Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.09.2016

Rechtsprechung
   BGH, 07.06.2016 - KVZ 53/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,21686
BGH, 07.06.2016 - KVZ 53/15 (https://dejure.org/2016,21686)
BGH, Entscheidung vom 07.06.2016 - KVZ 53/15 (https://dejure.org/2016,21686)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 2016 - KVZ 53/15 (https://dejure.org/2016,21686)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,21686) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 GWB, §§ 63 ff GWB, § 66 Abs 5 GWB, § 74 Abs 2 GWB, § 75 Abs 1 GWB
    Beschwerde in einer Kartellverwaltungssache: Formunwirksamkeit eines anwaltlichen Schriftsatzes

  • IWW

    § 32 GWB, § 1 GWB, §§ 74 Abs. 2, 75 Abs. 1 GWB

  • Wolters Kluwer

    Eigenhändige Unterzeichnung des Schriftsatzes von einem Rechtsanwalt in einem dem Anwaltszwang unterliegenden Verfahren; Verwendung von Vertragsklauseln bei Vermietung von Räumen an Markenhersteller hinsichtlich Wettbewerbsverbots

  • rewis.io

    Beschwerde in einer Kartellverwaltungssache: Formunwirksamkeit eines anwaltlichen Schriftsatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenhändige Unterzeichnung des Schriftsatzes von einem Rechtsanwalt in einem dem Anwaltszwang unterliegenden Verfahren; Verwendung von Vertragsklauseln bei Vermietung von Räumen an Markenhersteller hinsichtlich Wettbewerbsverbots

  • rechtsportal.de

    Eigenhändige Unterzeichnung des Schriftsatzes von einem Rechtsanwalt in einem dem Anwaltszwang unterliegenden Verfahren; Verwendung von Vertragsklauseln bei Vermietung von Räumen an Markenhersteller hinsichtlich Wettbewerbsverbots

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterschrift mit "i.A." reicht nicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bestimmender Anwaltsschriftsatz - und die Unterschrift i.A.

  • lto.de (Kurzinformation)

    Radiusklauseln endgültig gefallen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    I.A.-Unterschrift eines angestellten Anwalts macht bestimmende Schriftsätze kaputt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    FOC-Mietverträge: Radiusklauseln über mehr als 50 km und 5 Jahre Laufzeit unwirksam! (IMR 2016, 377)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1336
  • MDR 2017, 52
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.09.2012 - VIII ZB 22/12

    Berufungsschrift: Unterzeichnung mit dem Vermerk i.A. durch ein

    Auszug aus BGH, 07.06.2016 - KVZ 53/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Klärung der Identität und Postulationsfähigkeit zu einem späteren Zeitpunkt nur dann zulässig, wenn bis zum Fristablauf klar ist, dass die Unterschrift von einem Rechtsanwalt stammt (BGH, Beschluss vom 26. April 2012 - VII ZB 83/10 Rn. 11, NJW-RR 2012, 1139; Beschluss vom 25. September 2012 - VIII ZB 22/12 Rn. 14, NJW 2013, 237).
  • BGH, 26.04.2012 - VII ZB 83/10

    Berufungsbegründung: Postulationsfähigkeit des in Untervollmacht handelnden

    Auszug aus BGH, 07.06.2016 - KVZ 53/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Klärung der Identität und Postulationsfähigkeit zu einem späteren Zeitpunkt nur dann zulässig, wenn bis zum Fristablauf klar ist, dass die Unterschrift von einem Rechtsanwalt stammt (BGH, Beschluss vom 26. April 2012 - VII ZB 83/10 Rn. 11, NJW-RR 2012, 1139; Beschluss vom 25. September 2012 - VIII ZB 22/12 Rn. 14, NJW 2013, 237).
  • OLG Stuttgart, 28.11.2016 - 5 U 11/16

    Berufungsschrift: Anforderungen an die Unterschriftsleistung des Rechtsanwalts

    Allerdings muss innerhalb der zu wahrenden Frist feststehen, dass es sich um eine Unterschrift eines Rechtsanwalts handelt (BGH - Beschluss vom 7.6.16 - KVZ 53/15).

    Eine Unterschrift lässt etwa dann erkennen, dass eine eigenverantwortliche Prüfung nicht erfolgt ist, wenn der Rechtsanwalt mit dem Zusatz JA" (im Auftrag) unterzeichnet, da er dann gegenüber dem Gericht nur als Erklärungsbote auftritt (BGH, Beschluss vom 07.06.2016 - KVZ 53/15 Juris-Rn. 5 - BGH, Beschluss vom 19.06.2007 -VI ZB 81/05 - Juris-Rn. 4 = FamRZ 2007, 1638; BGH, Beschluss vom 20.06.2012 - IV ZB 18/11 - Juris-Rn. 8 = NJW-RR 2012, 1269; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2015 - Vl-Kart 3/15 (V) - Juris-Rn. 17; sämtliche Beschlüsse je m.w.N.).

    Soweit die Kläger meinen, der BGH habe bisher noch nie eine Berufungsverwerfung wegen Fehlern des Vertretungszusatzes akzeptiert, ist demgegenüber auf den Beschluss vom 07.06.2016 - KVZ 53/15 - zu verweisen.

    Die Klärung der Identität und Postulationsfähigkeit zu einem späteren Zeitpunkt ist aber nur dann zulässig, wenn bis zum Ablauf der Berufungs- oder Berufungsbegründungsfrist klar ist, dass die Unterschrift von einem Rechtsanwalt stammt (BGH, Beschluss vom 07.06.2016 - KVZ 53/15 m.w.N. Juris).

