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   BGH, 07.03.1989 - KVR 3/88   

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https://dejure.org/1989,3454
BGH, 07.03.1989 - KVR 3/88 (https://dejure.org/1989,3454)
BGH, Entscheidung vom 07.03.1989 - KVR 3/88 (https://dejure.org/1989,3454)
BGH, Entscheidung vom 07. März 1989 - KVR 3/88 (https://dejure.org/1989,3454)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung eines relevanten Marktes nach dem so genannten Bedarfsmarktkonzept - Untersagung eines Anteilserwerbs durch das Bundeskartellamt - Abgrenzung gesonderter Märkte für Industriemehl und Haushaltsmehl - Vernachlässigungsfähigkeit der Zusammenschlusskontrolle - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.10.1983 - KVR 3/82

    Fusionsrechtliche Prüfung eines Gemeinschaftsunternehmens

    Auszug aus BGH, 07.03.1989 - KVR 3/88
    Mit ihrer unsubstantiierten Rüge, das Kammergericht hätte angesichts des Vorbringens der Betroffenen die Möglichkeit unterschiedlicher Preisstrategien gegenüber den verschiedenen Abnehmern von Amts wegen ermitteln müssen, kann die Rechtsbeschwerde, die nicht auf konkrete Aufklärungsmöglichkeiten verweist, nicht durchdringen (vgl. dazu BGHZ 50, 357, 361 [BGH 27.06.1968 - KVR 3/67] - ZVN I; BGHZ 88, 284, 296 [BGH 04.10.1983 - KVR 3/82] - Gemeinschaftsunternehmen für Mineralölprodukte - m.w.Nachw.).

    Gegen eine solche Erwartung kann sprechen, daß der relevante Markt homogene Produkte betrifft, bei denen ein Produkt- und Qualitätswettbewerb weitgehend ausscheidet, gleichwohl aber noch wesentlicher Wettbewerb besteht (vgl. dazu BGHZ 88, 284, 290 [BGH 04.10.1983 - KVR 3/82] - Gemeinschaftsunternehmen für Mineralölprodukte).

    Bei einer solchen Sachlage ist es erforderlich, wie es das Kammergericht getan hat, in einer zusammenfassenden Schau der Gesamtauswirkungen der strukturellen Wettbewerbsbedingungen wie auch des Wettbewerbsverhaltens der Unternehmen auf dem relevanten Markt zu prüfen, ob sich die Wettbewerbsbedingungen durch den Zusammenschluß weiter dergestalt ändern werden, daß ein wesentlicher Wettbewerb nicht entscheidend zum Tragen kommen wird (vgl. dazu BGHZ 79, 62, 67 - Klöckner/Becorit; 88, 284, 290 - Gemeinschaftsunternehmen für Mineralölprodukte).

  • BGH, 02.12.1980 - KVR 1/80

    Marktanteil und Marktbeherrschung

    Auszug aus BGH, 07.03.1989 - KVR 3/88
    Das Kammergericht geht zutreffend davon aus, daß bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung aller maßgebenden Umstände, ob ein Zusammenschluß die Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung erwarten läßt, dem bereits erreichten Marktanteil insofern eine hohe Bedeutung zukommt, als er grundsätzlich die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens ausweist und weitgehend auch dessen Verhaltensspielraum für die Zukunft ermessen läßt (vgl. BGHZ 79, 62, 68 - Klöckner/Becorit).

    Bei einer solchen Sachlage ist es erforderlich, wie es das Kammergericht getan hat, in einer zusammenfassenden Schau der Gesamtauswirkungen der strukturellen Wettbewerbsbedingungen wie auch des Wettbewerbsverhaltens der Unternehmen auf dem relevanten Markt zu prüfen, ob sich die Wettbewerbsbedingungen durch den Zusammenschluß weiter dergestalt ändern werden, daß ein wesentlicher Wettbewerb nicht entscheidend zum Tragen kommen wird (vgl. dazu BGHZ 79, 62, 67 - Klöckner/Becorit; 88, 284, 290 - Gemeinschaftsunternehmen für Mineralölprodukte).

  • BGH, 27.06.1968 - KVR 3/67

    Überläuferkartell

    Auszug aus BGH, 07.03.1989 - KVR 3/88
    Mit ihrer unsubstantiierten Rüge, das Kammergericht hätte angesichts des Vorbringens der Betroffenen die Möglichkeit unterschiedlicher Preisstrategien gegenüber den verschiedenen Abnehmern von Amts wegen ermitteln müssen, kann die Rechtsbeschwerde, die nicht auf konkrete Aufklärungsmöglichkeiten verweist, nicht durchdringen (vgl. dazu BGHZ 50, 357, 361 [BGH 27.06.1968 - KVR 3/67] - ZVN I; BGHZ 88, 284, 296 [BGH 04.10.1983 - KVR 3/82] - Gemeinschaftsunternehmen für Mineralölprodukte - m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.02.1978 - KVR 4/77

    GKN/Sachs

    Auszug aus BGH, 07.03.1989 - KVR 3/88
    Die Lieferungen von Weizenmehl für den konzerninternen Bedarf, die auf dem relevanten Markt nicht als Angebot in Erscheinung treten, hat das Kammergericht zu Recht nicht berücksichtigt (vgl. BGHZ 71, 102, 109 [BGH 21.02.1978 - KVR 4/77] - Kfz-Kupplungen).
  • BGH, 16.12.1976 - KVR 2/76

    Mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

    Auszug aus BGH, 07.03.1989 - KVR 3/88
    Bei der Bestimmung des sachlich relevanten Marktes ist maßgeblich die funktionelle Austauschbarkeit der Produkte aus der Sicht der Marktgegenseite (oder gegebenenfalls der Verbrauchsdisponenten), nicht die physikalisch-technische oder chemische Identität der Produkte (BGHZ 67, 104, 113 - Vitamin B 12; BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76, WuW/E 1445, 1447 - Valium I [insoweit in BGHZ 68, 23 nicht abgedruckt] und vom 12. Februar 1980 - KVR 3/79, WuW/E 1678, 1681 - Valium II).
  • BGH, 23.10.1979 - KVR 3/78

    Alsen-Breitenburg/Zementwerk Klöckner-Werke AG

    Auszug aus BGH, 07.03.1989 - KVR 3/88
    Aus Rechtsgründen ist dies unter den Umständen des vorliegenden Falles - die Betroffenen zu 1, 2 und 4 haben den gleichen Unternehmensgegenstand, die Anteile an der Betroffenen zu 1 sind vollständig im Besitz der Betroffenen zu 4 - auch nicht zu beanstanden (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 23. Oktober 1979 - KVR 3/78, WuW/E 1655, 1656 - Zementmahlanlage II; Möschel, Recht der Wettbewerbsbeschränkungen Rdn. 850; Kleinmann/Bechtold, Kommentar zur Fusionskontrolle 2. Aufl. § 24 Rdn. 19 m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.09.1987 - KVR 5/86

    Beherrschung des Marktes für politische Wochenzeitungen

    Auszug aus BGH, 07.03.1989 - KVR 3/88
    Dabei geht das Kammergericht von dem sogenannten Bedarfsmarktkonzept aus, nach welchem dem relevanten Markt diejenigen Produkte zuzurechnen sind, die aus der Sicht der Abnehmer nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (BGH, Beschlüsse vom 22. September 1987 - KVR 5/86, WuW/E 2433, 2436 - Grüner + Jahr-Zeit II, und vom 25. Juni 1985 - KVR 3/84, WuW/E 2150, 2153 - Edelstahlbestecke).
  • BGH, 03.07.1976 - KVR 4/75

    Preisgestaltung als mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

    Auszug aus BGH, 07.03.1989 - KVR 3/88
    Bei der Bestimmung des sachlich relevanten Marktes ist maßgeblich die funktionelle Austauschbarkeit der Produkte aus der Sicht der Marktgegenseite (oder gegebenenfalls der Verbrauchsdisponenten), nicht die physikalisch-technische oder chemische Identität der Produkte (BGHZ 67, 104, 113 - Vitamin B 12; BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76, WuW/E 1445, 1447 - Valium I [insoweit in BGHZ 68, 23 nicht abgedruckt] und vom 12. Februar 1980 - KVR 3/79, WuW/E 1678, 1681 - Valium II).
  • BGH, 12.02.1980 - KVR 3/79

    Preismißbrauch

    Auszug aus BGH, 07.03.1989 - KVR 3/88
    Bei der Bestimmung des sachlich relevanten Marktes ist maßgeblich die funktionelle Austauschbarkeit der Produkte aus der Sicht der Marktgegenseite (oder gegebenenfalls der Verbrauchsdisponenten), nicht die physikalisch-technische oder chemische Identität der Produkte (BGHZ 67, 104, 113 - Vitamin B 12; BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76, WuW/E 1445, 1447 - Valium I [insoweit in BGHZ 68, 23 nicht abgedruckt] und vom 12. Februar 1980 - KVR 3/79, WuW/E 1678, 1681 - Valium II).
  • BGH, 25.06.1985 - KVR 3/84

    Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung

    Auszug aus BGH, 07.03.1989 - KVR 3/88
    Dabei geht das Kammergericht von dem sogenannten Bedarfsmarktkonzept aus, nach welchem dem relevanten Markt diejenigen Produkte zuzurechnen sind, die aus der Sicht der Abnehmer nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (BGH, Beschlüsse vom 22. September 1987 - KVR 5/86, WuW/E 2433, 2436 - Grüner + Jahr-Zeit II, und vom 25. Juni 1985 - KVR 3/84, WuW/E 2150, 2153 - Edelstahlbestecke).
  • BGH, 03.03.2009 - KZR 82/07

    Reisestellenkarte

    Zu einem sachlichen Markt gehören alle Waren oder Dienstleistungen, die aus der Sicht der Marktgegenseite funktionell nicht mit anderen Waren oder Dienstleistungen austauschbar sind (vgl. BGHZ 67, 104, 113 - Vitamin B 12; BGH, Beschl. v. 7.3.1989 - KVR 3/88, WuW/E BGH 2575, 2576 - Kampffmeyer-Plange; EuGH, Urt. v. 11.4.1989 - 66/86, Slg. 1989, 803 = WuW/E EWG/MUV 841 Tz. 39 f. - Ahmed Säed Flugreisen; Urt. v. 14.2.1978 - 27/76, Slg. 1978, 207 = WuW/E EWG/MUV 425 Tz. 11 f. - United Brands; EuG, Urt. v. 21.10.1997 - T-229/94, Slg. 1997 II-1689 = WuW/E EU-R 1 Tz. 54 - Deutsche Bahn).
  • BGH, 24.10.1995 - KVR 17/94

    "Backofenmarkt"; Beschränkung des räumlich relevanten Marktes auf das

    a) Das Kammergericht hat seiner Marktabgrenzung zutreffend das sogenannte Bedarfsmarktkonzept zugrunde gelegt, nach welchem dem relevanten Markt diejenigen Produkte zuzurechnen sind, die aus der Sicht der Abnehmer nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (vgl. BGH, Beschl. v. 7.3.1989 - KVR 3/88, WuW/E 2575 - Kampffmeyer-Plange, m.w.N.).
  • BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94

    Bestimmtheit einer kartellbehördlichen Mißbrauchsverfügung; Gleichartigkeit von

    Die allgemeine Rüge, die Landeskartellbehörde und das Beschwerdegericht hätten hinsichtlich der Ermittlung abweichender Umstände im Sinne des § 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 GWB ihre Amtsermittlungspflicht verletzt, kann der Rechtsbeschwerde schon deshalb nicht zum Erfolg verhelfen, weil sie nicht auf konkrete Aufklärungsmöglichkeiten zu bestimmten, näher bezeichneten Tatsachen verweist (vgl. BGH, Beschl. v. 7.3.1989 - KVR 3/88, WuW/E 2575, 2577 - Kampffmeyer/Plange; Kleier in Frankfurter Kommentar, § 75 GWB Rdn. 25).
  • BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95

    "Raiffeisen"; Begriff der marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens;

    Eine solche Auslegung der Bagatellmarktklausel verläßt nicht das auch vom Senat in ständiger Rechtsprechung angewendete sogenannte Bedarfsmarktkonzept, nach welchem sich die Marktabgrenzung nach der Austauschbarkeit des betreffenden Produkts aus der Sicht der Marktgegenseite bestimmt (vgl. BGH, Beschl. v. 7. März 1989 - KVR 3/88, WuW/E 2575, 2576 - Kampffmeyer-Plange m.w.N.).
  • BGH, 28.04.1992 - KVR 9/91

    Marktbeherrschende Stellung im Einzelhandel - Metro

    Das Kammergericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß bei der Prognose, ob ein Zusammenschluß die Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung erwarten läßt, den bereits erreichten Marktanteilen der sich zusammenschließenden Unternehmen eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. BGHZ 79, 62, 68 - Klöckner/Becorit; BGH, Beschl. v. 7. März 1989 - KVR 3/88, WuW/E 2575, 2580 - Kampffmeyer/Plange).

Redaktioneller Hinweis

  • Kampffmeyer Mühlen GmbH/Georg Plange GmbH & Co. KG

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