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   BGH, 06.12.2011 - KVR 95/10   

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https://dejure.org/2011,495
BGH, 06.12.2011 - KVR 95/10 (https://dejure.org/2011,495)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2011 - KVR 95/10 (https://dejure.org/2011,495)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2011 - KVR 95/10 (https://dejure.org/2011,495)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Total/OMV

    § 19 Abs 2 S 2 GWB, § 19 Abs 3 S 2 GWB, § 37 Abs 1 Nr 1 GWB
    Zusammenschlusskontrolle: Vorliegen eines einheitlichen Zusammenschlusses bei Erwerb mehrerer verselbstständigter Vermögensgegenstände; Entkräftung der Oligopolvermutung - Total/OMV

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einheitlicher Zusammenschluss i.S.v. § 37 Abs. 1 Nr. 1 GWB bei Erwerb mehrerer verselbstständigter Vermögensgegenstände eines Unternehmens

  • kanzlei.biz

    Total/OMV

  • Betriebs-Berater

    Zum marktbeherrschenden Oligopol auf dem Benzinmarkt - Total/OMV

  • rewis.io

    Zusammenschlusskontrolle: Vorliegen eines einheitlichen Zusammenschlusses bei Erwerb mehrerer verselbstständigter Vermögensgegenstände; Entkräftung der Oligopolvermutung - Total/OMV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einheitlicher Zusammenschluss i.S.v. § 37 Abs. 1 Nr. 1 GWB bei Erwerb mehrerer verselbstständigter Vermögensgegenstände eines Unternehmens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Marktbeherrschung durch Oligopol

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Über Oligopol auf Benzinmarkt muss neu verhandelt werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Frage, ob auf den Märkten für Benzin und Diesel ein marktbeherrschendes Oligopol der Mineralölgesellschaften besteht - Übernahme von OMV durch Total

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Oligopol auf dem Markt für Benzin und Diesel

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Tankstellen-Oligopol ist nicht auszuschließen - OLG Düsseldorf muss über mögliches Oligopol in Benzinwirtschaft neu verhandeln

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Über Oligopol auf Benzinmarkt muss neu verhandelt werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Über Oligopol auf Benzinmarkt muss neu verhandelt werden

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Über Oligopol auf Benzinmarkt muss neu verhandelt werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Riesen-Tankstellen-Netz? BGH entscheidet über Wettbewerb auf Tankstellenmarkt

  • 123recht.net (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    BGH verhandelt über untersagten Tankstellen-Kauf durch Total // Kartellamt gegen Zukäufe durch große Mineralölgesellschaften

Besprechungen u.ä. (3)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Tankstellen-Oligopol: Kartellwächter erringen Teilsieg gegen Total

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kraftstoff-Oligopol wird neu verhandelt - Dieselknappheit lässt Preise langfristig steigen

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Oligopol auf dem deutschen Tankstellenmarkt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 192, 18
  • WM 2012, 2111
  • BB 2012, 1421
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07

    E. ON/Stadtwerke Eschwege

    Auszug aus BGH, 06.12.2011 - KVR 95/10
    a) Zwei oder mehr Unternehmen sind nach § 19 Abs. 2 GWB marktbeherrschend, soweit zwischen ihnen kein wesentlicher (Binnen-)Wettbewerb stattfindet und sie als Gesamtheit im Außenverhältnis keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt sind oder jedenfalls eine im Verhältnis zu ihren Wettbewerbern überragende Marktstellung haben (BGH, Beschluss vom 11. November 2008 - KVR 60/07, BGHZ 178, 285 Rn. 26 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).

    Insbesondere ist von Bedeutung, ob aufgrund der Marktstruktur mit einem dauerhaft einheitlichen Verhalten der Mitglieder des Oligopols zu rechnen ist, weil ein solches Verhalten aufgrund der Merkmale des relevanten Marktes und deren Änderung durch den Zusammenschluss wirtschaftlich vernünftig ist, um den gemeinsamen Gewinn durch Beeinflussung von Wettbewerbsfaktoren zu maximieren (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Juli 2008 - C-413/06, Slg. 2008, I-4951 = WuW/E EU-R 1498 Rn. 121 f. - Bertelsmann/Impala; BGHZ 178, 285 Rn. 39 - E.ON/Stadtwerke Eschwege; BGH, Beschluss vom 20. April 2010 - KVR 1/09, WuW/E DE-R 2905 Rn. 55 - Phonak/GN Store; Beschluss vom 8. Juni 2010 - KVR 4/09, WuW/E DE-R 3067 Rn. 20 - Springer/ProSieben II).

