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   BGH, 08.11.2005 - KZR 21/04   

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https://dejure.org/2005,1334
BGH, 08.11.2005 - KZR 21/04 (https://dejure.org/2005,1334)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2005 - KZR 21/04 (https://dejure.org/2005,1334)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2005 - KZR 21/04 (https://dejure.org/2005,1334)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vermietung geeigneter Flächen an Schilderpräger durch die Kommune; Vorliegen einer unbilligen Behinderung; Verpflichtung zum Ausgleich eines Standortvorteils; Bestehen einer überragenden Stellung auf dem Markt für Gewerbeflächen; Besondere Pflichten öffentlichrechtlicher ...

  • Judicialis

    GWB § 20 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 20 Abs. 1
    "Hinweis auf konkurrierende Schilderpräger"

  • rechtsportal.de

    GWB § 20 Abs. 1
    "Hinweis auf konkurrierende Schilderpräger"

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinweis auf konkurrierende Schilderpräger

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schilderpräger bei Kfz-Zulassungsstelle dürfen werben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Konkurrierende Schilderpräger

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Konkurrierende Schilderpräger

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kfz-Schilderpräger in der Zulassungsstelle - Kommune muss für gerechte Wettbewerbsbedingungen sorgen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gemeinde muss für Chancengleichheit sorgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1979
  • GRUR 2006, 608
  • NZV 2006, 414
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 10/03

    "CITROEN"; Zeitlich maßgebliches Recht für die EG-kartellrechtliche Wirksamkeit

    Auszug aus BGH, 08.11.2005 - KZR 21/04
    Soweit sich durch die am 1. Juli 2005 in Kraft getretene 7. GWB-Novelle Änderungen ergeben haben, ist daher das neue Recht anzuwenden (BGH, Urt. v. 14.3.2000 - KZR 15/98, WuW/E DE-R 487, 489 - Zahnersatz aus Manila; Urt. v. 13.7.2004 - KZR 10/03, WuW/E DE-R 1335, 1338 - CITROËN).
  • BGH, 24.09.2002 - KZR 4/01

    Wettbewerbswidrige Vergabe gemeindlicher Räume an eigenes Unternehmen

    Auszug aus BGH, 08.11.2005 - KZR 21/04
    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (BGH, Urt. v. 14.7.1998 - KZR 1/97, WuW/E DE-R 201, 202 - Schilderpräger im Landratsamt; Urt. v. 24.9.2002 - KZR 4/01, WuW/E DE-R 1003, 1004 - Kommunaler Schilderprägebetrieb).
  • BGH, 14.03.2000 - KZR 15/98

    Zahnersatz aus Manila

    Auszug aus BGH, 08.11.2005 - KZR 21/04
    Soweit sich durch die am 1. Juli 2005 in Kraft getretene 7. GWB-Novelle Änderungen ergeben haben, ist daher das neue Recht anzuwenden (BGH, Urt. v. 14.3.2000 - KZR 15/98, WuW/E DE-R 487, 489 - Zahnersatz aus Manila; Urt. v. 13.7.2004 - KZR 10/03, WuW/E DE-R 1335, 1338 - CITROËN).
  • BGH, 14.07.1998 - KZR 1/97

    "Schilderpräger im Landratsamt"; Vermietung von Gewerbeflächen innerhalb des

    Auszug aus BGH, 08.11.2005 - KZR 21/04
    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (BGH, Urt. v. 14.7.1998 - KZR 1/97, WuW/E DE-R 201, 202 - Schilderpräger im Landratsamt; Urt. v. 24.9.2002 - KZR 4/01, WuW/E DE-R 1003, 1004 - Kommunaler Schilderprägebetrieb).
  • KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09

    Zulässigkeit von Online-Vertriebsbeschränkungen

    Für den vom Kläger verfolgten in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruch kommt es allein auf die Neuregelung an (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2005 - KZR 21/04 -).
  • OLG Brandenburg, 10.07.2018 - 6 U 4/16

    Wettbewerbsbeschränkung seitens einer Gemeinde: Unbillige Behinderung privater

    1.1) Die Beklagte ist Normadressatin des kartellrechtlichen Behinderungs- und Diskriminierungverbots, denn als Eigentümerin des Grundstücks, auf dem sich die Zulassungsstelle befindet, verfügt sie auf dem relevanten Markt der Vermietung von Gewerbeflächen, die sich für Schilderpräger eignen, um den bei Besuchern der Zulassungsstelle anfallenden Bedarf an Kfz-Kennzeichen zu decken, über eine überragende Stellung (st. Rechtsprechung des BGH, vgl. Urteil v. 14.07.1998 - KZR 1/97, NJW 1998, 3778 - Schilderpräger im Landratsamt; Urteil v. 24.09.2002 - KZR 4/01, GRUR 2003, 73 - Kommunaler Schilderprägebetrieb; Urteil v. 08.11.2005 - KZR 21/04, GRUR 2006, 608 - Hinweis auf konkurrierende Schilderpräger; Urteil v. 07.11.2006 - KZR 2/06, GRUR 2007, 616 - Bevorzugung einer Behindertenwerkstatt).

