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   BGH, 09.05.2000 - KZR 1/99   

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BGH, 09.05.2000 - KZR 1/99 (https://dejure.org/2000,2524)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2000 - KZR 1/99 (https://dejure.org/2000,2524)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2000 - KZR 1/99 (https://dejure.org/2000,2524)
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Aussetzungszwang

§ 539 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, Grenzen der Zurückverweisung (vgl. nunmehr § 538 Nr. 1 ZPO <Fassung seit 1.1.02>);

§ 96 Abs. 2 GWB aF;

§ 87 Abs. 1 Satz 2 GWB nF

Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1149
  • BB 2000, 1316
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.03.2000 - KZR 8/99

    Kartellrechtliche Wirksamkeit eines Kooperationsvertrages

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - KZR 1/99
    Dies bedeutete, daß für Verfahren, in denen bei Inkrafttreten der Neuregelung eine Aussetzung noch nicht ausgesprochen war, die bestehende eingeschränkte Zuständigkeit des Nichtkartellgerichts - entgegen § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO - entfallen würde; denn nach dem Inkrafttreten der Neuregelung bestand die Möglichkeit der Aussetzung nach § 96 Abs. 2 GWB a.F. nicht mehr, so daß die Sache an das nunmehr zuständige Kartellgericht zu verweisen oder die Klage - wenn ein entsprechender Antrag nicht gestellt wurde - als unzulässig abzuweisen war (Wiedemann/Bumiller, Handbuch des Kartellrechts, § 60 Rdn. 67; Bornkamm in Langen/Bunte, Kartellrecht, 9. Aufl., § 95 GWB Rdn. 1; zu dem Fall, daß das Nichtkartellgericht bereits vor dem 1.1.1999 ausgesetzt hat: BGH, Urt. v. 14.3.2000 - KZR 8/99, Umdr. S. 4 f.).
  • BGH, 15.12.1959 - VI ZR 222/58

    Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - KZR 1/99
    An die Zurückverweisung, die - anders als in den Fällen des § 538 ZPO - die Ausnahme sein soll, ist dabei jedoch ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BGHZ 31, 358, 362; Zöller/Gummer, ZPO, 21. Aufl., § 539 Rdn. 1).
  • BGH, 04.02.1986 - VI ZR 220/84

    Prüfung der örtlichen Zuständigkeit im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - KZR 1/99
    Sie kommt insbesondere dann nicht in Betracht, wenn dem Berufungsgericht eine Entscheidung ohne weitere Sachaufklärung möglich ist (BGH, Urt. v. 4.2.1986 - VI ZR 220/84, NJW 1986, 2436, 2437).
  • BGH, 09.11.1967 - KZR 10/66

    Verweisung von Berufungsgericht zu Berufungsgericht in Kartellsachen

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - KZR 1/99
    Nachdem die Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat die Verweisung an das nunmehr zuständige Kartellgericht beantragt hat, ist der Rechtsstreit nicht an das Oberlandesgericht Oldenburg, sondern an den Kartellsenat des Oberlandesgerichts Celle zurückzuverweisen (BGHZ 49, 33, 39 - Kugelschreiber; BGH, Urt. v. 3.11.1981 - KZR 33/80, WuW/E 1898, 1900 - Holzpaneele).
  • BGH, 07.06.1962 - KZR 6/60

    Aussetzung nach § 96 Abs. 2 GWB

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - KZR 1/99
    Wurde unter der Geltung des § 96 Abs. 2 GWB a.F. in einem Rechtsstreit, in dem sich eine kartellrechtliche Vorfrage stellte, vom Nichtkartellgericht in der Sache entschieden, statt das Verfahren auszusetzen, konnte die unterlegene Partei mit der Berufung die Rüge der sachlichen Unzuständigkeit erheben, wenn sie nicht in erster Instanz rügelos verhandelt hatte (§ 529 Abs. 2 ZPO; vgl. BGHZ 37, 194, 196 f. - Spar).
  • BGH, 03.11.1981 - KZR 33/80

    Vereinbarkeit eines vertraglichen Wettbewerbsverbots mit den Vorschriften des

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - KZR 1/99
    Nachdem die Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat die Verweisung an das nunmehr zuständige Kartellgericht beantragt hat, ist der Rechtsstreit nicht an das Oberlandesgericht Oldenburg, sondern an den Kartellsenat des Oberlandesgerichts Celle zurückzuverweisen (BGHZ 49, 33, 39 - Kugelschreiber; BGH, Urt. v. 3.11.1981 - KZR 33/80, WuW/E 1898, 1900 - Holzpaneele).
  • BGH, 06.02.2002 - VIII ZR 106/01

    Zum Verhältnis zweier wechselseitig im In- und Ausland erhobener Klagen

    Im Rahmen der nach §§ 539, 540 ZPO zu treffenden Ermessensentscheidung kommt aber auch beim Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensfehlers eine Zurückverweisung nicht in Betracht, wenn dem Berufungsgericht eine Entscheidung ohne weitere Sachaufklärung möglich ist (BGH, Urteil vom 9. Mai 2000 - KZR 1/99, LM Nr. 30 zu § 539 ZPO unter II. 2. b aa; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. Februar 1986 - VI ZR 220/84, NJW 1986, 2436 unter II. 1. b ).

    Eine eigene Entscheidungsmöglichkeit des Berufungsgerichts, die einer Zurückverweisung entgegensteht, kann auch dann anzunehmen sein, wenn das Berufungsgericht ein in erster Instanz fehlerhaft nicht ausgesetztes Verfahren ebenso wie das erstinstanzliche Gericht aussetzen kann (BGH, Urteile vom 9. Mai 2000, aaO., und vom 25. Mai 1973 - IV ZR 41/72, NJW 1973, 1367).

  • BGH, 29.10.2019 - KZR 60/18

    Berufungszuständigkeit II - Berufungszuständigkeit des Kartellgerichts:

    Dies hat zur Folge, dass auch eine in erster Instanz von einem Nichtkartellgericht entschiedene Rechtsstreitigkeit nach § 87 GWB von dem beim Oberlandesgericht zu bildenden Kartellsenat zu entscheiden ist (BGH, Urteil vom 9. Mai 2000 - KZR 1/99, WRP 2000, 757, 759 - Aussetzungszwang).

    Zutreffend und von der Revision nicht beanstandet hat das Oberlandesgericht das Vorliegen einer bürgerlichen Rechtsstreitigkeit nach § 87 Satz 1 GWB (sog. Kartellstreitsache, vgl. BGH, WRP 2000, 757, 758 - Aussetzungszwang; BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2001 - KZB 12/01, GRUR 2002, 464 - LDL-Behandlung) verneint.

  • BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

    Abweichendes kann sich aus dem Sinn und Zweck der betreffenden Vorschrift oder aus dem Zusammenhang mit anderen Grundsätzen des Prozessrechts ergeben (BGH 28. Februar 1991 - III ZR 53/90 - zu II 1 b aa der Gründe, BGHZ 114, 1; vgl. beispielhaft zu den zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Änderungen des Nichtzulassungsbeschwerderechts: BAG 9. Februar 2005 - 5 AZN 893/04 - BAGE 113, 306; 15. Februar 2005 - 9 AZN 982/04 - BAGE 113, 321; 14. April 2005 - 1 AZN 840/04 - BAGE 114, 200; vgl. auch BGH 9. Mai 2000 - KZR 1/99 - zu II 2 b bb der Gründe) .
  • OLG Düsseldorf, 24.01.2018 - U (Kart) 10/17

    Voraussetzungen der Berufungszuständigkeit des Kartellsenats beim

    Damit ist die materielle an die Stelle der formellen Anknüpfung getreten (vgl. BGH, Urteil v. 9. Mai 2000 - KZR 1/99 , BGHR GWB 1999 § 87 Abs. 1 Kartellstreitsachen 1, Rz. 11 bei juris - Aussetzungszwang ).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2018 - U (Kart) 20/17

    Bindung der Verweisung einer Nichtkartellsache an das Kartellgericht

    Soweit mit der 6. GWB-Novelle die vormalige Fassung des § 92 GWB a.F., nach der der Kartellsenat noch über die Berufung "gegen Endurteile ... der nach §§ 87, 89 zuständigen Landgerichte" zu entscheiden hatte, abgelöst worden ist, ist die materielle an die Stelle der formellen Anknüpfung getreten (vgl. BGH, Urteil v. 9. Mai 2000 - KZR 1/99 , BGHR GWB 1999 § 87 Abs. 1 Kartellstreitsachen 1, Rz. 11 bei juris - Aussetzungszwang ).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2018 - U (Kart) 1/18

    Zuständigkeit der Kartellgerichte bei Anwendung von Marktmissbrauchsvorschriften

    Soweit mit der 6. GWB-Novelle die vormalige Fassung des § 92 GWB a.F., nach der der Kartellsenat noch über die Berufung "gegen Endurteile ... der nach §§ 87, 89 zuständigen Landgerichte" zu entscheiden hatte, abgelöst worden ist, ist die materielle an die Stelle der formellen Anknüpfung getreten (vgl. BGH, Urteil v. 9. Mai 2000 - KZR 1/99 , BGHR GWB 1999 § 87 Abs. 1 Kartellstreitsachen 1, Rz. 11 bei juris - Aussetzungszwang ).
  • BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 110/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

    Abweichendes kann sich aus dem Sinn und Zweck der betreffenden Vorschrift oder aus dem Zusammenhang mit anderen Grundsätzen des Prozessrechts ergeben (BGH 28. Februar 1991 - III ZR 53/90 - zu II 1 b aa der Gründe, BGHZ 114, 1; vgl. beispielhaft zu den zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Änderungen des Nichtzulassungsbeschwerderechts: BAG 9. Februar 2005 - 5 AZN 893/04 - BAGE 113, 306; 15. Februar 2005 - 9 AZN 982/04 - BAGE 113, 321; 14. April 2005 - 1 AZN 840/04 - BAGE 114, 200; vgl. auch BGH 9. Mai 2000 - KZR 1/99 - zu II 2 b bb der Gründe) .
  • LAG Hessen, 01.10.2014 - 10 Sa 505/13

    Aussetzen des Rechtsstreits bei Streit um die Wirksamkeit der

    Die Pflicht zur Aussetzung hat der Bundesgerichtshof auch dann angenommen, wenn eine Gesetzesänderung des Verfahrensrechts erst während dem laufenden Verfahren eingetreten ist (vgl. BGH 9. Mai 2000 - KZR 1/99 - zu II 2 b aa der Gründe, LM ZPO § 539 Nr. 10).
  • LG Bonn, 23.10.2008 - 14 O 103/03

    Vergleich; Wirksamkeit; Präklusion; Widerklage

    Konkret in Bezug genommen wurde die Entscheidung des OLG Celle (Kartellsenat, Urteil vom 23.05.2002, 13 U 143/00 zu §§ 138, 134 BGB i. V. m. §§ 22 Abs. 4 Nr. 2, 26 Abs. 2,4 GWB a. F.) und BGH WRP 2000, 757 (zur Einbeziehung von kartellrechtlichen Wertungen zur Bewertung der Frage einer Nichtigkeit nach § 138 BGB und zur Notwendigkeit der Verweisung an das zuständige Kartellgericht).

    Wie bereits im Termin vom 11.12.2003 unter Hinweis auf BGH WRP 2000, 757; OLG Celle OLGR 2003, 45; OLG Düsseldorf OB 2002, 943 fund Canaris OB 2002, 930 dargelegt, handelt es sich jedenfalls um eine kartellrechtliche Vorfrage im Sinne von § 87 Abs. 1 GWB, ob die Preise in § 4 des Datenüberlassungsvertrages mit §§ 19, 20 GWB vereinbar sind, wobei die Regelungen im TKG ihrerseits kartellrechtliches Nebenrecht darstellen.

  • LAG Hessen, 06.10.2014 - 10 Sa 675/13

    Aussetzen des Rechtsstreits bei Streit um die Wirksamkeit der

    Die Pflicht zur Aussetzung hat der Bundesgerichtshof auch dann angenommen, wenn eine Gesetzesänderung des Verfahrensrechts erst während dem laufenden Verfahren eingetreten ist (vgl. BGH 9. Mai 2000 - KZR 1/99 -zu II 2 b aa der Gründe, LM ZPO § 539 Nr. 10).
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