    Von Bedeutung kann auch sein, ob aufgrund der Homogenität des vertriebenen Produkts ein Produkt- und Qualitätswettbewerb nur eingeschränkt oder gar nicht in Betracht kommt und ob die Mitglieder des Oligopols gesellschaftsrechtlich miteinander verflochten sind (BGHZ 178, 285 Rn. 39 - E.ON/Stadtwerke Eschwege; BGH WuW/E DE-R 2905 Rn. 55 - Phonak/GN Store; WuW/E DE-R 3067 Rn. 21 - Springer/ProSieben II).

    Liegen danach Strukturmerkmale vor, die eine enge Reaktionsverbundenheit der Unternehmen erwarten lassen, ist weiter zu prüfen, ob deren indizielle Bedeutung dadurch entkräftet wird, dass tatsächlich wesentlicher Wettbewerb zwischen ihnen stattfindet (BGHZ 178, 285 Rn. 39, 41, 44 - E.ON/Stadtwerke Eschwege; BGH WuW/E DE-R 2905 Rn. 72 - Phonak/GN Store; WuW/E DE-R 3067 Rn. 22 - Springer/ProSieben II).

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann nur überprüfen, ob Verfahrensregeln verletzt worden sind und ob das Beschwerdegericht unzutreffende rechtliche Erwägungen angestellt, insbesondere gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze - einschließlich anerkannter Gesetzmäßigkeiten der Ökonomie - verstoßen hat (BGHZ 178, 285 Rn. 26 - E.ON/Stadtwerke Eschwege; BGH WuW/E DE-R 2905 Rn. 56 - Phonak/GN Store; WuW/E DE-R 3067 Rn. 23 - Springer/ProSieben II; Bornkamm, ZWeR 2010, 34, 40).

    (1) Auch die Frage, ob ein wirksamer Abschreckungs- und Sanktionsmechanismus besteht, beurteilt sich zunächst aufgrund einer umfassenden Analyse der Marktstruktur (vgl. BGHZ 178, 285 Rn. 42 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).

    Bei einer ansonsten für eine enge Reaktionsverbundenheit sprechenden Marktstruktur ist ein wirksamer Abschreckungs- und Sanktionsmechanismus grundsätzlich bereits dadurch hinreichend belegt, dass ein Preisvorstoß durch ein Unternehmen von den anderen sofort erkannt und mit einer entsprechenden Preissenkung beantwortet werden kann, so dass das vorstoßende Unternehmen durch die Preissenkung weder einen Marktanteilszuwachs noch sonstige Vorteile erzielte (vgl. BGHZ 178, 285 Rn. 39, 42 - E.ON/Stadtwerke Eschwege; BGH, WuW/E DE-R 2905 Rn. 55 - Phonak/GN Store).

    Dabei kann gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 Nr. 2 GWB der gemeinsame Marktanteil des Oligopols eine Rolle spielen, aber auch etwa der Abstand zu den nächststarken Wettbewerbern, die Unternehmensstrukturen, die etwaigen Marktzutrittsschranken und unternehmerischen Verflechtungen und die tatsächlich bestehenden Wettbewerbsverhältnisse (BGHZ 178, 285 Rn. 52 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).

  • BGH, 16.01.2008 - KVR 26/07

    Kreiskrankenhaus Bad Neustadt

    Auszug aus BGH, 06.12.2011 - KVR 95/10
    Die sachliche Marktabgrenzung des Berufungsgerichts steht insbesondere mit den zur Auslegung des Unionsrechts ergangenen Bekanntmachungen und Mitteilungen der Kommission - etwa der Bekanntmachung über die Definition des relevanten Marktes im Sinne des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft (ABl. 1997 Nr. C 372/5 Rn. 13 ff.) - in Einklang, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch im Bereich der Fusionskontrolle bei der Auslegung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2008 - KVR 26/07, BGHZ 175, 333 Rn. 69 - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt; BGH, WuW/E DE-R 2905 Rn. 43 - Phonak/GN Store).

