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   BGH, 20.05.2003 - KZR 29/02   

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https://dejure.org/2003,4392
BGH, 20.05.2003 - KZR 29/02 (https://dejure.org/2003,4392)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2003 - KZR 29/02 (https://dejure.org/2003,4392)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - KZR 29/02 (https://dejure.org/2003,4392)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Franchisevertrag; Weitergabe von Rabatten an den Franchisenehmer; Berufung auf Formnichtigkeit eines Franchisevertrages durch Franchisegeber; Auslegung eines Franchisevertrages; Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); Differenzrabatte; Einbehaltung von ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Apollo 5 -, vertragliche Ansprüche des FN trotz Nichtigkeit des FV, Ansprüche auf Herausgabe von Einkaufsvorteilen aus einem FV

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Streit zwischen Apollo Optik und drei Franchisenehmern

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Streit zwischen Apollo Optik und drei Franchisenehmern

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.04.1999 - KZR 54/97

    "Sitzender Krankentransport"

    Auszug aus BGH, 20.05.2003 - KZR 29/02
    Da der Klägerin die Höhe der von der Beklagten jeweils vereinnahmten Differenzrabatte und etwaiger sonstiger Einkaufsvorteile nicht bekannt ist, hat ihr die Beklagte nach § 242 BGB hierüber Auskunft zu erteilen (BGH, Urt. v. 27.4.1999 - KZR 54/97, WuW/E DE-R 303, 307 - "Sitzender Krankentransport").
  • BGH, 28.01.1993 - IX ZR 259/91

    Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung

    Auszug aus BGH, 20.05.2003 - KZR 29/02
    Es ist ihr deshalb nach Treu und Glauben verwehrt, sich unter Berufung auf den Formmangel ihrer vertraglichen Verpflichtung, Einkaufsvorteile an die Klägerin weiterzugeben, zu entziehen (vgl. BGHZ 121, 224, 233 f.; Bornkamm aaO Rdnr. 41; Kefferpütz aaO S. 791).
  • BGH, 20.03.1985 - VIII ZR 342/83

    Auslegung und Wirksamkeit eines formularmäßigen erweiterten und verlängerten

    Auszug aus BGH, 20.05.2003 - KZR 29/02
    a) Die Auslegung des Franchisevertrages durch das Berufungsgericht unterliegt unbeschränkter Nachprüfung in der Revisionsinstanz, da die Beklagte nach den Feststellungen des Berufungsgerichts das Vertragswerk mit im wesentlichen gleichlautendem Inhalt über die Grenzen eines Oberlandesgerichtsbezirks hinaus - nämlich bundesweit - verwendet (vgl. BGHZ 94, 105, 111; 98, 303, 313 f.).
  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 307/86

    Zustandekommen eines Architektenvertrages

    Auszug aus BGH, 20.05.2003 - KZR 29/02
    b) Als Allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne des § 1 AGBG (jetzt: § 305 Abs. 1 BGB) ist die Klausel Nr. 6.3 des Franchisevertrages so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der an Geschäften dieser Art normalerweise beteiligten Kreise verstanden wird (st. Rspr., z.B. BGHZ 102, 384, 389 f. m.Nachw.).
  • BGH, 08.10.1986 - VIII ZR 342/85

    Formularmäßige Vereinbarung eines erweiterten und verlängerten

    Auszug aus BGH, 20.05.2003 - KZR 29/02
    a) Die Auslegung des Franchisevertrages durch das Berufungsgericht unterliegt unbeschränkter Nachprüfung in der Revisionsinstanz, da die Beklagte nach den Feststellungen des Berufungsgerichts das Vertragswerk mit im wesentlichen gleichlautendem Inhalt über die Grenzen eines Oberlandesgerichtsbezirks hinaus - nämlich bundesweit - verwendet (vgl. BGHZ 94, 105, 111; 98, 303, 313 f.).
  • BGH, 24.10.2011 - KZR 7/10

    Grossistenkündigung

    Dahinstehen kann, ob der Vertrag dem Schriftformerfordernis des § 34 GWB aF nicht genügte, weil er die Vereinbarungen der Parteien nicht vollständig wiedergab, und ob es der Beklagten gegebenenfalls nach § 242 BGB verwehrt war, sich auf einen etwaigen Mangel der Schriftform zu berufen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2003 - KZR 29/02, WRP 2003, 1448, 1450 - Apollo-Optik; Bornkamm in Langen/Bunte, Kartellrecht, 11. Aufl., Anh. zu § 34a GWB Rn. 40 ff.; Kefferpütz, WRP 1999, 784, 790 f.).
  • BGH, 22.02.2006 - VIII ZR 40/04

    Weitergabe von seitens des Franchisegebers mit Lieferanten von Mietfahrzeugen

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts lässt sich aus den - zeitlich nach dem vorgenannten Urteil des Senats ergangenen - Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 20. Mai 2003 (KZR 19/02, WM 2004, 144 = NJW-RR 2003, 1635 - Apollo-Optik; KZR 27/02, WM 2004, 150 = NJW-RR 2003, 1624 - Preisbindung durch Franchisegeber II; KZR 29/02, BGH-Report 2003, 1351) nichts für einen Zahlungsanspruch der Klägerin aus dem vorliegenden Franchisevertrag herleiten.
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