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   BGH, 23.01.2018 - KVR 3/17   

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BGH, 23.01.2018 - KVR 3/17 (https://dejure.org/2018,660)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2018 - KVR 3/17 (https://dejure.org/2018,660)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - KVR 3/17 (https://dejure.org/2018,660)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Hochzeitsrabatte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Hochzeitsrabatte

    § 19 Abs 1 GWB 2013, § 19 Abs 2 Nr 5 GWB 2013, § 20 Abs 2 GWB 2013, § 20 Abs 3 S 2 GWB 2007
    Wettbewerbsbeschränkung. Aufforderung eines marktbeherrschenden Unternehmens an ein anderes Unternehmen zur Gewährung von Vorteilen ohne sachlich gerechtfertigten Grund; Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung bei offensichtlichem Missverhältnis; Aufforderung an die ...

  • IWW

    § 32 Abs. 3 GWB, § ... 20 Abs. 3 GWB, § 19 Abs. 2 Nr. 5 GWB, §§ 19 Abs. 2 Nr. 5, 20 Abs. 2 GWB, § 20 Abs. 2 GWB, § 20 Abs. 3 Satz 1 GWB, § 19 Abs. 1, 2 Nr. 5 GWB, § 20 Abs. 3 Satz 2 GWB, § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, §19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 19 Abs. 2 Nr. 5, §19 Abs. 2 Nr. 5 GWB, § 21 Abs. 2 GWB, § 21 Abs. 1 GWB, § 26 Abs. 4 GWB, § 19 Abs. 1 GWB, § 20 Abs. 1 GWB, § 78 Satz 1 GWB

  • Wolters Kluwer

    Kartellrechtliche Prüfung einer Behinderung durch Konditionenmissbrauch durch EDEKA gegenüber Sektherstellern; Aufforderung zum "Bestwertabgleich" und zur "Anpassung der Zahlungsziele" durch ein marktbeherrschendes oder marktstarkes Unternehmen; Sachliche Rechtfertigung ...

  • Betriebs-Berater

    Aufforderung zur Vorteilsgewährung durch marktstarkes Unternehmen ohne sachlich gerechtfertigten Grund - Hochzeitsrabatte

  • rewis.io

    Wettbewerbsbeschränkung. Aufforderung eines marktbeherrschenden Unternehmens an ein anderes Unternehmen zur Gewährung von Vorteilen ohne sachlich gerechtfertigten Grund; Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung bei offensichtlichem Missverhältnis; Aufforderung an die ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kartellrechtliche Prüfung einer Behinderung durch Konditionenmissbrauch durch EDEKA gegenüber Sektherstellern; Aufforderung zum "Bestwertabgleich" und zur "Anpassung der Zahlungsziele" durch ein marktbeherrschendes oder marktstarkes Unternehmen; Sachliche Rechtfertigung ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kartellrecht: Hochzeitsrabatte

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbsbeschränkung. Aufforderung eines marktbeherrschenden Unternehmens an ein anderes Unternehmen zur Gewährung von Vorteilen ohne sachlich gerechtfertigten Grund; Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung bei offensichtlichem Missverhältnis; Aufforderung an die ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Marktbeherrschendes oder marktstarkes Unternehmen darf von Lieferanten keine anteilige Beteiligung an Kosten für Modernisierung übernommener Filialen verlangen - Hochzeitsrabatte

  • zeit.de (Pressemeldung, 23.01.2018)

    Bundeskartellamt setzt sich teilweise gegen Edeka durch

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rechtsstreit mit Bundeskartellamt: Edeka deutliche Absage wegen Lieferbedinungen erteilt

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aufforderung zur Vorteilsgewährung durch marktstarkes Unternehmen ohne sachlich gerechtfertigten Grund - Hochzeitsrabatte

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Edeka: Lieferantenrabatte

  • juve.de (Kurzinformation)

    Anzapfverbot: Kartellamt gewinnt gegen Edeka

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    IdR keine "Hochzeitsrabatte" nach Unternehmensfusion

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine "Hochzeitsrabatte" nach Unternehmensfusion

Besprechungen u.ä. (2)

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Einfordern von Hochzeitsrabatten durch Edeka war teilweise missbräuchlich

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verstoß gegen das Anzapfverbot durch ungerechtfertigte Rabattforderungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 2503
  • MDR 2018, 416
  • BB 2018, 321
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.09.2002 - KVR 8/01

    Zum Verlangen des Metro-Konzerns nach rückwirkender Konditionenanpassung nach

    Auszug aus BGH, 23.01.2018 - KVR 3/17
    Ob der Vorschrift in dieser ursprünglichen Fassung in besonderen Ausnahmefällen auch ein vertikaler Schutzzweck im Verhältnis zwischen Nachfrager und Anbieter beigemessen werden konnte, hat der Bundesgerichtshof offengelassen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2002 - KVR 8/01, BGHZ 152, 97, 112 - Konditionenanpassung).