    Dieser Markt umfasst im Fall eines Zusammenschlusses durch Erwerb von Teilen eines Vertriebsnetzes alle Nachfrager, die nach den tatsächlichen Verhältnissen des konkreten Falles jeweils als Abnehmer für das Angebot dieser Vertriebsstellen in Betracht kommen und deren wettbewerbliche Handlungsmöglichkeiten durch den Zusammenschluss betroffen, insbesondere beschränkt werden können (vgl. BGHZ 175, 333 Rn. 69 - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt).

    Dafür sind die tatsächlichen Verbrauchergewohnheiten und die zurückzulegenden Entfernungen unter Berücksichtigung der Verkehrsverbindungen entscheidend (vgl. BGHZ 175, 333 Rn. 65 ff. - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt; Ruppelt in Langen/Bunte, GWB, 11. Aufl., § 19 Rn. 39).

  • BGH, 25.09.2007 - KVR 30/06

    Springer/ProSieben

    Auszug aus BGH, 06.12.2011 - KVR 95/10
    Die Aufgabe des Zusammenschlussvorhabens führt zur Erledigung der Hauptsache, nicht des Rechtsmittels (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 1985 - KVR 1/84, WuW/E 2211, 2213 - Morris/Rothmans; Beschluss vom 25. September 2007 - KVR 30/06, BGHZ 174, 179 = WuW/E DE-R 2221 Rn. 8 - Springer/ProSieben I).

    Im Verfahren der Zusammenschlusskontrolle kann sich das Fortsetzungsfeststellungsinteresse unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr auch aus der Präjudizierung eines entsprechenden, wenn auch derzeit noch nicht absehbaren Zusammenschlussvorhabens ergeben (BGHZ 174, 179 Rn. 16 ff. - Springer/ProSieben I; BGH, WuW/E DE-R 2905 Rn. 16 - Phonak/GN Store).

  • BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95

    "Raiffeisen"; Begriff der marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens;

    Auszug aus BGH, 06.12.2011 - KVR 95/10
    Es kommt auf die räumlichen Ausweichmöglichkeiten der Nachfrager an (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1995 - KVR 6/95, WuW/E BGH 3037, 3042 - Raiffeisen).
  • BGH, 16.01.2007 - KVR 12/06

    National Geographic II

    Auszug aus BGH, 06.12.2011 - KVR 95/10
    cc) Das Bedarfsmarktkonzept ist im Streitfall nicht unter dem Gesichtspunkt der Angebotsumstellungsflexibilität zu korrigieren (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - KVR 12/06, BGHZ 170, 299 Rn. 19 f. - National Geographic II).
  • BGH, 20.04.2010 - KVR 1/09

    Phonak/GN Store

    Auszug aus BGH, 06.12.2011 - KVR 95/10
    Insbesondere ist von Bedeutung, ob aufgrund der Marktstruktur mit einem dauerhaft einheitlichen Verhalten der Mitglieder des Oligopols zu rechnen ist, weil ein solches Verhalten aufgrund der Merkmale des relevanten Marktes und deren Änderung durch den Zusammenschluss wirtschaftlich vernünftig ist, um den gemeinsamen Gewinn durch Beeinflussung von Wettbewerbsfaktoren zu maximieren (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Juli 2008 - C-413/06, Slg. 2008, I-4951 = WuW/E EU-R 1498 Rn. 121 f. - Bertelsmann/Impala; BGHZ 178, 285 Rn. 39 - E.ON/Stadtwerke Eschwege; BGH, Beschluss vom 20. April 2010 - KVR 1/09, WuW/E DE-R 2905 Rn. 55 - Phonak/GN Store; Beschluss vom 8. Juni 2010 - KVR 4/09, WuW/E DE-R 3067 Rn. 20 - Springer/ProSieben II).
  • BGH, 08.06.2010 - KVR 4/09

