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   BGH, 24.02.1976 - KVR 3/75   

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https://dejure.org/1976,1716
BGH, 24.02.1976 - KVR 3/75 (https://dejure.org/1976,1716)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1976 - KVR 3/75 (https://dejure.org/1976,1716)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1976 - KVR 3/75 (https://dejure.org/1976,1716)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zusatzrabattverweigerung als unbillige Behinderung durch sachlich nicht gerechtfertigte Vertragsbestimmungen i.R.d. Verweigerung eines Großhändlers zum Abschluss eines Vertriebsvertrags - Umfang des Ermessensspielraums bei der Bestimmung der Höhe eines Zusatzrabattes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1976, 711
  • DB 1976, 1950
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.03.1969 - KVR 6/68

    Diskriminierung durch Nichtzulassung zu einer Fachmesse

    Auszug aus BGH, 24.02.1976 - KVR 3/75
    Diese Zweifel erscheinen jedoch schon deshalb nicht begründet, weil einerseits der Umstand, daß diese möglicherweise zusätzlich die mit der Direktbelieferung von Verbrauchern verbundenen Funktionen ausüben, nichts daran ändert, daß sie auch die Großhandelsfunktionen ausüben (vgl. hierzu BGHZ 52, 65, 69), und hier andererseits nicht darüber zu entscheiden ist, ob insoweit ein Zusatzrabatt beansprucht werden kann, sondern nur darüber, ob die Rechtsbeschwerdegegnerin dadurch gegen das Diskriminierungsverbot verstößt, daß sie Lieferungen an die Gastronomie - also echte Großhandelsleistungen - unterschiedlich vergütet.

    Das Beschwerdegericht hat bei der notwendigen Abwägung der beiderseitigen Interessen (vgl. hierzu BGHZ 52, 65, 71; NJW 1974, 22, 36) einseitig auf die Belange der Rechtsbeschwerdegegnerin abgestellt und außerdem die auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichtete Zielsetzung des Gesetzes nicht berücksichtigt.

  • BGH, 20.11.1975 - KZR 1/75

    Verbot der unbilligen Behinderung oder der unterschiedlichen Behandlung von

    Auszug aus BGH, 24.02.1976 - KVR 3/75
    Der Verzicht auf "Asbach Uralt" hätte das Ergebnis, daß sie ein konkurrenzfähiges Sortiment nicht mehr anbieten könnten und damit den Rang eines im Spirituosenbereich allgemein anerkannten Großhändlers verlieren würden (vgl. hierzu Urt. des Senats v. 20.11.75 - KZR 1/75, NJW 1976, 801).
  • BGH, 09.05.2000 - KZR 28/98

    Designer-Polstermöbel

    Eine solche Abhängigkeit ist anzunehmen, wenn ein Hersteller aufgrund der Qualität und Exklusivität seines Produkts ein solches Ansehen genießt und eine solche Bedeutung erlangt hat, daß der nachfragende Händler in seiner Stellung als Anbieter darauf angewiesen ist, gerade (auch) dieses Produkt in seinem Sortiment zu führen, und sich daher vorhandene Möglichkeiten, auf andere Hersteller auszuweichen, nicht als ausreichend und zumutbar erweisen (BGH, Urt. v. 20.11.1975 - KZR 1/75, WuW/E 1391, 1394 - Rossignol; Beschl. v. 24.2.1976 - KVR 3/75, WuW/E 1429, 1431 - Asbach-Fachgroßhändlervertrag; Urt. v. 24.3.1981 - KZR 2/80, WuW/E 1793, 1795 - SB-Verbrauchermarkt; Urt. v. 22.1.1985 - KZR 35/83, WuW/E 2125, 2127 - Technics; Carlhoff in Frankfurter Kommentar zum GWB, 3. Aufl., § 26 Rdn. 146; Schultz in Langen/Bunte, Kartellrecht, 8. Aufl., § 26 GWB Rdn. 101; Markert in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 26 Rdn. 115; Bechtold, GWB, 2. Aufl., § 20 Rdn. 19).
  • BGH, 15.04.1986 - KVR 3/85

