Rechtsprechung
   BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,109
BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02 (https://dejure.org/2003,109)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2003 - KZR 16/02 (https://dejure.org/2003,109)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2003 - KZR 16/02 (https://dejure.org/2003,109)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,109) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • aufrecht.de

    Kombination Strom und Telefon

  • Wolters Kluwer

    Missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung; Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen auf einem nicht beherrschten Drittmarkt; Anspruch auf Unterlassung von Wettbewerbsbeeinträchtigungen; Voraussetzungen einer ...

  • Judicialis

    GWB § 19 Abs. 1; ; GWB § 19 Abs. 4 Nr. 1; ; GWB § 33

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 19 Abs. 1, 4 Nr. 1 § 33
    "Strom und Telefon I"; Zulässigkeit eines Koppelungsangebots von Strom und Telekommunikationsdienstleistungen; Bestimmung des räumlich relevanten Markts der Versorgung von Kleinverbrauchern

  • rechtsportal.de

    GWB § 19 Abs. 1, 4 Nr. 1 § 33
    "Strom und Telefon I"; Zulässigkeit eines Koppelungsangebots von Strom und Telekommunikationsdienstleistungen; Bestimmung des räumlich relevanten Markts der Versorgung von Kleinverbrauchern

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Marktbeherrschende Stellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote für Strom und Telefonansschluß

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote für Strom und Telefonanschluß

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Marktbeherrschende Stellung der Stadtwerke

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Strom und Telefon im "Doppelpack" - Kopplungsangebote von Stadtwerken sind zulässig

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Kein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote für Strom und Telefonanschluß

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Verbot von Kopplung Strom und Telefonanschluss

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Kartellrecht bei Kopplung von Strom- und Telefonanschluss

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Kopplungsangebot für Strom und Telefonanschluss ist zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Verbot von Kopplung Strom und Telefonanschluss

  • 123recht.net (Pressemeldung, 4.11.2003)

    Stadtwerke dürfen Angebote für Strom und Telefonanschluss koppeln // Kein Missbrauch marktbeherrschender Stellung

Papierfundstellen

  • BGHZ 156, 379
  • NJW 2004, 1875 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 1178
  • ZIP 2004, 380 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 848 (Ls.)
  • GRUR 2004, 255
  • WM 2004, 942
  • MMR 2004, 208 (Ls.)
  • K&R 2004, 342
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 21.02.2001 - U (Kart) 33/00

    Wettbewerbsrechtliche Beurteilung eines regionalen Energieversorgungsunternehmen,

    Auszug aus BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02
    Selbst wenn davon auszugehen wäre, daß die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen durch diese Vorschrift des Grundgesetzes materiell privatisiert und der Aufgabenwahrnehmung durch solche Unternehmen entzogen werden sollte, die ausschließlich oder mehrheitlich in staatlicher oder kommunaler Hand sind (so Elftes Hauptgutachten der Monopolkommission, BT-Drucks. 13/5309, Tz. 60; Bullinger/Mestmäcker, Multimedia-Dienste, S. 82 f.; Müller, DVBl. 1998, 1256, 1258 ff.; Stober, Besonderes Wirtschaftsverwaltungsrecht, 12. Aufl., S. 273; wohl auch Stern/Bauer in Stern, Postrecht der Bundesrepublik Deutschland, Art. 87f GG Rdn. 15; einschränkend Windthorst in Sachs, GG, 3. Aufl., Art. 87f Rdn. 28a ["soweit privatwirtschaftliche Entscheidungsautonomie (nicht) gewährleistet ist"]; ablehnend OLG Düsseldorf GRUR-RR 2002, 285, 287 f.; Badura in Bonner Kommentar, Bearb. 1997, Art. 87f GG Rdn. 22; Ebsen, DVBl. 1997, 1039, 1042; Ehlers, DVBl. 1998, 497, 502; Gersdorf in v. Mangold/Klein/Starck, GG, 4. Aufl., Art. 87f Abs. 2 Rdn. 74 f.; Lerche in Maunz/Dürig, GG, Bearb. 1996, Art. 87f Rdn. 58; Pünder, DVBl. 1997, 1353 f.; Trute, VVDStRL 57, 216, 226 f.), könnte ein Verstoß gegen eine derartige gesetzliche Schranke mangels einer auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogenen Schutzfunktion aus denselben Gründen keine wettbewerbsrechtlichen Ansprüche von Wettbewerbern begründen wie ein Verstoß gegen Art. 87 BayGO (vgl. zur fehlenden wettbewerbsrechtlichen Bedeutung einer materiellen Privatisierung des Abfallrechts BGH WRP 2003, 262, 264 - Altautoverwertung).

