Rechtsprechung
BGH, 02.10.1984 - KVR 5/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 22, § 23, § 24
Marktabgrenzung und Substitutionswettbewerb bei Zeitungen und Zeitschriften - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Marktabgrenzung - Zeitungen - Zeitschriften - Substitutionswettbewerb - Marktstellung
Verfahrensgang
- KG, 24.11.1982 - Kart 11/81
- BGH, 02.10.1984 - KVR 5/83
- KG, 07.02.1986 - 1 Kart 17/84
- BGH, 22.09.1987 - KVR 5/86
Papierfundstellen
- BGHZ 92, 223
- NJW 1985, 1626
- MDR 1985, 295
- GRUR 1985, 311
- afp 1985, 31
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 18.12.1979 - KVR 2/79
Bergedorfer Buchdruckerei (Springer)/Elbe-Wochenblatt
Auszug aus BGH, 02.10.1984 - KVR 5/83
Dieser im Senatsbeschluß vom 18. Dezember 1979 (KVR 2/79 - WuW/E BGH 1685, 1692 "Springer-Elbe Wochenblatt") für Zeitungen festgestellte Zusammenhang bestehe nach aller wirtschaftlichen Erfahrung auch für Publikumszeitschriften und Wochenzeitungen, bei denen die wirtschaftliche Existenz eines Blattes ebenfalls nicht vom Erfolg auf dem Anzeigenmarkt zu lösen sei.Da die Erlöse einer Zeitung oder Zeitschrift zu einem erheblichen (meist zum größeren) Teil aus dem Anzeigengeschäft stammen und Anzeigenerlöse im Wege der Mischkalkulation zur Verbesserung der redaktionellen Leistung oder zur Stabilisierung der Bezugspreise verwendet werden (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Dezember 1979 aaO. S. 1692), erweitert eine Steigerung des Anzeigenaufkommens eines Blattes allerdings erfahrungsgemäß seinen wettbewerblichen Verhaltensspielraum auch auf seinem Lesermarkt.
Die Rechtsbeschwerde-Erwiderung weist zutreffend darauf hin, daß die Ausführungen im Senatsbeschluß vom 18. Dezember 1979 (aaO. S. 1693), auf die sich die Rechtsbeschwerde hier stützt, die Vorschrift des § 24 Abs. 9 GWB zum Gegenstand haben, nämlich die Frage, ob die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Anzeigenmarkt eine Beschränkung des Wettbewerbs beim Verlag usw. von Zeitungen oder Zeitschriften i.S.d. Vorschrift bedeuten kann.
- BGH, 03.07.1976 - KVR 4/75
Preisgestaltung als mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung
Auszug aus BGH, 02.10.1984 - KVR 5/83
Da es für die Abgrenzung des relevanten Marktes auf die funktionelle Austauschbarkeit der in Betracht kommenden Produkte aus der Sicht des Verbrauchers ankommt (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 67, 104, 113 "Vitamin B 12"; vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76 - WuW/E BGH 1445, 1447 "Valium"), ist bei der Prüfung, ob überregionale Tageszeitungen und politische Wochenzeitungen demselben Markt oder verschiedenen Märkten angehören, besonders darauf zu achten, ob und in welchem Maße sie unterschiedlichen Verbraucherbedürfnissen Rechnung tragen. - BGH, 16.12.1976 - KVR 2/76
Mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung
Auszug aus BGH, 02.10.1984 - KVR 5/83
Da es für die Abgrenzung des relevanten Marktes auf die funktionelle Austauschbarkeit der in Betracht kommenden Produkte aus der Sicht des Verbrauchers ankommt (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 67, 104, 113 "Vitamin B 12"; vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76 - WuW/E BGH 1445, 1447 "Valium"), ist bei der Prüfung, ob überregionale Tageszeitungen und politische Wochenzeitungen demselben Markt oder verschiedenen Märkten angehören, besonders darauf zu achten, ob und in welchem Maße sie unterschiedlichen Verbraucherbedürfnissen Rechnung tragen.
- BGH, 12.12.1978 - KVR 6/77
Zusammenschlußverbot
Auszug aus BGH, 02.10.1984 - KVR 5/83
Der Senat hat im Beschluß vom 12. Dezember 1973 (KVR 6/77 - WuW/E BGH 1533, 1536 f "Erdgas Schwaben") bereits dargelegt, daß eine marktbeherrschende Stellung u.U. auch durch die Beschränkung von Substitutionswettbewerb verstärkt werden kann. - BGH, 24.06.1980 - KVR 5/79
Teilmarkt bei Zusammenschlußverbot
Auszug aus BGH, 02.10.1984 - KVR 5/83
Unter der Voraussetzung, daß die Grenze des § 24 Abs. 8 Nr. 3 GWB erreicht wird, könnte dann die Verwendung überregionaler Tageszeitungen als "Erstzeitung" nicht vernachlässigt werden (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Juni 1980 - KVR 5/79 - WuW/E BGH 1711, 1714 "Mannesmann-Brueninghaus"). - BGH, 02.12.1980 - KVR 1/80
Marktanteil und Marktbeherrschung
Auszug aus BGH, 02.10.1984 - KVR 5/83
Diese Feststellung, die rechtlich möglich ist (vgl. Senatsbeschluß BGHZ 79, 62 "Klöckner-Becorit") und von der Rechtsbeschwerde nicht angegriffen wird, ist für das Rechtsbeschwerdegericht bindend. - BGH, 29.09.1981 - KVR 2/80
Münchener Wochenblatt Verlags- und Werbegesellschaft mbH/3 Münchener …
Auszug aus BGH, 02.10.1984 - KVR 5/83
Sie meint, diese Marktabgrenzung widerspreche den Grundsätzen des Senatsbeschlusses vom 29. September 1981 (KVR 2/80 - WuW/E BGH 1854 "Zeitungsmarkt München"), regierungsamtlichen Veröffentlichungen zum Medienbereich sowie einer allgemein vertretenen, gefestigten Auffassung getrennter Märkte für Tages- und Wochenzeitungen und sei hinsichtlich der Zuordnung des "Spiegel" auch in sich widersprüchlich. - BGH, 19.04.1983 - KVR 1/82
Beteiligungserhöhung - Marktbeherrschende Stellung
Auszug aus BGH, 02.10.1984 - KVR 5/83
Gegenüber der hiernach durch konkrete Prüfung der Umstände des Einzelfalles (vgl. Senatsbeschluß vom 19. April 1983 - KVR 1/82 - WuW/E BGH 2013, 2016 "VEW - Gelsenwasser") gerechtfertigten Feststellung geht die Rüge der Rechtsbeschwerde fehl, das Kammergericht habe die Anforderungen an eine Verstärkung i.S.d. § 24 Abs. 1 GWB überzogen. - BGH, 28.09.1982 - KVR 8/81
Springer Verlag (Ullstein GmbH)/Verlag Haupt & Koska GmbH & Co. KG
Auszug aus BGH, 02.10.1984 - KVR 5/83
Denn es handelt sich um einen Zusammenschluß durch Anteilserwerb i.S.v. § 23 Abs. 2 Nr. 2 GWB , der nicht nur den Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften erfaßt, sondern auch den Eintritt in handelsrechtliche Personengesellschaften (Senatsbeschluß vom 28. September 1982 - KVR 8/81 - WuW/E BGH 1954, 1955 "Springer - az Anzeigenblatt"). - BGH, 22.06.1981 - KVR 7/80
Fusionskontrolle bei Personalgesellschaften
Auszug aus BGH, 02.10.1984 - KVR 5/83
Da nach alledem eine Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung des Spiegel-Verlages nicht zu erwarten ist, kommt es nicht auf die streitige und vom Senat bisher offengelassene Rechtsfrage an, ob die Verstärkung eines dritten Unternehmens, das mit den am Zusammenschluß beteiligten Unternehmen nicht verbunden ist, eine Untersagung nach § 24 Abs. 1 GWB rechtfertigen kann (vgl. Senatsbeschluß vom 223. Juni 1981 - KVR 7/80 - WuW/E BGH 1810, 1813 "Transportbeton Sauerland";… Langen/Niederleithinger/Ritter/Schmidt aaO. § 24 Rdn. 24;… Westrick/Loewenheim aaO. § 24 Rdn. 26;… Kleinmann/Bechtold aaO. § 24 Rdn. 10 f.).
- BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07
E. ON/Stadtwerke Eschwege
Das Rechtsbeschwerdegericht kann sie nur eingeschränkt überprüfen (BGHZ 92, 223, 238 - Gruner+Jahr/Die Zeit I; BGHZ 170, 299 Tz. 15 - National Geographic II). - BGH, 16.01.2007 - KVR 12/06
National Geographic II
Sie kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur begrenzt überprüft werden (BGHZ 92, 223, 238 - Gruner+Jahr/Die Zeit I; BGH, Beschl. v. 7.11.2006 - KVR 28/05, Tz. 3 - Deutsche Bahn/KVS Saarlouis II).Wesentlich für den Kauf einer solchen Zeitschrift ist in der Regel der jeweilige thematische Bild- und Textschwerpunkt (vgl. KG AG 1983, 285, insoweit nicht durch BGHZ 92, 223 - Gruner+Jahr/ Die Zeit I beanstandet).
Abzustellen ist danach auf die funktionelle Austauschbarkeit der fraglichen Güter aus der Sicht der (potentiellen) Kunden, die diese Güter zur Deckung eines spezifischen Bedarfs nachfragen (vgl. BGH, Beschl. v. 16.12.1976 - KVR 2/76, WuW/E 1445, 1447 - Valium I, insoweit nicht in BGHZ 68, 23; BGHZ 92, 223, 238 - Gruner+Jahr/Die Zeit I).
- BGH, 30.03.2011 - KZR 6/09
MAN-Vertragswerkstatt
Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob der Tatrichter von zutreffenden rechtlichen Maßstäben ausgegangen ist, ob er alle für die Abgrenzung wesentlichen Umstände hinreichend in Betracht gezogen hat und ob seine Entscheidung in Einklang mit den Denkgesetzen und einschlägigen Erfahrungssätzen steht (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 1984 - KVR 5/83, BGHZ 92, 223, 238 - Gruner+Jahr/Die Zeit I;… Urteil vom 16. Januar 2007 - KVR 12/06, BGHZ 170, 299 Rn. 13 ff. - National Geographic II).
- BGH, 20.04.2010 - KVR 1/09
Phonak/GN Store
- BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88
Sportübertragungen
Diese Abgrenzung des maßgebenden Marktes, die grundsätzlich Sache der tatrichterlichen Feststellung ist (BGHZ 92, 223, 238I), ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden und wird im Rechtsbeschwerdeverfahren auch nicht angegriffen. - BGH, 22.09.1987 - KVR 5/86
Beherrschung des Marktes für politische Wochenzeitungen
Auf die Rechtsbeschwerde des Bundeskartellamts hat der beschließende Senat mit Beschluß vom 2. Oktober 1984 (KVR 5/83 = BGHZ 92, 223 [BGH 02.10.1984 - KVR 5/83]) die Entscheidung des Beschwerdegerichts aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.Wie bereits im ersten Rechtsbeschwerdeverfahren festgestellt worden ist, handelt es sich bei dem angemeldeten Vorhaben, durch das die Rechtsbeschwerdeführerin zu 2) an der Rechtsbeschwerdeführerin zu 3) 50 % des Vermögens und der Stimmrechte erlangen soll, um einen anzeigepflichtigen Zusammenschluß, nämlich um einen Anteilserwerb im Sinne von § 23 Abs. 2 Nr. 2 b GWB (BGHZ 92, 223, 227) [BGH 02.10.1984 - KVR 5/83].
Bei dieser Frage ist, wie der erkennende Senat in der ersten Rechtsbeschwerdeentscheidung (BGHZ 92, 223, 239) [BGH 02.10.1984 - KVR 5/83] ausgeführt hat, darauf abzustellen, ob und inwieweit die politischen Wochenzeitungen und die überregionalen Tageszeitungen unterschiedlichen Verbraucherinteressen Rechnung tragen und ob insbesondere die Tagesaktualität der Tageszeitungen einer Austauschbarkeit entgegensteht.
Die sich hieraus ergebenden zusätzlichen Vorteile wirken sich insbesondere auch auf dem Lesermarkt aus (BGHZ 92, 223, 231) [BGH 02.10.1984 - KVR 5/83] und bestätigen die sich aus § 22 Abs. 3 Nr. 2 a GWB ergebende Vermutung der Marktbeherrschung.
- OLG Düsseldorf, 08.08.2012 - Kart 4/11
VoD-Plattform "Amazonas" der Privatsender verboten
Eine vergleichbare Sicherung der errungenen Marktstellung kann auch durch die - hier ifn Focus stehende - Minderung oder gar Beseitigung eines in Gestalt des Substitutionswettbewerbs zu erwartenden Wettbewerbsdrucks liegen (vgl.: BGH, Beschluss vom 02.10.1984 - KVR 5/83, WuW/E BGH 2112-2124 - Gruner + Jahr/Zeit !, zitiert nach juris Rz. 34 -37;… MestmäckerNee/ken in lmmenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, GWB, 4. Aufl., § 36 Rn. 235 m.w.N.;… Bechtold, GWB, 5. Aufl., § 36 Rn. 22). - BGH, 02.02.2010 - KVZ 16/09
Kosmetikartikel
a) Die Abgrenzung des maßgeblichen Marktes ist grundsätzlich Sache des Tatrichters, der dabei die tatsächlichen Gegebenheiten des Marktes festzustellen hat (BGHZ 92, 223, 238 - Gruner+Jahr/Zeit I; BGHZ 170, 299 Tz. 15 - National Geographic II; BGHZ 178, 285 Tz. 14 - E.ON/Stadtwerke Eschwege). - BGH, 30.03.2011 - KZR 7/09
Wettbewerbsbeschränkung: Anspruch auf Zulassung einer freien Werkstatt zum …
Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob der Tatrichter von zutreffenden rechtlichen Maßstäben ausgegangen ist, ob er alle für die Abgrenzung wesentlichen Umstände hinreichend in Betracht gezogen hat und ob seine Entscheidung in Einklang mit den Denkgesetzen und einschlägigen Erfahrungssätzen steht (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 1984 - KVR 5/83, BGHZ 92, 223, 238 - Gruner+Jahr/Die Zeit I;… Urteil vom 16. Januar 2007 - KVR 12/06, BGHZ 170, 299 Rn. 13 ff. - National Geographic II). - BGH, 26.05.1987 - KVR 3/86
Bedeutung des Substitutionswettbewerbs; Verstärkung der finanziellen Grundlage …
Durch die Beschränkung von Substitutionswettbewerb kann zwar eine marktbeherrschende Stellung entstehen oder verstärkt werden und - umgekehrt - ihr Entstehen durch das Vorhandensein von Substitutionswettbewerb verhindert werden (vgl. BGHZ 73, 65, 74 ff "Erdgas Schwaben"; 92, 223, 241 "Gruner + Jahr-Zeit"). - BGH, 10.11.1987 - KVR 7/86
"Singener Wochenblatt"; Rechtsstellung des Erwerbers bei einem Zusammenschluß; …
- OLG Stuttgart, 16.06.2003 - 2 U 144/02
Wettbewerbsbeschränkende unbillige Behinderung und Diskriminierung: …
- VG Köln, 30.08.2019 - 25 K 5770/16
Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen die Entgelte des Produkts Impulspost
Redaktioneller Hinweis
Gruner & Jahr AG & Co./Zeitverlag Bucerius AG