    EH-Partner-Vertrag; Weisungsrecht des Unternehmers gegenüber einem

    Auch wenn eine marktbeherrschende Stellung nach § 22 Abs. 1 oder 2 GWB, die zu einer Maßnahme der Mißbrauchsaufsicht nach § 22 Abs. 4 und 5 GWB Anlaß geben könnte, nicht vorliegt, so kann doch in derartigen Fällen eine Abhängigkeit des Handels im Sinne von § 26 Abs. 2 Satz 2 GWB bestehen mit der Folge, daß der Hersteller dem Behinderungs- und Diskriminierungsverbot des § 26 Abs. 2 Satz 1 GWB unterliegt (vgl. BGH WuW/E 1391, 1393 f. = GRUR 1976, 206, 208 - Rossignol; WuW/E 1429, 1430 f. = GRUR 1976, 711, 712 - Bedienungsgroßhändler; WuW/E 1567 f. = GRUR 1979, 560, 561 - Fernsehgeräte I; WuW/E 1629, 1630 f. = GRUR 1980, 125, 126 f. - Modellbauartikel II; WuW/E 1635 f. = GRUR 1980, 180, 181 - Fernsehgeräte II; WuW/E 2125, 2127 f. = GRUR 1985, 394, 395 - Technics).
  • BGH, 22.09.1981 - KVR 8/80

    Bezugsbindung für Kfz-Ersatzteile

    Angesichts der Bedeutung, die bei einem Produkt wie einem Kraftfahrzeug aus Gründen der Fahrsicherheit, der Funktionstüchtigkeit und des Fahrkomforts objektiv und in den Augen des Verbrauchers der Zuverlässigkeit von Reparaturen und der dabei verwendeten Ersatzteile zukommt, muß das Interesse der Betroffenen darüber hinausgehend dahin bestimmt werden, einen optimalen Kunden- und Ersatzteildienst anzubieten (vgl. dazu auch Senatsbeschluß vom 24. Februar 1976 - KVR 3/75 - WuW/E BGH 1429, 1432 "Asbach-Fachgrosshändlervertrag") und auch geringfügige Fehlerquellen nach Möglichkeit auszuschalten.
  • BGH, 16.12.1986 - KZR 25/85

    "Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II"; Umfang des Belieferungsanspruchs

    In diesem Rahmen steht es ihr - wie bereits im ersten Revisionsurteil vom 30.6.1981 (KZR 11/80, GRUR 1981, 767, 769 = WuW/E 1814 - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten) ausgeführt worden ist - grundsätzlich frei, ihr Vertriebssystem in qualitativer Hinsicht selektiv auszugestalten und an die Händler für den Vertrieb ihrer technisch aufwendigen und anspruchsvollen Produkte hohe Anforderungen zu stellen, was die fachliche Eignung des Personals, die sachliche Ausstattung der Verkaufsräume und die Gewährleistung eines schnellen und zuverlässigen Kundendienstes angeht (vgl. auch BGH, Beschl. v. 24.2.1976 - KVR 3/95 GRUR 1976, 711, 713 = WuW/E 1429 - Bedienungsfachgroßhändler; Urt. v. 24.3.1981 - KZR 2/80, GRUR 1981, 610, 611 f. = WuW/E 1793 - SB-Verbrauchermarkt; Urt. v. 8.3.1983 - KZR 1/82, GRUR 1983, 396, 398 = WuW/E 1995 - Modellbauartikel III).
  • BGH, 11.03.1986 - KVR 2/85

    Anforderungen an die Feststellung eines einheitlichen Marktes

    Mit Beschluß vom 24. Februar 1976 (KVR 3/75, WuW/E 1429) und Urteil vom 18. September 1978 (KZR 17/77, WuW/E 1530) hat der erkennende Senat nur ausgesprochen, daß Bedienungs- und Selbstbedienungsgroßhändler gleichartige Unternehmen im Sinne des § 26 Abs. 2 GWB seien; zwischen ihnen bestehe Funktionsgleichheit.
  • BGH, 18.09.1978 - KZR 17/77

    Anspruch auf Belieferung mit Fassbier - Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot

    Damit befindet sich das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BGHZ 52, 65, 69 - Sportartikelmesse; ferner Beschluß vom 24.2.1976, WuWE 1429 = GRUR 1976, 711, 712 - Bedienungsgroßhändler).

    Die Unterschiede zwischen beiden Vertriebsformen nötigen nicht dazu, generell die Gleichartigkeit der beiderseitigen Unternehmensgruppen zu verneinen; es kommt vielmehr auf die Bedeutung der Vertriebsform für den Vertrieb der konkreten Ware an; entscheidend ist, ob die teilweise Funktionsverschiebung, die der Selbstbedienungsgroßhandel für den Abnehmer mit sich bringt, sich auf den Vertrieb der Ware wesentlich auswirkt; im übrigen kann, selbst wenn die Gleichartigkeit der Unternehmen im Hinblick auf den allgemein üblichen Zugang zum Geschäftsverkehr zu bejahen ist, gleichwohl mit Rücksicht auf die teilweise Funktionsverschiebung eine insoweit differenzierende Beurteilung (etwa im Hinblick auf die Provisionsgewährung) sachlich gerechtfertigt sein (vgl. BGH Beschluß vom 24.2.1976, GRUR 1976, 711, 713 - Bedienungsgroßhändler).

  • BGH, 01.12.1981 - KZR 37/80

    Feststellung der generellen Unwirksamkeit einer Klausel in den Allgemeinen

    Daß die Bereitschaft zur Belieferung unter einer diskriminierenden Bedingung eine unbillige Behinderung im Sinne des § 26 sein kann, kann nicht zweifelhaft sein und entspricht auch der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Entscheidungen vom 24. Februar 1976 - KVR 3/75, WuW/E BGH 1429 - Asbach - und vom 7. Oktober 1980 - KZR 25/75, BGHZ 78, 190, 197, 198 - Rote Liste).
  • BGH, 24.09.1979 - KZR 20/78

    Generelle Unterwerfung des Markenwarenvertriebs unter das Diskriminierungsverbot

    Aus diesem Grund ist der Ausschluß eines Unternehmens vom Warenbezug dann sachlich nicht gerechtfertigt, wenn dieses (anderen zum Bezug zugelassenen Unternehmen gleichartige) Unternehmen nur bei Unterwerfung unter solche Vertragsbedingungen zugelassen wird, deren Übernahme unzumutbar ist (BGH Beschluß vom 24. Februar 1976, GRUR 1976, 711, 713 = WuW/E 1429, 1433, 1434 - Bedienungsfachgroßhändler; ferner Urteil vom 8. Mai 1979, KZR 13/78 in dem Parallelverfahren gegen die Firma Graupner).
  • BGH, 23.03.1982 - KZR 28/80

    Diskriminierung auf Drittmärkten

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  • BGH, 08.05.1979 - KZR 13/78

    Klage auf Wiederbelieferung mit Ware gegen den Produzenten - Verweigerung der

    Wie der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 24. Februar 1976 (GRUR 1976, 711, 712 = WuW/E 1429, 1433, 1434 - Bedienungsfachgroßhändler) ausgeführt hat, ist der Ausschluß eines Unternehmens vom Warenbezug dann sachlich nicht gerechtfertigt, wenn das (anderen zum Bezug zugelassenen Unternehmen gleichartige) Unternehmen nur bei Unterwerfung unter solche Vertragsbedingungen zum Bezug zugelassen wird, deren Übernahme unter Berücksichtigung des auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht zumutbar ist; ein vom fraglichen Warenbezug abhängiger Unternehmer darf nicht gezwungen sein, sachlich nicht gerechtfertigte und unbillige Verpflichtungen auf sich zu nehmen, nur um ungleiche Wettbewerbschancen gegenüber gleichartigen Unternehmen zu vermeiden.
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