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   BGH, 07.03.1989 - KZR 15/87   

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https://dejure.org/1989,139
BGH, 07.03.1989 - KZR 15/87 (https://dejure.org/1989,139)
BGH, Entscheidung vom 07.03.1989 - KZR 15/87 (https://dejure.org/1989,139)
BGH, Entscheidung vom 07. März 1989 - KZR 15/87 (https://dejure.org/1989,139)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Diskriminierung Kündigung - Unbillige Behinderung - Vertragskündigung - Ordentliche Kündigung - Kündigungsgrund - Ergänzende Vertragsauslegung - Auslegung - Teilunwirksamkeit - Teilnichtigkeit - Vollnichtigkeit - AGB - Unwirksame KlauselTeilunwirksamkeit ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unbillige Behinderung durch eine ohne besonderen Grund zulässige ordentliche Vertragskündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 6, § 9; GWB § 26 Abs. 2
    Kündigung eines Vertrages ohne sachlichen Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Bayerische Staatslotterie -, Vertragsauslegung bei Teilunwirksamkeit von AGB, geltungserhaltende Reduktion von AGB, Inhaltskontrolle, objektiv-generalisierender Maßstab, generalisierende Betrachtungsweise

Papierfundstellen

  • BGHZ 107, 273
  • NJW 1989, 3010
  • NJW-RR 1989, 1454 (Ls.)
  • ZIP 1989, 939
  • MDR 1989, 1079
  • BB 1989, 1579
  • DB 1989, 2064
 
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Wird zitiert von ... (89)

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    a) Bei unwirksamen Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat die ergänzende Vertragsauslegung ebenso wie die Auslegung und Inhaltskontrolle solcher Bestimmungen nach einem objektiv-generalisierenden Maßstab zu erfolgen, der am Willen und Interesse der typischerweise beteiligten Verkehrskreise (und nicht nur der konkret beteiligten Parteien) ausgerichtet sein muss (BGH, Urteil vom 14. April 2005 - VII ZR 56/04 - NJW-RR 2005, 1040 unter II 3; BGHZ 107, 273, 276 f. m.w.N.; Harry Schmidt, aaO § 6 Rdn. 32; Hubert Schmidt, aaO § 306 Rdn. 12, 13; Erman/Roloff, BGB 11. Aufl. § 306 Rdn. 13).
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

    Dem muß die kartellrechtliche Kontrolle Rechnung tragen, indem sie danach fragt, ob einer unterschiedlichen Behandlung bei einer Gesamtwürdigung und Abwägung aller beteiligten Interessen, die sich an der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Funktion des Gesetzes orientiert (BGHZ 38, 90, 102 - Treuhandbüro; BGHZ 52, 65, 71 - Sportartikelmesse; BGHZ 107, 273, 280 - Staatslotterie; BGH, Urt. v. 24.6.2003 - KZR 32/01, WuW/E DE-R 1144, 1146 - Schülertransporte), die sachliche Rechtfertigung fehlt.
  • BGH, 16.06.2015 - KZR 83/13

    Entgelte für die Einspeisung von öffentlich-rechtlichen Fernseh- und

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beendet eine an sich zulässige Kündigung den Vertrag nicht, wenn der Kündigende dem Vertragspartner gegenüber verpflichtet ist, einen Vertrag gleichen Inhalts neu abzuschließen, der sich an den gekündigten Vertrag unmittelbar anschließen würde (BGH, Urteil vom 30. September 1981 - IVa ZR 187/80, VersR 1982, 259 unter I 2 der Gründe; BGH, Urteil vom 7. März 1989 - KZR 15/87, BGHZ 107, 273, 279 - Lotterie-Bezirksstelle).
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