    1.5.1) Die öffentlich-rechtliche Körperschaft, welche - wie hier die Beklagte - durch Zurverfügungstellung von Gewerbeflächen für Schilderpräger im Bereich der Zulassungsstelle den Wettbewerb um solche Flächen eröffnet, darf den ihr durch den Betrieb der Zulassungsstelle zufließenden Vorteil, Schilderprägern geeignete Gewerbeflächen zu überlassen, nicht ausnutzen, ohne gleichzeitig dort nicht zum Zuge gekommenen Anbietern die Chance einzuräumen, auf ihr Angebot hinzuweisen und damit ebenfalls am Wettbewerb teilzunehmen (vgl. BGH, Urteil v. 08.11.2005 a.a.O. - Hinweis auf konkurrierende Schilderpräger).

    Diese ergeben sich nicht allein aus ihrer Stellung als marktbeherrschende Anbieterin von Gewerbeflächen für Schilderpräger, sondern auch aus ihrer Eigenschaft als Einrichtung der öffentlichen Hand, die durch ihre Verwaltungstätigkeit die Nachfrage nach den Produkten der Schilderpräger erst erzeugt (vgl. BGH, Urteil v. 08.11.2005 a.a.O. - Hinweis auf konkurrierende Schilderpräger; Urteil v. 14.07.1998 a.a.O. - Schilderpräger im Landratsamt).

    Es ist ihr grundsätzlich aber auch unbenommen, der Verpflichtung dadurch nachzukommen, dass sie selbst in geeigneter Form auf die Angebote der verschiedenen Anbieter hinweist und damit die Besucher der Zulassungsstelle darüber informiert, dass es in unmittelbarer Nähe noch einen oder mehrere andere Anbieter neben den auf dem Gelände der Zulassungsstelle angesiedelten gibt (vgl. BGH, Urteil v. 08.11.2005 a.a.O. - Hinweis auf konkurrierende Schilderpräger).

  • KG, 04.04.2019 - 2 U 5/15

    Gasversorgungsnetz Berlin

    Eine entsprechende Verurteilung, die nicht auf ein Unterlassen, sondern auf ein positives Tun gerichtet ist, setzt indessen voraus, dass das kartellrechtswidrige Verhalten auf andere Weise nicht vermieden werden kann (BGH, Urteil vom 8. November 2005 - KZR 21/04 -, Rn. 15, juris; Immenga/Mestmäcker, EU-Wettbewerbsrecht, Anhang 2: Privatrechtliche Durchsetzung - Materielles Recht Rn. 24 - 35).
  • BGH, 07.11.2006 - KZR 2/06

    Bevorzugung einer Behindertenwerkstatt

    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (BGH, Urt. v. 14.7.1998 - KZR 1/97, WuW/E DE-R 201, 202 - Schilderpräger im Landratsamt; Urt. v. 24.9.2002 - KZR 4/01, WuW/E DE-R 1003, 1004 - Kommunaler Schilderprägebetrieb; Urt. v. 8.11.2005 - KZR 21/04, WuW/E DE-R 1724 Tz 12 - Hinweis auf konkurrierende Schilderpräger).
  • BGH, 12.10.2021 - EnZR 43/20

    Stadt Bargteheide - Beteiligung der Gemeinde mit einem Eigenbetrieb am Wettbewerb

    Jedoch ist eine auf ein positives Tun gerichtete Verurteilung möglich, wenn das kartellrechtswidrige Verhalten nicht auf andere Weise vermieden werden kann ( BGH, Urteil vom 8. November 2005 - KZR 21/04 , WuW/E DE-R 1724 Rn. 15 - Hinweis auf konkurrierende Schilderpräger).
  • OLG Karlsruhe, 28.08.2019 - 6 U 109/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren über die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zur

    Eine Verurteilung, die nicht auf ein Unterlassen, sondern auf ein positives Tun gerichtet ist, setzt indes voraus, dass das kartellrechtswidrige Verhalten auf andere Weise nicht vermieden werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2005 - KZR 21/04, GRUR 2006, 608 Rn. 15 - Hinweis auf konkurrierende Schilderpräger).
  • BGH, 24.11.2020 - KZR 11/19

