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   BGH, 05.05.1967 - KVR 1/65   

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https://dejure.org/1967,1064
BGH, 05.05.1967 - KVR 1/65 (https://dejure.org/1967,1064)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1967 - KVR 1/65 (https://dejure.org/1967,1064)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1967 - KVR 1/65 (https://dejure.org/1967,1064)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Preisbindungsanmeldung - Verteuerung einer preisgebundenen Ware - Rechtfertigung der Verteuerung einer Ware - Voraussetzungen der Untersagung einer Preisbindung - Ermittlung eines hypothetischen Marktpreises - Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1967, 907
  • GRUR 1967, 613
  • DB 1967, 1540
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 21.10.1958 - 6 RKa 22/55
    Auszug aus BGH, 05.05.1967 - KVR 1/65
    Die Anmelderin kann ein berechtigtes Interesse an der beantragten Feststellung auch nicht damit begründen, daß es ihr wegen der Kostenentscheidung auf eine umfassende Klärung der Sach- und Rechtslage ankäme (Zweigert im Gemeinschaftskommentar 2. Aufl. § 70 Anm. 7; für das sozialgerichtliche Verfahren auch BSG 8, 178; für das verwaltungsgerichtliche Verfahren BVerwGE 9, 196, 197; Ule, VerwGO 2. Aufl. § 113 Anm. I 3 a).
  • BVerwG, 13.11.1961 - III C 137.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.05.1967 - KVR 1/65
    Da sowohl das Bundeskartellamt als auch die Anmelderin entsprechende Erledigungserklärungen abgegeben haben, braucht nicht erörtert zu werden, ob es entscheidend auf die Erledigung selbst ankommt (so zu § 161 Abs. 2 VerwGO BVerwGE 13, 174 [BVerwG 13.11.1961 - III C 137/61] ) oder auf die Erledigungserklärungen der Beteiligten (so Eyermann/Fröhler, VerwGO 4. Aufl. § 161 Nr. 6 bis 8; Klinger, VerwGO 2. Aufl. § 161 Anm. B 2 a und § 107 D 2 c mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 03.09.1963 - I C 113.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.05.1967 - KVR 1/65
    Nun kann sich zwar ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts daraus ergeben, daß der Betroffene für den bevorstehenden Fall einer Wiederholung seiner Rechtshandlung erfahren möchte, von welcher Rechtsauffassung die beteiligte Behörde nach Meinung des Gerichts dann auszugehen haben wird (BVerwG DVBl 1963, 920 [BVerwG 03.09.1963 - I C 113/61] ; Eyermann/Fröhler, VerwGO 4. Aufl, § 113 Anm. 41).
  • BVerwG, 09.10.1959 - V C 165.57

    Zurückweisung einer Revision - Berechtigtes Interesse an einer Feststellung einer

    Auszug aus BGH, 05.05.1967 - KVR 1/65
    Die Anmelderin kann ein berechtigtes Interesse an der beantragten Feststellung auch nicht damit begründen, daß es ihr wegen der Kostenentscheidung auf eine umfassende Klärung der Sach- und Rechtslage ankäme (Zweigert im Gemeinschaftskommentar 2. Aufl. § 70 Anm. 7; für das sozialgerichtliche Verfahren auch BSG 8, 178; für das verwaltungsgerichtliche Verfahren BVerwGE 9, 196, 197; Ule, VerwGO 2. Aufl. § 113 Anm. I 3 a).
  • BGH, 20.04.2010 - KVR 1/09

    Phonak/GN Store

    Es kann in der Gefahr der Wiederholung begründet sein, wenn die Beteiligten damit rechnen müssen, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Verfügung ergehen wird (vgl. BGH, Beschl. v. 5.5.1967 - KVR 1/65, WuW/E 852, 854 - Großgebinde IV; Beschl. v. 25.10.1983 - KVR 8/82, WuW/E 2058, 2059 - Internord; zu § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.4.1993 - 4B 31/93, NVwZ 1994, 282 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - Kart 2/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamts; Rechtswidrige

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Amt, wie vorliegend der Fall, den objektiven Sachverhalt bewertet, ohne den Betroffenen im Sinne eines Verschuldens- oder Sittenwidrigkeitsvorwurfs zu diffamieren (vgl. BGH, Beschluss vom 05.05.1967 - KVR 1/65 , Rn. 30 bei juris - Dixan ; Senat, Beschluss vom 26.08.2020 - VI-Kart 4/19 (V), Rn. 82 bei juris - Erledigte Fusionsuntersagung ; Beschluss vom 30.01.2019, VI-Kart 7/16 (V) , NZKart 2019, 164 - Zahlungsauslösedienste ; Schmidt in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 6. Auflage 2020, § 71 GWB Rn. 30).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2020 - Kart 4/19

    Untersagte Fusion von Miba und Zollern: Überprüfung der Entscheidung des

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Amt, wie vorliegend der Fall, den objektiven Sachverhalt bewertet, ohne den Betroffenen im Sinne eines Verschuldens- oder Sittenwidrigkeitsvorwurfs zu diffamieren (vgl. BGH, Beschluss vom 05.05.1967, KVR 1/65 , Rn. 30 bei juris - Dixan ).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Kart 7/11

