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   BGH, 26.01.2016 - KVZ 41/15   

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https://dejure.org/2016,5196
BGH, 26.01.2016 - KVZ 41/15 (https://dejure.org/2016,5196)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2016 - KVZ 41/15 (https://dejure.org/2016,5196)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2016 - KVZ 41/15 (https://dejure.org/2016,5196)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 EnWG, § 46 EnWG, § 63 GWB, § 65 Abs 3 GWB, § 74 Abs 2 Nr 1 GWB
    Beschwerde einer Gemeinde gegen Missbrauchsverfügung der Kartellbehörde wegen Stromkonzessionsvergabe: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Anforderungen an die Entscheidungsbegründung im Eilverfahren; überwiegendes öffentliches Aussetzungsinteresse bei ...

  • IWW

    Art 28 Abs. 2 GG, § ... 1 EnWG, § 3 Abs. 1 KAV, § 46 EnWG, § 74 Abs. 4 Nr. 3 GWB, Art. 28 Abs. 2 GG, § 65 Abs. 3 GWB, § 63 GWB, § 74 Abs. 2 GWB, § 74 Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 65 Abs. 3 Satz 3, Satz 1 Nr. 3 GWB, § 65 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB, § 65 Abs. 3 Nr. 3 GWB, Art. 20 Abs. 3 GG, § 78 GWB

  • Wolters Kluwer

    Pflicht der Gemeinde zur diskriminierungsfreien Auswahl des Konzessionärs i.R. der Ausschreibung einer Stromkonzession; Rechtmäßigkeitskontrolle einer angefochtenen Verfügung der Kartellbehörde im Eilverfahren; Rekommunalisierung des Netzbetriebs; Anforderungen an eine ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Vereinbarkeit der Anforderungen für ein Konzessionsverfahren mit Art. 28 Abs. 2 GG (Titisee Neustadt)

  • rewis.io

    Beschwerde einer Gemeinde gegen Missbrauchsverfügung der Kartellbehörde wegen Stromkonzessionsvergabe: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Anforderungen an die Entscheidungsbegründung im Eilverfahren; überwiegendes öffentliches Aussetzungsinteresse bei ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht der Gemeinde zur diskriminierungsfreien Auswahl des Konzessionärs i.R. der Ausschreibung einer Stromkonzession; Rechtmäßigkeitskontrolle einer angefochtenen Verfügung der Kartellbehörde im Eilverfahren; Rekommunalisierung des Netzbetriebs; Anforderungen an eine ...

  • rechtsportal.de

    EnWG § 1 ; GWB § 65 Abs. 3 ; GG Art. 28 Abs. 2
    Pflicht der Gemeinde zur diskriminierungsfreien Auswahl des Konzessionärs i.R. der Ausschreibung einer Stromkonzession; Rechtmäßigkeitskontrolle einer angefochtenen Verfügung der Kartellbehörde im Eilverfahren; Rekommunalisierung des Netzbetriebs; Anforderungen an eine ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsbeschwerde und NZB gegen Missbrauchsverfügung vom BKartA erfolglos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pflicht der Gemeinde zur diskriminierungsfreien Auswahl des Konzessionärs im Rahmen der Ausschreibung einer Stromkonzession

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflicht der Gemeinde zur diskriminierungsfreien Auswahl des Konzessionärs im Rahmen der Ausschreibung einer Stromkonzession

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Auswahl eines Stromkonzessionärs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus BGH, 26.01.2016 - KVZ 41/15
    Darin habe sie dargelegt, dass die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289 - Stromnetz Berkenthin; Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 - Stromnetz Heiligenhafen) für alle Gemeinden geltenden Verbote,.

    Das Beschwerdegericht hat sich ausdrücklich mit der Frage befasst, ob die Pflicht der Gemeinde zur diskriminierungsfreien Auswahl des Konzessionärs in der Konkretisierung, die sie durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gefunden hat (BGHZ 199, 289 - Stromnetz Berkenthin; BGH, WuW/E DE-R 4139 - Stromnetz Heiligenhafen), mit dem Recht der Betroffenen auf kommunale Selbstverwaltung aus Art. 28 Abs. 2 GG vereinbar ist.

