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   BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62   

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https://dejure.org/1964,26
BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62 (https://dejure.org/1964,26)
BGH, Entscheidung vom 02.04.1964 - KZR 10/62 (https://dejure.org/1964,26)
BGH, Entscheidung vom 02. April 1964 - KZR 10/62 (https://dejure.org/1964,26)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ankauf von Rohprodukten zwecks Veredelung und nachfolgenden Weiterverkaufs; Abstimmungsprobleme bei Molkerei und Milcherzeuger hinsichtlich des Ankaufs von Milch; Bestimmmung des Kaufpreises nach billigem Ermessen; Anruf des zuständigen Gerichts zur Bestimmung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 41, 271
  • NJW 1964, 1617
  • MDR 1964, 575
  • GRUR 1964, 515
  • DB 1964, 766
 
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Wird zitiert von ... (175)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 07.11.1960 - KZR 1/60

    Rechtstellung marktbeherrschender Unternehmen in der Milch- und Fettwirtschaft

    Auszug aus BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62
    Für die Molkereien dagegen besteht voller "Kontrahierungszwang" (BGHZ 33, 259, 262); durch § 1 Abs. 4 MFG ist ihnen nicht nur die Auswahl ihrer Lieferanten genommen, sondern auch die Verpflichtung zur Abnahme der von den zugewiesenen Milcherzeugern gelieferten Milch auferlegt.

    Die beklagte Molkerei ist in ihrem Einzugsgebiet (§ 1 MFG) ein marktbeherrschendes unternehmen im Sinne des § 26 Abs. 2 und ist auch nicht etwa durch die Vorschrift des § 100 Abs. 8 GWB von dem Diskriminierungsverbot des § 26 Abs. 2 freigestellt (vgl. BGHZ 33, 259, 261/62).

  • BGH, 21.03.1961 - I ZR 133/59
    Auszug aus BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62
    § 315 Abs. 3 BGB stellt lediglich darauf ab, ob die von dem einen Vertragspartner getroffene Bestimmung der vertraglichen Leistung "der Billigkeit" entspricht, und erfordert damit im wesentlichen eine Prüfung und Abwägung der objektiven wirtschaftlichen Interessenlage nur bei den beiden Vertragspartnern (BGHZ 18, 149, 152; BGH NJW 1961, 1251 Nr. 2 = GRUR 1961, 432, 435).
  • RG, 07.11.1931 - V 106/31

    Theaterkritiker - § 826 BGB, (hier kein) Kontrahierungszwang

    Auszug aus BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62
    Das Berufungsgericht hat sich ferner - an sich ebenfalls richtigerweise - verpflichtet gesehen zu prüfen, ob in diesen Werkmilchabzügen ein Mißbrauch der nach den §§ 1 und 2 MFG bestehenden Monopolstellung der Beklagten, also ein Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne der §§ 138, 826 BGB (BGB-RGRK 11. Aufl. § 138 Anm. 28 und § 826 Anm. 46), liegt; es ist jedoch insoweit schon im Ausgangspunkt einem Rechtsirrtum unterlegen, indem es den von ihm angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 99, 107; 106, 386; 133, 388; 143, 24, 28) irrigerweise eine abschließende allgemeingültige Begriffsbestimmung des Monopolmißbrauchs entnommen und sich damit selbst einen zu engen Prüfungsmaßstab gesetzt hat.
  • RG, 29.09.1925 - VI 182/25

    Strombezug aus städtischem Elektrizitätswerk

    Auszug aus BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62
    In Anbetracht der nach § 1 MFG nun einmal bestehenden, in § 100 Abs. 8 GWB ausdrücklich anerkannten Beschränkungen der Vertragsfreiheit wird einerseits das in § 315 Abs. 1 BGB vorausgesetzte Bestimmungsrecht der einen Partei den berechtigten Belangen der Molkerei und andererseits der dort in Abs. 3 enthaltene Schutzgedanke den berechtigten Belangen der Milcherzeuger am ehesten gerecht (zur entsprechenden Anwendung des § 315 BGB in ähnlichen Fällen vgl. schon RGZ 111, 310, 313 für den fall eines Stromlieferungsvertrags, ferner BGHZ 38, 183, 186 für den Ball unbilliger Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie allgemein Lukes in NJW 1963, 1897 ff).
  • BGH, 27.09.1962 - KZR 6/61

    Bindung der Zwischenhandelspreise

    Auszug aus BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62
    Zwar gilt auch das Behinderungsverbot der 1. Alternative nicht nur im Verhältnis zu den Wettbewerbern des marktbeherrschenden Unternehmens, sondern auch im Verhältnis zu seinen Abnehmern oder Lieferanten (Benisch im Gemeinschaftskommentar zum GWB 2. Aufl. § 26 Rdn. 44; BGHZ 38, 90, 101); soweit hier von einer "unbilligen Behinderung" der Klägerin durch Gewährung eines unbilligen Preises für die von ihr abgelieferte Milch gesprochen werden kann, gehört das jedoch mehr in den Gedankenkreis des § 22 Abs. 3 GWB und des § 315 Abs. 3 BGB als in den des § 26 Abs. 2 GWB.
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62
    § 315 Abs. 3 BGB stellt lediglich darauf ab, ob die von dem einen Vertragspartner getroffene Bestimmung der vertraglichen Leistung "der Billigkeit" entspricht, und erfordert damit im wesentlichen eine Prüfung und Abwägung der objektiven wirtschaftlichen Interessenlage nur bei den beiden Vertragspartnern (BGHZ 18, 149, 152; BGH NJW 1961, 1251 Nr. 2 = GRUR 1961, 432, 435).
  • BGH, 29.10.1962 - II ZR 31/61

