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   BGH, 04.03.2008 - KVZ 55/07   

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https://dejure.org/2008,14644
BGH, 04.03.2008 - KVZ 55/07 (https://dejure.org/2008,14644)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2008 - KVZ 55/07 (https://dejure.org/2008,14644)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2008 - KVZ 55/07 (https://dejure.org/2008,14644)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Befugnis der Kartellbehörde zum Ausscheiden eines Gesellschafters aus einem Gemeinschaftsunternehmen nach § 32 Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); Voraussetzungen für die Annahme einer Interessenabstimmung bei einer Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens ...

  • Judicialis

    GWB § 1; ; GWB § 32; ; GWB § 32 Abs. 2; ; GWB § 36 Abs. 2; ; GWB § 78 Satz 1; ; EG Art. 81; ; FGO § 68 Satz 1; ; SGG § 96 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 1 § 74 Abs. 2
    Wettbewerbsbeschränkungen durch Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.05.2001 - KVR 12/99

    Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch Moksel und Südfleisch untersagt

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - KVZ 55/07
    Ob dies der Fall ist, ist unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalls zu beurteilen; insbesondere bedeutet die Einstufung eines Gemeinschaftsunternehmens als kooperativ noch nicht, dass der Tatbestand des § 1 GWB stets erfüllt ist (BGHZ 147, 325, 336 - Ost-Fleisch).

    Eine Beschränkung des Wettbewerbs ist jedoch regelmäßig zu erwarten, wenn die Muttergesellschaften weiterhin auf dem gleichen sachlichen und räumlichen Markt wie das Gemeinschaftsunternehmen tätig bleiben (BGHZ 147, 325, 338 - Ost-Fleisch).

    Ob es sich auch im Einzelfall so verhält, ist aufgrund einer Gesamtbetrachtung der wirtschaftlichen Zusammenhänge und Auswirkungen zu beurteilen, wobei im Allgemeinen von einem wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Verhalten der Unternehmen auszugehen ist (BGHZ 147, 325, 339 - Ost-Fleisch).

  • BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - KVZ 55/07
    Ob ein entsprechender Kostenausspruch geboten ist, ist vielmehr eine Frage des Einzelfalls, da verfassungsrechtlich eine Billigkeitsentscheidung zu treffen ist, bei der alle Umstände des konkreten Falles (einschließlich des Verfahrensausgangs) abgewogen werden (BVerfGE 74, 78, 94; BGH, Beschl. v. 23.2.1988 - KVR 6/87, WuW/E 2478, 2479 - Coop/Wandmaker).
  • BGH, 23.02.1988 - KVR 6/87

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - KVZ 55/07
    Ob ein entsprechender Kostenausspruch geboten ist, ist vielmehr eine Frage des Einzelfalls, da verfassungsrechtlich eine Billigkeitsentscheidung zu treffen ist, bei der alle Umstände des konkreten Falles (einschließlich des Verfahrensausgangs) abgewogen werden (BVerfGE 74, 78, 94; BGH, Beschl. v. 23.2.1988 - KVR 6/87, WuW/E 2478, 2479 - Coop/Wandmaker).
  • BGH, 23.06.2009 - KZR 58/07

    Gratiszeitung Hallo

    Vielmehr sind immer auch die Voraussetzungen des § 1 GWB und des Art. 81 EG zu prüfen (BGHZ 147, 325, 336 f. - Ost-Fleisch; BGH, Beschl. v. 4.3.2008 - KVZ 55/07, WuW/E DE-R 2361 Tz. 14 - Nord-KS/Xella).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2019 - W (Kart) 4/19

    Vorläufige Untersagung des Abschlusses von Verträgen über die Durchführung von

    Entscheidend ist letztlich, ob unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalls das Gemeinschaftsunternehmen zu einer Koordinierung des Marktverhaltens der Muttergesellschaften führt (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.2009, KZR 58/07 - Gratiszeitung Hallo , Rn. 17 bei juris; Beschluss vom 04.03.2008, KVZ 55/07, Rn. 14 bei juris; Beschluss vom 08.05.2001, KVR 12/99 - Ost-Fleisch , Rn. 29 bei juris; Senat, Beschluss vom 02.11.2005, VI-Kart 30/04 (V), Rn. 74 ff. bei juris; Bechtold/Bosch, GWB, 9. Auflage 2018, § 1 Rn. 90 ff. m.w.N.; Zimmer in Immenga/Mestmäcker, GWB, 5. Auflage 2014, § 1 Rn. 291 ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.2016 - U (Kart) 2/16

    Wirksamkeit der Änderung von Satzungsbestimmungen eines vertikalen

    dd) Die Beklagte ist kein horizontales Gemeinschaftsunternehmen, so dass es für eine ihm zurechenbare Wettbewerbsbeschränkung darauf ankäme, ob die angegriffenen Satzungsänderungen zu einer Koordinierung des Wettbewerbsverhaltens der Mutterunternehmen auf dem Markt des Gemeinschaftsunternehmens führt (siehe dazu: BGH, Beschl. v. 4.03.2008, KVZ 55/07, WuW/E DE-R 2361, 2362 - Nord-KS/Xela; BGH, Beschl. v. 8.05.2001, KVR 12/99, WuW/E DE-R 711, 716 ff. - Ost-Fleisch; Senat, Beschl. v. 15.07.2014, WuW/E DE-R 3993, 3997 f. - Chemikalienhandel; Krauß in Langen/Bunte, Kartellrecht, 12. Auflage 2014, § 1 Rdn. 295 ff.; Zimmer in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Auflage 2012, Art. 101 Abs. 1 AEUV Rdn. 322; Pohlmann in Münchener Kommentar zum Europäischen und Deutschen Wettbewerbsrecht, 2. Auflage 2015, Art. 101 AEUV Rdn. 346, 360, 417, 420 ff., 448).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2023 - Kart 7/23

    Kartellrechtliche Anfechtung eines Freigabebescheides durch das Bundeskartellamt

    Sie macht zu Recht geltend, dass die Durchführung eines Gemeinschaftsunternehmens über den ggf. verwirklichten Zusammenschlusstatbestand hinaus zu einer Interessenabstimmung und damit zu einer Wettbewerbsbeschränkung iSv § 1 GWB oder Art. 101 AEUV zwischen den Muttergesellschaften führen kann (BGH 23.06.2009 - KZR 58/05, juris Rn. 14 - Gratiszeitung Hallo; BGH 04.03.2008 - KVZ 55/07, juris Rn. 14 - Nord-KS/Xella; BGH 08.05.2001 - KVR 12/99, juris Rn. 15 - Ost-Fleisch).
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