    Er hat im Einzelnen begründet, warum die Pflicht zur diskriminierungsfreien Auswahl des Konzessionärs einschließlich der Pflicht, auch Eigenbetriebe, Eigengesellschaften und kommunale Beteiligungsgesellschaften nicht zu bevorzugen, mit der verfassungsrechtlich geschützten Aufgabe der Gemeinden in Einklang steht, die Versorgung der Einwohner und Unternehmen im Gemeindegebiet zu gewährleisten (BGHZ 199, 289 Rn. 30 bis 33 - Stromnetz Berkenthin).

    Der Bundesgerichtshof hat auch einen Spielraum der Gemeinden bei der Formulierung und Gewichtung der Auswahlkriterien ausdrücklich anerkannt (BGHZ 199, 289 Rn. 48 - Stromnetz Berkenthin).

    Dabei hat er aufgezeigt, dass das energiewirtschaftsrechtliche Ziel einer möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas - dessen Erreichung der vom Gesetz angeordnete Wettbewerb um das Netz primär dient - mehrere Einzelziele vereint, die unterschiedlicher Konkretisierung, Gewichtung und Abwägung gegeneinander durch die Gemeinde zugänglich sind; damit wird auch der Planungshoheit der Gemeinde als wesentlicher Ausprägung der durch die Gemeindeorgane vermittelten wirksamen Teilnahme der Gemeindebürger an den Angelegenheiten des örtlichen Gemeinwesens Rechnung getragen (BGHZ 199, 289 Rn. 49 - Stromnetz Berkenthin).

    Der Bundesgerichtshof hat sich dabei auch mit den von der Rechtsbeschwerde geltend gemachten "Überwachungs-, Einwirkungs- und gegebenenfalls Erledigungsinstrumenten" der Gemeinde befasst (BGHZ 199, 289 Rn. 51 bis 53 - Stromnetz Berkenthin).

  • BGH, 23.06.2009 - KVR 57/08

    Voraussetzung für eine Freistellung vom Verbot des Art. 81 Abs. 1 Vertrag zur

    Auszug aus BGH, 26.01.2016 - KVZ 41/15
    Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen ist unzulässig, weil die geltend gemachte Verletzung rechtlichen Gehörs nicht schlüssig dargelegt worden ist (§ 74 Abs. 4 Nr. 3 GWB, vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2009 - KVR 57/08, WuW/E DE-R 2732 Rn. 6).
  • BGH, 12.07.2013 - KVR 11/12

    Wettbewerbsbeschränkung durch sog. Rabattstaffel: Gehörsverletzung bei fehlendem

    Auszug aus BGH, 26.01.2016 - KVZ 41/15
    Dabei kann sich die hinreichende Berücksichtigung eines Vorbringens auch aus dem Gesamtzusammenhang der Entscheidung ergeben (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2013 - KVR 11/12, WuW/E DE-R 3967 Rn. 4, 11, 14 - Rabattstaffel).
  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus BGH, 26.01.2016 - KVZ 41/15
    Darin habe sie dargelegt, dass die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289 - Stromnetz Berkenthin; Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 - Stromnetz Heiligenhafen) für alle Gemeinden geltenden Verbote,.
  • BGH, 08.05.2007 - KVR 31/06

    Lotto im Internet

    Auszug aus BGH, 26.01.2016 - KVZ 41/15
    Zu berücksichtigen ist ferner, dass das Verfahren nach § 65 Abs. 3 GWB ein Eilverfahren ist, in dem anders als im Beschwerdeverfahren nach § 63 GWB keine umfassende Rechtmäßigkeitskontrolle der angefochtenen Verfügung der Kartellbehörde erfolgt (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2007 - KVR 31/06, WuW/E DE-R 2035 Rn. 17 - Lotto im Internet).
  • BGH, 15.12.2020 - KVZ 90/20

    BGH überprüft "Hängebeschluss" des OLG Düsseldorf in Sachen Facebook

    Mit der zugelassenen Rechtsbeschwerde anfechtbar sind insbesondere Entscheidungen über die Gewährung oder Versagung von vorläufigem Rechtsschutz (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2007 - KVZ 31/06, WuW 2007, 907 Rn. 12 - Lotto im Internet; Beschluss vom 18. Oktober 2011 - KVR 9/11, WuW/E DE-R 3498 Rn. 5 - Niederbarnimer Wasserverband; Beschluss vom 26. Januar 2016 - KVZ 41/15, WuW 2016, 249 Rn. 14 - Energieversorgung Titisee-Neustadt; WuW 2020, 525 - Facebook).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 151/16

