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   BGH, 03.07.2001 - KZR 10/00   

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https://dejure.org/2001,1976
BGH, 03.07.2001 - KZR 10/00 (https://dejure.org/2001,1976)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2001 - KZR 10/00 (https://dejure.org/2001,1976)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2001 - KZR 10/00 (https://dejure.org/2001,1976)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 180
  • ZIP 1994, 733
  • NVwZ 2002, 248 (Ls.)
  • GRUR 2002, 97
  • WM 2001, 1970
  • BB 2001, 2446
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.03.1996 - III ZR 245/94

    Bereicherungshaftung eines Energieversorgungsunternehmens wegen der Nutzung

    Auszug aus BGH, 03.07.2001 - KZR 10/00
    Soweit das Berufungsgericht die Verurteilung der Beklagten auf die Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung stützt, begegnet dies im Grundsatz keinen Bedenken (vgl. BGHZ 132, 198, 201 ff; Senatsbeschluß vom 15. Juli 1997 aaO).

    Auszugehen ist daher von den Beträgen, die sich als angemessene Vergütung für die ordnungsgemäße Inanspruchnahme dieser Grundstücke aus der Konzessionsabgabenverordnung ergeben (BGHZ 132, 198, 207).

    Es liegt auf der Hand, daß der Wert eines langfristigen und ausschließlichen Versorgungsrechts aus der Sicht des Versorgungsunternehmens wirtschaftlich höher zu veranschlagen ist als der eines kurzfristigen, nur einfach ausgestalteten Rechts, und daß dieser Umstand für die Festlegung der Höhe einer Konzessionsabgabe von Bedeutung ist (BGHZ 132, 198, 208).

  • BGH, 22.03.1994 - KZR 22/92

    "Nachvertragliche Konzessionsabgabe"; Zulässigkeit einer Konzessionsabgabe nach

    Auszug aus BGH, 03.07.2001 - KZR 10/00
    Ein Anspruch auf nachvertragliche Konzessionsabgabe aufgrund ergänzender Auslegung eines nach § 103a GWB a.F. beendeten Konzessionsvertrages beschränkt sich auf die für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderliche Zeitspanne, längstens auf ein Jahr nach Vertragsbeendigung (im Anschluß an BGH, Urteil vom 22. März 1994 - KZR 22/92, WuW/E 2914 - Nachvertragliche Konzessionsabgabe I; Beschluß vom 15. Juli 1997 - KZR 38/96).

    Auf diese Weise kann eintreten, was der Gesetzgeber mit § 103a GWB a.F. verhindern wollte (Senatsurteil vom 22. März 1994 - KZR 22/92, WuW/E 2914, 2917 - Nachvertragliche Konzessionsabgabe I).

  • BGH, 16.11.1999 - KZR 12/97

    Übernahmepreis für ein Stromversorgungsnetz

    Auszug aus BGH, 03.07.2001 - KZR 10/00
    Wenigstens im 20-Jahres-Turnus sollte deshalb ein Wettbewerb um geschlossene Versorgungsgebiete ermöglicht werden, um eine Verbesserung der Versorgungsbedingungen zu erreichen (Senat BGHZ 143, 128, 146 m.w.N. - Endschaftsbestimmung).
  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof bereits zur Laufzeitregelung für Konzessionsverträge nach § 103a Abs. 1 GWB aF entschieden, dass ein Wechsel des Konzessionsnehmers zu erfolgen habe, wenn sich dadurch - entsprechend der Zielsetzung des schon damals geltenden Energiewirtschaftsrechts - die Versorgungsbedingungen verbessern ließen (BGH, Urteil vom 22. März 1994 - KZR 22/92, WuW/E BGH 2914, 2917 - Nachvertragliche Konzessionsabgabe I; vom 3. Juli 2001 - KZR 10/00, WuW/E DE-R 719, 721 - Nachvertragliche Konzessionsabgabe II).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2016 - 2 U (Kart) 1/15

    Ansprüche einer Gemeinde gegen einen Stromversorger auf Zahlung nachträglicher

    Die Begrenzung auf ein Jahr hat zuvor auch der Bundesgerichtshof im Urteil vom 3. Juli 2001 (KZR 10/00 - Nachvertragliche Konzessionsabgabe II, UA 8 unter Hinweis auf sein Urteil vom 22. März 1994 - KZR 22/92, WuW BGH 2914 - Nachvertragliche Konzessionsabgabe I) postuliert.

    Weder § 48 Abs. 4 noch § 46 Abs. 1 Satz 1 EnWG (= § 13 Abs. 2 Satz 1 und § 14 Abs. 4 EnWG 1998) schließen bereicherungsrechtliche Ansprüche aus (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2001 - KZR 10/00 - Nachvertragliche Konzessionsabgabe II, UA 8 m.w.N.).

    Die Höhe wird sich am objektiven Verkehrswert des Erlangten zu orientieren haben (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2001 - KZR 10/00 - Nachvertragliche Konzessionsabgabe II, UA 9 f.).

    Der Wertersatz für die rechtsgrundlose Benutzung ist am objektiven Verkehrswert des Erlangten auszurichten (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2001 - KZR 10/00 - Nachvertragliche Konzessionsabgabe II, UA 9 f. m.w.N.).

    Dies schwächt die Argumentation des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 3. Juli 2001 (a.a.O.) für den Streitfall ab.

    Die im Prozess relevanten Rechtsfragen, insbesondere die Frage eines bereicherungsrechtlichen Wertausgleichs bei nachvertraglichen Konzessionsabgaben, sind durch die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 22. März 1994 (KZR 22/92, WuW BGH 2914 - Nachvertragliche Konzessionsabgabe I) und vom 3. Juli 2001 (KZR 10/00 - Nachvertragliche Konzessionsabgabe II) entschieden worden.

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