  • BGH, 14.03.2017 - XI ZB 16/16

    Unterzeichnung eines Schriftsatzes für einen anderen Rechtsanwalt:

    Für einen Rechtsanwalt versteht es sich im Zweifel von selbst, mit seiner Unterschrift auch eine entsprechende Verantwortung für einen bestimmenden Schriftsatz zu übernehmen (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 2003 - II ZR 192/02, NJW 2003, 2028; Beschluss vom 26. Juli 2012, aaO) und nicht lediglich als Erklärungsbote tätig zu werden (vgl. für den Zusatz "i.A." BGH, Beschlüsse vom 5. November 1987 - V ZR 139/87, NJW 1988, 210; vom 27. Mai 1993 - III ZB 9/93, NJW 1993, 2056, 2057 und vom 7. Juni 2016 - KVZ 53/15, NJW-RR 2016, 1336 Rn. 5).
  • BGH, 22.10.2019 - VI ZB 51/18

    Formgültige Unterschrift unter Schriftsatz bei hinreichend individuellen und

    Eine Klärung der Identität und Postulationsfähigkeit zu einem späteren Zeitpunkt ist nur zulässig, wenn bis zum Fristablauf klar ist, dass eine Unterschrift vorliegt, die von einem Rechtsanwalt stammt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2016 - KVZ 53/15, MDR 2017, 53 Rn. 6; vom 26. Oktober 2011 - IV ZB 9/11, juris Rn. 6; vom 26. April 2012 - VII ZB 83/10, NJW-RR 2012, 1139 Rn. 9 und 11; vom 25. September 2012 - VIII ZB 22/12, NJW 2013, 237 Rn. 14; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. November 2005 - XI ZR 398/04, MDR 2006, 283, juris Rn. 17 und 19).
  • BGH, 21.09.2017 - I ZB 8/17

    Projektunterlagen - Herausgabevollstreckung: Erstreckung eines

    Zwar gibt ein Rechtsanwalt, der mit dem Zusatz "i.A." unterschreibt, nach der zum Anwaltsprozess ergangenen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu erkennen, dass er nicht die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes übernehmen, sondern gegenüber dem Gericht nur als Erklärungsbote auftreten will; eine Auslegung seiner Erklärung unter Heranziehung von Umständen außerhalb der Urkunde kommt nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 5. November 1987 - V ZR 139/87, NJW 1988, 210, 211; Beschluss vom 7. Juni 2016 - KVZ 53/15, NJW-RR 2016, 1336 Rn. 5).
  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 452/16

    Wirksamkeit des Widerrufs von auf den Abschluss zweier

    Wird die Unterschrift lediglich mit dem Zusatz "i.A." geleistet, gibt der Rechtsanwalt damit nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung regelmäßig zu erkennen, dass er nicht die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes übernehmen, sondern gegenüber dem Gericht nur als Erklärungsbote auftreten will, und genügt damit den Formerfordernissen des Gesetzes nicht (BGH, Beschlüsse vom 5. November 1987 - V ZR 139/87, NJW 1988, 210 f., vom 27. Mai 1993 - III ZB 9/93, NJW 1993, 2056, 2057, vom 19. Juni 2007 - VI ZB 81/05, FamRZ 2007, 1638, vom 20. Juni 2012 - IV ZB 18/11, NJW-RR 2012, 1269 Rn. 8, vom 7. Juni 2016 - KVZ 53/15, NJW-RR 2016, 1336 Rn. 5 und vom 21. September 2017 - I ZB 8/17, WM 2018, 88 Rn. 12; BAG, Urteil vom 26. Juli 1967 - 4 AZR 172/66, juris Rn. 7).
  • BGH, 20.06.2017 - XI ZB 3/17
    Für einen Rechtsanwalt versteht es sich im Zweifel von selbst, mit seiner Unterschrift auch eine entsprechende Verantwortung für einen bestimmenden Schriftsatz zu übernehmen (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 2003 - II ZR 192/02, NJW 2003, 2028; Beschluss vom 26. Juli 2012, aaO) und nicht lediglich als Erklärungsbote tätig zu werden (vgl. für den Zusatz "i. A." BGH, Beschlüsse vom 5. November 1987 - V ZR 139/87, NJW 1988, 210, vom 27. Mai 1993 - III ZB 9/93, NJW 1993, 2056, 2057 und vom 7. Juni 2016 - KVZ 53/15, NJW-RR 2016, 1336 Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 05.09.2016 - KVZ 53/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,30998
BGH, 05.09.2016 - KVZ 53/15 (https://dejure.org/2016,30998)
BGH, Entscheidung vom 05.09.2016 - KVZ 53/15 (https://dejure.org/2016,30998)
BGH, Entscheidung vom 05. September 2016 - KVZ 53/15 (https://dejure.org/2016,30998)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,30998) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    Art. 19 Abs. 4 GG

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung der Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes durch einen Rechtsanwalt mit dem Zusatz "i.A." in einem dem Anwaltszwang unterliegenden Verfahren

  • rechtsportal.de

    GG Art. 19 Abs. 4
    Bedeutung der Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes durch einen Rechtsanwalt mit dem Zusatz "i.A." in einem dem Anwaltszwang unterliegenden Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.11.1995 - 8 C 4.94

    Prozeßordnungsgemäße Unterzeichnung einer Revisionsbegründung -

    Auszug aus BGH, 05.09.2016 - KVZ 53/15
    In der von der Betroffenen hierzu angeführten Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht die Frage, ob diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verallgemeinerungsfähig sei, mangels Entscheidungserheblichkeit dahinstehen lassen (NVwZ 1996, 798).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht