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   BGH, 23.10.1979 - KZR 19/78   

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https://dejure.org/1979,1027
BGH, 23.10.1979 - KZR 19/78 (https://dejure.org/1979,1027)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1979 - KZR 19/78 (https://dejure.org/1979,1027)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1979 - KZR 19/78 (https://dejure.org/1979,1027)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Belieferung mit vertriebsgebundenen "Telefunken"-Artikeln der Unterhaltungselektronik - Abhängigkeit gegenüber Anbietern von Markenwaren - Gleichartigkeit mit belieferten Fachhändlern und Kaufhäusern mit Fachabteilungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 941
  • GRUR 1980, 180
  • DB 1980, 203
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.01.1979 - KZR 1/78

    Betrieb von Selbstbedienungsverbrauchermärkten mit Abteilungen für

    Auszug aus BGH, 23.10.1979 - KZR 19/78
    Wenn eine Abhängigkeit gegenüber den Anbietern besteht, die die stärkste Stellung am Markte haben, ist der abhängige Nachfrager nicht verpflichtet, gleichzeitig alle zur Spitzengruppe gehörenden Anbieter im Wege der Klage in Anspruch zu nehmen oder diese in einer bestimmten Reihenfolge zu verklagen (Ergänzung zum Senatsurteil v. 17.1.1979 - KZR 1/78).

    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 17. Januar 1979 (KZR 1/78, WuW/E BGH 1567) ausgesprochen, ein Händler könne nicht nur gegenüber solchen Anbietern von Markenwaren abhängig sein, die eine Spitzenstellung im Sinne der Senatsentscheidung vom 20. November 1975 (KZR 1/75, LM GWB § 26 Nr. 27 - Rossignol) aufweisen.

  • BGH, 20.11.1975 - KZR 1/75

    Verbot der unbilligen Behinderung oder der unterschiedlichen Behandlung von

    Auszug aus BGH, 23.10.1979 - KZR 19/78
    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 17. Januar 1979 (KZR 1/78, WuW/E BGH 1567) ausgesprochen, ein Händler könne nicht nur gegenüber solchen Anbietern von Markenwaren abhängig sein, die eine Spitzenstellung im Sinne der Senatsentscheidung vom 20. November 1975 (KZR 1/75, LM GWB § 26 Nr. 27 - Rossignol) aufweisen.
  • BGH, 01.06.1977 - KZR 3/76

    Gleichartiges Unternehmen

    Auszug aus BGH, 23.10.1979 - KZR 19/78
    Dem Urteil des erkennenden Senats BGHZ 69, 59 ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen: Der dort beurteilte Sachverhalt war durch eine Reihe ganz besonderer Umstände gekennzeichnet, die keine Verallgemeinerung dahin zulassen, daß schon unterschiedliches Auftreten am Markte oder - wie die Revisionserwiderung meint - schon eine gewisse Marktstärke dazu führt, die Gleichartigkeit im Sinne des § 26 Abs. 2 Satz 1 GWB zu verneinen.
  • BGH, 18.09.1978 - KZR 17/77

    Anspruch auf Belieferung mit Fassbier - Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot

    Auszug aus BGH, 23.10.1979 - KZR 19/78
    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. u.a. Urt. v. 18.9.78 - KZR 17/77, WuW/E BGH 1530 - Faßbierpflegekette) hat es als entscheidend angesehen, daß die zu vergleichenden Unternehmen nach unternehmerischer Tätigkeit und wirtschaftlicher Funktion im Verhältnis zu ihren Lieferanten dieselben Aufgaben erfüllen.
  • BGH, 04.11.2003 - KZR 2/02

    "Depotkosmetik im Internet"; Ausschluss von Internet-Händlern von der Belieferung

    In der Vergangenheit hat der Senat dieses "nur der groben Sichtung" dienende Merkmal großzügig bejaht, wenn die zu vergleichenden Unternehmen nach unternehmerischer Tätigkeit und wirtschaftlicher Funktion im Verhältnis zur Marktgegenseite dieselben Anforderungen erfüllen (BGHZ 101, 72, 79 - Krankentransporte; BGH, Urt. v. 23.10.1979 - KZR 19/78, WuW/E 1635, 1637 - Plaza SB-Warenhaus; Urt. v. 13.11.1990 - KZR 25/89, WuW/E 2683, 2686 - Zuckerrübenanlieferungsrecht; Urt. v. 17.3.1998 - KZR 30/96, WuW/E DE-R 134 f. - Bahnhofsbuchhandel).
  • BGH, 21.02.1995 - KVR 10/94