    Das Berufungsgericht hat diese Klagebegründung zutreffend mit dem Hinweis zurückgewiesen, daß die Beklagte zu 1 kein Telekommunikationsnetz betreibe (ebenso OLG Düsseldorf GRUR-RR 2002, 285, 287).

  • BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93

    "Gasdurchleitung"; Zuständigkeit des Bundeskartellamts für eine

    Auszug aus BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02
    Sie ermöglicht es, der Zielsetzung des § 19 GWB entsprechend die mißbräuchliche Ausnutzung nicht hinreichend vom Wettbewerb kontrollierter Handlungsspielräume zu Lasten Dritter zu unterbinden (BGHZ 128, 17, 27, 29 - Gasdurchleitung).

    Jedem Unternehmen, auch einem marktbeherrschenden, steht ein unternehmerischer Freiraum zu; es ist grundsätzlich ihm selbst überlassen, die Art seiner wirtschaftlichen Betätigung zu bestimmen und zu entscheiden, mit welchen Waren oder Leistungen es am Markt teilnehmen will, sofern es sich hierbei nicht solcher Mittel bedient, die der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zuwiderlaufen (BGHZ 107, 273, 279 - Staatslotterie; 128, 17, 36 - Gasdurchleitung; 129, 53, 64 - Importarzneimittel).

  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 250/00

    Elektroarbeiten von Stadtwerken für private Auftraggeber - ein unlauterer

    Auszug aus BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02
    Der Gesetzesverstoß genügt dazu allein nicht, wenn die verletzte Norm nicht zumindest eine sekundäre wettbewerbsbezogene, d.h. entsprechend dem Normzweck des § 1 UWG eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion hat (BGHZ 150, 343, 348 - Elektroarbeiten; BGH, Urt. v. 26.9.2002 - I ZR 293/99, WRP 2003, 262, 264 - Altautoverwertung).

    Eine solche Schutzfunktion kommt, wie die Revision auch nicht mehr in Zweifel zieht, der Vorschrift des Art. 87 BayGO nicht zu (BGHZ 150, 343, 348 ff. - Elektroarbeiten).

  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 293/99

    Kommunalrechtswidrige Wirtschaftstätigkeit nicht unlauter; Zusammenarbeit mit

    Auszug aus BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02
    Der Gesetzesverstoß genügt dazu allein nicht, wenn die verletzte Norm nicht zumindest eine sekundäre wettbewerbsbezogene, d.h. entsprechend dem Normzweck des § 1 UWG eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion hat (BGHZ 150, 343, 348 - Elektroarbeiten; BGH, Urt. v. 26.9.2002 - I ZR 293/99, WRP 2003, 262, 264 - Altautoverwertung).

    Selbst wenn davon auszugehen wäre, daß die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen durch diese Vorschrift des Grundgesetzes materiell privatisiert und der Aufgabenwahrnehmung durch solche Unternehmen entzogen werden sollte, die ausschließlich oder mehrheitlich in staatlicher oder kommunaler Hand sind (so Elftes Hauptgutachten der Monopolkommission, BT-Drucks. 13/5309, Tz. 60; Bullinger/Mestmäcker, Multimedia-Dienste, S. 82 f.; Müller, DVBl. 1998, 1256, 1258 ff.; Stober, Besonderes Wirtschaftsverwaltungsrecht, 12. Aufl., S. 273; wohl auch Stern/Bauer in Stern, Postrecht der Bundesrepublik Deutschland, Art. 87f GG Rdn. 15; einschränkend Windthorst in Sachs, GG, 3. Aufl., Art. 87f Rdn. 28a ["soweit privatwirtschaftliche Entscheidungsautonomie (nicht) gewährleistet ist"]; ablehnend OLG Düsseldorf GRUR-RR 2002, 285, 287 f.; Badura in Bonner Kommentar, Bearb. 1997, Art. 87f GG Rdn. 22; Ebsen, DVBl. 1997, 1039, 1042; Ehlers, DVBl. 1998, 497, 502; Gersdorf in v. Mangold/Klein/Starck, GG, 4. Aufl., Art. 87f Abs. 2 Rdn. 74 f.; Lerche in Maunz/Dürig, GG, Bearb. 1996, Art. 87f Rdn. 58; Pünder, DVBl. 1997, 1353 f.; Trute, VVDStRL 57, 216, 226 f.), könnte ein Verstoß gegen eine derartige gesetzliche Schranke mangels einer auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogenen Schutzfunktion aus denselben Gründen keine wettbewerbsrechtlichen Ansprüche von Wettbewerbern begründen wie ein Verstoß gegen Art. 87 BayGO (vgl. zur fehlenden wettbewerbsrechtlichen Bedeutung einer materiellen Privatisierung des Abfallrechts BGH WRP 2003, 262, 264 - Altautoverwertung).

