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   BGH, 16.06.1971 - KZR 11/70   

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https://dejure.org/1971,1132
BGH, 16.06.1971 - KZR 11/70 (https://dejure.org/1971,1132)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1971 - KZR 11/70 (https://dejure.org/1971,1132)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1971 - KZR 11/70 (https://dejure.org/1971,1132)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kartellrechtliche Überprüfung von Stromlieferungsbedingungen - Missbräuchliche Preisforderungen - Sittenwidrigkeit eines Stromlieferungsvertrags - Ausnutzung einer Monopolstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1971, 908
  • GRUR 1972, 718
  • BB 1971, 1177
  • DB 1971, 2109
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 13.03.1936 - V 184/35

    Zur Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB. auf Rechtsgeschäfte, bei denen Leistung und

    Auszug aus BGH, 16.06.1971 - KZR 11/70
    Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Rechtsgeschäft gegen die guten Sitten im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB verstößt, ist grundsätzlich davon auszugehen, daß nicht jeder Preis, der zu der Leistung des Lieferanten in einem Mißverhältnis steht und damit überhöht und unbillig erscheint, zu beanstanden ist (RGZ 150, 1); erst das Hinzutreten weiterer Umstände kann die Sittenwidrigkeit einer solchen Vereinbarung herbeiführen.
  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Rechtsgeschäfte, die schon nach ihrem objektiven Inhalt sittlich-rechtlichen Grundsätzen widersprechen, sind ohne Rücksicht auf die Vorstellungen der das Rechtsgeschäft vornehmenden Personen nichtig (so mit Recht Soergel/Hefermehl, BGB 11. Aufl. § 138 Rdn. 31; Flume, Allgemeiner Teil Band 2 § 18, 3; Jauernig, BGB 3. Aufl. § 138 Anm. 3 b; Palandt/Heinrichs, BGB 44. Aufl. § 138 Anm. 1 c aa; Erman/Brox, BGB 7. Aufl. § 138 Rdn. 36; Larenz Juristenjahrbuch 1966/1967, 98, 119; Lindacher AcP 173, 128; Mayer-Maly in MünchKomm § 138 Rdn. 108, 109; Krüger-Nieland/Zöller BGB-RGRK 12. Aufl. § 138 Rdn. 32; soweit die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Vorliegen subjektiver Voraussetzungen verlangt, handelt es sich entweder um Fälle, in denen sich die Sittenwidrigkeit nicht ohne weiteres aus dem objektiven Inhalt des Rechtsgeschäfts ergab, oder um solche, in denen auch bei Zugrundelegung der im Schrifttum herrschenden Ansicht nicht anders zu entscheiden gewesen wäre; vgl. BGHZ 10, 228, 233; 20, 43, 52; ferner Urteile vom 29. April 1953 - VI ZR 207/52 - und vom 14. Mai 1959 - VII ZR 108/58 - LM Nr. 1 zu § 138 BGB und 3 sowie vom 22. Januar 1976 - II ZR 90/75 - WM 1976, 289, 291, im Urteil vom 16. Juni 1971 - K ZR 11/70 - BB 1971, 1177 - wird die Frage ausdrücklich dahingestellt gelassen).
  • BGH, 06.12.1989 - VIII ZR 310/88

    Bestimmungen eines Gaststätten-Pachtvertrags zwischen einer Brauerei und einem

    Jedenfalls ermöglicht ein objektives Mißverhältnis der beiderseitigen Leistungen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann die Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB , wenn ein subjektives Tatbestandselement, insbesondere eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten, hinzutritt (BGH Urteile vom 16. Juni 1971 - KZR 11/70 = LM BGB § 138 (Cc) Nr. 4 unter II 2 und vom 12. März 1981 - III ZR 92/79 = WM 1982, 353 unter I 1 b).
  • BGH, 02.07.1998 - III ZR 287/97

    Wirksamkeit der "Tarifreform 1996" der Deutschen Telekom AG

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Vereinbarung eines überhöhten Preises im Regelfall dann sittenwidrig im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB, wenn sie auf der Ausnutzung einer Monopolstellung gegenüber einem Partner beruht, der auf den Geschäftsverkehr mit dem Monopolisten angewiesen ist (BGH, Urteile vom 16. Juni 1971 - KZR 11/70 - BB 1971, 1177 und vom 30. Oktober 1975 - KZR 2/75 - NJW 1976, 710, 711).
  • BGH, 26.11.1975 - VIII ZR 164/74

    Verpflichtung zur Einräumung von Preisvergünstigungen an Großabnehmer in der

    Dabei ist der Wert der Leistung nicht nur nach dem für alle Abnehmer gleichen Gebrauchswert, sondern auch nach dem Umfang der gegenüber den einzelnen Vertragspartnern erbrachten Eigenaufwendungen, in denen sich die unterschiedliche Kostendegression niederschlägt, zu bemessen (vgl. dazu BGH Urteil vom 16. Juni 1971 - KZR 11/70 = LM BGB § 138 [Cc] Nr. 4).
  • BGH, 05.12.1990 - VIII ZR 64/90

    Haftung des Rechtsnachfolgers für Baukostenzuschuß und Anschlußkosten

    Die hierin geregelte Kontrahierungspflicht der Energieversorgungsunternehmen besteht - vorbehaltlich der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 EnergWiG - auch gegenüber Sonderabnehmern (BGH, Urteile vom 19. Oktober 1960 - VIII ZR 206/59 = WM 1960, 1410 unter B I, II 3 a und b, vom 16. Juni 1971 - KZR 11/70 = BB 1971, 1177 = LM BGB § 138 (Cc) Nr. 4 unter II 3 b, vom 1. Juli 1971 - KZR 16/70 = WM 1971, 1456 unter I 1 b 2. Absatz a.E. und vom 28. September 1982 - KZR 27/81 = BB 1983, 1498 unter IV), so daß die Beklagte grundsätzlich auch zur Lieferung von Nachtstrom für die Speicherheizung der Beklagten auf der Grundlage eines Sonderabkommens verpflichtet ist.
  • BGH, 26.06.1979 - KZR 15/78

    Sittenwidrige Ausnutzung der Monopolstellung eines

    Das Berufungsgericht erachtet unter Hinweis auf das zwischen den Parteien hinsichtlich der Zeit vom 1. Januar 1970 bis 30. September 1971 ergangene Urteil des erkennenden Senats vom 3. Juni 1976 - KZR 16/75 -, das Urteil vom 16. Juni 1971 - KZR 11/70 - (GRUR 1972, 718 = WuW/E BGH 1192) und den Beschluß vom 31. Mai 1972 - KVR 2/71 - (BGHZ 59, 42) das Fordern und Einziehen des früheren, höheren Strompreises auch noch während des Jahres 1969 anstatt des ab 1. Januar 1970 den der Klägerin entsprechenden Sonderabnehmern angebotenen niedrigeren Preises als Zufügung eines Schadens, die gegen die guten Sitten verstößt (§ 826 BGB) und als positive Vertragsverletzung.

    Wie der Senat schon im Urteil vom 16. Juni 1971 - KZR 11/70 - (WuW/E BGH 1192, 1194) ausgeführt hat, kann der objektive Tatbestand der Ausnutzung einer Monopolstellung entfallen, wenn die Parteien die Preise "frei aushandeln".

  • BGH, 26.05.1982 - VIII ZR 123/81
    Es ist zwar grundsätzlich davon auszugehen, daß nicht jeder Preis, der zu der Leistung des anderen Vertragsteils in einem Mißverhältnis steht und damit überhöht und unbillig erscheint, unter dem Gesichtspunkt des § 138 Abs. 1 BGB zu beanstanden ist; doch das Hinzutreten weiterer Umstände kann die Sittenwidrigkeit eines Preisverlangens herbeiführen (BGH, Urt. v. 16. Juni 1971 - KZR 11/70 = LM BGB § 138 (C c) Nr. 4).
  • BGH, 05.12.1974 - II ZR 24/73

    Schadensersatz auf Grund eines sittenwidrigen Verhaltens - Übertragung von

    Auch in diesem Zusammenhang ist von dem Grundsatz auszugehen, daß Sittenwidrigkeit nur dann vorliegt, wenn ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht und der begünstigte Teil aus verwerflicher Gesinnung gehandelt hat oder andere Umstände hinzutreten, die das Verhalten als dem Anstandsgefühl zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGH, Urt. v. 16.6.71 - KZR 11/70, LM BGB § 138 [Cc] Nr. 4).
  • OLG Dresden, 08.04.1998 - 7 U 2980/97

    Billigkeitskontrolle einer monopolistisch festgesetzten Vereinbarung über

    Dabei muß im Falle eines Monopolmißbrauchs kein Verschulden in bezug auf den Verstoß gegen die guten Sitten festgestellt werden, es genügt, daß dem Monopolisten die maßgeblichen Tatumstände bekannt waren (BGH BB 1971, 1177).
  • BGH, 30.10.1975 - KZR 2/75

    Einbehaltung von Geld bei der Bezahlung von Stromrechnungen wegen überhöhter

    Wie der Senat hinsichtlich eines Vertrages zwischen einem Stromlieferanten und einem Letztverbraucher dargelegt hat (BGH BB 71, 1177 = GRUR 1972, 718 - Stromlieferung), ist die Vereinbarung eines überhöhten Preises im Regelfall dann sittenwidrig i.S. des § 138 Abs. 1 BGB, wenn sie auf der Ausnutzung einer Monopolstellung gegenüber einem Partner beruht, der auf den Geschäftsverkehr mit dem Monopolisten angewiesen ist.
  • BGH, 30.09.1974 - II ZR 148/72

    Formlose Mitteilung von Beschlüssen an die Parteien, sofern sie ohne mündliche

  • BGH, 03.06.1976 - KZR 16/75

    Anspruch auf Anschluss und Versorgung - Vorliegen eines Monopolmissbrauchs -

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