    Unwirksamkeit einer Haftungsbegrenzung durch Allgemeine Lagerungsbedingungen

    Auszug aus BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62
    In Anbetracht der nach § 1 MFG nun einmal bestehenden, in § 100 Abs. 8 GWB ausdrücklich anerkannten Beschränkungen der Vertragsfreiheit wird einerseits das in § 315 Abs. 1 BGB vorausgesetzte Bestimmungsrecht der einen Partei den berechtigten Belangen der Molkerei und andererseits der dort in Abs. 3 enthaltene Schutzgedanke den berechtigten Belangen der Milcherzeuger am ehesten gerecht (zur entsprechenden Anwendung des § 315 BGB in ähnlichen Fällen vgl. schon RGZ 111, 310, 313 für den fall eines Stromlieferungsvertrags, ferner BGHZ 38, 183, 186 für den Ball unbilliger Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie allgemein Lukes in NJW 1963, 1897 ff).
  • BGH, 05.12.1963 - KZR 9/62

    Prozesshindernde Einrede der Schiedsgerichtsklausel - Voraussetzungen für das

    Auszug aus BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62
    Ob mit jeder Milchanlieferung ein Kaufvertrag über die angelieferte Menge abgeschlossen wird (wie das Berufungsgericht meint), ob es sich also um sog. Wiederkehrschuldverhältnisse handelt (so auch Hamann a.a.O. § 1 Anm. B 2 g S. 34 unter Bezugnahme auf ein Urteil des OLG Hamm vom 6.10.1955), oder ob die Milchlieferungen auf Grund eines Dauer-Bezugsvertrags erfolgen (wie die Revision meint), spielt für die hier zu erörternde Rechtslage keine Rolle und kann daher hier unentschieden bleiben (zur Abgrenzung zwischen Wiederkehrschuldverhältnissen und Dauer-Bezugsverträgen vergl. auch das Urteil des Senats KZR 9/62 vom 5.12.1963 unter II 3 b) aa) - Mikrophos -, inzwischen teilweise abgedruckt in BB 1964, 59 und MDR 1964, 212).
  • BGH, 02.04.1964 - KZR 7/63

    Forderung von Milchgeld - Anspruch auf Auszahlung eines vollen Milchpreises -

    Auszug aus BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62
    Die Auszahlung eines Teilbetrages dieser "Abzüge für Nichtgenossen" in Höhe von 2.000 DM fordert die Klägerin in dem zuerst angestrengten, in der Revisionsinstanz gleichzeitig zur Verhandlung und Entscheidung anstehenden Rechtsstreit KZR 7/63 = 8.O.110/59 LG.
  • RG, 21.03.1923 - I 203/22

    Spedition; Freizeichnung von der Haftpflicht

    Auszug aus BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62
    Das Berufungsgericht hat sich ferner - an sich ebenfalls richtigerweise - verpflichtet gesehen zu prüfen, ob in diesen Werkmilchabzügen ein Mißbrauch der nach den §§ 1 und 2 MFG bestehenden Monopolstellung der Beklagten, also ein Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne der §§ 138, 826 BGB (BGB-RGRK 11. Aufl. § 138 Anm. 28 und § 826 Anm. 46), liegt; es ist jedoch insoweit schon im Ausgangspunkt einem Rechtsirrtum unterlegen, indem es den von ihm angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 99, 107; 106, 386; 133, 388; 143, 24, 28) irrigerweise eine abschließende allgemeingültige Begriffsbestimmung des Monopolmißbrauchs entnommen und sich damit selbst einen zu engen Prüfungsmaßstab gesetzt hat.
  • RG, 15.05.1920 - I 25/20

    Ist, wenn in einem Verlagsvertrag dem Verleger das Recht für die erste Auflage

  • RG, 22.02.1905 - I 473/04

    Unter welchen Voraussetzungen liegt eine sittenwidrige Ausnützung der

  • RG, 15.12.1933 - VII 292/33
  • BGH, 27.06.2014 - V ZR 51/13

    Kündigung eines bei Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    § 154 Abs. 1 Satz 1 BGB ist eine Auslegungsregel, die unanwendbar ist, wenn nach dem Willen der Parteien - ungeachtet der offenen Punkte - im Übrigen ein Vertrag zustande kommen soll (Senat, Urteil vom 20. Juni 1997 - V ZR 39/96, NJW 1997, 2671; BGH, Urteil vom 2. April 1964 - KZR 10/62, BGHZ 41, 271, 275).
  • BGH, 11.02.2015 - IV ZR 213/14

    Zur Beteiligung des Versicherungsnehmers an Überschüssen und Bewertungsreserven

    Eine derartige Anwendung von § 315 BGB hätte zur Folge, dass den Versicherer die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit der getroffenen Bestimmung träfe (vgl. BGH, Urteile vom 5. Februar 2003 - VIII ZR 111/02, BGHZ 154, 5, 8; vom 2. April 1964 - KZR 10/62, BGHZ 41, 271, 279; vom 30. Juni 1969 - VII ZR 170/67, NJW 1969, 1809 unter III 1).
  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

    c) § 315 BGB in unmittelbarer Anwendung ist gegenüber § 19 Abs. 4 Nr. 2, § 33 GWB in der für den vorliegenden Fall maßgeblichen Fassung vom 26. August 1998 (BGBl. I S. 2546) nicht subsidiär (BGHZ 164, 336, 346 zu § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB; Markert, RdE 2006, 84, 85 f.; vgl. auch BGHZ 41, 271, 279 zu § 26 Abs. 2 GWB aF; BGH, Urteil vom 7. Februar 2006 - KZR 8/05, NJW-RR 2006, 915, unter III 4 zu § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB; aA Kühne, RdE 2005, 241 ff.; ders., NJW 2006, 654, 655; ders., NJW 2006, 2520).
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