    Dieses Verlangen geht damit weit über eine Anpassung von Konditionen nach der Übernahme eines Wettbewerbers hinaus, die auch im Rahmen laufender Verträge als Mengenrabatt oder aufgrund rationellerer Geschäftsabwicklung nach Wegfall eines Abnehmers gerechtfertigt sein kann (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2002 - KVR 8/01, BGHZ 152, 97, 113 f. - Konditionenanpassung).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es ohne weiteres als Ausdruck der Abhängigkeit eines Lieferanten von einem Normadressaten anzusehen, wenn dieser den Lieferanten ohne sachlich gerechtfertigten Grund zu einer rückwirkenden Konditionenanpassung veranlasst (BGH, Beschluss vom 24. September 2002 - KVR 8/01, BGHZ 152, 97, 112 f. - Konditionenanpassung).

  • BGH, 31.01.2012 - KZR 65/10

    Wettbewerbsbeschränkung durch marktbeherrschendes Unternehmen: Unbillige

    Auszug aus BGH, 23.01.2018 - KVR 3/17
    bb) Ausgangspunkt der Beurteilung ist danach bei vertriebsbezogenen Sachverhalten der aus der unternehmerischen Handlungsfreiheit abzuleitende Grundsatz, dass das Behinderungsverbot des § 19 Abs. 2 Nr. 5 GWB den Normadressaten grundsätzlich nicht daran hindert, seine geschäftliche Tätigkeit und sein Absatzsystem nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie er dies für wirtschaftlich sinnvoll und richtig erachtet (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 2012 - KZR 65/10, WuW/E DE-R 3549 Rn. 29 - Werbeanzeigen, zu § 20 Abs. 1 GWB aF, st. Rspr.).
  • BGH, 14.03.2000 - KZR 15/98

    Zahnersatz aus Manila

    Auszug aus BGH, 23.01.2018 - KVR 3/17
    Das steht im Einklang mit dem Begriff des Aufforderns in § 21 Abs. 1 GWB, das jeden Versuch umfasst, ein anderes Unternehmen in bestimmter Weise zu beeinflussen, wobei sich diese Einflussnahme im Fall des § 21 Abs. 1 GWB darauf bezieht, Lieferbeziehungen zu bestimmten Unternehmen nicht einzugehen oder zu beenden (BGH, Urteil vom 14. März 2000 - KZR 15/98, WuW/E DE-R 487, 490 - Zahnersatz aus Manila).
  • BGH, 06.11.1984 - KVR 13/83

    Begriff des Mißbrauchs

    Auszug aus BGH, 23.01.2018 - KVR 3/17
    Diese Feststellungen des Beschwerdegerichts stehen im Einklang mit dem Erfahrungssatz, dass ein Kaufmann die Vorteilhaftigkeit oder Rentabilität eines Geschäfts auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller von ihm zu erbringenden Leistungen und von seinem Geschäftspartner gewährten Gegenleistungen beurteilen wird (zur gebotenen Gesamtbetrachtung des Leistungsbündels vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 1984 - KVR 13/83, WuW/E BGH 2103, 2105 - Favorit).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2019 - Kart 1/19

    Facebook: Anordnungen des Bundeskartellamts möglicherweise rechtswidrig und

    Da diese Interessenabwägung nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des GWB vorzunehmen ist (vgl. etwa BGH, Beschluss v. 23. Januar 2018 - KVR 3/17 , NZKart 2018, 136 = WuW 2018, 209 Rz. 92 - Hochzeitsrabatte ; Urteil v. 7. Juni 2016 - KZR 6/15 , BGHZ 210, 292 = NZKart 2016, 328 = WuW 2016, 364 Rz. 47 - Pechstein/International Skating Union ; Urteil v. 24. Oktober 2011 - KZR 7/10 , WuW/E DE-R 3446 Rz. 37 - Grossistenkündigung ), muss der Missbrauch von Marktmacht im gesamten Anwendungsbereich von § 19 GWB eine wettbewerbsschädliche Verhaltensweise des Marktbeherrschers vor-aussetzen und kann zur Tatbestandsverwirklichung ein einfachgesetzlicher Rechtsverstoß als solcher nicht ausreichen.

    (3) Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Sachen VBL-Gegenwert (BGH, Urteil v. 6. November 2013 - KZR 58/11 , BGHZ 199, 1 = NZKart 2014, 31 = WuW/E DE-R 4037 Rz. 65 - VBL-Gegenwert I ; Urteil v. 24. Januar 2017 - KZR 47/14 , NZKart 2017, 242 = WuW 2017, 283 Rz. 35 - VBL-Gegenwert II ) und Hochzeitsrabatte (BGH, Beschluss v. 23. Januar 2018 - KVR 3/17 , NZKart 2018, 136 = WuW 2018, 209 Rzn. 83-86 - Hochzeitsrabatte ) führen zu keiner anderen Beurteilung.

