Rechtsprechung
BGH, 19.01.1993 - KVR 25/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Wettbewerbsregel - Leasing - Kfz - Diskriminierungsverbot - Abgrenzung - Kleines Unternehmen - Mittleres Unternehmen
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
EG-Kartellrecht: »Herstellerleasing«
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
EWG-Vertrag Art. 85; EWG-VO Nr. 123/85; GWB § 26 Abs. 2 Satz 2 - "Herstellerleasing"
Verbot des Kfz-Verkaufs durch Vertragshändler an herstellerunabhängige Leasingunternehmen: Verstoß gegen EG-Recht? - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Herstellerleasing -, Gemeinschaftsrechtswidrigkeit von Klauseln in VHV zu Lasten herstellerunabhängiger Leasingunternehmer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Bindung der Vertragshändler an Leasingunternehmen des Kraftfahrzeugherstellers
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1993, 1944 (Ls.)
- ZIP 1993, 864
- MDR 1993, 749
- GRUR 1993, 592
- GRUR Int. 1993, 768
- WM 1993, 1062
- BB 1993, 669
- BB 1993, 962
- DB 1993, 1083
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (9)
- EuGH, 11.07.1985 - 42/84
Remia / Kommission
Auszug aus BGH, 19.01.1993 - KVR 25/91
Es stellt sich aber die Frage, ob dies nicht bei einem Fall der vorliegenden Art aufgrund der bereits getroffenen Feststellungen zu bejahen oder jedenfalls zu vermuten ist (…vgl. dazu EuGH, Urt. v. 25.10.1983 - Rechtssache 107/82, Slg. 1983, 3151, 3194 - AEG/Telefunken; Urt. v. 11.7. 1985 - Rechtssache 42/84, Slg. 1985, 2546, 2572 - Remia/Kommission). - BGH, 23.02.1988 - KZR 20/86
"Opel-Blitz"; Unternehmensbedingte Abhängigkeit eines Kfz-Vertragshändlers
Auszug aus BGH, 19.01.1993 - KVR 25/91
(1) Das Kammergericht geht allerdings zutreffend - und von den Beteiligten unbeanstandet - davon aus, daß Vertragshändler eines Kraftfahrzeugherstellers von diesem auf dem Absatzmarkt für Kraftfahrzeuge an Wiederverkäufer grundsätzlich im Sinne des § 26 Abs. 2 Satz 2 GWB unternehmensbedingt abhängig sind (vgl. BGH, Urt. v. 23.2. 1988 - KZR 20/86, WuW/E 2491, 2493 - Opel-Blitz). - BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52
Wohnungsbauförderung
Auszug aus BGH, 19.01.1993 - KVR 25/91
Der Auslegung des Gesetzes nach seinem objektiven Inhalt, wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesvorschrift und aus dem Sinnzusammenhang, in den sie hineingestellt ist, ergibt, können solche Aussagen in den Gesetzesmaterialien jedenfalls allein nicht entgegenstehen (vgl. dazu BVerfGE 1, 299, 312; 10, 234, 244; 62, 1, 45).
- EuGH, 25.10.1983 - 107/82
AEG / Kommission
Auszug aus BGH, 19.01.1993 - KVR 25/91
Es stellt sich aber die Frage, ob dies nicht bei einem Fall der vorliegenden Art aufgrund der bereits getroffenen Feststellungen zu bejahen oder jedenfalls zu vermuten ist (vgl. dazu EuGH, Urt. v. 25.10.1983 - Rechtssache 107/82, Slg. 1983, 3151, 3194 - AEG/Telefunken;… Urt. v. 11.7. 1985 - Rechtssache 42/84, Slg. 1985, 2546, 2572 - Remia/Kommission). - BGH, 07.03.1989 - KZR 15/87
Kündigung eines Vertrages ohne sachlichen Grund
Auszug aus BGH, 19.01.1993 - KVR 25/91
Die Vorschrift des § 26 Abs. 2 GWB bezweckt die Sicherung der Freiheit des Wettbewerbs als Institution durch Aufrechterhaltung des Leistungswettbewerbs und der Chancengleichheit der Wettbewerber (vgl. BGHZ 107, 273, 278 - Staatslotterie;… vgl. auch Markert in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 26 Rdn. 69 f.). - BGH, 22.09.1981 - KVR 8/80
Bezugsbindung für Kfz-Ersatzteile
Auszug aus BGH, 19.01.1993 - KVR 25/91
a) Das Kammergericht hat diese Frage aufgrund einer Interessenabwägung verneint, bei der es zu Recht nicht nur die Interessen der Betroffenen und der V.-Händler, sondern auch das Interesse der herstellerunabhängigen Leasingunternehmen, in ihren wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten nicht behindert zu werden, berücksichtigt hat (vgl. dazu BGHZ 81, 323, 328 [BGH 22.09.1981 - KVR 8/80] - Original-VW-Ersatzteile II). - BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83
Bundestagsauflösung
Auszug aus BGH, 19.01.1993 - KVR 25/91
Der Auslegung des Gesetzes nach seinem objektiven Inhalt, wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesvorschrift und aus dem Sinnzusammenhang, in den sie hineingestellt ist, ergibt, können solche Aussagen in den Gesetzesmaterialien jedenfalls allein nicht entgegenstehen (vgl. dazu BVerfGE 1, 299, 312; 10, 234, 244; 62, 1, 45). - BVerfG, 15.12.1959 - 1 BvL 10/55
Platow-Amnestie
Auszug aus BGH, 19.01.1993 - KVR 25/91
Der Auslegung des Gesetzes nach seinem objektiven Inhalt, wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesvorschrift und aus dem Sinnzusammenhang, in den sie hineingestellt ist, ergibt, können solche Aussagen in den Gesetzesmaterialien jedenfalls allein nicht entgegenstehen (vgl. dazu BVerfGE 1, 299, 312; 10, 234, 244; 62, 1, 45). - KG, 15.03.1991 - Kart 15/90
- VW-Leasing -, Diskriminierung Kfz-VH, Bindung eines Kfz-VH an herstellereigene …
Auszug aus BGH, 19.01.1993 - KVR 25/91
Auf die Beschwerden der Betroffenen hat das Kammergericht durch Beschluß vom 15. März 1991 (WuW/E OLG 4753) die Untersagungsverfügung aufgehoben.
- BGH, 06.10.2015 - KZR 87/13
Vollständiger Lieferstopp für Ersatzteile verstößt gegen kartellrechtliches …
In der Fallgruppe unternehmensbedingter Abhängigkeit kommt es maßgeblich auf die Größenverhältnisse aus vertikaler Sicht an (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 1993 - KVR 25/91, WuW/E BGH 2875, 2879 - Herstellerleasing). - BGH, 12.12.2017 - KZR 50/15
Rimowa - Wettbewerbsbeschränkung durch marktbeherrschendes Unternehmen: Vorliegen …
Steht eine sortimentsbedingte Abhängigkeit in Rede, kommt es für die Frage, wann ein Unternehmen als kleines oder mittleres Unternehmen anzusehen ist, regelmäßig entscheidend auf einen Vergleich der Größe des behinderten Unternehmens mit seinen Wettbewerbern an (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 19. Januar 1993, KVR 25/91, WuW/E BGH 2875 - Herstellerleasing).Steht - wie hier - eine sortimentsbedingte Abhängigkeit in Rede, kommt es regelmäßig entscheidend auf einen Vergleich der Größe des behinderten Unternehmens mit seinen Wettbewerbern an (BGH, Beschluss vom 19. Januar 1993 - KVR 25/91, WuW/E BGH 2875, 2879 - Herstellerleasing).