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01

    Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

    Auszug aus BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02
    a) Die Anforderungen, die das Wettbewerbsrecht an die Zulässigkeit von Kopplungsangeboten stellt, müssen sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an den Gefahren orientieren, die von derartigen Geschäften für die Verbraucher ausgehen, vornehmlich an der Gefahr, daß diese über den tatsächlichen Wert eines Angebots getäuscht oder doch unzureichend informiert werden (BGHZ 151, 84, 89 - Kopplungsangebot I; BGH, Urt. v. 13.6.2002 - I ZR 71/01, GRUR 2002, 979, 981 - Kopplungsangebot II).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 71/01

    BGH lockert Rechtsprechung zu Geschenken im Handel

    Auszug aus BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02
    a) Die Anforderungen, die das Wettbewerbsrecht an die Zulässigkeit von Kopplungsangeboten stellt, müssen sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an den Gefahren orientieren, die von derartigen Geschäften für die Verbraucher ausgehen, vornehmlich an der Gefahr, daß diese über den tatsächlichen Wert eines Angebots getäuscht oder doch unzureichend informiert werden (BGHZ 151, 84, 89 - Kopplungsangebot I; BGH, Urt. v. 13.6.2002 - I ZR 71/01, GRUR 2002, 979, 981 - Kopplungsangebot II).
  • BGH, 27.02.2003 - I ZR 253/00

    Gesamtpreisangebot

    Auszug aus BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02
    Vielmehr ist es Sache des Verbrauchers, Preisvergleiche anzustellen und sich Gedanken über die Preiswürdigkeit eines Angebots zu machen, denn zumindest anhand des maßgebenden Gesamtpreises sind Preisvergleiche immer möglich (BGH, Urt. v. 27.2.2003 - I ZR 253/00, GRUR 2003, 538, 539 - Gesamtpreisangebot).
  • BGH, 23.02.1988 - KZR 17/86

    Sonderungsverfahren; Abgrenzung des relevanten Marktes bei der Ausübung von

    Auszug aus BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02
    Ob demgegenüber für die Anwendung des § 20 Abs. 1 GWB daran festzuhalten ist, daß das behinderte Unternehmen auch auf dem beherrschten Markt tätig sein muß, wie dies der Senat zu § 26 Abs. 2 GWB a.F. angenommen hat (Urt. v. 23.2.1988 - KZR 17/86, WuW/E 2483 - Sonderungsverfahren), bedarf im Streitfall keiner Entscheidung.
  • BGH, 15.07.1997 - KVR 33/96

    BGH bestätigt Untersagungsverfügungen des Bundeskartellamts - Beteiligung von RWE

    Auszug aus BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02
    Maßgeblich ist vielmehr die Entwicklung der tatsächlichen Marktverhältnisse (BGHZ 136, 268, 277 - Stromversorgung Aggertal).
  • BGH, 21.02.1995 - KVR 10/94

    "Importarzneimittel"; Unbillige Behinderung eines Anbieters von

    Auszug aus BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02
    Jedem Unternehmen, auch einem marktbeherrschenden, steht ein unternehmerischer Freiraum zu; es ist grundsätzlich ihm selbst überlassen, die Art seiner wirtschaftlichen Betätigung zu bestimmen und zu entscheiden, mit welchen Waren oder Leistungen es am Markt teilnehmen will, sofern es sich hierbei nicht solcher Mittel bedient, die der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zuwiderlaufen (BGHZ 107, 273, 279 - Staatslotterie; 128, 17, 36 - Gasdurchleitung; 129, 53, 64 - Importarzneimittel).
  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der

  • BGH, 07.03.1989 - KZR 15/87

    Kündigung eines Vertrages ohne sachlichen Grund

  • BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95

    "Raiffeisen"; Begriff der marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens;

  • Drs-Bund, 19.07.1996 - BT-Drs 13/5309
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2019 - Kart 1/19

    Facebook: Anordnungen des Bundeskartellamts möglicherweise rechtswidrig und

    Die Notwendigkeit eines Kausalzusammenhangs zwischen der Marktbeherrschung und dem missbilligten Verhalten oder seiner wettbewerbsbeeinträchtigenden Wirkung hat der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung bereits ausgesprochen (vgl. BGH, Urteil v. 4. November 2003 - KZR 16/02 , BGHZ 156, 379 = WuW/E DE-R 1206, Rz. 21 bei juris - Strom und Telefon I ).

    (1) In Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa EuGH, Urteil v. 13. Februar 1979 - C-85/76 , Slg. 1979, 461 Rz. 91 - Hoffmann-La Roche ; Urteil v. 6. Dezember 2012 - C-457/10 P , NZKart 2013, 113, Rz. 74 - Astra Zeneca/Kommission ; BGH, Urteil v. 4. November 2003 - KZR 16/02 , BGHZ 156, 379 = WuW/E DE-R 1206, Rz. 21 bei juris - Strom und Telefon I ; Monopolkommission, XXII. Hauptgutachten 2018, Rz. 677; Wiedemann in Wiedemann , Kartellrecht, 3. Aufl. [2016], § 23 Rz. 55; Fuchs in Immenga/Mestmäcker , Wettbewerbsrecht, Band 2, GWB, 5. Aufl. [2014], § 19 GWB Rz. 82b; MüKo- Eilmansberger/Bien , Art. 102 AEUV Rzn. 131 ff.) ist anerkannt, dass von der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung auch dann auszugehen sein kann, wenn der Marktbeherrscher seine Marktmacht nicht zur Durchsetzung bestimmter Verhaltensweisen anderer Marktteilnehmer instrumentalisiert (Verhaltenskausalität), sein missbräuchliches Verhalten aber gerade wegen seiner bereits bestehenden Marktmacht zu einer Verstärkung seiner Marktstellung bzw. einer (weiteren) Schwächung der Wettbewerbsstruktur führt (Ergebniskausalität).

  • BGH, 08.10.2019 - KZR 73/17

    Werbeblocker III - Anbieter von Whitelisting-Software marktbeherrschend

    Damit würde aber das Ziel der Bestimmung des relevanten Markts verfehlt, die Wettbewerbskräfte zu ermitteln, denen sich die beteiligten Unternehmen zu stellen haben, und der Zielsetzung des § 19 GWB entsprechend die missbräuchliche Ausnutzung nicht hinreichend vom Wettbewerb kontrollierter Handlungsspielräume zu Lasten Dritter zu unterbinden (vgl. nur BGH, Urteil vom 4. November 2003 - KZR 16/02, BGHZ 156, 379, 384 - Strom und Telefon I).
  • BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07

    Soda-Club II

    Folglich trägt, auch wenn die Feststellung einer beherrschenden Stellung für sich allein keinen Vorwurf gegenüber dem betreffenden Unternehmen begründet, dieses Unternehmen unabhängig von den Ursachen für diese Stellung eine besondere Verantwortung dafür, dass es durch sein Verhalten den wirksamen und unverfälschten Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt nicht beeinträchtigt (EuGH Slg. 1983, 3461 Tz. 57 = WuW/E EWG/MUV 642 - Michelin; EuG Slg. 2003, II-4653 Tz. 158 = WuW/E EU-R 765 - Van den Bergh Foods; vgl. zu § 19 GWB BGHZ 156, 379, 389 - Strom und Telefon II).

    Jedoch darf es dabei nicht - wie vorliegend - zu Mitteln greifen, die dem Leistungswettbewerb widersprechen (EuGH Slg. 1991, I-3359 Tz. 69 = EuZW 1992, 21 - AKZO; EuG WuW/E EU-R 1224 Tz. 185 - France Télécom) bzw. die der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Kartellrechts zuwiderlaufen (vgl. zu § 19 GWB BGHZ 156, 379, 389 - Strom und Telefon II).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht