Rechtsprechung
   BGH, 17.05.1973 - KZR 2/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,3357
BGH, 17.05.1973 - KZR 2/72 (https://dejure.org/1973,3357)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1973 - KZR 2/72 (https://dejure.org/1973,3357)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1973 - KZR 2/72 (https://dejure.org/1973,3357)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,3357) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Untersagung einer Befugnis zur Benutzung öffentlicher Straßen und Plätze zum Zwecke der Energieversorgung - Interessenkollision zwischen Genossen und Genossenschaft bei Erlaubnis der Tätigkeit eines Konkurrenzunternehmens - Erlaubnis zur Benutzung des eigenen Grund und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.03.1973 - II ZR 139/70

    Anforderungen für einen wirksamen Gesellschafterbeschluss - Teilnahme an der

    Auszug aus BGH, 17.05.1973 - KZR 2/72
    Eine Auslegung dieser Satzungsbestimmungen, die das Revisionsgericht - da sie generell gelten und dem körperschaftlichen Bereich zuzurechnen sind - ungehindert vornehmen kann (BGHZ 15, 177, 183; 27, 297, 300; vgl. ferner zur Auslegung der Satzung einer Kapitalgesellschaft BGHZ 9, 279, 281; BGH WM 1973, 510, 511), ergibt, daß den Genossenschaftsmitgliedern nicht nur die Beteiligung an einem fremden, mit der Genossenschaft in Wettbewerb stehenden Unternehmen untersagt ist; sie sollen vielmehr auch verpflichtet sein, die Belieferung anderer mit Elektrizität in Gebiete der ehemaligen Gemeinde Dröper zu unterlassen und anderen Versorgungsunternehmen die Benutzung der Wege und Plätze zum Zwecke der Stromversorgung mit festen Leitungen nicht zu gestatten.
  • BGH, 10.11.1954 - II ZR 299/53

    Baugenossenschaft. Eigenheime

    Auszug aus BGH, 17.05.1973 - KZR 2/72
    Eine Auslegung dieser Satzungsbestimmungen, die das Revisionsgericht - da sie generell gelten und dem körperschaftlichen Bereich zuzurechnen sind - ungehindert vornehmen kann (BGHZ 15, 177, 183; 27, 297, 300; vgl. ferner zur Auslegung der Satzung einer Kapitalgesellschaft BGHZ 9, 279, 281; BGH WM 1973, 510, 511), ergibt, daß den Genossenschaftsmitgliedern nicht nur die Beteiligung an einem fremden, mit der Genossenschaft in Wettbewerb stehenden Unternehmen untersagt ist; sie sollen vielmehr auch verpflichtet sein, die Belieferung anderer mit Elektrizität in Gebiete der ehemaligen Gemeinde Dröper zu unterlassen und anderen Versorgungsunternehmen die Benutzung der Wege und Plätze zum Zwecke der Stromversorgung mit festen Leitungen nicht zu gestatten.
  • BGH, 22.04.1953 - II ZR 72/53

    Nachzahlungsanspruch des Vorzugsaktionärs

    Auszug aus BGH, 17.05.1973 - KZR 2/72
    Eine Auslegung dieser Satzungsbestimmungen, die das Revisionsgericht - da sie generell gelten und dem körperschaftlichen Bereich zuzurechnen sind - ungehindert vornehmen kann (BGHZ 15, 177, 183; 27, 297, 300; vgl. ferner zur Auslegung der Satzung einer Kapitalgesellschaft BGHZ 9, 279, 281; BGH WM 1973, 510, 511), ergibt, daß den Genossenschaftsmitgliedern nicht nur die Beteiligung an einem fremden, mit der Genossenschaft in Wettbewerb stehenden Unternehmen untersagt ist; sie sollen vielmehr auch verpflichtet sein, die Belieferung anderer mit Elektrizität in Gebiete der ehemaligen Gemeinde Dröper zu unterlassen und anderen Versorgungsunternehmen die Benutzung der Wege und Plätze zum Zwecke der Stromversorgung mit festen Leitungen nicht zu gestatten.
  • BGH, 20.01.1972 - KZR 18/70

    Wettbewerbsbeschränkende Verträge in der Verkehrswirtschaft

    Auszug aus BGH, 17.05.1973 - KZR 2/72
    Für vor Inkrafttreten dieses Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gültig zustande gekommende Verträge und Beschlüsse dieser Art gilt hierbei die Besonderheit (§ 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB), daß sie mit Ablauf von 6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes unwirksam werden, wenn die Anmeldung nicht bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt ist (vgl. Urteil des Senats vom 27. Oktober 1969 - WuW/E BGH 1051; ferner BGHZ 58, 93).
  • BGH, 22.05.1958 - II ZR 316/56

    Ausschließung eines Genossen

    Auszug aus BGH, 17.05.1973 - KZR 2/72
    Eine Auslegung dieser Satzungsbestimmungen, die das Revisionsgericht - da sie generell gelten und dem körperschaftlichen Bereich zuzurechnen sind - ungehindert vornehmen kann (BGHZ 15, 177, 183; 27, 297, 300; vgl. ferner zur Auslegung der Satzung einer Kapitalgesellschaft BGHZ 9, 279, 281; BGH WM 1973, 510, 511), ergibt, daß den Genossenschaftsmitgliedern nicht nur die Beteiligung an einem fremden, mit der Genossenschaft in Wettbewerb stehenden Unternehmen untersagt ist; sie sollen vielmehr auch verpflichtet sein, die Belieferung anderer mit Elektrizität in Gebiete der ehemaligen Gemeinde Dröper zu unterlassen und anderen Versorgungsunternehmen die Benutzung der Wege und Plätze zum Zwecke der Stromversorgung mit festen Leitungen nicht zu gestatten.
  • BGH, 11.12.1997 - KVR 7/96