- BGH, 24.09.2002 - KVR 8/01
Zum Verlangen des Metro-Konzerns nach rückwirkender Konditionenanpassung nach …
Dabei steht eine nachfragebedingte Abhängigkeit eines Unternehmens nicht schlechthin einer unternehmensbedingten Abhängigkeit (vgl. BGH, Beschl. v. 19.1.1993 - KVR 25/91, WuW/E 2875 ff. - Herstellerleasing) gleich.Wann diese Schutzbedürftigkeit besteht, also ein kleines oder mittleres Unternehmen vorliegt, ist im Gesetz nicht bestimmt; die Einstufung läßt sich auch nicht nach absoluten Zahlen festlegen (…vgl. z.B. Rixen in Frankfurter Kommentar zum GWB (FK), 3. Aufl., § 20 Rdn. 293 i.V.m. Rdn. 46;… Bunte in FK aaO, § 4 Rdn. 47; Köhler, BB 1999, 1017), weil die Verhältnisse auf dem jeweils maßgeblichen Markt nicht ausgeblendet werden dürfen, wenn der die Sicherung der Freiheit des Wettbewerbs als Institution bezweckende Sinn der Vorschrift erreicht werden soll (vgl. BGH, Beschl. v. 19.1.1993 - KVR 25/91, WuW/E 2875, 2878 - Herstellerleasing).
- BGH, 21.02.1995 - KZR 33/93
"Kfz-Vertragshändler"; Bemessung der Frist für die Kündigung von …
Für die weiteren Tatbestandsmerkmale des § 26 Abs. 2 GWB (unbillige Behinderung bzw. sachlich nicht gerechtfertigte Differenzierung) ist eine Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes maßgebend (BGHZ 81, 322, 331 - Original-VW-Ersatzteile II; BGH, Beschl. v. 19.1.1993 - KVR 25/91, WuW/E BGH 2875, 2877 - Herstellerleasing;… vgl. auch Langen/Bunte/Schultz, Kartellrecht, 7. Aufl., § 26 GWB Rdn. 37 f.). - BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94
Bestimmtheit einer kartellbehördlichen Mißbrauchsverfügung; Gleichartigkeit von …
Denn die Auslegung ist vorrangig an dem objektiven Sinn und Zweck des Gesetzes zu orientieren und kann durch Motive, die im Gesetzgebungsverfahren dargelegt wurden, im Gesetzeswortlaut aber keinen Ausdruck gefunden haben, nicht gebunden werden (vgl. dazu auch BGH, Beschl. v. 19.1.1993 - KVR 25/91, WuW/E 2875, 2879 - Herstellerleasing m.w.N.). - BGH, 07.04.2009 - KVR 34/08
Versicherergemeinschaft
Die Auflage, das mit der Antragstellerin bestehende Versicherungsverhältnis zu kündigen und nicht zu erneuern, richtet sich ausschließlich an die Versicherergemeinschaft bzw. an die Beteiligten zu 2 bis 5. Gegenüber der Antragstellerin entfaltet diese Anordnung keine unmittelbare Regelungswirkung; sie greift nicht - wie es für eine notwendige Beiladung Voraussetzung wäre (vgl. BGH, Beschl. v. 19.1.1993 - KVR 25/91, WuW/E 2875, 2876 - Herstellerleasing) - unmittelbar rechtsgestaltend in das bestehende Versicherungsverhältnis zwischen der Antragstellerin und der Versicherergemeinschaft ein. - BGH, 28.06.2005 - KZR 26/04
Qualitative Selektion
Als Kraftfahrzeugherstellerin ist sie jedenfalls ein marktstarkes Unternehmen i. S. von § 20 Abs. 2 Satz 1 GWB, von dem die Klägerin als kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung unternehmensbedingt abhängig ist (…vgl. BGH, Urt. v. 23.2. 1988 - KZR 20/86, WuW/E 2491, 2493 - Opel Blitz; Beschl. v. 19.1. 1993 - KVR 25/91, WuW/E 2875, 2878 ff. - Herstellerleasing;… Urt. v. 21.2. 1995 - KZR 33/93, WuW/E 2983, 2988 - Kfz-Vertragshändler). - BGH, 02.07.1996 - KZR 20/91
"Fremdleasingboykott II"; Aufforderung zu einer Liefersperre als unbillige …
