S. des § 75 Abs. 1 GWB

    Auszug aus BGH, 10.04.1984 - KVR 8/83
    Das Kammergericht hat weiter mit Recht zwischen der durch § 62 Abs. 2 GWB (hier in Verbindung mit § 51 Abs. 2 Nr. 4 GWB) geregelten Beschwerdeberechtigung und den hiervon unabhängigen Zulässigkeitserfordernissen jeder Beschwerde - hier der notwendigen Beschwer als einer besonderen Form des Rechtsschutzinteresses (BGHZ 41, 61, 65 - Zigaretten) - unterschieden (vgl. BGH GRUR 1979, 180, 182 = WuWE 1562, 1564 - Air-Conditioning-Anlagen; BGH GRUR 1979, 328, 330 = WuWE 1556, 1558 - Weichschaum-Rohstoffe III).

    Durch diese Gesetzesänderung ist zwar für die Rechtsbeschwerde das besondere Erfordernis einer Beeinträchtigung eigener Rechte durch die angefochtene Entscheidung fortgefallen; unberührt geblieben sind jedoch die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen jeder Rechtsbeschwerde, nämlich insbesondere das Erfordernis einer formellen und materiellen Beschwer, das von dem besonderen Erfordernis einer Rechtsbeeinträchtigung zu trennen ist (dazu BGHZ 41, 61, 65 - Zigaretten; siehe auch BGHZ 46, 168, 184 - Bauindustrie).

    Während es für die Beiladung genügt, daß lediglich wirtschaftliche Interessen berührt werden (vgl. BGHZ 41, 61, 64 - Zigaretten), erfordert die materielle Beschwer, wie ausgeführt, darüberhinausgehend, daß dem materiellen Anliegen durch den rechtskräftigen Inhalt der angefochtenen Entscheidung nicht entsprochen worden ist.

  • BGH, 31.10.1978 - KVR 3/77
    Auszug aus BGH, 10.04.1984 - KVR 8/83
    Das Kammergericht hat ohne Rechtsverstoß dargelegt, daß die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsanträge voraussetzt, daß die ursprünglich erhobenen Anfechtungsbeschwerden ihrerseits zulässig waren; denn § 70 Abs. 2 S. 2 GWB eröffnet kein neues Beschwerdeverfahren, sondern ermöglicht eine Anpassung der Anträge an die Erledigung der Untersagungsverfügung, wenn der Beschwerdeführer trotz eingetretener Erledigung ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat, daß die Untersagungsverfügung unzulässig oder unbegründet gewesen ist (vgl. BGHZ 55, 40, 41 [BGH 16.11.1970 - KVR 5/79] - Feuerfeste Steine (Chamotte); BGH GRUR 1979, 328, 330 = WuWE 1556, 1558 - Weichschaum-Rohstoffe III; zuletzt BGH WuWE 2031, 2035 - Elbe-Wochenblatt II).

    Das Kammergericht hat weiter mit Recht zwischen der durch § 62 Abs. 2 GWB (hier in Verbindung mit § 51 Abs. 2 Nr. 4 GWB) geregelten Beschwerdeberechtigung und den hiervon unabhängigen Zulässigkeitserfordernissen jeder Beschwerde - hier der notwendigen Beschwer als einer besonderen Form des Rechtsschutzinteresses (BGHZ 41, 61, 65 - Zigaretten) - unterschieden (vgl. BGH GRUR 1979, 180, 182 = WuWE 1562, 1564 - Air-Conditioning-Anlagen; BGH GRUR 1979, 328, 330 = WuWE 1556, 1558 - Weichschaum-Rohstoffe III).

  • BGH, 31.10.1978 - KVR 7/77

    Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Air-Conditioning-Anlagen für Kraftwagen

    Auszug aus BGH, 10.04.1984 - KVR 8/83
    Das Kammergericht hat weiter mit Recht zwischen der durch § 62 Abs. 2 GWB (hier in Verbindung mit § 51 Abs. 2 Nr. 4 GWB) geregelten Beschwerdeberechtigung und den hiervon unabhängigen Zulässigkeitserfordernissen jeder Beschwerde - hier der notwendigen Beschwer als einer besonderen Form des Rechtsschutzinteresses (BGHZ 41, 61, 65 - Zigaretten) - unterschieden (vgl. BGH GRUR 1979, 180, 182 = WuWE 1562, 1564 - Air-Conditioning-Anlagen; BGH GRUR 1979, 328, 330 = WuWE 1556, 1558 - Weichschaum-Rohstoffe III).