    Springer/Pro Sieben II

    Auszug aus BGH, 06.12.2011 - KVR 95/10
    Insbesondere ist von Bedeutung, ob aufgrund der Marktstruktur mit einem dauerhaft einheitlichen Verhalten der Mitglieder des Oligopols zu rechnen ist, weil ein solches Verhalten aufgrund der Merkmale des relevanten Marktes und deren Änderung durch den Zusammenschluss wirtschaftlich vernünftig ist, um den gemeinsamen Gewinn durch Beeinflussung von Wettbewerbsfaktoren zu maximieren (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Juli 2008 - C-413/06, Slg. 2008, I-4951 = WuW/E EU-R 1498 Rn. 121 f. - Bertelsmann/Impala; BGHZ 178, 285 Rn. 39 - E.ON/Stadtwerke Eschwege; BGH, Beschluss vom 20. April 2010 - KVR 1/09, WuW/E DE-R 2905 Rn. 55 - Phonak/GN Store; Beschluss vom 8. Juni 2010 - KVR 4/09, WuW/E DE-R 3067 Rn. 20 - Springer/ProSieben II).
  • BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10

    ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz

    Auszug aus BGH, 06.12.2011 - KVR 95/10
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass das Geheimhaltungsinteresse an Marktdaten typischerweise mit ihrem Alter abnimmt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, BGHZ 190, 145 Rn. 77 - ORWI).
  • EuGH, 10.07.2008 - C-413/06

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUM

    Auszug aus BGH, 06.12.2011 - KVR 95/10
    Insbesondere ist von Bedeutung, ob aufgrund der Marktstruktur mit einem dauerhaft einheitlichen Verhalten der Mitglieder des Oligopols zu rechnen ist, weil ein solches Verhalten aufgrund der Merkmale des relevanten Marktes und deren Änderung durch den Zusammenschluss wirtschaftlich vernünftig ist, um den gemeinsamen Gewinn durch Beeinflussung von Wettbewerbsfaktoren zu maximieren (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Juli 2008 - C-413/06, Slg. 2008, I-4951 = WuW/E EU-R 1498 Rn. 121 f. - Bertelsmann/Impala; BGHZ 178, 285 Rn. 39 - E.ON/Stadtwerke Eschwege; BGH, Beschluss vom 20. April 2010 - KVR 1/09, WuW/E DE-R 2905 Rn. 55 - Phonak/GN Store; Beschluss vom 8. Juni 2010 - KVR 4/09, WuW/E DE-R 3067 Rn. 20 - Springer/ProSieben II).
  • BGH, 10.04.1984 - KVR 8/83

    Co op AG/Supermagazin GmbH

    Auszug aus BGH, 06.12.2011 - KVR 95/10
    Die in der Aufhebung der Untersagungsverfügung liegende Beschwer des Amtes (vgl. zum Erfordernis der Beschwer BGH, Beschluss vom 10. April 1984 - KVR 8/83, WuW/E BGH 2077, 2078 f. - Coop/Supermagazin) ist nicht dadurch entfallen, dass sich die Hauptsache wegen des anderweitigen Verkaufs der Tankstellen erledigt hat.
  • BGH, 29.10.1985 - KVR 1/84

    Zulässigkeit der einseitigen Erledigungserklärung im Kartellverwaltungsverfahren;

  • BGH, 17.03.1994 - III ZR 15/93

    Bindung einer im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ergangenen Entscheidung des

  • BGH, 09.07.1998 - III ZR 87/97

    Inhalt und Drittbezogenheit von Amtspflichten des Instituts für medizinische und

  • BGH, 10.12.2008 - KVR 2/08

    Stadtwerke Uelzen

  • BGH, 05.10.2010 - KVR 33/09

    EDEKA/Plus

  • BGH, 30.03.2011 - KZR 6/09

    MAN-Vertragswerkstatt

  • EuG, 23.02.2006 - T-282/02

    Cementbouw Handel & Industrie / Kommission - Wettbewerb - Kontrolle von

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2001 - NC 9 S 2/01

    Rechtsschutzinteresse für Feststellung der Hauptsacheerledigung im

  • BVerwG, 09.10.1959 - V C 165.57

    Zurückweisung einer Revision - Berechtigtes Interesse an einer Feststellung einer

  • BGH, 24.01.2017 - KZR 2/15

    Zur kartellrechtlichen Entgeltkontrolle im Streit zwischen Vodafone Kabel

    Wird durch den Erwerb längerfristig nutzbarer Investitionsgüter ein davon abgeleiteter spezifischer Bedarf des Erwerbers begründet, kommt es für die Marktabgrenzung entscheidend darauf an, welche Alternativen dem Nachfrager, nachdem er die Investitionsentscheidung getroffen hat, insoweit zur Verfügung stehen (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - KVR 95/10, BGHZ 192, 18 Rn. 27 - Total/OMV; Beschluss vom 10. Dezember 2008 - KVR 2/08, WuW/E DE-R 2538 Rn. 7 f. - Stadtwerke Uelzen; Beschluss vom 4. März 2008 - KVR 21/07, BGHZ 176, 1 Rn. 15 - Soda-Club II; Urteil vom 9. Juli 2002 - KZR 30/00, BGHZ 151, 274, 282 - Fernwärme für Börnsen; vgl. auch EuG, Urteil vom 15. Dezember 2010 - T-427/08, Slg. 2010 II-5865 Rn. 67 ff. - CEAHR).
  • BGH, 14.11.2017 - KVR 57/16

    EDEKA/Kaiser's Tengelmann - Fusionskontrolle: Befugnis des Bundeskartellamts zur

    Das Interesse des Bundeskartellamts, die Entscheidung des Beschwerdegerichts nicht rechtskräftig werden zu lassen, ergab sich aber aus ihrer sonst bestehenden Bindungswirkung für einen Amtshaftungsprozess (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - KVR 95/10, BGHZ 192, 18 Rn. 9 - Total/OMV).

    Der Bundesgerichtshof hat offen gelassen, ob es für eine fortbestehende Beschwer des Bundeskartellamts ausreicht, dass ein abstraktes Amtshaftungsrisiko besteht, oder ob darüber hinaus Schadensersatzansprüche gegen das Amt konkret drohen müssen (BGHZ 192, 18 Rn. 10 - Total/OMV).

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - U (Kart) 7/16

    Kabelschachtstreit: Telekom erzielt Erfolg

    Danach sind dem relevanten Markt alle Produkte und Dienstleistungen zuzurechnen, die aus der Sicht der Nachfrager nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.2017, KZR 2/15 - Kabelkanalanlagen, Rn. 20 bei juris; Beschluss vom 06.12.2011 - KVR 95/10 - Total/OMV, Rn. 27 bei juris; Beschluss vom 10.12.2008, KVR 2/08 - Stadtwerke Uelzen, Rn. 7 bei juris; Beschluss vom 04.03.2008, KVR 21/07 - Soda-Club II, Rn. 15 bei juris; Beschluss vom 16.01.2007, KVR 12/06 - National Geographic II, Rn. 14 bei juris; Urteil vom 19.03.1996, KZR 1/95 - Pay-TV-Durchleitung, Rn. 24 bei juris; Senat, Urteil vom 28.09.2011, VI-U (Kart) 18/11- Private-Label, Rn. 47 bei juris).

    Wird durch den Erwerb längerfristig nutzbarer Investitionsgüter ein davon abgeleiteter spezifischer Bedarf des Erwerbers begründet, kommt es für die Marktabgrenzung allerdings grundsätzlich nicht auf den Markt für das Primärprodukt - hier Unternehmen oder Kapitalanlagen - an, sondern entscheidend ist dann, welche Alternativen dem Nachfrager, nachdem er die Investitionsentscheidung getroffen hat, im Hinblick auf den abgeleiteten Bedarf zur Verfügung stehen (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.2017, KZR 2/15 - Kabelkanalanlagen, Rn. 20 bei juris; Beschluss vom 06.12.2011, KVR 95/10 - Total/OMV, Rn. 27 bei juris; Beschluss vom 10.12.2008, KVR 2/08 - Stadtwerke Uelzen, Rn. 12 bei juris; Beschluss vom 04.03.2008, KVR 21/07 - Soda-Club II, Rn. 15 bei juris).