    Europapokalheimspiel

    Der Umstand, daß diese Beschlüsse für die Mitglieder, welche nicht Unternehmen sind, unbeanstandet bleiben, kann entgegen der Ansicht des DFB nicht zur Folge haben, daß sie auch hinsichtlich derjenigen Mitglieder nicht kartellrechtlich untersagt wären, die Unternehmen sind und für die der Beschluß einen den Wettbewerb beschränkenden Inhalt hat (vgl. auch BGH, Urt. v. 17.5.1973 - KZR 2/72, WuW/E 1313, 1315 - Stromversorgungsgenossenschaft).
  • BGH, 15.12.1983 - III ZR 226/82

    Elektrizitätsversorgung in Oldenburg

    Ob eine solche sich aus dem öffentlichen Recht ergebende Pflicht der Begründetheit der Klage entgegensteht (vgl. dazu BGH Urteile vom 25. Oktober 1969 - KZR 2/69 = WuW/E BGH 1051, 1054 = ET 1970, 219, 221 und vom 17. Mai 1973 - KZR 2/72 = WuW/E BGH 1313, 1316), kann dahinstehen.

    Ob eine möglicherweise fehlende Anmeldung zur Folge hätte, daß der Vertrag am 1. Juli 1958 (§§ 106 Abs. 2, 109 Abs. 1 GWB) endgültig unwirksam geworden wäre (vgl. BGHZ 31, 105, 113 f.; BGH Urteile vom 27. Oktober 1969 - KZR 2/69 = WuW/E BGH 1051 = ET 1970, 219 und vom 17. Mai 1973 - KZR 2/72 = WüW/E BGH 1313 = BB 1974, 1221), kann dahinstehen.

  • BGH, 10.11.1992 - KVR 26/91

    Genossenschaftsimmanente Wettbewerbsbeschränkung

    Zutreffend ist der vom Beschwerdegericht zugrundegelegte Ausgangspunkt: Auch wenn der Satzungsbeschluß der Genossenschaft den Tatbestand des § 1 GWB erfüllt, so ist diese Vorschrift gleichwohl nicht anwendbar, soweit die in der Satzungsbestimmung enthaltene Wettbewerbsbeschränkung "genossenschaftsimmanent", das heißt erforderlich ist, um den Zweck oder die Funktionsfähigkeit der Genossenschaft zu sichern (vgl. BGH, Beschl. v. 15. April 1986 - KVR 1/85, WuW/E 2271, 2273 - Taxigenossenschaft; ferner Urt. v. 17. Mai 1973 - KZR 2/72, WuW/E 1313, 1315 - Stromversorgungsgenossenschaft; Urt. v. 16. Dezember 1986 - KZR 36/85, WuW/E 2341, 2342 f. - Taxizentrale Essen; vgl. allgemein auch BGHZ 70, 331, 336 [BGH 21.02.1978 - KZR 6/77] - Gabelstapler).
  • BGH, 21.02.1978 - KZR 6/77

    Verhältnis des Wettbewerbsverbots gem. § 112 HGB zu § 1 GWB

    Er hat ferner ausgesprochen (Urt. v. 17.5.73 - KZR 2/72, WuW/E BGH 1313), daß die Anwendung des § 1 GWB nicht schon deshalb ausgeschlossen ist, weil eine wettbewerbsbeschränkende Verpflichtung nach dem Genossenschaftsgesetz als zulässig erscheint.
  • BGH, 07.10.1980 - KZR 25/79

    Unbillige Behinderung durch Verbandsbeschluß

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 01.12.1981 - KRB 5/79

    Zulässigkeit eines Wettbewerbsverbots

    Dementsprechend ist nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats davon auszugehen, daß bei der Beurteilung der Frage, ob eine Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung nach § 1 GWB vorliegt, nicht auf die Rechtsform abzustellen ist, die sich die Beteiligten geben (vgl. insbes. Urt. v. 17.5.1974 - KZR 2/72, WuW/E BGH 1313, 1315).
  • BGH, 28.06.1977 - KVR 2/77

    Genossenschaft mit dem Ziel der Errichtung des Betriebes von Anlagen und

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 17. Mai 1973 - KZR 2/72, WuW/E BGH 1313 - im Hinblick auf § 1 GWB ausgeführt hat, ist die Anwendung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen jedoch nicht deshalb ausgeschlossen, weil die beanstandete Verpflichtung nach dem Genossenschaftsgesetz als zulässig erscheint.
  • BGH, 12.12.1978 - KZR 15/77

    Änderung eines Genossenschaftsstatuts - Schriftliche Erklärung des Beitritts

    Eine Satzungsbestimmung des dargelegten Inhalts verstößt - wie der erkennende Senat mit Urteil vom 17. Mai 1973 (KZR 2/72, WuW/E BGH 1313) ausgesprochen hat - gegen § 1 GWB.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht