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   BGH, 08.06.2010 - KVR 4/09   

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https://dejure.org/2010,828
BGH, 08.06.2010 - KVR 4/09 (https://dejure.org/2010,828)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2010 - KVR 4/09 (https://dejure.org/2010,828)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2010 - KVR 4/09 (https://dejure.org/2010,828)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 2 GWB, § 19 Abs 3 GWB, § 36 Abs 1 GWB
    Fusionskontrolle: Voraussetzungen für die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung eines Oligopols - Springer/Pro Sieben II

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verbesserung der strukturellen Bedingungen eines dauerhaft einheitlichen Verhaltens als Annahme der Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung eines Oligopols; Erweiterung der mangelnd zureichend kontrollierten Spielräume eines Oligopolmitglieds und einer dahergehenden ...

  • Betriebs-Berater

    Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung eines Oligopols - Springer/Pro Sieben

  • rewis.io

    Fusionskontrolle: Voraussetzungen für die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung eines Oligopols - Springer/Pro Sieben II

  • rewis.io

    Fusionskontrolle: Voraussetzungen für die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung eines Oligopols - Springer/Pro Sieben II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbesserung der strukturellen Bedingungen eines dauerhaft einheitlichen Verhaltens als Annahme der Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung eines Oligopols; Erweiterung der mangelnd zureichend kontrollierten Spielräume eines Oligopolmitglieds und einer dahergehenden ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Springer/Pro Sieben II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kartellrecht - Untersagung der Fusion Springer/Pro7 war rechtmäßig

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung eines Oligopols

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Untersagung der Fusion Springer/ProSieben-SAT1 durch Bundeskartellamt war rechtmäßig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur marktbeherrschenden Stellung eines Oligopols - Springer / Pro Sieben II

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    BGH bestätigt Untersagung der Fusion Springer/ProSieben-SAT1

  • heise.de (Pressemeldung, 08.06.2010)

    Verbot einer Springer/ProSiebenSat.1-Fusion bestätigt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fusion von Springer/ProSieben-SAT1 - BGH bestätigt Verbot durch das Bundeskartellamt

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung eines Oligopols - Springer/Pro Sieben

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Untersagung der Fusion Springer/ ProSieben-SAT1 durch Bundeskartellamt war rechtmäßig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Untersagung der Fusion Springer/ProSieben-SAT1 durch Bundeskartellamt war rechtmäßig

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Keine Fusion von Axel Springer und ProSieben-Sat.1 Media

  • kartellblog.de (Kurzinformation)

    Untersagung der Fusion Springer/ProSieben-SAT1 durch Bundeskartellamt bestätigt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Hochzeit von Springer und der Pro7/Sat1 Group

Besprechungen u.ä.

  • kartellblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Wohin mit ProSieben?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2010, 2186
  • MMR 2011, 60
  • BB 2010, 2642
  • DB 2010, 2614
  • K&R 2010, 821
  • afp 2010, 362
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 20.04.2010 - KVR 1/09

    Phonak/GN Store

    Auszug aus BGH, 08.06.2010 - KVR 4/09
    Dem Vortrag der Beteiligten lassen sich insbesondere keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür entnehmen, der für die rechtliche Beurteilung des Feststellungsinteresses von Springer i.S. von § 71 Abs. 2 Satz 2 GWB maßgebliche Sachverhalt habe sich nach der Rechtsbeschwerdeentscheidung vom 25. September 2007 (KVR 30/06, BGHZ 174, 179 - Springer/Pro7 I) so geändert, dass die frühere Beurteilung durch die Kartellbehörde keine prägende Bedeutung für die spätere Prüfung eines erneuten, entsprechenden Zusammenschlussvorhabens mehr haben könnte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. April 2010 - KVR 1/09, WuW/E DE-R 2905 Rn. 16 - Phonak/GN Store).

    Zu Recht hat es dabei für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung auf den Zeitpunkt der Erledigung des Verfahrens in der Hauptsache abgestellt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2010 - KVR 1/09, WuW/E DE-R 2905 Rn. 31 ff. - Phonak/GN Store), also auf den Zeitpunkt der Aufgabe des Zusammenschlussvorhabens im Februar 2006.

    Dabei ist insbesondere von Bedeutung, ob aufgrund der Marktstruktur mit einem dauerhaft einheitlichen Verhalten der Mitglieder des Oligopols zu rechnen ist, weil ein solches Verhalten aufgrund der Merkmale des relevanten Marktes und deren Änderung durch den Zusammenschluss wirtschaftlich vernünftig und daher ratsam ist, um den gemeinsamen Gewinn durch Beeinflussung der Wettbewerbsfaktoren zu maximieren (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Juli 2008 - C-413/06, Slg. 2008, I-4951 = WuW/E EU-R 1498 Rn. 121 f. - Bertelsmann/Impala; BGH, Beschluss vom 11. November 2008 - KVR 60/07, BGHZ 178, 285 Rn. 39 - E.ON/Stadtwerke Eschwege; Beschluss vom 20. April 2010 - KVR 1/09, WuW/E DE-R 2905 Rn. 55 - Phonak/GN Store).

