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   BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02   

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https://dejure.org/2003,109
BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02 (https://dejure.org/2003,109)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2003 - KZR 16/02 (https://dejure.org/2003,109)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2003 - KZR 16/02 (https://dejure.org/2003,109)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • aufrecht.de

    Kombination Strom und Telefon

  • Wolters Kluwer

    Missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung; Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen auf einem nicht beherrschten Drittmarkt; Anspruch auf Unterlassung von Wettbewerbsbeeinträchtigungen; Voraussetzungen einer ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Wettbewerbsverstoß durch Gesamtpreisangebot für Strom und Telefon ohne Zwangskoppelung und Marktzutrittsschranken für Wettbewerber ("Strom und Telefon I")

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Beurteilung eines Kopplungsangebots, mit dem ein marktbeherrschender Stromversorger Strom und Telekommunikationsdienstleistungen zu einem vergünstigten Gesamtgrundpreis anbietet

  • Judicialis

    GWB § 19 Abs. 1; ; GWB § 19 Abs. 4 Nr. 1; ; GWB § 33

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 19 Abs. 1, 4 Nr. 1 § 33
    "Strom und Telefon I"; Zulässigkeit eines Koppelungsangebots von Strom und Telekommunikationsdienstleistungen; Bestimmung des räumlich relevanten Markts der Versorgung von Kleinverbrauchern

  • rechtsportal.de

    GWB § 19 Abs. 1, 4 Nr. 1 § 33
    "Strom und Telefon I"; Zulässigkeit eines Koppelungsangebots von Strom und Telekommunikationsdienstleistungen; Bestimmung des räumlich relevanten Markts der Versorgung von Kleinverbrauchern

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Marktbeherrschende Stellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote für Strom und Telefonansschluß

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote für Strom und Telefonanschluß

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Marktbeherrschende Stellung der Stadtwerke

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Strom und Telefon im "Doppelpack" - Kopplungsangebote von Stadtwerken sind zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Verbot von Kopplung Strom und Telefonanschluss

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Kartellrecht bei Kopplung von Strom- und Telefonanschluss

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Kopplungsangebot für Strom und Telefonanschluss ist zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Verbot von Kopplung Strom und Telefonanschluss

  • 123recht.net (Pressemeldung, 4.11.2003)

    Stadtwerke dürfen Angebote für Strom und Telefonanschluss koppeln // Kein Missbrauch marktbeherrschender Stellung

Papierfundstellen

  • BGHZ 156, 379
  • NJW 2004, 1875 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 1178
  • ZIP 2004, 380 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 848 (Ls.)
  • GRUR 2004, 255
  • WM 2004, 942
  • MMR 2004, 208 (Ls.)
  • K&R 2004, 342
 
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Wird zitiert von ... (65)

  • OLG Düsseldorf, 26.08.2019 - Kart 1/19

    Facebook: Anordnungen des Bundeskartellamts möglicherweise rechtswidrig und

    Die Notwendigkeit eines Kausalzusammenhangs zwischen der Marktbeherrschung und dem missbilligten Verhalten oder seiner wettbewerbsbeeinträchtigenden Wirkung hat der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung bereits ausgesprochen (vgl. BGH, Urteil v. 4. November 2003 - KZR 16/02 , BGHZ 156, 379 = WuW/E DE-R 1206, Rz. 21 bei juris - Strom und Telefon I ).

    (1) In Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa EuGH, Urteil v. 13. Februar 1979 - C-85/76 , Slg. 1979, 461 Rz. 91 - Hoffmann-La Roche ; Urteil v. 6. Dezember 2012 - C-457/10 P , NZKart 2013, 113, Rz. 74 - Astra Zeneca/Kommission ; BGH, Urteil v. 4. November 2003 - KZR 16/02 , BGHZ 156, 379 = WuW/E DE-R 1206, Rz. 21 bei juris - Strom und Telefon I ; Monopolkommission, XXII. Hauptgutachten 2018, Rz. 677; Wiedemann in Wiedemann , Kartellrecht, 3. Aufl. [2016], § 23 Rz. 55; Fuchs in Immenga/Mestmäcker , Wettbewerbsrecht, Band 2, GWB, 5. Aufl. [2014], § 19 GWB Rz. 82b; MüKo- Eilmansberger/Bien , Art. 102 AEUV Rzn. 131 ff.) ist anerkannt, dass von der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung auch dann auszugehen sein kann, wenn der Marktbeherrscher seine Marktmacht nicht zur Durchsetzung bestimmter Verhaltensweisen anderer Marktteilnehmer instrumentalisiert (Verhaltenskausalität), sein missbräuchliches Verhalten aber gerade wegen seiner bereits bestehenden Marktmacht zu einer Verstärkung seiner Marktstellung bzw. einer (weiteren) Schwächung der Wettbewerbsstruktur führt (Ergebniskausalität).

  • BGH, 08.10.2019 - KZR 73/17

    Werbeblocker III

    Damit würde aber das Ziel der Bestimmung des relevanten Markts verfehlt, die Wettbewerbskräfte zu ermitteln, denen sich die beteiligten Unternehmen zu stellen haben, und der Zielsetzung des § 19 GWB entsprechend die missbräuchliche Ausnutzung nicht hinreichend vom Wettbewerb kontrollierter Handlungsspielräume zu Lasten Dritter zu unterbinden (vgl. nur BGH, Urteil vom 4. November 2003 - KZR 16/02, BGHZ 156, 379, 384 - Strom und Telefon I).
  • BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07

    Soda-Club II

    Folglich trägt, auch wenn die Feststellung einer beherrschenden Stellung für sich allein keinen Vorwurf gegenüber dem betreffenden Unternehmen begründet, dieses Unternehmen unabhängig von den Ursachen für diese Stellung eine besondere Verantwortung dafür, dass es durch sein Verhalten den wirksamen und unverfälschten Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt nicht beeinträchtigt (EuGH Slg. 1983, 3461 Tz. 57 = WuW/E EWG/MUV 642 - Michelin; EuG Slg. 2003, II-4653 Tz. 158 = WuW/E EU-R 765 - Van den Bergh Foods; vgl. zu § 19 GWB BGHZ 156, 379, 389 - Strom und Telefon II).

    Jedoch darf es dabei nicht - wie vorliegend - zu Mitteln greifen, die dem Leistungswettbewerb widersprechen (EuGH Slg. 1991, I-3359 Tz. 69 = EuZW 1992, 21 - AKZO; EuG WuW/E EU-R 1224 Tz. 185 - France Télécom) bzw. die der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Kartellrechts zuwiderlaufen (vgl. zu § 19 GWB BGHZ 156, 379, 389 - Strom und Telefon II).

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