    (3.2) Der Beschluss des Bundesgerichtshofs Hochzeitsrabatte (BGH, Beschluss v. 23. Januar 2018 - KVR 3/17 , NZKart 2018, 136 = WuW 2018, 209 Rzn. 83-86 - Hochzeitsrabatte ) rechtfertigt gleichfalls nicht die Annahme, dass beim Ausbeutungs-missbrauch eine Kausalität bzw. eine Verhaltenskausalität zur marktbeherrschenden Stellung entbehrlich ist.

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19

    Zulieferer gegen Automobilhersteller

    Bereits deshalb fehlt es an einem Verstoß gegen das sogenannte Anzapfverbot aus §§ 19 Abs. 2 Nr. 5, 20 Abs. 2 GWB, Art. 102 AEUV durch die Übertragungsvereinbarung, dessen Feststellung im Übrigen im Hinblick auf das Verhältnis der Know-how-Übertragung zu der im Gegenzug erfolgten Beauftragung der Klägerin auch eine umfassende Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erfordern würde (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2018, KVR 3/17 - Hochzeitsrabatte , Rn. 17 bei juris; Markert in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Auflage 2014, § 19 GWB Rn. 377; Loewenheim in Loewenheim/Meessen/ Riesenkampff/Kersting/Meyer-Lindemann, Kartellrecht, 3. Auflage 2016, § 19 GWB Rn. 107).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 11 U 98/18

    Kartellschadensersatzansprüche als Folge eines Informationsaustauschs auf

    v. 23.01.2018 - KVR 3/17 - um ein unzulässiges Anzapfen handele.
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - U (Kart) 7/16

    Kabelschachtstreit: Telekom erzielt Erfolg

    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof jüngst erneut bestätigt (Beschluss vom 23.01.2018, KVR 3/17 - Hochzeitsrabatte, Rn. 18 ff. bei juris) und betont, dass für die Beurteilung der Leistungsgerechtigkeit einer Forderung eine Gesamtbetrachtung der vom Normadressaten dem Lieferanten angebotenen Konditionen maßgeblich ist.

    Dies gilt schon deshalb, weil es nach der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 23.01.2018, KVR 3/17 - Hochzeitsrabatte, Rn. 18 ff. bei juris; Beschluss vom 06.11.1984, KVR 13/83 - Favorit, Rn. 27 ff. bei juris) nicht Aufgabe des Gerichts ist, seine Auffassung über den angemessenen Preis einer Leistung an die Stelle der in einem Wettbewerbsprozess gewonnenen Einschätzung der Vertragsparteien zu setzen, und weil für die Frage der sachlichen Rechtfertigung eines Preishöhenmissbrauchs eine Gesamtbetrachtung des Gesamtkonditionenpakets erforderlich ist, die hier dazu führt, dass das Festhalten an den kartellrechtlich unbedenklich vereinbarten Nutzungsentgelten schon deshalb gerechtfertigt ist, weil diese den Kaufpreis für das Breitbandkabelgeschäft maßgeblich mitbestimmt haben, daher nicht verändert werden können, ohne dass dem gesamten Vertragspaket der Boden entzogen würde.

  • OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 11 U 95/13

    Missbrauch marktbeherrschender Stellung

    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof jüngst erneut bestätigt (Beschluss vom 23.01.2018, KVR 3/17 - Hochzeitsrabatte, Rn. 18 ff. bei juris) und betont, dass für die Beurteilung der Leistungsgerechtigkeit einer Forderung eine Gesamtbetrachtung der vom Normadressaten dem Lieferanten angebotenen Konditionen maßgeblich ist.
  • LG Dortmund, 27.02.2019 - 8 O 19/18
    Dies ist durch den BGH selber in seiner Entscheidung "Hochzeitsrabatte" (Urt. v. 23.01.18, KVR 3/17 = NZKart 2018, 136, Rn. 46 ff.) noch mit dem Bild einer Asymmetrie der wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen Unternehmen näher verdeutlicht worden.
  • LG Dortmund, 25.02.2019 - 8 O 16/16
    Im Gegenteil hat etwa der Bundesgerichtshof in seiner "Hochzeitsrabatte"-Entscheidung auf die im dortigen Fall gegebene deutliche Asymmetrie der wechselseitigen Abhängigkeiten abgestellt (vgl. BGH, KVR 3/17, Rn. 47 - juris).
  • VG Köln, 08.04.2019 - 1 K 408/16
    So aber jedenfalls für die Regelbeispiele des § 19 Abs. 2 GWB und Betroffenheit von nur einem Markt: BGH, Urteil vom 23. Januar 2018 - KVR 3/17 -, juris Rn. 16 ff.
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