    Eine materielle Beschwer ergibt sich bereits aus einer der Partei nachteiligen Wirkung aus dem rechtskraftfähigen Entscheidungsinhalt (BGH NJW 1975, 539), die auch in einen Eingriff in eine rechtlich geschützte Position liegen kann (BGH GRUR 1979, 180, 182 = WuWE 1562, 1564 - Air-Conditioning-Anlagen).

  • BGH, 07.11.1974 - III ZR 115/72

    Kündigung eines Kontokorrentkredits - Kostenentscheidung wegen Erledigung einer

    Auszug aus BGH, 10.04.1984 - KVR 8/83
    Eine materielle Beschwer ergibt sich bereits aus einer der Partei nachteiligen Wirkung aus dem rechtskraftfähigen Entscheidungsinhalt (BGH NJW 1975, 539), die auch in einen Eingriff in eine rechtlich geschützte Position liegen kann (BGH GRUR 1979, 180, 182 = WuWE 1562, 1564 - Air-Conditioning-Anlagen).

    Denn die - verfahrensrechtlich zu bestimmende materielle Beschwer ergibt sich insgesamt aus dem rechtskraftfähigen Entscheidungsinhalt, soweit er den Beschwerdeführern nachteilig ist (BGH NJW 1975, 539, BSGE 35, 228, 230).

  • BGH, 27.02.1961 - III ZR 16/60

    Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus BGH, 10.04.1984 - KVR 8/83
    Der Umfang der Rechtskraft ergibt sich dabei aus der Urteilsformel, zu deren Auslegung aber Tatbestand und Entscheidungsgründe heranzuziehen sind, wie für den Zivilals auch für den Verwaltungsprozeß anerkannt ist (vgl. BGHZ 34, 337, 339; 36, 365, 367; BGH NJW 1979, 720; BVerwG DVBl 1959, 398; BVerwGE 29, 210, 211 f; BSGE 35, 228, 230, 231).
  • BGH, 14.02.1962 - IV ZR 156/61

    Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus BGH, 10.04.1984 - KVR 8/83
    Der Umfang der Rechtskraft ergibt sich dabei aus der Urteilsformel, zu deren Auslegung aber Tatbestand und Entscheidungsgründe heranzuziehen sind, wie für den Zivilals auch für den Verwaltungsprozeß anerkannt ist (vgl. BGHZ 34, 337, 339; 36, 365, 367; BGH NJW 1979, 720; BVerwG DVBl 1959, 398; BVerwGE 29, 210, 211 f; BSGE 35, 228, 230, 231).
  • BGH, 15.07.1966 - KVR 3/65

    Wettbewerbsregeln (Zulässigkeit nach § 28 Abs. 2 GWB)

    Auszug aus BGH, 10.04.1984 - KVR 8/83
    Durch diese Gesetzesänderung ist zwar für die Rechtsbeschwerde das besondere Erfordernis einer Beeinträchtigung eigener Rechte durch die angefochtene Entscheidung fortgefallen; unberührt geblieben sind jedoch die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen jeder Rechtsbeschwerde, nämlich insbesondere das Erfordernis einer formellen und materiellen Beschwer, das von dem besonderen Erfordernis einer Rechtsbeeinträchtigung zu trennen ist (dazu BGHZ 41, 61, 65 - Zigaretten; siehe auch BGHZ 46, 168, 184 - Bauindustrie).
  • BGH, 05.05.1967 - KVR 1/65

    Wirksamkeit einer Preisbindungsanmeldung - Verteuerung einer preisgebundenen Ware

    Auszug aus BGH, 10.04.1984 - KVR 8/83
    Nach den übereinstimmenden Erklärungen aller Verfahrensbeteiligten ist das Verfahren in der Hauptsache erledigt; über die Betriebe des fraglichen Unternehmens ist anderweitig verfügt worden; damit hat sich die angefochtene Untersagungsverfügung erledigt (vgl. BGH GRUR 1967, 613, 615 - Dixan), so daß verfahrensrechtlich der Übergang von den ursprünglich erhobenen Anfechtungsbeschwerden zu (Fortsetzungs-)Feststellungsanträgen nach § 70 Abs. 2 S. 2 GWB eröffnet ist.
  • BGH, 16.11.1970 - KVR 5/70

