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   BGH, 06.07.2021 - KZR 11/18   

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https://dejure.org/2021,38136
BGH, 06.07.2021 - KZR 11/18 (https://dejure.org/2021,38136)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2021 - KZR 11/18 (https://dejure.org/2021,38136)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2021 - KZR 11/18 (https://dejure.org/2021,38136)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 20 Abs. 1 GWB, § 19 Abs. 4 GWB, § 20 Abs. 1 Alt. 2 GWB, § 33 Abs. 1, 3 GWB, § 287 ZPO, § 33 Abs. 3 Satz 3 GWB, § 252 Satz 2 BGB, § 563 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot durch wettbewerbskonforme Gründe nicht gerechtfertigte erhebliche Ungleichbehandlung; Erforderlichkeit einer wirtschaftlichen Beeinträchtigung

  • Betriebs-Berater

    Schadensersatzklage eines Kabelnetzbetreibers wegen Verstoßes gegen das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot

  • rewis.io

    Wilhelm.tel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Für einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot reicht es aus, dass die durch wettbewerbskonforme Gründe nicht gerechtfertigte erhebliche Ungleichbehandlung geeignet ist, sich nachteilig auf die Wettbewerbsposition des diskriminierten Unternehmens auszuwirken. Eine ...

  • rechtsportal.de

    Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot durch wettbewerbskonforme Gründe nicht gerechtfertigte erhebliche Ungleichbehandlung; Erforderlichkeit einer wirtschaftlichen Beeinträchtigung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kartellrecht: wilhelm.tel

  • datenbank.nwb.de

    Wilhelm.tel

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Annahme eines Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot, wenn die durch wettbewerbskonforme Gründe nicht gerechtfertigte erhebliche Ungleichbehandlung geeignet ist, sich nachteilig auf die Wettbewerbsposition des diskriminierten Unternehmens auszuwirken (hier: ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen kartellrechtliches Diskriminierungsverbot wegen ungleicher Behandlung von Breitbandkabelunternehmen bei der Zahlung von Einspeiseentgelten

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Schadenersatzklage eines Kabelnetzbetreibers wegen der kartellrechtswidrigen Nichtzahlung von Entgelten

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Schadenersatzklage eines Kabelnetzbetreibers wegen der kartellrechtswidrigen Nichtzahlung von Entgelten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2021, 1552
  • WM 2022, 1847
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.04.2016 - KZR 30/14

    NetCologne - Kartellrechtliches Diskriminierungsverbot für marktbeherrschende

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - KZR 11/18
    Das Berufungsgericht hat einen Schadensersatzanspruch wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot gemäß § 20 Abs. 1 Alt. 2 GWB in Verbindung mit § 33 Abs. 1 und 3 GWB in der hier anwendbaren bis zum Inkrafttreten der 8. GWB-Novelle geltenden Fassung (diese Fassung nachfolgend: aF; vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2016 - KZR 30/14, WuW 2016, 427 [juris Rn. 43] - NetCologne I) rechtsfehlerhaft verneint.

    Die Beklagte hat die Klägerin als marktbeherrschendes Unternehmen auf dem sachlich relevanten Nachfragemarkt der Übertragung von Programmsignalen über Breitbandkabel (vgl. BGH, WuW 2016, 427 Rn. 32 f. - NetCologne I) anders behandelt als die Regionalgesellschaften, indem sie ihr keine Einspeiseentgelte gezahlt hat.

    Die Frage, ob für eine unterschiedliche Behandlung ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung der beteiligten Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu beantworten (st. Rspr., BGH, Urteil vom 19. März 1996 - KZR 1/95, WuW/E BGH 3058, 3063 - Pay-TV-Durchleitung; Urteil vom 13. Juli 2004 - KZR 40/02, BGHZ 160, 67, 77 - Standard-Spundfass; WuW/E DE-R 3145 Rn. 23 - Entega II; WuW 2016, 427 Rn. 48 - NetCologne I; Urteil vom 3. Dezember 2019 - KZR 29/17, WuW 2020, 327 Rn. 36 f. - NetCologne II; Urteil vom 24. November 2020 - KZR 11/19, WuW 2021, 174 Rn. 25 - Radio Cottbus).

    Daneben ist im Auge zu behalten, dass die Unternehmen auf der Marktgegenseite nicht durch die Ausübung der Macht des marktbeherrschenden Unternehmens in ihrer Wettbewerbsfähigkeit untereinander beeinträchtigt werden sollen (BGH, WuW 2016, 427 Rn. 48 mwN - NetCologne I; WuW 2020, 327 Rn. 37 mwN - NetCologne II).

    ee) Vor dem Hintergrund dieser Interessenlage war die erhebliche Schlechterstellung der Klägerin in Bezug auf die für die Einspeiseleistung gewährten Konditionen mit den vom Berufungsgericht festgestellten Gründen nicht als wettbewerbskonform zu rechtfertigen (vgl. BGH, WRP 2002, 457, 459 [juris Rn. 17 ff.] - Privater Pflegedienst; BGHZ 160, 67, 78 ff. - Standard-Spundfaß; BGH, WuW 2016, 427 Rn. 48 mwN - NetCologne I; WuW 2020, 327 Rn. 37 mwN - NetCologne II).

  • BGH, 11.12.2001 - KZR 5/00

    Privater Pflegedienst; Diskriminierung durch Zahlung unterschiedlicher Preise für

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - KZR 11/18
    a) Eine vom Kläger dargelegte Ungleichbehandlung spricht prima facie für eine unzulässige Diskriminierung, die der Normadressat sodann sachlich zu rechtfertigen hat (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2001 - KZR 5/00, WRP 2002, 457, 459 [juris Rn. 17] - Privater Pflegedienst; Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 5/10, WuW/E DE-R 3145 Rn. 57 - Entega II; Loewenheim in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff/Kersting/Meyer-Lindemann, Kartellrecht, 4. Aufl., § 19 GWB Rn. 48).

    Darauf, dass die Klägerin trotz der Benachteiligung ihre Umsätze und Gewinne zu steigern vermochte und die Auswirkungen der Ungleichbehandlung nach den Feststellungen des Berufungsgerichts für sie vergleichsweise wenig spürbar waren, kommt es entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts nach den oben ausgeführten Grundsätzen nicht an (vgl. auch BGH, WRP 2002, 457, 460 [juris Rn. 20] - Privater Pflegedienst).

    ee) Vor dem Hintergrund dieser Interessenlage war die erhebliche Schlechterstellung der Klägerin in Bezug auf die für die Einspeiseleistung gewährten Konditionen mit den vom Berufungsgericht festgestellten Gründen nicht als wettbewerbskonform zu rechtfertigen (vgl. BGH, WRP 2002, 457, 459 [juris Rn. 17 ff.] - Privater Pflegedienst; BGHZ 160, 67, 78 ff. - Standard-Spundfaß; BGH, WuW 2016, 427 Rn. 48 mwN - NetCologne I; WuW 2020, 327 Rn. 37 mwN - NetCologne II).

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - KZR 11/18
    Die Frage, ob für eine unterschiedliche Behandlung ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung der beteiligten Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu beantworten (st. Rspr., BGH, Urteil vom 19. März 1996 - KZR 1/95, WuW/E BGH 3058, 3063 - Pay-TV-Durchleitung; Urteil vom 13. Juli 2004 - KZR 40/02, BGHZ 160, 67, 77 - Standard-Spundfass; WuW/E DE-R 3145 Rn. 23 - Entega II; WuW 2016, 427 Rn. 48 - NetCologne I; Urteil vom 3. Dezember 2019 - KZR 29/17, WuW 2020, 327 Rn. 36 f. - NetCologne II; Urteil vom 24. November 2020 - KZR 11/19, WuW 2021, 174 Rn. 25 - Radio Cottbus).

    Auch dem marktbeherrschenden Unternehmen ist es nicht verwehrt, auf unterschiedliche Marktbedingungen differenziert zu reagieren (BGHZ 160, 67, 78 f. - Standard-Spundfass; BGH, WuW/E DE-R 3145 Rn. 25 - Entega II; WuW 2020, 327 Rn. 36 - NetCologne II; Urteil vom 5. Mai 2020 - KZR 36/17, BGHZ 225, 269 Rn. 81 - FRAND-Einwand I).

    ee) Vor dem Hintergrund dieser Interessenlage war die erhebliche Schlechterstellung der Klägerin in Bezug auf die für die Einspeiseleistung gewährten Konditionen mit den vom Berufungsgericht festgestellten Gründen nicht als wettbewerbskonform zu rechtfertigen (vgl. BGH, WRP 2002, 457, 459 [juris Rn. 17 ff.] - Privater Pflegedienst; BGHZ 160, 67, 78 ff. - Standard-Spundfaß; BGH, WuW 2016, 427 Rn. 48 mwN - NetCologne I; WuW 2020, 327 Rn. 37 mwN - NetCologne II).

  • BGH, 29.05.2013 - VIII ZR 174/12

    Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist im Gebrauchtwagenhandel

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - KZR 11/18
    Der Tatrichter muss vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilen, ob nach § 287 ZPO nicht wenigstens die Schätzung eines Mindestschadens möglich ist, und darf sie erst dann gänzlich unterlassen, wenn sie mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge und daher willkürlich wäre (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 29. Mai 2013 - VIII ZR 174/12, NJW 2013, 2584 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14

    Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - KZR 11/18
    b) Das Berufungsgericht hätte daher unter umfassender Würdigung aller erheblichen Umstände des Falles abschätzen müssen, ob die Beklagte ohne die wettbewerbswidrige Diskriminierung ein Einspeiseentgelt an die Klägerin gezahlt hätte und ob die Klägerin dabei den Klagebetrag als entgangenen Gewinn erzielt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - KZR 25/14, BGHZ 211, 146 Rn. 46 ff. - Lottoblock II).
  • BGH, 07.12.2010 - KZR 5/10

    Entega II

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - KZR 11/18
    a) Eine vom Kläger dargelegte Ungleichbehandlung spricht prima facie für eine unzulässige Diskriminierung, die der Normadressat sodann sachlich zu rechtfertigen hat (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2001 - KZR 5/00, WRP 2002, 457, 459 [juris Rn. 17] - Privater Pflegedienst; Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 5/10, WuW/E DE-R 3145 Rn. 57 - Entega II; Loewenheim in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff/Kersting/Meyer-Lindemann, Kartellrecht, 4. Aufl., § 19 GWB Rn. 48).
  • BGH, 03.12.2019 - KZR 29/17

    Kartellrechtliches Diskriminierungsverbot für marktbeherrschende Unternehmen:

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - KZR 11/18
    Die Frage, ob für eine unterschiedliche Behandlung ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung der beteiligten Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu beantworten (st. Rspr., BGH, Urteil vom 19. März 1996 - KZR 1/95, WuW/E BGH 3058, 3063 - Pay-TV-Durchleitung; Urteil vom 13. Juli 2004 - KZR 40/02, BGHZ 160, 67, 77 - Standard-Spundfass; WuW/E DE-R 3145 Rn. 23 - Entega II; WuW 2016, 427 Rn. 48 - NetCologne I; Urteil vom 3. Dezember 2019 - KZR 29/17, WuW 2020, 327 Rn. 36 f. - NetCologne II; Urteil vom 24. November 2020 - KZR 11/19, WuW 2021, 174 Rn. 25 - Radio Cottbus).
  • BGH, 19.03.1996 - KZR 1/95