    Stromkonzessionsvertrag: Unsachliche Vorfestlegung der Gemeinde bei der Vergabe

    Das Diskriminierungsverbot gilt auch dann, wenn die Gemeinden die Nutzung ihrer öffentlichen Verkehrswege zum Netzbetrieb Eigenbetrieben, Eigengesellschaften oder - wie hier - kommunalen Beteiligungsgesellschaften übertragen wollen (BGH, Urt. v. 17.12.2013 KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 31 und Rn. 41 - Stromnetz Heiligenhafen; BGH, Beschl. v. 26.01.2016 - KVZ 41/15, WuW 2016, 249 Rn. 21 - Energieversorgung Titisee-Neustadt), was nach § 46 Abs. 4 EnWG grundsätzlich zulässig ist.

    Da es nach § 46 Abs. 4 EnWG den Gemeinden grundsätzlich möglich ist, das Wegerecht Eigenbetrieben, Eigengesellschaften oder - wie hier - kommunalen Beteiligungsgesellschaften zu übertragen (BGH, Urt. v. 17.12.2013 KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 31 und Rn. 41 - Stromnetz Heiligenhafen; BGH, Beschl. v. 26.01.2016 - KVZ 41/15, WuW 2016, 249 Rn. 21 - Energieversorgung Titisee-Neustadt), ist die Gründung eines kommunal geprägten Beteiligungsunternehmens, an dem die Gemeinde beteiligt ist, für sich allein genommen kein Beleg für eine unsachliche und nicht den Zielen des § 1 EnWG entsprechende Vorfestlegung der Kommune zugunsten desselben im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe von Wegenutzungsrechten (BKartA, 8. Beschlussabteilung, Beschl. v. 28.01.2015 - B 8-175/11 Rn. 117; differenzierend: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Musterkriterienkatalog vom 06.09.2013, S. 10 f.; a.A. Positionspapier Konzessionsvergabe des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als Landeskartellbehörde Energie zur Beteiligung von Gemeinden an Beteiligungsunternehmen mit Energieversorgungsunternehmen sowie zu Pachtmodellen im Zusammenhang von wegerechtsbezogenen Konzessionen im Strom- und Gasbereich vom 05.12.2011, Anlage ASt 31, S. 5).

  • BVerfG, 22.08.2016 - 2 BvR 2953/14

    Titisee-Neustadt rügt erfolglos die richterliche Ausgestaltung des

    Die hiergegen von der Beschwerdeführerin erhobene Rechtsbeschwerde sowie ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberlandesgericht Düsseldorf wies der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 26. Januar 2016 zurück (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2016 - KVZ 41/15 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 152/16

    Stromkonzessionsvertrag: Beurteilungsspielraum bei Wertung der Zuschlagskriterien

    Das Diskriminierungsverbot gilt auch dann, wenn die Gemeinden die Nutzung ihrer öffentlichen Verkehrswege zum Netzbetrieb Eigenbetrieben, Eigengesellschaften oder - wie hier - kommunalen Beteiligungsgesellschaften übertragen wollen (BGH, Urt. v. 17.12.2013 KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 31 und Rn. 41 - Stromnetz Heiligenhafen; BGH, Beschl. v. 26.01.2016 - KVZ 41/15, WuW 2016, 249 Rn. 21 - Energieversorgung Titisee-Neustadt), was nach § 46 Abs. 4 EnWG grundsätzlich zulässig ist.

    Da es nach § 46 Abs. 4 EnWG den Gemeinden grundsätzlich möglich ist, das Wegerecht Eigenbetrieben, Eigengesellschaften oder - wie hier - kommunalen Beteiligungsgesellschaften zu übertragen (BGH, Urt. v. 17.12.2013 KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 31 und Rn. 41 - Stromnetz Heiligenhafen; BGH, Beschl. v. 26.01.2016 - KVZ 41/15, WuW 2016, 249 Rn. 21 - Energieversorgung Titisee-Neustadt), ist die Gründung eines kommunal geprägten Beteiligungsunternehmens, an dem die Gemeinde beteiligt ist, für sich allein genommen kein Beleg für eine unsachliche und nicht den Zielen des § 1 EnWG entsprechende Vorfestlegung der Kommune zugunsten desselben im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe von Wegenutzungsrechten (BKartA, 8. Beschlussabteilung, Beschl. v. 28.01.2015 - B 8 -175/11 Rn. 117; differenzierend: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Musterkriterienkatalog vom 06.09.2013, S. 10 f.; a.A. Positionspapier Konzessionsvergabe des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als Landeskartellbehörde Energie zur Beteiligung von Gemeinden an Beteiligungsunternehmen mit Energieversorgungsunternehmen sowie zu Pachtmodellen im Zusammenhang von wegerechtsbezogenen Konzessionen im Strom- und Gasbereich vom 05.12.2011, Anlage ASt 31, S. 5).

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 156/16

    Stromkonzessionsvertrag: Beurteilungsspielraum bei der Bewertung der

    Das Diskriminierungsverbot gilt auch dann, wenn die Gemeinden die Nutzung ihrer öffentlichen Verkehrswege zum Netzbetrieb Eigenbetrieben, Eigengesellschaften oder - wie hier - kommunalen Beteiligungsgesellschaften übertragen wollen (BGH, Urt. v. 17.12.2013 KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 31 und Rn. 41 - Stromnetz Heiligenhafen; BGH, Beschl. v. 26.01.2016 - KVZ 41/15, WuW 2016, 249 Rn. 21 - Energieversorgung Titisee-Neustadt), was nach § 46 Abs. 4 EnWG grundsätzlich zulässig ist.

    Da es nach § 46 Abs. 4 EnWG den Gemeinden grundsätzlich möglich ist, das Wegerecht Eigenbetrieben, Eigengesellschaften oder - wie hier - kommunalen Beteiligungsgesellschaften zu übertragen (BGH, Urt. v. 17.12.2013 KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 31 und Rn. 41 - Stromnetz Heiligenhafen; BGH, Beschl. v. 26.01.2016 - KVZ 41/15, WuW 2016, 249 Rn. 21 - Energieversorgung Titisee-Neustadt), ist die Gründung eines kommunal geprägten Beteiligungsunternehmens, an dem die Gemeinde beteiligt ist, für sich allein genommen kein Beleg für eine unsachliche und nicht den Zielen des § 1 EnWG entsprechende Vorfestlegung der Kommune zugunsten desselben im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe von Wegenutzungsrechten (BKartA, 8. Beschlussabteilung, Beschl. v. 28.01.2015 - B 8-175/11 Rn. 117; differenzierend: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Musterkriterienkatalog vom 06.09.2013, S. 10 f.; a.A. Positionspapier Konzessionsvergabe des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als Landeskartellbehörde Energie zur Beteiligung von Gemeinden an Beteiligungsunternehmen mit Energieversorgungsunternehmen sowie zu Pachtmodellen im Zusammenhang von wegerechtsbezogenen Konzessionen im Strom- und Gasbereich vom 05.12.2011, Anlage ASt 32, S. 5).

  • OLG Brandenburg, 20.03.2018 - 6 U 4/17

    Neuvergabe eines Konzessionsvertrags: Untersagung des Abschlusses eines

    b) Anders verhält es sich aber, wenn zunächst gewählte Auswahlkriterien an derart schweren Fehlern leiden, dass sie zur Sicherstellung eines transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens nicht nur in Teilen geändert, sondern - wie hier - überhaupt erst aufgestellt werden müssen oder sonst in ganz wesentlichen Punkten abgeändert werden oder wenn der Ablauf des Verfahrens es sonst mit sich bringt, dass dem Wettbewerbsgebot nur durch erneute Bekanntmachung hinreichend Rechnung getragen werden kann (vgl. auch Bundeskartellamt, Beschluss v. 28.01.2015, B 8 - 175/11, zitiert nach Bundeskartellamt, Entscheidungsdatenbank; nachfolgend OLG Düsseldorf, Beschluss v. 15.07.2015 - 2 Kart 1/15, zit. nach juris und BGH, Urteil v. 26.01.2016 - KVZ 41/15, ZNER 2016, 236 - Titisee-Neustadt).
  • LG Potsdam, 27.01.2017 - 52 O 139/16

    Neuvergabe von Stromkonzessionen: Beachtung des Transparenzgebots und des

    Hier ist zu berücksichtigen, daß bei der Gewichtung der Kriterien, wie auch bei deren Formulierung, den Gemeinden ein Beurteilungsspielraum zusteht (BGH aaO Rdn. 84; BGH, Beschluß vom 26.1. 2016, KVZ 41/15, zitiert nach juris Rdn. 22).
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