    Kein Rechtsmittel gegen die Aufforderung der Kartellbehörde nach § 24 GWB

    Auszug aus BGH, 10.04.1984 - KVR 8/83
    Das Kammergericht hat ohne Rechtsverstoß dargelegt, daß die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsanträge voraussetzt, daß die ursprünglich erhobenen Anfechtungsbeschwerden ihrerseits zulässig waren; denn § 70 Abs. 2 S. 2 GWB eröffnet kein neues Beschwerdeverfahren, sondern ermöglicht eine Anpassung der Anträge an die Erledigung der Untersagungsverfügung, wenn der Beschwerdeführer trotz eingetretener Erledigung ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat, daß die Untersagungsverfügung unzulässig oder unbegründet gewesen ist (vgl. BGHZ 55, 40, 41 [BGH 16.11.1970 - KVR 5/79] - Feuerfeste Steine (Chamotte); BGH GRUR 1979, 328, 330 = WuWE 1556, 1558 - Weichschaum-Rohstoffe III; zuletzt BGH WuWE 2031, 2035 - Elbe-Wochenblatt II).
  • BVerwG, 15.03.1968 - VII C 183.65

    Antrag auf die Erteilung der Genehmigung in der Sonderform des Berufsverkehrs -

    Auszug aus BGH, 10.04.1984 - KVR 8/83
    Der Umfang der Rechtskraft ergibt sich dabei aus der Urteilsformel, zu deren Auslegung aber Tatbestand und Entscheidungsgründe heranzuziehen sind, wie für den Zivilals auch für den Verwaltungsprozeß anerkannt ist (vgl. BGHZ 34, 337, 339; 36, 365, 367; BGH NJW 1979, 720; BVerwG DVBl 1959, 398; BVerwGE 29, 210, 211 f; BSGE 35, 228, 230, 231).
  • BVerwG, 28.01.1959 - V C 38.56
  • BGH, 25.09.1978 - VII ZR 281/77

    Rechtskraftwirkung eines Urteils - Voraussetzungen für die Annahme eines

  • BGH, 06.12.2011 - KVR 95/10

    Total/OMV

    Die in der Aufhebung der Untersagungsverfügung liegende Beschwer des Amtes (vgl. zum Erfordernis der Beschwer BGH, Beschluss vom 10. April 1984 - KVR 8/83, WuW/E BGH 2077, 2078 f. - Coop/Supermagazin) ist nicht dadurch entfallen, dass sich die Hauptsache wegen des anderweitigen Verkaufs der Tankstellen erledigt hat.
  • BGH, 24.06.2003 - KVR 14/01

    BGH entscheidet im Fusionskontrollverfahren Lekkerland/ Tobaccoland

    Denn der als Beigeladener grundsätzlich beschwerdebefugte Dritte (§ 63 Abs. 2 i.V. mit § 54 Abs. 2 Nr. 3 GWB) muß durch die Freigabeverfügung formell und materiell beschwert sein (vgl. BGH, Beschl. v. 10.4.1984 - KVR 8/83, WuW/E 2077, 2078 f. - Coop-Supermagazin; Kollmorgen in Langen/Bunte aaO § 63 GWB Rdn. 21; Karsten Schmidt in Immenga/Mestmäcker aaO § 63 Rdn. 27; a.A. Ruppelt in Langen/Bunte aaO § 40 GWB Rdn. 32; Bechtold aaO § 63 Rdn. 6 u. § 40 Rdn. 21).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2019 - Kart 7/16

    Bankenunabhängiges Bezahlverfahren für den Internethandel

    Sie setzt bei der Anfechtungsbeschwerde vor-aus, dass der Beschwerdeführer durch die angefochtene Verfügung der Kartellbehörde zwar nicht in seinen subjektiven Rechten, zumindest aber in seinen wirtschaftlichen Interessen unmittelbar und individuell nachteilig berührt ist (BGH, Beschluss vom 30.03.2011, KVZ 100/10, Rn. 4 bei juris - Presse-Grossisten ; Beschluss vom 25.09.2007, KVR 25/06, Rn. 12 ff. bei juris - Anteilsveräußerung ; Beschluss vom 24.06.2003, KVR 14/01, Rn. 15 bei juris - HABET/Lekkerland ; Beschluss vom 10.04.1984, KVR 8/83, Rn. 16 bei juris - Coop-Supermagazin ; Beschluss vom 31.10.1978, KVR 7/77, Rn. 33 bei juris - Air-Conditioning ; Senat, Beschluss vom 23.08.2017, VI-Kart 5/16 (V), Rn. 19 bei juris - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann ; Beschluss vom 06.09.2006, VI-Kart 13/05 (V), Rn. 22 ff. bei juris - Deutsche Börse/London Stock Exchange ; Beschluss vom 19.09.2001, Kart 22/01 (V), Rn. 45 ff. bei juris - Net Cologne ).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - Kart 2/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamts; Rechtswidrige

    Voraussetzung ist zudem, dass die ursprüngliche Beschwerde zulässig gewesen ist bzw. gewesen wäre, denn § 76 Abs. 2 S. 2 GWB eröffnet kein neues Beschwerdeverfahren, sondern ermöglicht die Anpassung des Rechtsschutzziels an die - zwischenzeitlich eingetretene - Erledigung der Verfügung (vgl. BGH, Beschluss vom 10.04.1984 - KVR 8/83 , Rn. 12 bei juris - Coop/Supermagazin ; Senat, Beschluss vom 24.05.2017 - VI-Kart 6/16 (V) , Rn. 33 bei juris).

    Sie setzt bei der Anfechtungsbeschwerde voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angefochtene Verfügung der Kartellbehörde zwar nicht in seinen subjektiven Rechten, zumindest aber in seinen wirtschaftlichen Interessen unmittelbar und individuell nachteilig berührt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30.03.2011 - KVZ 100/10 , Rn. 4 bei juris - Presse-Grossisten ; Beschluss vom 25.09.2007 - KVR 25/06 , Rn. 12 ff. bei juris - Anteilsveräußerung ; Beschluss vom 24.06.2003 - KVR 14/01 , Rn. 15 bei juris - HABET/Lekkerland ; Beschluss vom 10.04.1984 - KVR 8/83 , Rn. 16 bei juris - Coop/Supermagazin ; Beschluss vom 31.10.1978 - KVR 7/77 , Rn. 33 bei juris - Air-Conditioning ; Senat, Beschluss vom 26.08.2020 - VI-Kart 4/19 (V) , Rn. 20 bei juris - Erledigte Fusionsuntersagung ; Beschluss vom 30.01.2019 - VI-Kart 7/19 (V) , NZKart 2019, 164 - Zahlungsauslösedienste ; Beschluss vom 23.08.2017 - VI-Kart 5/16 (V) , Rn. 19 bei juris - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann ; Beschluss vom 06.09.2006 - VI-Kart 13/05 (V) , Rn. 22 ff. bei juris - Deutsche Börse/London Stock Exchange ; Beschluss vom 19.09.2001 - Kart 22/01 (V) , Rn. 45 ff. bei juris - Net Cologne ).

    Eine solche Erledigung der Hauptsache im Verfahren über die Anfechtung einer Verfügung des Bundeskartellamts tritt nach allgemeiner Auffassung dann ein, wenn die angefochtene Verfügung keine rechtlichen Wirkungen mehr entfalten kann, deshalb gegenstandslos geworden ist und damit die mit ihr verbundene Beschwer des Betroffenen nachträglich entfallen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - KVR 16/06 , Rn. 18 bei juris; Beschluss vom 31.05.2006 - KVR 1/05 , Rn. 13 bei juris - Call-Option ; Beschluss vom 29.10.1985 - KVR 1/84 , Rn. 12 bei juris - Philip Morris/Rothmans ; Beschluss vom 10.04.1984 - KVR 8/83 , Rn. 16 bei juris - Coop/Supermagazin ; Senat, Beschluss vom 26.08.2020 - VI-Kart 4/19 (V) , Rn. 21 bei juris - Erledigte Fusionsuntersagung ; Beschluss vom 30.01.2019 - VI-Kart 7/16 (V) , NZKart 2019, 164 - Zahlungsauslösedienste ; Urteil vom 26.09.2018 - VI-U (Kart) 24/17 , Urteilsumdruck S. 17; Beschluss vom 23.08.2017 - VI-Kart 5/16 (V) , Rn. 19 bei juris - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann ; Beschluss vom 24.05.2017 - VI-Kart 6/16 (V) , Rn. 36 bei juris; Beschluss vom 01.08.2012 - VI-Kart 7/11 (V) , Rn. 45 bei juris; Bechtold/Bosch, GWB, 9. Auflage 2018, § 71 Rn. 9; Schmidt in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 6. Auflage 2020, § 71 GWB Rn. 21).