    Demgegenüber ist die Frage, ob von dem Markt für das Primärprodukt ein wettbewerblicher Einfluss auf den Sekundärmarkt des abgeleiteten Bedarfs ausgeht, nicht bei der Bestimmung des relevanten Marktes, sondern bei der Prüfung der Marktbeherrschung auf dem Sekundärmarkt zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 06.12.2011, KVR 95/10 - Total/OMV, Rn. 28 bei juris; Beschluss vom 10.12.2008, KVR 2/08 - Stadtwerke Uelzen, Rn. 14 bei juris; Beschluss vom 04.03.2008, KVR 21/07 - Soda-Club II, Rn. 15 bei juris).

    Der Nachfrager ist dann in dem gewählten System gefangen (sog. locked-in buyer), während der Anbieter, der auf dem Primärmarkt für das System ggf. nicht marktbeherrschend war, jedoch auf dem Sekundärmarkt für das Betriebsmittel marktbeherrschend sein kann und seine marktbeherrschende Stellung durch überhöhte Preise für das Betriebsmittel ausnutzen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 06.12.2011, KVR 95/10 - Total/OMV, Rn. 28 bei juris; Beschluss vom 10.12.2008, KVR 2/08 - Stadtwerke Uelzen, Rn. 8 bei juris; Beschluss vom 04.03.2008, KVR 21/07 - Soda-Club II, Rn. 16 bei juris; Urteil vom 09.07.2002, KZR 30/00 - Fernwärme für Börnsen, Rn. 29 bei juris; Podszun/Palzer, NZKart 2017, S. 559, 560).

    Dementsprechend ist ein eigenständiger Sekundärmarkt abzugrenzen etwa für den Erwerb von Treibstoffen nach der Entscheidung für ein Kraftfahrzeug mit Benzin- oder Dieselmotor (vgl. BGH, Beschluss vom 06.12.2011, KVR 95/10 - Total/OMV, Rn. 26 bei juris), für den Erwerb von Wärmeenergie nach der Entscheidung für eine Gas-, Öl- oder Fernwärmeheizung (vgl. BGH, Beschluss vom 10.12.2008, KVR 2/08 - Stadtwerke Uelzen, Rn. 12 bei juris; Urteil vom 09.07.2002, KZR 30/00 - Fernwärme für Börnsen, Rn. 29 bei juris) oder für den Erwerb von Kartuschen für Besprudelungsgeräte (vgl. BGH, Beschluss vom 04.03.2008, KVR 21/07 - Soda-Club II, Rn. 16 bei juris).

  • OLG Düsseldorf, 15.04.2013 - 4 Kart 2/10

    Hohe Geldbußen gegen "Flüssiggas-Kartell"

    Ebenso wie bei anderen homogenen Produkten der Mineralölwirtschaft ist aber auch bei Flüssiggas maßgeblich auf die produktspezifische Preiselastizität abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 6.12.2011, KVR 95/10, Rn. 89 ff - Y. /OMV).
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2017 - Kart 5/16

    EDEKA-Tengelmann-Fusion: Untersagung des Bundeskartellamtes war rechtmäßig

    aa) Ob der Erwerb mehrerer Vermögensgegenstände eines Unternehmens als ein einheitlicher Zusammenschluss im Sinne von § 37 Abs. 1 Nr. 1 GWB betrachtet werden kann, ist nach dem Gesetzeszweck der Zusammenschlusskontrolle zu beantworten und hängt maßgeblich davon ab, ob der Vermögenserwerb bei wirtschaftlicher Betrachtung ein einheitlicher Vorgang ist, der geeignet ist, die Marktstruktur zu beeinflussen (BGH, Beschluss v. 6.12.2011, KVR 95/10 = WuW/DE-R 3591 - Total/OMV ).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2020 - Kart 4/19

    Untersagte Fusion von Miba und Zollern: Überprüfung der Entscheidung des

    b) Im Verfahren der Zusammenschlusskontrolle kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf Seiten der Beteiligten auch ohne ein erneutes konkretes Zusammenschlussvorhaben ein besonderes berechtigtes Interesse an der Klärung der durch die Untersagungsverfügung aufgeworfenen Rechtsfragen bestehen, weil bei einem erneuten vergleichbaren Vorhaben wiederum mit einer Untersagung zu rechnen sei und sich hierdurch die Chancen der von der Untersagung Betroffenen verringerten, im Rahmen künftiger Zusammenschlussvorhaben überhaupt als potentielle Vertragspartner in Erwägung gezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 06.12.2011, KVR 95/10 , Rn. 15 bei juris - Total/OMV ; Beschluss vom 05.10.2010, KVR 33/09 , Rn. 21 bei juris - EDEKA/Plus ; Beschluss vom 20.04.2010, KVR 1/09 , Rn. 16 bei juris - Phonak/GN Store ; Beschluss vom 25.09.2007, KVR 30/06 , Rn. 16, 20 bei juris - Springer/ProSieben ).

    Dies allein reicht aber nicht aus, um eine Präjudizierung der kartellbehördlichen Entscheidung selbst annehmen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 06.12.2011, KVR 95/10 , Rn. 15 bei juris - Total/OMV ; Beschluss vom 05.10.2010, KVR 33/09 , Rn. 22 f. bei juris - EDEKA/Plus ; Beschluss vom 20.04.2010, KVR 1/09 , Rn. 16 bei juris - Phonak/GN Store ; Beschluss vom 25.09.2007, KVR 30/06 , Rn. 16, 20 bei juris - Springer/ProSieben ).

    Diese Frage bedurfte auch in den Beschlüssen vom 20. April 2010, KVR 1/09 - Phonak/GN Store (juris) und 6. Dezember 2011, KVR 95/10 - Total/OMV (juris) keiner Entscheidung, weil auch in diesen Fällen die Zielunternehmen grundsätzlich erneut für ein Zusammenschlussvorhaben in Betracht kamen.

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof im Fall der Aufhebung einer fusionskontrollrechtlichen Untersagungsverfügung durch das Beschwerdegericht entschieden, dass die Kartellbehörde bei Hauptsachenerledigung im Rechtsbeschwerdeverfahren ein die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde begründendes Interesse an der Vermeidung der Rechtskraft der Beschwerdeentscheidung und der damit verbundenen Bindungswirkung für einen nachfolgenden Amtshaftungsprozess hat (vgl. BGH, Beschluss vom 06.12.2011, KVR 95/10 , Rn. 9 bei juris - Total/OMV ).

    aa) Der Bundesgerichtshof hat nicht in Frage gestellt, dass für das Fortsetzungsfeststellungsinteresse des Beschwerdeführers eine Amtshaftungsklage schon anhängig oder ihre alsbaldige Erhebung mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sein muss, sondern lediglich für die Frage der Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde der Kartellbehörde gegen die nachteilige Entscheidung des Beschwerdegerichts im Fall der zwischenzeitlich eingetretenen Hauptsachenerledigung im Hinblick auf das Interesse der Kartellbehörde an der Verhinderung der Rechtskraft der Entscheidung des Beschwerdegerichts und der damit verbundenen Bindungswirkung für einen Amtshaftungsprozess offen gelassen, ob ein abstraktes Amtshaftungsrisiko genügt oder die Kartellbehörde konkret mit Schadensersatzforderungen rechnen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 06.12.2011, KVR 95/10 , Rn. 10 bei juris - Total/OMV ).