Denn eine Aufforderung zu einer Liefersperre, die gegen die Wettbewerbsvorschriften des europäischen Gemeinschaftsrechts verstößt, ist in jedem Fall auf eine unbillige Beeinträchtigung gerichtet (vgl. BGH, Beschl. v. 19.1.1993 - KVR 25/91, WuW/E 2875, 2880 - Herstellerleasing). - BGH, 02.07.1996 - KZR 31/95
"Kraft-Wärme-Kopplung"; Bemessung der angemessenen Vergütung für die …
Die Vorschrift des § 26 Abs. 2 GWB schützt die einzelnen Unternehmen als tatsächliche oder potentielle Marktteilnehmer und sichert damit zugleich die Freiheit des Wettbewerbs als Institution (vgl. BGH, Beschl. v. 19.1.1993 - KVR 25/91, WuW/E 2875, 2878 - Herstellerleasing). - BGH, 18.05.1993 - KVZ 10/92
Unwirksame Ausschließlichkeitsbindung - Pauschalreisen-Vermittlung II
Insoweit gilt für § 18 GWB nichts anderes als für die Interessenabwägung im Rahmen des § 26 GWB (…vgl. BGH, Urt. v. 7.10.1980 - KZR 8/80, WuW/E 1783, 1785 f. - Neue Osnabrücker Zeitung; Beschl. v. 19.1.1993 - KVR 25/91, S. 17 - Herstellerleasing, zur Veröffentlichung vorgesehen;… Markert in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 26 Rdn. 198 und 200 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 11 U 19/21
Zur Frage des Bestehens einer unternehmensbedingten Abhängigkeit der …
- BGH, 18.05.1993 - KVZ 11/92
Überprüfbarkeit von Wettbewerbsverboten in den Agenturverträgen durch die …
- LG Düsseldorf, 02.08.2012 - 37 O 95/12
Anspruch auf Zulassung zur diskriminierungsfreien Vermittlung von …
- LG Hamburg, 12.02.2018 - 408 HKO 1/18
Kündigung eines Vertriebshändlervertrags: Unterlassung des Verkaufs vorhandener …
Rechtsprechung
BGH, 11.03.1997 - KVR 25/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- archive.org
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.06.1982 - KVR 5/81
Beschwerderücknahme im Kartellverwaltungsverfahren
Auszug aus BGH, 11.03.1997 - KVR 25/91
Das Rechtsbeschwerdegericht hat dementsprechend das Verfahren durch Beschluß einzustellen, diese Rechtsfolgen auszusprechen und über die Kosten des Beschwerde- und des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu entscheiden (vgl. BGH, Beschl. v. 29.6.1982 - KVR 5/81, WuW/E 1947, 1948 - Stuttgarter Wochenblatt).
- LG Marburg, 22.09.2010 - 2 O 209/04
Insolvenzanfechtungsklage: internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte, …
Die Kostentragungspflicht der Beklagten erstreckt sich dabei auch auf die Kosten des Vorabentscheidungsverfahrens vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (vgl. BGH, Urteil vom 02.07.1996 - KZR 20/91; BGH, Beschluss vom 11.03.1997 - KVR 25/91; BGH, Beschluss vom 18.06.2003 - 5 StR 169/00; LAG Hamm, Urteil vom 23.09.1997 - 5 Sa 1035/95). - BGH, 23.04.2013 - EnVR 47/12
Festlegung der zur Ermittlung der Tagesneuwerte gem. § 6 Abs. 3 GasNEV in …
Die im Rechtsbeschwerdeverfahren noch zulässige Rücknahme der Beschwerde durch die Betroffene zu 3 bewirkt, dass das Verfahren insoweit als nicht anhängig geworden anzusehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 1997 - KVR 25/91, WuW/E BGH 3109 - Herstellerleasing II). - BGH, 03.03.2009 - EnVR 75/07
Auswirkungen einer Rücknahme der Beschwerde durch den Antragsteller auf …
Dadurch wird bewirkt, dass das Verfahren als nicht anhängig geworden anzusehen ist (BGH, Beschl. v. 11.3.1997 - KVR 25/91, WuW/E 3109 - Herstellerleasing II).