    "Importarzneimittel"; Unbillige Behinderung eines Anbieters von

    Verweigern sämtliche Unternehmen einer Handelsstufe einem Unternehmen der Marktgegenseite den Zutritt zu dieser Handelsstufe, so gelten für die Beurteilung eines etwaigen Abhängigkeitsverhältnisses die für die Spitzengruppenabhängigkeit von Markenartikelherstellern entwickelten Grundsätze entsprechend (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 17. Januar 1979 - KZR 1/78, WuW/E 1567, 1569 - Nordmende; Urt. v. 23. Oktober 1979 - KZR 19/78, WuW/E 1635, 1636 - Plaza SB-Warenhaus).
  • BGH, 09.05.2000 - KZR 28/98

    Designer-Polstermöbel

    Eine solche Abhängigkeit liegt vor, wenn ein Handelsunternehmen eine bestimmte Anzahl allgemein anerkannter Marken aus einer Spitzengruppe im Sortiment benötigt, um wettbewerbsfähig zu sein (BGH, Urt. v. 17.1.1979 - KZR 1/78, WuW/E 1567, 1569 - Nordmende; Urt. v. 26.6.1979 - KZR 7/78, WuW/E 1620, 1622 f. - Revell Plastics; Urt. v. 23.10.1979 - KZR 19/78, WuW/E 1635 - Plaza SB-Warenhaus; Urt. v. 30.6.1981 - KZR 11/80, WuW/E 1814, 1817 - Allkauf-Saba; WuW/E 2125, 2127 f. - Technics; Urt. v. 16.12.1986 - KZR 25/85, WuW/E 2351, 2354 - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II; Urt. v. 24.3.1987 - KZR 39/85, WuW/E 2419, 2420 - Saba-Primus; Urt. v. 12.5.1998 - KZR 23/96, WuW/E DE-R 206 - Depotkosmetik; Carlhoff aaO § 26 Rdn. 151; Schultz aaO § 26 GWB Rdn. 103; Markert aaO § 26 Rdn. 115; Bechtold aaO § 20 Rdn. 20).
  • LG Mannheim, 14.03.2008 - 7 O 263/07

    Wettbewerbsbeschränkung: Vertrieb von hochpreisigen Schulranzen als Markenware

    In der Rechtsprechung sind in der Vergangenheit Marktanteile von 9 bis 10 % auf bestimmten Teilmärkten für die Begründung einer Spitzenstellung (und einer davon ausgehenden Abhängigkeit) als ausreichend angesehen worden (BGH, Urt. v. 23.10.1979, KZR 19/78, WuW/E BGH 1635/1536 - Plaza SB Warenhaus; Urt. v. 17.01.1979, KRZ 1/78, WuW/E BGH 1567/1570 - Nordmende).
  • BGH, 15.04.1986 - KVR 3/85

    EH-Partner-Vertrag; Weisungsrecht des Unternehmers gegenüber einem

    Auch wenn eine marktbeherrschende Stellung nach § 22 Abs. 1 oder 2 GWB, die zu einer Maßnahme der Mißbrauchsaufsicht nach § 22 Abs. 4 und 5 GWB Anlaß geben könnte, nicht vorliegt, so kann doch in derartigen Fällen eine Abhängigkeit des Handels im Sinne von § 26 Abs. 2 Satz 2 GWB bestehen mit der Folge, daß der Hersteller dem Behinderungs- und Diskriminierungsverbot des § 26 Abs. 2 Satz 1 GWB unterliegt (vgl. BGH WuW/E 1391, 1393 f. = GRUR 1976, 206, 208 - Rossignol; WuW/E 1429, 1430 f. = GRUR 1976, 711, 712 - Bedienungsgroßhändler; WuW/E 1567 f. = GRUR 1979, 560, 561 - Fernsehgeräte I; WuW/E 1629, 1630 f. = GRUR 1980, 125, 126 f. - Modellbauartikel II; WuW/E 1635 f. = GRUR 1980, 180, 181 - Fernsehgeräte II; WuW/E 2125, 2127 f. = GRUR 1985, 394, 395 - Technics).
  • BGH, 17.03.1998 - KZR 30/96

    "Bahnhofsbuchhandel"; Pflicht zur Belieferung des Zeitschriftenhandels in U- und

    Da das Merkmal der Gleichartigkeit nur einer verhältnismäßig groben Sichtung dient, genügt es, wenn die zu vergleichenden Unternehmen nach unternehmerischer Tätigkeit und wirtschaftlicher Funktion im Verhältnis zur Marktgegenseite dieselben Anforderungen erfüllen (BGHZ 101, 72, 79 - Krankentransporte; BGH, Urt. v. 23.10.1979 - KZR 19/78, WuW/E 1635, 1637 - Plaza SB-Warenhaus; Urt. v. 13.11.1990 - KZR 25/89, WuW/E 2683, 2686 - Zuckerrübenanlieferungsrecht).
  • BGH, 16.12.1986 - KZR 25/85

    "Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II"; Umfang des Belieferungsanspruchs

    Das Berufungsgericht ist zunächst von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur sogenannten Spitzengruppenabhängigkeit ausgegangen (BGH, Urt. v. 17.1.1979 - KZR 1/78, GRUR 1979, 560, 561 = WuW/E; Urt. v. 23.10.1979 - KZR 19/78, GRUR 1980, 180, 181 = WuW/E 1635 - Fernsehgeräte I und II; Urt. v. 30.6.1981 - KZR 11/80, GRUR 1981, 767, 768 = WuW/E 1814 - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten; und hat aufgrund des Marktanteils der Beklagten angenommen, daß sie zur Spitzengruppe der Anbieter für den deutschen Markt zählt. Zu dieser Spitzengruppe gehören nach den von der Beklagten mitgeteilten Zahlen (Anl. BB II 56, Quelle: GfK-Handelspanne "Braune Ware"; vgl. auch Mitteilung des Bundeskartellamts, GA III 949) neben dem Marktführer Grundig und der Beklagten, die 1983 den zweiten und 1984 den vierten Platz einnahm, die Marken Telefunken, Philips, ITT/Graetz, Nordmende, Blaupunkt und Loewe Opta.
  • BGH, 13.11.1990 - KZR 25/89

    "Zuckerrübenanlieferungsrecht"; Voraussetzungen eines Anlieferungsrechts nach der

    Für dieses nur einer verhältnismäßig groben Sichtung dienende Merkmal genügt es, daß die zu vergleichenden Unternehmen nach unternehmerischer Tätigkeit und wirtschaftlichen Funktion im Verhältnis zu dem marktstarken Unternehmen dieselben Aufgaben erfüllen (BGHZ 101, 72, 79 Krankentransporte; BGH, Urt. v. 23.10.1979 - KZR 19/78, WuW/E 1635, 1637 - Plaza SB-Warenhaus).
  • BGH, 21.02.1995 - KVR 11/94

    Bezugssperre für Importarzneimittel auf der Großhandelsstufe als

    Verweigern sämtliche Unternehmen einer Handelsstufe einem Unternehmen der Marktgegenseite den Zutritt zu dieser Handelsstufe, so gelten für die Beurteilung eines etwaigen Abhängigkeitsverhältnisses die für die Spitzengruppenabhängigkeit von Markenartikelherstellern entwickelten Grundsätze entsprechend (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 17. Januar 1979 - KZR 1/78, WuW/E 1567, 1569 - Nordmende; Urt. v. 23. Oktober 1979 - KZR 19/78, WuW/E 1635, 1636 - Plaza SB-Warenhaus).
  • BGH, 21.02.1995 - KVR 12/94

    Verpflichtung des Apothekers zur Ersetzung eines inländischen Originalpräparates

    Verweigern sämtliche Unternehmen einer Handelsstufe einem Unternehmen der Marktgegenseite den Zutritt zu dieser Handelsstufe, so gelten für die Beurteilung eines etwaigen Abhängigkeitsverhältnisses die für die Spitzengruppenabhängigkeit von Markenartikelherstellern entwickelten Grundsätze entsprechend (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 17. Januar 1979 - KZR 1/78, WuW/E 1567, 1569 - Nordmende; Urt. v. 23. Oktober 1979 - KZR 19/78, WuW/E 1635, 1636 - Plaza SB-Warenhaus).
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