    Weiter sind in diesem Zusammenhang etwa die Symmetrie der beteiligten Unternehmen hinsichtlich der Produktpalette, der verwendeten Technologie und der Kostenstruktur, etwaige Marktzutrittsschranken, die Nachfragemacht der Marktgegenseite und die Preiselastizität der Nachfrage zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 11. November 2008 - KVR 60/07, BGHZ 178, 285 Rn. 39 - E.ON/Stadtwerke Eschwege; Beschluss vom 20. April 2010 - KVR 1/09, WuW/E DE-R 2905 Rn. 55 - Phonak/GN Store).

    Liegen danach Strukturmerkmale vor, die eine enge Reaktionsverbundenheit der Unternehmen erwarten lassen, ist ferner erforderlich, dass auch tatsächlich kein nennenswerter Wettbewerb zwischen ihnen stattfindet (BGH, Beschluss vom 11. November 2008 - KVR 60/07, BGHZ 178, 285 Rn. 39, 41, 44 - E.ON/Stadtwerke Eschwege; Beschluss vom 20. April 2010 - KVR 1/09, WuW/E DE-R 2905 Rn. 72 - Phonak/GN Store).

    Seine tatrichterliche Prognoseentscheidung kann in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf überprüft werden, ob Verfahrensregeln verletzt worden sind und ob das Beschwerdegericht unzutreffende rechtliche Erwägungen angestellt, insbesondere gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat (BGH, Beschluss vom 11. November 2008 - KVR 60/07, BGHZ 178, 285 Rn. 26 - E.ON/Stadtwerke Eschwege; Beschluss vom 20. April 2010 - KVR 1/09, WuW/E DE-R 2905 Rn. 56 - Phonak/GN Store).

    Ähnlich große Marktanteile sind zwar nicht schon als solche ein Indiz für eine Binnenwettbewerb ausschließende enge Reaktionsverbundenheit marktstarker Unternehmen, weil eine solche Verteilung der Marktanteile nicht bedeuten muss, dass damit verbundene Verhaltensspielräume im Wettbewerb ungenutzt bleiben (BGH, Beschluss vom 20. April 2010 - KVR 1/09, WuW/E DE-R 2905 Rn. 65 - Phonak/GN Store).

    Die Verteilung der Marktanteile und insbesondere ihre Entwicklung über einen längeren Zeitraum können jedoch im Rahmen der erforderlichen Gesamtabwägung berücksichtigt werden (BGH, Beschluss vom 20. April 2010 - KVR 1/09, WuW/E DE-R 2905 Rn. 57 - Phonak/GN Store).

    Weist die Entwicklung der Marktanteile der beteiligten Unternehmen eine erhebliche Verschiebung der Kräfteverhältnisse auf, die zu einer Angleichung der Marktanteile führt, spricht dies erfahrungsgemäß gegen die Entstehung eines marktbeherrschenden Oligopols (BGH, Beschluss vom 20. April 2010 - KVR 1/09, WuW/E DE-R 2905 Rn. 54 ff. - Phonak/GN Store).

    Bleiben die Marktanteile dagegen über längere Zeit unverändert, kann dies als ein im Rahmen der erforderlichen Gesamtbeurteilung für ein marktbeherrschendes Oligopol sprechender Umstand gewürdigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2010 - KVR 1/09, WuW/E DE-R 2905 Rn. 57 - Phonak/GN Store).

    ff) Wesentlicher Binnenwettbewerb ist allerdings nicht schon dann ausgeschlossen, wenn Strukturmerkmale des relevanten Marktes eine enge Reaktionsverbundenheit der Unternehmen erwarten lassen; erforderlich ist vielmehr, dass auch tatsächlich kein nennenswerter Wettbewerb zwischen ihnen stattfindet (BGH, Beschluss vom 11. November 2008 - KVR 60/07, BGHZ 178, 285 Rn. 39, 41, 44 - E.ON/Stadtwerke Eschwege; Beschluss vom 20. April 2010 - KVR 1/09, WuW/E DE-R 2905 Rn. 72 - Phonak/GN Store).

  • BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07

    E. ON/Stadtwerke Eschwege

    Auszug aus BGH, 08.06.2010 - KVR 4/09
    Dabei ist insbesondere von Bedeutung, ob aufgrund der Marktstruktur mit einem dauerhaft einheitlichen Verhalten der Mitglieder des Oligopols zu rechnen ist, weil ein solches Verhalten aufgrund der Merkmale des relevanten Marktes und deren Änderung durch den Zusammenschluss wirtschaftlich vernünftig und daher ratsam ist, um den gemeinsamen Gewinn durch Beeinflussung der Wettbewerbsfaktoren zu maximieren (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Juli 2008 - C-413/06, Slg. 2008, I-4951 = WuW/E EU-R 1498 Rn. 121 f. - Bertelsmann/Impala; BGH, Beschluss vom 11. November 2008 - KVR 60/07, BGHZ 178, 285 Rn. 39 - E.ON/Stadtwerke Eschwege; Beschluss vom 20. April 2010 - KVR 1/09, WuW/E DE-R 2905 Rn. 55 - Phonak/GN Store).

    Weiter sind in diesem Zusammenhang etwa die Symmetrie der beteiligten Unternehmen hinsichtlich der Produktpalette, der verwendeten Technologie und der Kostenstruktur, etwaige Marktzutrittsschranken, die Nachfragemacht der Marktgegenseite und die Preiselastizität der Nachfrage zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 11. November 2008 - KVR 60/07, BGHZ 178, 285 Rn. 39 - E.ON/Stadtwerke Eschwege; Beschluss vom 20. April 2010 - KVR 1/09, WuW/E DE-R 2905 Rn. 55 - Phonak/GN Store).

    Liegen danach Strukturmerkmale vor, die eine enge Reaktionsverbundenheit der Unternehmen erwarten lassen, ist ferner erforderlich, dass auch tatsächlich kein nennenswerter Wettbewerb zwischen ihnen stattfindet (BGH, Beschluss vom 11. November 2008 - KVR 60/07, BGHZ 178, 285 Rn. 39, 41, 44 - E.ON/Stadtwerke Eschwege; Beschluss vom 20. April 2010 - KVR 1/09, WuW/E DE-R 2905 Rn. 72 - Phonak/GN Store).

    Seine tatrichterliche Prognoseentscheidung kann in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf überprüft werden, ob Verfahrensregeln verletzt worden sind und ob das Beschwerdegericht unzutreffende rechtliche Erwägungen angestellt, insbesondere gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat (BGH, Beschluss vom 11. November 2008 - KVR 60/07, BGHZ 178, 285 Rn. 26 - E.ON/Stadtwerke Eschwege; Beschluss vom 20. April 2010 - KVR 1/09, WuW/E DE-R 2905 Rn. 56 - Phonak/GN Store).

    ff) Wesentlicher Binnenwettbewerb ist allerdings nicht schon dann ausgeschlossen, wenn Strukturmerkmale des relevanten Marktes eine enge Reaktionsverbundenheit der Unternehmen erwarten lassen; erforderlich ist vielmehr, dass auch tatsächlich kein nennenswerter Wettbewerb zwischen ihnen stattfindet (BGH, Beschluss vom 11. November 2008 - KVR 60/07, BGHZ 178, 285 Rn. 39, 41, 44 - E.ON/Stadtwerke Eschwege; Beschluss vom 20. April 2010 - KVR 1/09, WuW/E DE-R 2905 Rn. 72 - Phonak/GN Store).

    Dabei kommt es nicht auf einen bestimmten Grad an Spürbarkeit an (BGH, Beschluss vom 21. Februar 1978 - KVR 4/77, BGHZ 71, 102, 125 - Kfz-Kupplungen; Beschluss vom 23. Oktober 1979 - KVR 3/78, WuW/E 1655, 1659 - Zementmahlanlage II; Beschluss vom 21. Dezember 2004 - KVR 26/03, WuW/E DE-R 1419, 1424 - Deutsche Post/trans-o-flex; Beschluss vom 7. Februar 2006 - KVR 5/05, BGHZ 166, 165 Rn. 49 - DB Regio/Üstra; Beschluss vom 11. November 2008 - KVR 60/07, BGHZ 178, 285 Rn. 61 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).

    Dafür genügt es, wenn die Gefahr entsteht oder erhöht wird, dass potenzielle Wettbewerber entmutigt und so von einem nachstoßenden Wettbewerb abgehalten werden (BGH, Beschluss vom 15. Juli 1997 - KVR 33/96, BGHZ 136, 268, 278 ff. - Stromversorgung Aggertal; Beschluss vom 15. Juli 1997 - KVR 21/96, NJW 1998, 2444, 2449 - Stadtwerke Garbsen; Beschluss vom 7. Februar 2006 - KVR 5/05, BGHZ 166, 165 Rn. 49 - DB Regio/Üstra; Beschluss vom 11. November 2008 - KVR 60/07, BGHZ 178, 285 Rn. 61 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).

    Die marktbeherrschende Stellung eines Oligopols wird, wovon auch das Beschwerdegericht zutreffend ausgegangen ist, grundsätzlich schon dann verstärkt, wenn die Marktposition nur eines der Oligopolmitglieder verbessert wird (BGH, Beschluss vom 12. Februar 1980 - KVR 4/79, WuW/E 1763, 1765 - Bituminöses Mischgut; Beschluss vom 11. November 2008 - KVR 60/07, BGHZ 178, 285 Rn. 61 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).