    Radio Cottbus

    b) In Fällen der Diskriminierung oder unbilligen Behinderung gemäß § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 GWB kommt ein Kontrahierungszwang in Betracht, wenn der Verstoß gegen kartellrechtliche Bestimmungen nur auf diese Weise beseitigt werden kann (st. Rspr., etwa BGH, Urteil vom 8. November 2005 - KZR 21/04, WuW/E DE-R 1724, juris Rn. 15 - Hinweis auf konkurrierende Schilderpräger; Urteil vom 16. Juni 2015 - KZR 83/13, BGHZ 205, 354 Rn. 42 - Einspeiseentgelt).
  • OLG Saarbrücken, 03.05.2007 - 8 U 253/06

    Zur Wirksamkeit einer einseitigen Verlängerungsoption von fünf Jahren in

    Insbesondere ist es nicht zu beanstanden, dass das Landgericht insoweit die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Konkurrenzschutz für Schilderpräger (zuletzt BGH NJW 2003, 2684; NJW 2006, 1979) zugrunde gelegt hat.

    Denn es steht außer Zweifel, dass sich gerade die Gewerbeflächen innerhalb des Rathauses B. wegen der Nähe zur dort ansässigen Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge besonders als Standort für Schilderprägebetriebe anbieten, und dieser Standortvorteil des Schilderprägers im Gebäude schlägt auf den vorgelagerten Vermietermarkt durch und verschafft der Klägerin als Eigentümerin und allein Verfügungsberechtigte hinsichtlich dieser Gewerbeflächen damit eine überragende Marktstellung (ständige Rechtsprechung des BGH, zuletzt NJW 2006, 1979).

  • OLG Hamburg, 12.01.2023 - 15 U 29/21

    Radio Cottbus II - Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung eines Vermittlers

    Eine entsprechende Verurteilung, die nicht auf ein Unterlassen, sondern auf ein positives Tun gerichtet ist, setzt voraus, dass das kartellrechtswidrige Verhalten auf andere Weise nicht vermieden werden kann (BGH NJW 2006, 1979 - Hinweis auf konkurrierende Schilderpräger).
  • OLG Jena, 30.09.2009 - 2 U 188/09

    Kartellrechts- und Wettbewerbswidrigkeit einer Ausschließlichkeitsvereinbarung

    Für den geltend gemachten, in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruch hat das aber keine entscheidende Bedeutung (BGH GRUR 2006, 608 - Hinweis auf konkurrierende Schilderpräger), so dass es nicht darauf ankommt, ob die vorliegende Vertragsgestaltung auch unter der Geltung von § 1 GWB aF kartellwidrig gewesen ist.

    Für den in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruch spielt der kartellrechtliche Stichtag 01.07.2005 keine Rolle (BGH GRUR 2006, 608 - Hinweis auf konkurrierende Schilderpräger).

  • OLG Köln, 13.10.2006 - 6 U 153/06

    Schilderpräger in Kfz-Zulassungsstelle - gebotene Rücksichtnahme der Gemeinde auf

  • OLG Karlsruhe, 25.01.2021 - 6 W 24/20

    Zulässigkeit einer Nebenintervention: Einstweiliger Verfügungsantrag eines

  • OLG Frankfurt, 29.09.2015 - 11 W 31/15

    Störung des Betriebs eines Schilderpräge-Unternehmens

  • LG Düsseldorf, 23.08.2006 - 12 O 396/05

    Voraussetzungen für die Eröffnung des Zivilrechtsweges; Hinreichende Bestimmtheit

  • BPatG, 31.05.2011 - 26 W (pat) 23/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "iNanny" - kein Freihaltungsbedürfnis -

  • BPatG, 30.03.2011 - 26 W (pat) 536/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Check & Fly! Ihr persönlicher Fluglotse

  • BPatG, 02.02.2011 - 26 W (pat) 18/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "meineautowelt" - Unterscheidungskraft - kein

  • BPatG, 18.01.2012 - 26 W (pat) 516/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "aloe to go" - Unterscheidungskraft - kein

  • BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 543/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Stern Tours" - kein Freihaltungsbedürfnis -

  • BPatG, 07.09.2011 - 26 W (pat) 507/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Weingärten WIR SIND DIE WINZER (Wort-Bild-Marke)" -

  • BPatG, 11.05.2011 - 26 W (pat) 52/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "FOODFRESH SYSTEM" - Freihaltungsbedürfnis - keine

  • BPatG, 11.05.2011 - 26 W (pat) 53/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "FOOD FRESH BAGS" - Freihaltungsbedürfnis - keine

  • BPatG, 26.01.2011 - 26 W (pat) 17/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Community Labs" - Freihaltungsbedürfnis - keine

  • BPatG, 11.05.2011 - 26 W (pat) 528/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "officetime" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 16.11.2011 - 26 W (pat) 110/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "WIESN-EDEL" - Unterscheidungskraft - kein

  • BPatG, 09.11.2011 - 26 W (pat) 510/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "SOLIST" - Unterscheidungskraft - kein

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