  • BGH, 16.12.2014 - EnVR 54/13

    Energiewirtschaftliche Verwaltungssache zur Entgeltgenehmigung für den Zugang zu

    Dieser an § 71 GWB angelehnten Vorschrift (vgl. BT-Drucks. 15/3917, S. 72) kommt indes insoweit kein anderer Regelungsgehalt zu, als auch sie das Vorliegen einer materiellen Beschwer und die Verletzung eigener Rechte voraussetzt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. Juli 1976 - KVR 4/75, BGHZ 67, 104, 110 f. - Vitamin B 12, vom 10. April 1984 - KVR 8/83, WuW/E 2077, 2079 - Coop Supermagazin und vom 28. Juni 2005 - KVR 27/04, BGHZ 163, 296, 301 - Arealnetz).
  • BGH, 11.11.2008 - EnVR 1/08

    citiworks

    Daraus folgt zugleich, dass citiworks durch die angefochtene Entscheidung individuell und unmittelbar betroffen und damit materiell beschwert ist (vgl. BGH, Beschl. v. 10.4.1984 - KVR 8/83, WuW/E 2077, 2078 f. - Coop-Supermagazin).
  • BGH, 25.09.2007 - KVR 25/06

    Anteilsveräußerung

    Die notwendige Filterung zur Vermeidung einer Popularklage wird jedoch in der Beschwerdeinstanz nicht durch das formalisierte Merkmal der Verfahrensbeteiligung im Verfahren vor der Kartellbehörde, sondern durch das davon unabhängige Zulässigkeitserfordernis der materiellen Beschwer als einer besonderen Form des Rechtsschutzinteresses gewährleistet (vgl. BGHZ 51, 61, 63 ff.; BGH, Beschl. v. 13.10.1978 - KVR 3/77, WuW/E 1556, 1557 - Weichschaum III; Beschl. v. 31.10.1978 - KVR 7/77, WuW/E 1562, 1564 - Air-Conditioning-Anlagen; Beschl. v. 10.4.1984 - KVR 8/83, WuW/E 2077, 2079 - Coop-Supermagazin; BGHZ 155, 214, 217 - HABET/Lekkerland; Karsten Schmidt in Festschrift für Steindorff, 1990, S. 1085, 1104; Jens Peter Schmidt, WuW 2001, 1050, 1054).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2020 - Kart 4/19

    Untersagte Fusion von Miba und Zollern: Überprüfung der Entscheidung des

    Sie setzt bei der Anfechtungsbeschwerde voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angefochtene Verfügung der Kartellbehörde zwar nicht in seinen subjektiven Rechten, zumindest aber in seinen wirtschaftlichen Interessen unmittelbar und individuell nachteilig berührt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30.03.2011, KVZ 100/10 , Rn. 4 bei juris - Presse-Grossisten ; Beschluss vom 25.09.2007, KVR 25/06 , Rn. 12 ff. bei juris - Anteilsveräußerung ; Beschluss vom 24.06.2003, KVR 14/01 , Rn. 15 bei juris - HABET/Lekkerland ; Beschluss vom 10.04.1984, KVR 8/83 , Rn. 16 bei juris - Coop/Supermagazin ; Beschluss vom 31.10.1978, KVR 7/77 , Rn. 33 bei juris - Air-Conditioning ; Senat, Beschluss vom 30.01.2019, VI-Kart 7/19 (V) , NZKart 2019, 164 - Zahlungsauslösedienste ; Beschluss vom 23.08.2017, VI-Kart 5/16 (V) , Rn. 19 bei juris - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann ; Beschluss vom 06.09.2006, VI-Kart 13/05 (V) , Rn. 22 ff. bei juris - Deutsche Börse/London Stock Exchange ; Beschluss vom 19.09.2001, Kart 22/01 (V) , Rn. 45 ff. bei juris - Net Cologne ).