    Verkürzung des Versorgungsweges im Rahmen der Versorgung mit Hörgeräten durch die

    (2.3.1) Ein Beschluss des Bundeskartellamtes, der eine Wertung eines objektiven Sachverhaltes ohne Gesichtspunkte des Verschuldens des Betroffenen oder gar einer Sittenwidrigkeit seines Verhaltens zum Gegenstand hat, ist seiner Art nach nicht auf eine Rufschädigung des Betroffenen gerichtet, so dass sich ein berechtigtes Rehabilitierungsinteresse des Betroffenen an nachträglicher Feststellung der Rechtswidrigkeit nach Erledigung des Beschlusses in der Regel nicht ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 05.05.1967 - KVR 1/65, MDR 1967, 907 - Dixan , zitiert nach juris Rz. 30).
  • BGH, 05.10.2010 - KVR 33/09

    EDEKA/Plus

    a) Ein derartiges "Fortsetzungsfeststellungsinteresse" besteht nach der älteren Rechtsprechung des Senats dann, wenn eine Wiederholung der Behördenentscheidung zu erwarten ist oder wenn die Klärung der durch die Entscheidung entstandenen unklaren Rechtslage für den Beschwerdeführer im Hinblick auf sein künftiges Verhalten von unmittelbarem Interesse ist (BGH, Beschluss vom 5. Mai 1967 - KVR 1/65, WuW/E 852, 854 - Großgebinde IV; Beschluss vom 9. Juli 2002 - KVR 1/01, BGHZ 151, 260, 268 f. - Stellenmarkt für Deutschland; für den Verwaltungsprozess ebenso BVerwG, NVwZ 1994, 282 f.).
  • BGH, 09.07.2013 - KVR 56/12

    Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde im

    Diese Grundsätze gelten auch für das kartellverwaltungsgerichtliche Verfahren (BGH, Beschluss vom 5. Mai 1967 - KVR 1/65, WuW/E BGH 852, 855 - Großgebinde IV; KG, WuW/E OLG 1074 - Feuerfeste Steine; WuW/E OLG 2433 - Metro-Kaufhof; WuW/E OLG 3213 - Zum bösen Wolf; WuW/E OLG 5497 - Fortsetzungsfeststellungsinteresse).
  • BGH, 04.10.1983 - KVR 2/82

    Auflösung eines Zusammenschlusses

    Es genügt vielmehr jedes schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art (vgl. Senatsbeschluß vom 5. Mai 1967 - KVR 1/65 "Großgebinde IV", WuW/E 852; Eyermann/Fröhler, VwGO 8. Aufl., § 113 Anm. 41 i.V.m. § 43 Anm. 11).
  • BGH, 10.04.1984 - KVR 8/83

    Co op AG/Supermagazin GmbH

    Nach den übereinstimmenden Erklärungen aller Verfahrensbeteiligten ist das Verfahren in der Hauptsache erledigt; über die Betriebe des fraglichen Unternehmens ist anderweitig verfügt worden; damit hat sich die angefochtene Untersagungsverfügung erledigt (vgl. BGH GRUR 1967, 613, 615 - Dixan), so daß verfahrensrechtlich der Übergang von den ursprünglich erhobenen Anfechtungsbeschwerden zu (Fortsetzungs-)Feststellungsanträgen nach § 70 Abs. 2 S. 2 GWB eröffnet ist.
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - 1 Kart 2/21
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Amt, wie vorliegend der Fall, den objektiven Sachverhalt bewertet, ohne den Betroffenen im Sinne eines Verschuldens- oder Sittenwidrigkeitsvorwurfs zu diffamieren (vgl. BGH, Beschluss vom 05.05.1967 - KVR 1/65 , Rn. 30 bei juris - Dixan ; Senat, Beschluss vom 26.08.2020 - VI-Kart 4/19 (V), Rn. 82 bei juris - Erledigte Fusionsuntersagung ; Beschluss vom 30.01.2019, VI-Kart 7/16 (V) , NZKart 2019, 164 - Zahlungsauslösedienste ; Schmidt in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 6. Auflage 2020, § 71 GWB Rn. 30).
  • BGH, 10.04.1984 - KVR 3/83

    Zulässigkeit der Anfechtungsbeschwerde eines zum (Fusions-)

    Nach den übereinstimmenden Erklärungen aller Verfahrensbeteiligten ist das Verfahren in der Hauptsache erledigt; über die Betriebe des fraglichen Unternehmens ist anderweitig verfügt worden; damit hat sich die angefochtene Untersagungsverfügung erledigt (vgl. BGH GRUR 1967, 613, 615 - Dixan), so daß verfahrensrechtlich der Übergang von den ursprünglich erhobenen Anfechtungsbeschwerden zu (Fortsetzungs-) Feststellungsanträgen nach § 70 Abs. 2 S. 2 GWB eröffnet ist.
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