  • BGH, 15.12.2015 - KZR 92/13

    Pelican/Pelikan - Wettbewerbsbeschränkung: Relevanz einer markenrechtlichen

    Danach sind dem relevanten Angebotsmarkt alle Produkte und Dienstleistungen zuzurechnen, die aus der Sicht der Nachfrager nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs geeignet und miteinander austauschbar sind (vgl. für die Zeit bis 1994 nur BGH, Beschluss vom 25. Juni 1985 - KVR 3/84, WuW/E BGH 2150, 2153 - Edelstahlbestecke; aus jüngerer Zeit BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - KVR 95/10, BGHZ 192, 18 Rn. 27 - Total/OMV; Urteil vom 30. März 2011 - KZR 6/09, WuW/E DE-R 3303 Rn. 12 - MAN-Vertragswerkstatt, mwN).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2023 - Kart 7/23
    Dabei kann eine geringe Kundenwechselquote ein Anzeichen für einen fehlenden Binnenwettbewerb sein (zum Ganzen BGH 06.12.2011 - KVR 95/10, juris Rn. 48 f., 87 - Total/OMV; BGH 20.04.2010 - KVR 1/09, juris Rn. 55 - Phonak/GN Store; BGH 11.11.2008 - KVR 60/07, juris Rn. 26, 39 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).
  • LG Stuttgart, 06.06.2019 - 30 O 38/17

    LKW-Kartell - Kartellschadensersatz aufgrund des sog. Lkw-Kartells für den

    Dies gilt umso mehr, als bei einer für eine enge Reaktionsverbundenheit sprechenden Marktstruktur, wie vorliegend aufgrund der bindenden Feststellungen in der Kommissionsentscheidung (Rn. 24-26, 29) der Fall, ein wirksamer Abschreckungs- und Sanktionsmechanismus grundsätzlich bereits dadurch hinreichend belegt ist, dass ein Preisvorstoß durch ein Unternehmen von den anderen sofort erkannt und mit einer entsprechenden Preissenkung beantwortet werden kann, so dass das vorstoßende Unternehmen durch die Preissenkung weder einen Marktanteilszuwachs noch sonstige Vorteile erzielen würde (vgl. zu Letzterem BGH, Beschluss vom 6.12.2011, KVR 95/10, BGHZ 192, 18 Rn. 57 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - 4 Kart 2/13

    Flüssiggas Kundenschutzabsprachen

    Ebenso wie bei anderen homogenen Produkten der Mineralölwirtschaft ist aber auch bei Flüssiggas maßgeblich auf die produktspezifische Preiselastizität abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 6.12.2011, KVR 95/10, Rn. 89 ff - U.../OMV).
  • BGH, 26.01.2016 - KVR 11/15

    Gruppenfreistellung: Bestimmung des Marktanteils eines Herstellers als Lieferant

  • BGH, 11.12.2018 - KVR 65/17

    Untersagung des Zusammenschlussvorhabens von EDEKA und Netto mit KT als

  • BGH, 21.01.2014 - KVR 38/13

    Zusammenschlusskontrolle: Bagatellmarktklausel; Qualifizierung von Umsätzen aus

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - Kart 2/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamts; Rechtswidrige

  • LG Stuttgart, 06.06.2019 - 30 O 88/18

    Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Ersatzansprüche des

  • LG Stuttgart, 06.06.2019 - 30 O 124/18

    Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Ersatzansprüche des

  • BGH, 17.12.2013 - EnVR 18/12

    Anreizregulierung im Bereich des Ausbaus eines Höchstspannungsnetzes:

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2022 - U (Kart) 4/21
  • LG Stuttgart, 28.02.2019 - 30 O 47/17
  • LG Stuttgart, 25.07.2019 - 30 O 30/18

    Schadensersatz bei LkW-Kartell und Kartellbefangenheit

  • LG Stuttgart, 25.07.2019 - 30 O 44/17

    Geltendmachung eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs aufgrund eines

  • LG Stuttgart, 28.02.2019 - 30 O 311/17
  • LG Stuttgart, 28.02.2019 - 30 O 39/17

    Kartellschadensersatz aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Bindungswirkungen der

  • LG Stuttgart, 17.10.2019 - 30 O 43/17

    Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Voraussetzungen

  • LG Stuttgart, 28.02.2019 - 30 O 7/18
  • BGH, 27.06.2023 - KVZ 33/22

    Beschwerdeverfahren wegen eines kartellrechtlichen Untersagungsbeschlusses gegen

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - 1 Kart 2/21
  • LG Stuttgart, 28.02.2019 - 30 O 310/17
  • LG Stuttgart, 28.02.2019 - 30 O 11/18
  • OLG Düsseldorf, 17.09.2012 - 2 Kart 3/12

    Ablehnung der Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde gegen einen

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