    Das Beschwerdegericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass es auch für die Erwartung der Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung durch konglomerate Wirkungen ausreicht, wenn die Wettbewerbssituation des Unternehmens - und damit hier des Oligopols - mit einiger Wahrscheinlichkeit verbessert wird (BGH, Beschluss vom 11. November 2008 - KVR 60/07, BGHZ 178, 285 Rn. 61 - E.ON/Stadtwerke Eschwege; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. Mai 1986 - KVR 7/84, WuW/E 2276, 2283 - Süddeutscher Verlag/Donau Kurier).

  • BGH, 07.02.2006 - KVR 5/05

    DB Regio/üstra

    Auszug aus BGH, 08.06.2010 - KVR 4/09
    Dabei kommt es nicht auf einen bestimmten Grad an Spürbarkeit an (BGH, Beschluss vom 21. Februar 1978 - KVR 4/77, BGHZ 71, 102, 125 - Kfz-Kupplungen; Beschluss vom 23. Oktober 1979 - KVR 3/78, WuW/E 1655, 1659 - Zementmahlanlage II; Beschluss vom 21. Dezember 2004 - KVR 26/03, WuW/E DE-R 1419, 1424 - Deutsche Post/trans-o-flex; Beschluss vom 7. Februar 2006 - KVR 5/05, BGHZ 166, 165 Rn. 49 - DB Regio/Üstra; Beschluss vom 11. November 2008 - KVR 60/07, BGHZ 178, 285 Rn. 61 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).

    Dafür genügt es, wenn die Gefahr entsteht oder erhöht wird, dass potenzielle Wettbewerber entmutigt und so von einem nachstoßenden Wettbewerb abgehalten werden (BGH, Beschluss vom 15. Juli 1997 - KVR 33/96, BGHZ 136, 268, 278 ff. - Stromversorgung Aggertal; Beschluss vom 15. Juli 1997 - KVR 21/96, NJW 1998, 2444, 2449 - Stadtwerke Garbsen; Beschluss vom 7. Februar 2006 - KVR 5/05, BGHZ 166, 165 Rn. 49 - DB Regio/Üstra; Beschluss vom 11. November 2008 - KVR 60/07, BGHZ 178, 285 Rn. 61 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).

    Die Angriffe der Rechtsbeschwerde gegen die Annahme des Beschwerdegerichts, die von den Zusammenschlussbeteiligten angebotenen Auflagen seien nicht geeignet gewesen, die Untersagungsvoraussetzungen entfallen zu lassen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 7. Februar 2006 - KVR 5/05, BGHZ 166, 165 Rn. 60 - DB Regio/Üstra; Dubberstein in MünchKomm.GWB, § 40 Rn. 47; Mestmäcker/Veelken in Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Aufl., § 40 Rn. 47), vermögen ihr gleichfalls nicht zum Erfolg zu verhelfen.

  • BGH, 21.02.1978 - KVR 4/77

    GKN/Sachs

    Auszug aus BGH, 08.06.2010 - KVR 4/09
    Dabei kommt es nicht auf einen bestimmten Grad an Spürbarkeit an (BGH, Beschluss vom 21. Februar 1978 - KVR 4/77, BGHZ 71, 102, 125 - Kfz-Kupplungen; Beschluss vom 23. Oktober 1979 - KVR 3/78, WuW/E 1655, 1659 - Zementmahlanlage II; Beschluss vom 21. Dezember 2004 - KVR 26/03, WuW/E DE-R 1419, 1424 - Deutsche Post/trans-o-flex; Beschluss vom 7. Februar 2006 - KVR 5/05, BGHZ 166, 165 Rn. 49 - DB Regio/Üstra; Beschluss vom 11. November 2008 - KVR 60/07, BGHZ 178, 285 Rn. 61 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).

    Diese Grundsätze gelten entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde auch für die Beurteilung sog. konglomerater Zusammenschlüsse, bei denen sich die Zusammenschlussbeteiligten nicht als Wettbewerber oder als Anbieter und Kunde auf demselben Markt gegenüberstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 1978 - KVR 4/77, BGHZ 71, 102, 119 ff. - Kfz-Kupplungen; Beschluss vom 25. Juni 1985 - KVR 3/84, WuW/E 2150, 2157 - Edelstahlbestecke).

    Da es für die Verbesserung der Wettbewerbssituation schon genügt, dass potenzielle Wettbewerber entmutigt und so von einem nachstoßenden Wettbewerb abgehalten werden, reicht es - wenn die Verbesserung der Wettbewerbssituation nur bei einem bestimmten künftigen Marktverhalten des Unternehmens eintritt - für die Annahme einer verstärkenden Wirkung des Zusammenschlusses aus, dass das betreffende Verhalten von der Marktstruktur begünstigt wird und aus Sicht der aktuellen und potenziellen Wettbewerber vernünftigerweise zu erwarten ist (BGH, Beschluss vom 21. Februar 1978 - KVR 4/77, BGHZ 71, 102, 119 ff. - Kfz-Kupplungen).

  • BGH, 25.09.2007 - KVR 30/06

    Springer/ProSieben

    Auszug aus BGH, 08.06.2010 - KVR 4/09
    Auf die Rechtsbeschwerde von Springer hat der Bundesgerichtshof die Beschwerdeentscheidung hinsichtlich des Fortsetzungsfeststellungsantrags aufgehoben und die Sache insoweit an das Beschwerdegericht zurückverwiesen (BGH, Beschluss vom 25. September 2007 - KVR 30/06, BGHZ 174, 179 - Springer/Pro Sieben I).

    Dem Vortrag der Beteiligten lassen sich insbesondere keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür entnehmen, der für die rechtliche Beurteilung des Feststellungsinteresses von Springer i.S. von § 71 Abs. 2 Satz 2 GWB maßgebliche Sachverhalt habe sich nach der Rechtsbeschwerdeentscheidung vom 25. September 2007 (KVR 30/06, BGHZ 174, 179 - Springer/Pro7 I) so geändert, dass die frühere Beurteilung durch die Kartellbehörde keine prägende Bedeutung für die spätere Prüfung eines erneuten, entsprechenden Zusammenschlussvorhabens mehr haben könnte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. April 2010 - KVR 1/09, WuW/E DE-R 2905 Rn. 16 - Phonak/GN Store).

  • BGH, 15.07.1997 - KVR 21/96

    "Stadtwerke Garbsen"; Begriff des Zusammenschlusses bei Erwerb einer

    Auszug aus BGH, 08.06.2010 - KVR 4/09
    Dafür genügt es, wenn die Gefahr entsteht oder erhöht wird, dass potenzielle Wettbewerber entmutigt und so von einem nachstoßenden Wettbewerb abgehalten werden (BGH, Beschluss vom 15. Juli 1997 - KVR 33/96, BGHZ 136, 268, 278 ff. - Stromversorgung Aggertal; Beschluss vom 15. Juli 1997 - KVR 21/96, NJW 1998, 2444, 2449 - Stadtwerke Garbsen; Beschluss vom 7. Februar 2006 - KVR 5/05, BGHZ 166, 165 Rn. 49 - DB Regio/Üstra; Beschluss vom 11. November 2008 - KVR 60/07, BGHZ 178, 285 Rn. 61 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).
  • BGH, 25.06.1985 - KVR 3/84

    Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung

    Auszug aus BGH, 08.06.2010 - KVR 4/09
    Diese Grundsätze gelten entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde auch für die Beurteilung sog. konglomerater Zusammenschlüsse, bei denen sich die Zusammenschlussbeteiligten nicht als Wettbewerber oder als Anbieter und Kunde auf demselben Markt gegenüberstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 1978 - KVR 4/77, BGHZ 71, 102, 119 ff. - Kfz-Kupplungen; Beschluss vom 25. Juni 1985 - KVR 3/84, WuW/E 2150, 2157 - Edelstahlbestecke).
  • BGH, 12.02.1980 - KVR 4/79

    Aufhebung eines Beschlusses des Kartellsenats nach einer Rechtsbeschwerde -

    Auszug aus BGH, 08.06.2010 - KVR 4/09
    Die marktbeherrschende Stellung eines Oligopols wird, wovon auch das Beschwerdegericht zutreffend ausgegangen ist, grundsätzlich schon dann verstärkt, wenn die Marktposition nur eines der Oligopolmitglieder verbessert wird (BGH, Beschluss vom 12. Februar 1980 - KVR 4/79, WuW/E 1763, 1765 - Bituminöses Mischgut; Beschluss vom 11. November 2008 - KVR 60/07, BGHZ 178, 285 Rn. 61 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).
  • BGH, 27.05.1986 - KVR 7/84

    Zulässigkeit des Zusammenschlusses von Zeitungsverlagen; Begriff der Verstärkung

    Auszug aus BGH, 08.06.2010 - KVR 4/09
    Das Beschwerdegericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass es auch für die Erwartung der Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung durch konglomerate Wirkungen ausreicht, wenn die Wettbewerbssituation des Unternehmens - und damit hier des Oligopols - mit einiger Wahrscheinlichkeit verbessert wird (BGH, Beschluss vom 11. November 2008 - KVR 60/07, BGHZ 178, 285 Rn. 61 - E.ON/Stadtwerke Eschwege; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. Mai 1986 - KVR 7/84, WuW/E 2276, 2283 - Süddeutscher Verlag/Donau Kurier).
  • BGH, 15.07.1997 - KVR 33/96

    BGH bestätigt Untersagungsverfügungen des Bundeskartellamts - Beteiligung von RWE

    Auszug aus BGH, 08.06.2010 - KVR 4/09
    Dafür genügt es, wenn die Gefahr entsteht oder erhöht wird, dass potenzielle Wettbewerber entmutigt und so von einem nachstoßenden Wettbewerb abgehalten werden (BGH, Beschluss vom 15. Juli 1997 - KVR 33/96, BGHZ 136, 268, 278 ff. - Stromversorgung Aggertal; Beschluss vom 15. Juli 1997 - KVR 21/96, NJW 1998, 2444, 2449 - Stadtwerke Garbsen; Beschluss vom 7. Februar 2006 - KVR 5/05, BGHZ 166, 165 Rn. 49 - DB Regio/Üstra; Beschluss vom 11. November 2008 - KVR 60/07, BGHZ 178, 285 Rn. 61 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).
  • BGH, 23.10.1979 - KVR 3/78

    Alsen-Breitenburg/Zementwerk Klöckner-Werke AG

  • BGH, 21.12.2004 - KVR 26/03

    Deutsche Post/trans-o-flex

  • EuGH, 10.07.2008 - C-413/06

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUM

  • OLG Düsseldorf, 08.08.2012 - Kart 4/11

    VoD-Plattform "Amazonas" der Privatsender verboten

    Liegen danach Strukturmerkmale vor, die eine enge Reakti.onsverbundenheit der Unternehmen erwarten lassen, ist ferner erforderlich, dass auch tatsächlich kein nennenswerter Wettbewerb zwischen ihnen stattfindet (vgl. zu allem BGH, Beschluss vom 08.06.2010, KVR 4/09, WuW/E DE-R 3067- 3078- Springer/ProSieben II -, zitiert nach juris Tz. 20- 22 m.w.N.).

    Bleiben die Marktanteile dagegen über längere Zeit unverändert, kann diese Konstanz im Rahmen der erforderlichen Gesamtbeurteilung als ein für ein marktbeherrschendes Oligopol sprechender Umstand der Marktstruktur gewürdigt werden (vgl. zu allem: BGH, Beschluss vom 08.06.201 0, KVR 4/09, WuW/E DE-R 3067 - 3078 - Springer/ProSieben II, zitiert nach juris Tz. 25).

    Im Übrigen wird mit der Beschwerde eingeräumt, dass bis einschließlich 2007 keine bedeutenden Marktanteilsschwankungen zu verzeichnen gewesen seien und bis dahin die Marktstruktur mit derjenigen des Zeitraums 2000 bis 2004 vergleichbar gewesen sei, welcher der ein marktbeherrschendes Duopol bejahenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Juni 2010 (KVR 4/09 - Springer/ProSiebenSaft lf) zugrundelag (Beschwerdebegründung Seite 68).

    Bei der Bereitstellung von Fernsehwerbezeit handelt es sich um ein heterogenes Produkt; insoweit wird an dieser Stelle auf die den Beteiligten bekannten Senatsentscheidung vom 3. Dezember 2008 (VI-Kart 7/06 (V), WuW/E DE-R 2593 -2603, zitiert nach juris Tz. 66; vgl. hierzu auch BGH Urteil vom 08.06.2010, KVR 4/09, WuW/E DE-R 3067- 3078- Springer/ProSieben II, zitiert nach juris Tz. 27, 30) verwiesen, zumal der hier zu beurteilende Sachverhalt zu keiner abweichenden Bewertung des Produkts Fernsehwerbezeit veranlasst.

    Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass die hier geltend gemachten Veränderungen und Unterschiede in den Naturalrabatten auch die Jahre 2005 und 2006 betreffen, in denen nach den vom Bundesgerichtshof bestätigten Feststellungen in der Senatsentscheidung vom 3. Dezember 2008 (VI-Kart 7/06 (V), WuW/E DE-R 2593 -2603; vgl. hierzu auch BGH Urteil vom 08.06.2010, KVR 4/09, WuW/E DE-R 3067 - 3078 - Springer/ProSieben II) ein Oligopol auf dem bundesweiten Fernsehwerbemarkt bildeten.

    a) Bei der Prognose, ob eine marktbeherrschende Stellung durch den Zusammenschluss i.S. des § 36 Abs. 1 GWB verstärkt wird, sind die Wettbewerbsbedingungen, die ohne den Zusammenschluss herrschen, mit denen zu vergleichen, die durch den Zusammenschluss entstünden (BGH, Beschluss vom 08.06.2010 - KVR 4/09, WuW/E DE-R 3067-3078 - Springer/ProSieben /!).

    Führt die Gesamtbetrachtung zu einer zusammenschlussbedingten Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen, kommt es nicht auf einen bestimmten Grad an Spürbarkeit an (vgl. statt vieler: BGH,. vom 08.06.2010 - KVR 4/09, WuW/E DE-R 3067-3078- Springer/ProSieben II, zitiert nach juris Rz. 44 m.w.N.) Bei Märkten mit einem - wie hier - hohen Konzentrationsgrad genügt schon eine geringfügige Beeinträchtigung des verbliebenen oder potenziellen Wettbewerbs.

    Dafür genügt es, wenn die Gefahr entsteht oder erhöht wird, dass potenzielle Wettbewerber entmutigt und so von einem nachstoßenden Wettbewerb abgehalten werden (vgl. zu allem : BGH, vom 08.06.2010 - KVR 4/09, WuW/E DE-R 3067-3078 - Springer/ProSieben II, zitiert nach juris Rz. 44 m.w.N.).

    Anders ist die Situation nur zu beurteilen, wenn sich die Marktstruktur durch den Zusammenschluss so verändert, dass mit einem Wiederaufleben des Binnenwettbewerbs zwischen den Oligopolmitgliedern zu rechnen ist (BGH, Beschluss vom 08.06.2010 - KVR 4/09, WuW/E DE-R 3067-3078 - Springer/ProSieben II, zitiert nach juris Tz. 45).

  • BGH, 06.12.2011 - KVR 95/10

    Total/OMV

    Insbesondere ist von Bedeutung, ob aufgrund der Marktstruktur mit einem dauerhaft einheitlichen Verhalten der Mitglieder des Oligopols zu rechnen ist, weil ein solches Verhalten aufgrund der Merkmale des relevanten Marktes und deren Änderung durch den Zusammenschluss wirtschaftlich vernünftig ist, um den gemeinsamen Gewinn durch Beeinflussung von Wettbewerbsfaktoren zu maximieren (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Juli 2008 - C-413/06, Slg. 2008, I-4951 = WuW/E EU-R 1498 Rn. 121 f. - Bertelsmann/Impala; BGHZ 178, 285 Rn. 39 - E.ON/Stadtwerke Eschwege; BGH, Beschluss vom 20. April 2010 - KVR 1/09, WuW/E DE-R 2905 Rn. 55 - Phonak/GN Store; Beschluss vom 8. Juni 2010 - KVR 4/09, WuW/E DE-R 3067 Rn. 20 - Springer/ProSieben II).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2022 - U (Kart) 4/21
    Insbesondere ist von Bedeutung, ob aufgrund der Marktstruktur mit einem dauerhaft einheitlichen Verhalten der Mitglieder des Oligopols zu rechnen ist, weil ein solches Verhalten aufgrund der Merkmale des relevanten Marktes wirtschaftlich vernünftig ist, um den gemeinsamen Gewinn durch Beeinflussung von Wettbewerbsfaktoren zu maximieren (vgl. BGH, Beschluss vom 06.12.2011 - KVR 95/10, Rn. 48 bei juris - Total/OMV; BGH, Beschluss vom 20.04.2010 - KVR 1/09, Rn. 55 bei juris - Phonak/GN Store; BGH, Beschluss vom 08.06.2010 - KVR 4/09, Rn. 20 bei juris - Springer/ProSieben II; BGH, Beschluss vom 11.11.2008 - KVR 60/07, Rn. 26 bei juris - E.ON/Stadtwerke Eschwege ).

    Von Bedeutung kann auch sein, ob aufgrund der Homogenität des vertriebenen Produkts ein Produkt- und Qualitätswettbewerb nur eingeschränkt oder gar nicht in Betracht kommt, sowie ferner, ob die Mitglieder des Oligopols gesellschaftsrechtlich miteinander verflochten oder durch langfristige Lieferbeziehungen verbunden sind, so dass ein wettbewerbsbeschränkendes Parallelverhalten begünstigt wird (Zu Allem: BGH, Beschluss vom 06.12.2011 - KVR 95/10, Rn. 49 bei juris - Total/OMV; BGH, Beschluss vom 11.11.2008 - KVR 60/07, Rn. 39 bei juris - E.ON/Stadtwerke Eschwege; BGH, Beschluss vom 20.04.2010 - KVR 1/09, Rn. 55 bei juris - Phonak/GN Store; BGH, Beschluss vom 08.06.2010 - KVR 4/09, Rn. 21 bei juris - Springer/ ProSieben II ).

    Ähnlich große Marktanteile sind in diesem Zusammenhang nicht schon als solche ein Indiz für eine enge Reaktionsverbundenheit marktstarker Unternehmen, weil eine solche Verteilung der Marktanteile nicht bedeuten muss, dass damit verbundene Verhaltensspielräume im Wettbewerb ungenutzt bleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 08.06.2010 - KVR 4/09, Rn. 25 bei juris - Springer/ProSieben II; BGH, Beschluss vom 20.04.2010 - KVR 1/09, Rn. 65 bei juris - Phonak/GN Store) .

    Die Verteilung der Marktanteile und insbesondere ihre Entwicklung über einen längeren Zeitraum können jedoch im Rahmen der erforderlichen Gesamtabwägung berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 08.06.2010 - KVR 4/09, Rn. 25 bei juris - Springer/ ProSieben II; BGH, Beschluss vom 20.04.2010 - KVR 1/09, Rn. 57 bei juris - Phonak/GN Store ).

    Bleiben die Marktanteile dagegen über längere Zeit unverändert, kann dies als ein im Rahmen der erforderlichen Gesamtbeurteilung für ein marktbeherrschendes Oligopol sprechender Umstand gewürdigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 08.06.2010 - KVR 4/09, Rn. 25 bei juris - Springer/ProSieben II; BGH, Beschluss vom 20.04.2010 - KVR 1/09, Rn. 54, 57 bei juris - Phonak/GN Store ).

  • BGH, 19.06.2012 - KVR 15/11

    Haller Tagblatt

    Die für die Beurteilung dieser Frage erforderliche tatrichterliche Prognoseentscheidung kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur darauf überprüft werden, ob Verfahrensregeln verletzt worden sind und ob das Beschwerdegericht unzutreffende rechtliche Erwägungen angestellt, insbesondere gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. zu § 19 Abs. 3 Satz 2 GWB BGH, Beschluss vom 11. November 2008 - KVR 60/07, BGHZ 178, 285 Rn. 26 - E.ON/Stadtwerke Eschwege; Beschluss vom 20. April 2010 - KVR 1/09, WuW/E DER 2905 Rn. 56 - Phonak/GN Store; Beschluss vom 8. Juni 2010 - KVR 4/09, WuW/E DE-R 3067 Rn. 23 - Springer/Pro Sieben II).
  • LG Mannheim, 23.06.2023 - 14 O 103/18

    Zuckerkartell - Bestimmung des Kartellschadensersatzes bei einem Zucker-Kartell

    Wettbewerbsdruck durch außenstehende (potentielle) Wettbewerber und bzw. oder Gegenmacht von Kunden kann stillschweigendes Parallelverhalten destabilisieren oder gänzlich ausschließen (vgl. in Bezug auf die Zusammenschlusskontrolle im Wesentlichen übereinstimmend BGH, Beschl. v. 11.11.2008, KVR 60/07, juris Rz. 39 - E.ON/Stadtwerke Eschwege; BGH, Beschl. v. 08.06.2010, KVR 4/09, juris Rz. 20 f. - Springer/Pro Sieben II; EuGH, Urt. v. 10.07.2008, C-413/06 P, juris Rz. 120 ff. - Bertelsmann und Sony/Impala; BKartA, Leitfaden zur Marktbeherrschung in der Fusionskontrolle v. 29.03.2012, Rz. 81 ff.; Leitlinien zur Bewertung horizontaler Zusammenschlüsse gemäß der Ratsverordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, 2004/C 31/03, ABl.

    Auch können eine geringe Nachfragemacht der Marktgegenseite, eine geringe Preiselastizität der Nachfrage, Marktzutrittsschranken und Verflechtungen zwischen den Oligopolisten stillschweigendes Parallelverhalten begünstigen (BGH, Beschl. v. 11.11.2008, KVR 60/07, juris Rz. 39 - E.ON/Stadtwerke Eschwege; BGH, Beschl. v. 08.06.2010, KVR 4/09, juris Rz. 21 - Springer/Pro Sieben II; BKartA, Leitfaden zur Marktbeherrschung in der Fusionskontrolle v. 29.03.2012, Rz. 93 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2023 - Kart 7/23

    Kartellrechtliche Anfechtung eines Freigabebescheides durch das Bundeskartellamt

    Die marktbeherrschende Stellung eines Oligopols wird gegenüber dem Außenwettbewerb grundsätzlich schon dann verstärkt, wenn die Absatzmöglichkeiten nur eines der Oligopolmitglieder verbessert werden (BGH 08.06.2010 - KVR 4/09, juris Rn. 45 - Springer/Pro Sieben II; BGH 11.11.2008 - KVR 60/07, juris Rn. 61 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).

    Anders ist die Situation dann zu beurteilen, wenn sich die Marktstruktur durch den Zusammenschluss so verändert, dass mit einem Wiederaufleben des Binnenwettbewerbs zwischen den Oligopolmitgliedern zu rechnen ist (BGH 08.06.2010 - KVR 4/09, juris Rn. 45 - Springer/Pro Sieben II).

  • LG Köln, 26.02.2013 - 5 O 86/12

    Verbotener Verkauf in Hörgerätebranche: Dänen verklagen Kartellamt

    Maßgeblich bleibt vielmehr eine wertende Gesamtbetrachtung, bei der die einzelnen Strukturelemente im Hinblick auf ihre Bedeutung für den konkreten Markt zu gewichten und darauf zu untersuchen sind, ob und in welchem Umfang sie tatsächlich geeignet sind, ein (zumindest stillschweigendes) einheitliches Vorgehen der beteiligten Unternehmen zu erleichtern (vgl. EuGH, WuW/E EU-R 1498 Rn. 125 f. - Bertelsmann/Impala) " (BGH WM 2010, 2186 ff., nach juris Rn. 21).
  • OLG Düsseldorf, 21.09.2022 - U (Kart) 1/22
    Bleiben die Marktanteile dagegen über längere Zeit unverändert, kann dies als ein im Rahmen der erforderlichen Gesamtbeurteilung für ein marktbeherrschendes Oligopol sprechender Umstand gewürdigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2010, KVR 4/09, Rn. 25 bei juris).
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