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass eine Erledigung der Hauptsache im Verfahren über die Anfechtung einer Verfügung des Bundeskartellamts als eines Verwaltungsakts dann eintritt, wenn die angefochtene Verfügung keine rechtlichen Wirkungen mehr entfalten kann, deshalb gegenstandslos geworden ist und damit die mit ihr verbundene Beschwer des Betroffenen nachträglich entfallen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19.06.2007, KVR 16/06 , Rn. 18 bei juris; Beschluss vom 31.05.2006, KVR 1/05 , Rn. 13 bei juris - Call-Option ; Beschluss vom 29.10.1985, KVR 1/84 , Rn. 12 bei juris - Philip Morris/Rothmans ; Beschluss vom 10.04.1984, KVR 8/83 , Rn. 16 bei juris - Coop/Supermagazin ; Senat, Beschluss vom 30.01.2019, VI-Kart 7/16 (V) , NZKart 2019, 164 - Zahlungsauslösedienste ; Urteil vom 26.09.2018, VI-U (Kart) 24/17 , Urteilsumdruck S. 17; Beschluss vom 23.08.2017, VI-Kart 5/16 (V) , Rn. 19 bei juris - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann ; Beschluss vom 24.05.2017, VI-Kart 6/16 (V) , Rn. 36 bei juris; Beschluss vom 01.08.2012, VI-Kart 7/11 (V) , Rn. 45 bei juris; Bechtold/Bosch, GWB, 9. Auflage 2018, § 71 Rn. 9; Schmidt in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 6. Auflage 2020, § 71 GWB Rn. 21).

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2019 - 2 Kart 1/18

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamts

    Die materielle Beschwer gehört - wie die formelle Beschwer - jedoch auch ohne Erwähnung im Gesetz zur Zulässigkeit des Rechtsbehelfs (BGH, Beschluss vom 10.04.1984 - KVR 8/83 - Coop/Supermagazin -, zitiert nach juris, Tz. 16; Beschluss vom 05.12.1963 - KVR 1/63 - Zigaretten -, zitiert nach juris, Tz. 15).

    Die materielle Beschwer ist Ausformung des allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses oder Rechtsschutzinteresses (BGH, Beschluss vom 10.04.1984 - KVR 8/83 - Coop/Supermagazin -, zitiert nach juris, Tz. 16; Beschluss vom 31.10.1978 - KVR 3/77 - Weichschaum III -, zitiert nach juris, Tz. 42).

    Zunächst ist die materielle Beschwer als ein Eingriff in eine rechtlich geschützte Position beschrieben worden (BGH, Beschluss vom 31.10.1978 - KVR 7/77 - Air-Conditioning -, zitiert nach juris, Tz. 33), der von einer Rechtsbeeinträchtigung zu trennen ist und für den eine nachteilige Wirkung ausreicht (BGH, Beschluss vom 10.04.1984 - KVR 8/83 - Coop/Supermagazin -, zitiert nach juris, Tz. 16).

  • BGH, 07.04.2009 - KVR 34/08

    Versicherergemeinschaft

    Auf die vor der pepcom-Entscheidung ergangene Rechtsprechung des Senats (BGH, Beschl. v. 10.4.1984 - KVR 8/83, WuW/E 2077, 2078 - Coop-Supermagazin; BGH, Beschl. v. 22.2.2005 - KVZ 20/04, WuW/E DE-R 1544 - Zeiss/ Leica) und des Kammergerichts (KG WuW/E OLG 2970, 2971; WuW/E DE-R 4363, 4364) kann sich die Antragstellerin nicht mit Erfolg berufen.
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - 1 Kart 2/21
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2017 - Kart 6/16

    Zulässigkeit der Beschwerde eines TV-Anbieters gegen einen Beschluss des

  • OLG Düsseldorf, 23.11.2022 - Kart 11/21

    Voraussetzungen eines kartellrechtlich anmeldepflichtigen

  • BGH, 07.04.2009 - KVR 58/08

    Zulässigkeit eines Beiladungsantrags

  • OLG Düsseldorf, 15.02.2017 - 3 Kart 84/15
  • OLG Düsseldorf, 01.09.2016 - 3 Kart 205/15

    Zulässigkeit der Beschwerde eines einen Offshore-Windpark planenden Unternehmens

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2016 - 3 Kart 202/15

    Zulässigkeit der Beschwerde eines zukünftigen Errichters und Betreibers eines

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2016 - 3 Kart 206/15

    Zulässigkeit der Beschwerde eines zukünftigen Errichters und Betreibers eines

  • OLG Düsseldorf, 26.10.2016 - 3 Kart 19/16
  • OLG Düsseldorf, 01.09.2016 - 3 Kart 203/15

    Zulässigkeit der Beschwerde eines zukünftigen Errichters und Betreibers eines

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2016 - 3 Kart 204/15

    Zulässigkeit der Beschwerde eines zukünftigen Errichters und Betreibes eines

  • OLG Düsseldorf, 23.11.2022 - 1 Kart 11/21
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