- BGH, 09.07.2013 - EnVR 47/12
Berichtigung eines Beschlusses wegen offenbarer Unrichtigkeit
Die im Rechtsbeschwerdeverfahren noch zulässige Rücknahme der Beschwerde durch die Betroffene zu 3 bewirkt, dass das Verfahren insoweit als nicht anhängig geworden anzusehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 1997 - KVR 25/91, WuW/E BGH 3109 - Herstellerleasing II). - OLG Düsseldorf, 28.08.2001 - Verg 27/01
Mangelnde Eignung im Vergabeverfahren aufgrund eigener Erfahrungen
Diese Rechtslage scheint auch der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 11.3.1997 - KVR 25/91 - "Herstellerleasing II" (WuW/E BGH 3109) vorausgesetzt zu haben (in jenem Verfahren hatte das Bundeskartellamt der Beschwerderücknahme zugestimmt). - BGH, 07.04.2014 - EnVR 1/11
Verteilung der Kosten bei Rücknahme der Beschwerde
Die Rücknahme der Beschwerde bewirkt, dass das Verfahren als nicht anhängig geworden anzusehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 1997 - KVR 25/91, WuW/E 3109 - Herstellerleasing II). - BGH, 16.12.2014 - EnVR 27/14
Kostenverteilung nach Rücknahme der Beschwerde
Die Rücknahme der Beschwerde bewirkt, dass das Verfahren als nicht anhängig geworden anzusehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 1997 - KVR 25/91, WuW/E 3109 - Herstellerleasing II). - BGH, 03.06.2014 - EnVR 15/13
Einstellung von Beschwerdeverfahren und Rechtsbeschwerdeverfahren nach Rücknahme …
Die Rücknahme der Beschwerde bewirkt, dass das Verfahren als nicht anhängig geworden anzusehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 1997 - KVR 25/91, WuW/E 3109 - Herstellerleasing II). - BGH, 23.04.2012 - EnVR 55/11
Rücknahme einer Beschwerde im Rechtsbeschwerdeverfahren
Die - im Rechtsbeschwerdeverfahren zulässige - Rücknahme der Beschwerde durch die Betroffene bewirkt, dass das Verfahren als nicht anhängig geworden anzusehen ist (BGH, Beschluss vom 11. März 1997 - KVR 25/91, WuW/E 3109 - Herstellerleasing II). - BGH, 28.10.2013 - EnVR 97/10
Rücknahme der Beschwerde im Einvernehmen mit der Beschwerdegegnerin
(vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 1997 - KVR 25/91, WuW/E 3109 - Herstellerleasing II). - BGH, 24.04.2012 - EnVR 50/10
Anhängigkeit eines Verfahrens bei Rücknahme der Beschwerde im Einvernehmen mit …
- BGH, 27.03.2012 - EnVR 58/10
Rücknahme der Beschwerde im Rechtsbeschwerdeverfahren
- BGH, 24.04.2012 - EnVR 49/10
Anhängigkeit eines Verfahrens bei Rücknahme einer Beschwerde im Einvernehmen mit …
- BGH, 27.03.2012 - EnVR 74/10
Anhängigkeit eines Rechtsbeschwerdeverfahrens bei Rücknahme einer Beschwerde im …
- BGH, 27.03.2012 - EnVR 99/10
Ansehung eines Verfahrens als nicht anhängig aufgrund der Rücknahme einer …
Rechtsprechung
BGH - KVR 25/91 |
Verfahrensgang
- BGH, 19.01.1993 - KVR 25/91
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1995 - C-266/93
- EuGH, 24.10.1995 - C-266/93
- EuGH, 24.10.1995 - DRsp
- BGH, 11.03.1997 - KVR 25/91
- BGH - KVR 25/91 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)