    "Pay-TV-Durchleitung"; Pflicht des Inhabers eines Kabelnetzes zur Durchleitung

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - KZR 11/18
    Die Frage, ob für eine unterschiedliche Behandlung ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung der beteiligten Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu beantworten (st. Rspr., BGH, Urteil vom 19. März 1996 - KZR 1/95, WuW/E BGH 3058, 3063 - Pay-TV-Durchleitung; Urteil vom 13. Juli 2004 - KZR 40/02, BGHZ 160, 67, 77 - Standard-Spundfass; WuW/E DE-R 3145 Rn. 23 - Entega II; WuW 2016, 427 Rn. 48 - NetCologne I; Urteil vom 3. Dezember 2019 - KZR 29/17, WuW 2020, 327 Rn. 36 f. - NetCologne II; Urteil vom 24. November 2020 - KZR 11/19, WuW 2021, 174 Rn. 25 - Radio Cottbus).
  • BGH, 24.11.2020 - KZR 11/19

    Radio Cottbus

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - KZR 11/18
    Die Frage, ob für eine unterschiedliche Behandlung ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung der beteiligten Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu beantworten (st. Rspr., BGH, Urteil vom 19. März 1996 - KZR 1/95, WuW/E BGH 3058, 3063 - Pay-TV-Durchleitung; Urteil vom 13. Juli 2004 - KZR 40/02, BGHZ 160, 67, 77 - Standard-Spundfass; WuW/E DE-R 3145 Rn. 23 - Entega II; WuW 2016, 427 Rn. 48 - NetCologne I; Urteil vom 3. Dezember 2019 - KZR 29/17, WuW 2020, 327 Rn. 36 f. - NetCologne II; Urteil vom 24. November 2020 - KZR 11/19, WuW 2021, 174 Rn. 25 - Radio Cottbus).
  • BGH, 05.05.2020 - KZR 36/17

    FRAND-Einwand - FRAND-Bedinungen, besondere Verhaltenspflichten eines

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - KZR 11/18
    Auch dem marktbeherrschenden Unternehmen ist es nicht verwehrt, auf unterschiedliche Marktbedingungen differenziert zu reagieren (BGHZ 160, 67, 78 f. - Standard-Spundfass; BGH, WuW/E DE-R 3145 Rn. 25 - Entega II; WuW 2020, 327 Rn. 36 - NetCologne II; Urteil vom 5. Mai 2020 - KZR 36/17, BGHZ 225, 269 Rn. 81 - FRAND-Einwand I).
  • BGH, 24.10.2011 - KZR 7/10

    Grossistenkündigung

  • BGH, 21.02.1995 - KVR 10/94

    "Importarzneimittel"; Unbillige Behinderung eines Anbieters von

  • OLG Hamburg, 29.03.2018 - 3 U 132/14

    Einspeisevergütung - Schadenersatzklage eines Kabelnetzbetreibers wegen der

  • BGH, 12.09.2023 - KZR 39/21
    Der Tatrichter muss vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilen, ob nach § 287 ZPO nicht wenigstens die Schätzung eines Mindestschadens möglich ist, und darf sie erst dann gänzlich unterlassen, wenn sie mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge und daher willkürlich wäre (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2021 - KZR 11/18, WuW 2021, 642 Rn. 29 - wilhelm.tel).
  • LG Düsseldorf, 12.11.2021 - 38 O 118/20
    a) Steht der geltend gemachte Schadensersatzanspruch dem Grunde nach fest und bedarf es lediglich der Bestimmung seiner Höhe, kommt dem Geschädigten die Beweiserleichterung des § 287 ZPO zugute, wobei eine erhebliche, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit für die richterliche Überzeugungsbildung ausreicht, und es in der Regel trotz Lücken oder Unklarheiten im Vortrag des darlegungs- und beweisbelasteten Anspruchstellers nicht gerechtfertigt ist, dem jedenfalls in irgendeiner Höhe Geschädigten jeden Ersatz zu versagen, weshalb wenigstens ein Mindestschaden zu schätzen ist, soweit die Schätzung nicht mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge und daher willkürlich wäre (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2021 - KZR 11/18 - wilhelm.tel [unter II 2 a]; Urteil vom 14. Februar 2008 - I ZR 135/05 - Schmiermittel [unter III]).
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